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DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-17 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020/ISIN: DE 000 748 020 4 Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 28. Juni 2018, um 10:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB* Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter www.deutsche-euroshop.de/HV eingesehen und heruntergeladen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes am 25. April 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in voller Höhe von 89.586.211,30 EUR an die dividendenberechtigten Aktionäre auszuschütten; dies entspricht einer Dividende von 1,45 EUR je Aktie. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 3. Juli 2018, fällig. 3. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Henning Kreke und Alexander Otto endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juni 2018. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag seines Präsidiums, das gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert, vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen: a) *Dr. Henning Kreke, Hagen/Westfalen* Geschäftsführender Gesellschafter der Jörn Kreke Holding KG und der Kreke Immobilien KG, beide Hagen/Westfalen für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung 2023. b) *Alexander Otto, Hamburg* Vorsitzender der Geschäftsführung der Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung 2023. Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2): Zu a) * Douglas GmbH, Düsseldorf (Vorsitz) (1) * Thalia Bücher GmbH, Hagen (1) * Encavis AG, Hamburg (1) * Noventic . GmbH, Hamburg (2) * Perma-Tec GmbH & Co. KG, Euerdorf (2) * AXXUM Holding GmbH, Wuppertal (2) * Püschmann GmbH & Co. KG, Wuppertal (2) * Con-Pro Industrie-Service GmbH & Co. KG, Peine (2) * Ferdinand Bilstein GmbH & Co. KG, Ennepetal (2) Zu b) * DDR Corp. Inc., Beachwood/USA (2) * Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf (2) * Sonae Sierra Brasil S.A., Sao Paulo/Brasilien (2) * Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg (2) Im Hinblick auf Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen folgende persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: _Zu a)_ Dr. Henning Kreke ist Gesellschafter und Beirat der Douglas GmbH und der Thalia Bücher GmbH. Beide Gesellschaften sind Mietvertragspartner der Deutsche EuroShop AG. Alexander Otto (Mitglied des Aufsichtsrats) ist Gesellschafter und Mitgesellschafter von Objektgesellschaften, die ebenfalls Mietvertragsverhältnisse mit der Douglas GmbH und der Thalia Bücher GmbH unterhalten. Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Dr. Henning Kreke hält keine Aktien der Deutsche EuroShop AG. _Zu b)_ Alexander Otto ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg. Die Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg ist Komplementärin und Alexander Otto Mitgesellschafter der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG, Hamburg, die wesentliche Dienstleisterin für den Konzern der Gesellschaft und Vermieterin von Büroräumen an die Gesellschaft ist. Klaus Striebich (Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG) war bis zum 31. Dezember 2017 Mitglied der Geschäftsführung der Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, und ist seit dem 01. Januar 2018 als selbständiger Berater der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung m.b.H. & Co. für die ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG tätig. Thomas Armbrust (Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG) ist Gesellschafter der oben genannten Verwaltung ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, und Mitglied der Geschäftsführung der CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H., Hamburg, an der u.a. der Aktionär und Mitglied des Aufsichtsrats Alexander Otto beteiligt ist und die Dienstleistungen für die Familie Otto erbringt. Die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. ist Komplementärin der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung m.b.H. & Co, die alleinige Kommanditistin der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. ist. Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Alexander Otto hält direkt und indirekt ca. 17,8 % der Aktien der Gesellschaft. Die Wahl wird entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Den Lebenslauf des Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-euroshop.de/HV 7. *Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften ein Votum zum Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder abgeben. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden. Die Beschlussfassung bezieht sich auf das aktuelle, bereits im Geschäftsjahr 2010 beschlossene System der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Deutsche EuroShop AG, das seit dem unverändert fortbesteht und das die Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 bereits gebilligt hat. Aufgrund des Zeitablaufs halten Aufsichtsrat und Vorstand es für angemessen, das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorzulegen. Details zum Vergütungssystem werden im
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May 17, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)