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(1)

DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020/ISIN: DE 000 748 
020 4 Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 28. Juni 
2018, um 10:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, 
Holstenwall 12, 20355 Hamburg 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des 
   Berichts über die Lage der Gesellschaft und des 
   Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 
   315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
   eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes am 25. 
   April 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in voller 
   Höhe von 89.586.211,30 EUR an die 
   dividendenberechtigten Aktionäre auszuschütten; 
   dies entspricht einer Dividende von 1,45 EUR je 
   Aktie. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch 
   auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 3. Juli 2018, fällig. 
3. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedern 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus 
   neun Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. 
   Henning Kreke und Alexander Otto endet mit Ablauf 
   der Hauptversammlung am 28. Juni 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag 
   seines Präsidiums, das gleichzeitig als 
   Nominierungsausschuss fungiert, vor, folgende 
   Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft zu wählen: 
 
   a) *Dr. Henning Kreke, Hagen/Westfalen* 
 
       Geschäftsführender Gesellschafter der 
       Jörn Kreke Holding KG und der Kreke 
       Immobilien KG, beide Hagen/Westfalen 
 
      für die Zeit bis zum Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
      das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis 
      zur Hauptversammlung 2023. 
   b) *Alexander Otto, Hamburg* 
 
       Vorsitzender der Geschäftsführung der 
       Verwaltung ECE Projektmanagement 
       G.m.b.H., Hamburg 
 
      für die Zeit bis zum Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
      das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis 
      zur Hauptversammlung 2023. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten (1) sowie in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2): 
 
   Zu a) 
 
   * Douglas GmbH, Düsseldorf (Vorsitz) (1) 
   * Thalia Bücher GmbH, Hagen (1) 
   * Encavis AG, Hamburg (1) 
   * Noventic . GmbH, Hamburg (2) 
   * Perma-Tec GmbH & Co. KG, Euerdorf (2) 
   * AXXUM Holding GmbH, Wuppertal (2) 
   * Püschmann GmbH & Co. KG, Wuppertal (2) 
   * Con-Pro Industrie-Service GmbH & Co. KG, 
     Peine (2) 
   * Ferdinand Bilstein GmbH & Co. KG, 
     Ennepetal (2) 
 
   Zu b) 
 
   * DDR Corp. Inc., Beachwood/USA (2) 
   * Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf (2) 
   * Sonae Sierra Brasil S.A., Sao 
     Paulo/Brasilien (2) 
   * Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg 
     (2) 
 
   Im Hinblick auf Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird mitgeteilt: Bei den 
   Kandidaten bestehen folgende persönliche und 
   geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an 
   der Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
 
   _Zu a)_ 
 
   Dr. Henning Kreke ist Gesellschafter und Beirat der 
   Douglas GmbH und der Thalia Bücher GmbH. Beide 
   Gesellschaften sind Mietvertragspartner der 
   Deutsche EuroShop AG. Alexander Otto (Mitglied des 
   Aufsichtsrats) ist Gesellschafter und 
   Mitgesellschafter von Objektgesellschaften, die 
   ebenfalls Mietvertragsverhältnisse mit der Douglas 
   GmbH und der Thalia Bücher GmbH unterhalten. 
   Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen 
   zu den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   bestehen nicht. Dr. Henning Kreke hält keine Aktien 
   der Deutsche EuroShop AG. 
 
   _Zu b)_ 
 
   Alexander Otto ist Vorsitzender der 
   Geschäftsführung der Verwaltung ECE 
   Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg. Die Verwaltung 
   ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg ist 
   Komplementärin und Alexander Otto Mitgesellschafter 
   der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG, 
   Hamburg, die wesentliche Dienstleisterin für den 
   Konzern der Gesellschaft und Vermieterin von 
   Büroräumen an die Gesellschaft ist. Klaus Striebich 
   (Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop 
   AG) war bis zum 31. Dezember 2017 Mitglied der 
   Geschäftsführung der Verwaltung ECE 
   Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, und ist seit 
   dem 01. Januar 2018 als selbständiger Berater der 
   Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung 
   m.b.H. & Co. für die ECE Projektmanagement G.m.b.H. 
   & Co. KG tätig. Thomas Armbrust (Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG) ist 
   Gesellschafter der oben genannten Verwaltung ECE 
   Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, und Mitglied 
   der Geschäftsführung der CURA Vermögensverwaltung 
   G.m.b.H., Hamburg, an der u.a. der Aktionär und 
   Mitglied des Aufsichtsrats Alexander Otto beteiligt 
   ist und die Dienstleistungen für die Familie Otto 
   erbringt. Die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. ist 
   Komplementärin der Kommanditgesellschaft CURA 
   Vermögensverwaltung m.b.H. & Co, die alleinige 
   Kommanditistin der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & 
   Co. ist. Weitere persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen zu den Organen der Gesellschaft oder 
   einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär bestehen nicht. Alexander Otto hält direkt 
   und indirekt ca. 17,8 % der Aktien der 
   Gesellschaft. 
 
   Die Wahl wird entsprechend dem Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen 
   Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß 
   Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine 
   Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom 
   Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt 
   zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Den Lebenslauf des Kandidaten finden Sie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.deutsche-euroshop.de/HV 
7. *Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder* 
 
   Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung 
   börsennotierter Gesellschaften ein Votum zum 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder abgeben. 
   Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht 
   werden. 
 
   Die Beschlussfassung bezieht sich auf das aktuelle, 
   bereits im Geschäftsjahr 2010 beschlossene System 
   der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Deutsche 
   EuroShop AG, das seit dem unverändert fortbesteht 
   und das die Hauptversammlung vom 16. Juni 2011 
   bereits gebilligt hat. Aufgrund des Zeitablaufs 
   halten Aufsichtsrat und Vorstand es für angemessen, 
   das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut 
   zur Billigung vorzulegen. 
 
   Details zum Vergütungssystem werden im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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