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DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CropEnergies AG Mannheim WKN A0LAUP 
ISIN DE 000A0LAUP1 Einladung und Tagesordnung 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, 17. Juli 2018, 10:00 Uhr im Congress 
Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 17. Juli 
2018, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 
   1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017/18* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017/18* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses und des Lageberichts 
      (einschließlich der Erläuterungen zu 
      den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für 
      das Geschäftsjahr 2017/18, des gebilligten 
      Konzernabschlusses und des 
      Konzernlageberichts (einschließlich 
      der Erläuterungen zu den Angaben nach § 
      315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 
      2017/18 und des Berichts des 
      Aufsichtsrats* 
 
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2018 
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss 
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 
2017/18 von 22.207.897,31 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende   21.812.500,00 EUR 
von 0,25 EUR je Aktie auf 
87.250.000 Stückaktien 
 
Vortrag auf neue Rechnung      395.397,31 EUR 
(Gewinnvortrag) 
 
Bilanzgewinn                   22.207.897,31 EUR 
 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem 
Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
werden, der eine unveränderte Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf 
Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
fällig, mithin am 20. Juli 2018. 
 
TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
      für das Geschäftsjahr 2017/18* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung 
zu erteilen. 
 
TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2017/18* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 
Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 5 *Wahl des Abschlussprüfers und des 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Prüfers 
      für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      von unterjährigen Finanzinformationen* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung 
des Prüfungsausschusses, vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum 
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2018/19 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
prüferische Durchsicht von unterjährigen 
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2018/19 und 
für das 1. Quartal des Geschäftsjahrs 2019/20 zu 
bestellen. 
 
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
*1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT 
DER EINBERUFUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung dieser Hauptversammlung 87.250.000 EUR 
und ist in 87.250.000 Stückaktien eingeteilt. Jede 
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
jeweils 87.250.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
*2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG 
DES STIMMRECHTS* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bis spätestens 10. Juli 2018 
(24:00 Uhr) unter der Adresse 
 
CropEnergies AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 26. Juni 2018, 
0:00 Uhr (Nachweisstichtag - auch Record Date - 
genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
spätestens 10. Juli 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
Nachweis genügt die Textform. 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend 
bezeichneten Anmeldestelle der CropEnergies AG werden 
den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und 
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag 
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist 
Folgendes zu beachten: 
 
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer 
Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche 
Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als 
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen 
und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 

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May 17, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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