FRANKFURT (Dow Jones)--Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen Einschränkungen beim Einsatz verschiedener Insektizide in der EU gescheitert, die für das Sterben von Bienenvölkern verantwortlich gemacht werden. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag entsprechende Verordnungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2013, gegen die die beiden Agrarchemieanbieter geklagt hatten. Dabei handelt es sich um die Neonikotinoide Imidacloprid und Clothianidin von Bayer und Thiamethoxa von Syngenta. Erst kürzlich hatte die Kommission deren Einsatz noch weiter beschränkt und ein komplettes Freilandverbot verhängt.
BASF erzielte mit der Klage gegen die Einsatzbeschränkung für sein Insektizid Fipronil dagegen einen Teilerfolg. Das Mittel aus der Gruppe der Phenylpyrazole darf künftig wieder auf Feldern ausgebracht werden. Die bisherige Einschränkung sei ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen, kritisierte das Gericht. Saatgut darf mit dem Mittel allerdings weiterhin nicht vorbehandelt werden. Weil BASF selbst keine Saatgüter vertreibe, treffe das Verbot den Konzern nicht unmittelbar, argumentierte das Gericht.
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May 17, 2018 04:35 ET (08:35 GMT)
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