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DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.06.2018 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der Klassik Radio AG, Augsburg, 
Montag, den 25. Juni 2018, 
Hotel Dorint, Augsburg 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein 
 
zu der am 25. Juni 2018 um 11:00 Uhr in den Räumen des 
Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159 Augsburg, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, 
Augsburg. 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2017 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des 
   gemeinsamen Lageberichts für die Klassik 
   Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 
   2017 und des Berichts des Aufsichtsrats, 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
   Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.klassikradioag.de 
 
   (im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. 
   Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen 
   Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf 
   unserer Internetseite Genüge getan ist. Die 
   Unterlagen werden daher den Aktionären auf 
   Verlangen einmalig per einfacher Post 
   zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 
   Euro 892.374,99 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2017 alleine amtierenden 
   Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Basis des 
   gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens 
   vor zu beschließen: 
 
   Die Mazars GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg wird 
   zur Prüfung des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie zur prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2018, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
   gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein 
   Vorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier 
Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne 
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine 
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der 
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen 
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und 
rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse: 
 
Klassik Radio AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de 
 
spätestens bis zum Ablauf des 18. Juni 2018 (24:00 Uhr) 
bei der Gesellschaft einzugehen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand 
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung 
am 21. Juni 2018, 00:00 Uhr, entsprechen, da aus 
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei 
Werktage vor der Versammlung und am Tag der 
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 20. 
Juni 2018. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, 
rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine 
ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist 
Folgendes zu beachten: 
 
 * Die Vollmacht ist grundsätzlich in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. 
   Gleiches gilt für den Widerruf der 
   Vollmacht und für den Nachweis der 
   Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch 
   durch persönliches Erscheinen des 
   Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen. 
   Vollmachterteilung, deren Widerruf und der 
   Nachweis der Vollmachterteilung können 
   auch in elektronischer Form erfolgen. Die 
   Vollmachterteilung, deren Widerruf oder 
   der Nachweis erfolgen unter folgender 
   Adresse: 
 
   Klassik Radio AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
   E-Mail: ir@klassikradioag.de 
 * Wird ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 
   135 Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG 
   in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   genannte Person oder Institution 
   bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches 
   Formerfordernis, es gelten vielmehr die 
   Bestimmungen des § 135 AktG. Danach gilt 
   insbesondere, dass dieser Personenkreis 
   das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher 
   Bevollmächtigung ausüben darf. Wir weisen 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigenden Institutionen oder 
   Personen möglicherweise eine besondere 
   Form der Vollmacht verlangen können und 
   eigene Regelungen für die 
   Vollmachterteilung vorsehen können, weil 
   sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG 
   die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   müssen. 
 * Die Bevollmächtigung kann mit dem im 
   Anmeldebogen enthaltenen 
   Vollmachtsformular, dem in der 
   Eintrittskarte enthaltenen 
   Vollmachtsformular oder auf beliebige 
   andere in Textform gefasste Art erfolgen. 
 * Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
   Person, ist die Gesellschaft gemäß § 
   134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, eine oder 
   mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind in der oben 
genannten Textform oder in elektronischer Form zu 
erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die 
Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die 
den im Aktienregister eingetragenen Aktionären 
zugesandt werden und auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.klassikradioag.de 
 
unter Investor Relations, Hauptversammlung zur 
Verfügung gestellt sind. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft können unter der Adresse: 
 
Klassik Radio AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
* per Post bis zum 21. Juni 2018 (24:00 Uhr) 
* per Telefax oder per E-Mail bis zum 25. Juni 
  2018 (08:00 Uhr) 
 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen 
diesen Fällen ist der Eingang bei Klassik Radio 
entscheidend. Bitte beachten Sie, dass die 

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May 17, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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