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DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020/ISIN: DE 000 748
020 4 Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 28. Juni
2018, um 10:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des
Berichts über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, §
315a Abs. 1 HGB*
Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet
unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes am 25.
April 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in voller
Höhe von 89.586.211,30 EUR an die
dividendenberechtigten Aktionäre auszuschütten;
dies entspricht einer Dividende von 1,45 EUR je
Aktie.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch
auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 3. Juli 2018, fällig.
3. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedern
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu
bestellen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus
neun Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr.
Henning Kreke und Alexander Otto endet mit Ablauf
der Hauptversammlung am 28. Juni 2018.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag
seines Präsidiums, das gleichzeitig als
Nominierungsausschuss fungiert, vor, folgende
Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Gesellschaft zu wählen:
a) *Dr. Henning Kreke, Hagen/Westfalen*
Geschäftsführender Gesellschafter der
Jörn Kreke Holding KG und der Kreke
Immobilien KG, beide Hagen/Westfalen
für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis
zur Hauptversammlung 2023.
b) *Alexander Otto, Hamburg*
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Verwaltung ECE Projektmanagement
G.m.b.H., Hamburg
für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt, wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis
zur Hauptversammlung 2023.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten (1) sowie in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2):
Zu a)
* Douglas GmbH, Düsseldorf (Vorsitz) (1)
* Thalia Bücher GmbH, Hagen (1)
* Encavis AG, Hamburg (1)
* Noventic . GmbH, Hamburg (2)
* Perma-Tec GmbH & Co. KG, Euerdorf (2)
* AXXUM Holding GmbH, Wuppertal (2)
* Püschmann GmbH & Co. KG, Wuppertal (2)
* Con-Pro Industrie-Service GmbH & Co. KG,
Peine (2)
* Ferdinand Bilstein GmbH & Co. KG,
Ennepetal (2)
Zu b)
* DDR Corp. Inc., Beachwood/USA (2)
* Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf (2)
* Sonae Sierra Brasil S.A., Sao
Paulo/Brasilien (2)
* Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg
(2)
Im Hinblick auf Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird mitgeteilt: Bei den
Kandidaten bestehen folgende persönliche und
geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
_Zu a)_
Dr. Henning Kreke ist Gesellschafter und Beirat der
Douglas GmbH und der Thalia Bücher GmbH. Beide
Gesellschaften sind Mietvertragspartner der
Deutsche EuroShop AG. Alexander Otto (Mitglied des
Aufsichtsrats) ist Gesellschafter und
Mitgesellschafter von Objektgesellschaften, die
ebenfalls Mietvertragsverhältnisse mit der Douglas
GmbH und der Thalia Bücher GmbH unterhalten.
Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen
zu den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
bestehen nicht. Dr. Henning Kreke hält keine Aktien
der Deutsche EuroShop AG.
_Zu b)_
Alexander Otto ist Vorsitzender der
Geschäftsführung der Verwaltung ECE
Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg. Die Verwaltung
ECE Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg ist
Komplementärin und Alexander Otto Mitgesellschafter
der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG,
Hamburg, die wesentliche Dienstleisterin für den
Konzern der Gesellschaft und Vermieterin von
Büroräumen an die Gesellschaft ist. Klaus Striebich
(Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop
AG) war bis zum 31. Dezember 2017 Mitglied der
Geschäftsführung der Verwaltung ECE
Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, und ist seit
dem 01. Januar 2018 als selbständiger Berater der
Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung
m.b.H. & Co. für die ECE Projektmanagement G.m.b.H.
& Co. KG tätig. Thomas Armbrust (Mitglied des
Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG) ist
Gesellschafter der oben genannten Verwaltung ECE
Projektmanagement G.m.b.H., Hamburg, und Mitglied
der Geschäftsführung der CURA Vermögensverwaltung
G.m.b.H., Hamburg, an der u.a. der Aktionär und
Mitglied des Aufsichtsrats Alexander Otto beteiligt
ist und die Dienstleistungen für die Familie Otto
erbringt. Die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. ist
Komplementärin der Kommanditgesellschaft CURA
Vermögensverwaltung m.b.H. & Co, die alleinige
Kommanditistin der ECE Projektmanagement G.m.b.H. &
Co. ist. Weitere persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zu den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär bestehen nicht. Alexander Otto hält direkt
und indirekt ca. 17,8 % der Aktien der
Gesellschaft.
Die Wahl wird entsprechend dem Deutschen Corporate
Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen
Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß
Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine
Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom
Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt
zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Den Lebenslauf des Kandidaten finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
7. *Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder*
Nach § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung
börsennotierter Gesellschaften ein Votum zum
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder abgeben.
Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht
werden.
Die Beschlussfassung bezieht sich auf das aktuelle,
bereits im Geschäftsjahr 2010 beschlossene System
der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Deutsche
EuroShop AG, das seit dem unverändert fortbesteht
und das die Hauptversammlung vom 16. Juni 2011
bereits gebilligt hat. Aufgrund des Zeitablaufs
halten Aufsichtsrat und Vorstand es für angemessen,
das Vergütungssystem der Hauptversammlung erneut
zur Billigung vorzulegen.
Details zum Vergütungssystem werden im
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 17, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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