DJ DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.06.2018 in Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft Bonn Wertpapier-Kenn-Nummer
565 360
ISIN DE0005653604
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der
am Donnerstag, den 28. Juni 2018, um 10.00 Uhr, in der
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §
315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017
und des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum
31. Dezember 2017 und den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am
24. April 2018 gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Einer Feststellung des Jahresabschlusses
sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173
AktG bedarf es daher nicht, so dass zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von 378.601,98 EUR in andere Gewinnrücklagen
einzustellen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für
die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Vorstandsmitglieder
a) Herrn Dr. med. Markus-Michael Küthmann
b) Herrn Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat
Entlastung zu erteilen. Es ist
Einzelentlastung vorgesehen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für
die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Herrn Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue
b) Frau Birgit Wöstemeyer (bis 09.01.2017)
c) Frau RA Doris Mücke (ab 09.01.2017)
d) Herrn Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch
Entlastung zu erteilen. Es ist
Einzelentlastung vorgesehen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt
Heller Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -
Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
*II. Unterlagen*
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die
nachfolgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft ausliegen werden, über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich:
* Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung
- Festgestellter Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2017
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
- Gebilligter Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2017
- Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2017
- Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie §
315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung
*III. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 07. Juni 2018, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum
Ablauf des 21. Juni 2018 bei der nachstehend genannten
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur
Hauptversammlung angemeldete Aktien werden dadurch nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich,
d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Anmeldestelle:
Eifelhöhen-Klinik AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises des
maßgeblichen Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
*Stimmrechtsvertretung*
Die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft möchte den Aktionären
die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die den
Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt
wird.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur
Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der
Tagesordnung. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst
Weisungen - möglichst unter Verwendung des zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank
übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars - per Post, per
Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse spätestens bis zum
Ablauf des 27. Juni 2018 dort eingehend zu übermitteln:
Stimmrechtsvertreter der
Eifelhöhen-Klinik AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Fax: 089 88 96 906-55
E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen
wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht
eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den
entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer
für unvorhergesehene Anträge.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren
Aktionären auch auf unserer Internetseite unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
zur Verfügung.
Persönliche Auskunft zur Stimmrechtsvertretung erhalten unsere
Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr
unter der Telefonnummer 089 88 96 906-20.
Aktionäre, die bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen
Anmeldung nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch ihre Depotbank, eine
Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem
Aktiengesetz bei börsennotierten Gesellschaften der Textform.
Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung
muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax an die oben
angegebene Adresse oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
eifelhoehen-klinik@better-orange.de
erfolgen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen
möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden.
Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten
Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet und
kann auch von der Internetseite der Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung kann auch auf
beliebige andere formgerechte Weise erfolgen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
*IV. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre*
*1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs.
1, 127 AktG*
Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur
Wahl von Abschlussprüfern machen. Die Anträge oder
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgende
Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Eifelhöhen-Klinik AG
Investor Relations
Graurheindorfer Str. 137
D-53117 Bonn
Fax: 0228 967782-49
E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag
Bis spätestens zum Ablauf des 13. Juni 2018 bei vorstehender
Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft und Erfüllung der
weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des
Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
veröffentlicht. Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl eines
Abschlussprüfers muss gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht
begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten
enthält.
*2. Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und
muss der Gesellschaft unter der in Nr. IV, 1 angegebenen Adresse
bis zum Ablauf des 28. Mai 2018 zugegangen sein. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der
Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; bei der
Berechnung der vorgenannten 90-Tage-Frist ist der Tag des
Zugangs des Ergänzungsantrags bei der Gesellschaft nicht
mitzurechnen.
*3. Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG
aufgeführten Gründen verweigern. Darüber hinaus ist der
Versammlungsleiter gem. § 25 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft
zu verschiedenen Leitungs- und Ordnungsmaßnahmen in der
Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört auch die Beschränkung
des Rede- und Fragerechts.
*V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung, etwa diese
Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen sowie Formulare zur Bevollmächtigung bei
Stimmrechtsvertretung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung
*VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die
Gesellschaft 3.120.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt
beträgt 3.120.000. Teilnahmeberechtigt sind 3.017.424
Stückaktien, da 102.576 Stückaktien von der Gesellschaft
gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte
zu.
*VII. Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze,
um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist
die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c)
Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft,
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Eifelhöhen-Klinik
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogene Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeiten Daten ausschließlich nach Weisung der
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft.
Sie haben jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der
Datenschutzgrundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber
der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse
ds@eifelhoehen-klinik.ag
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Datenschutzbeauftragter
Karsten Schulz
Eifelhöhen-Klinik AG
Graurheindorfer Straße 137
53117 Bonn
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77
Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten
unter:
Datenschutzbeauftragter
Karsten Schulz
Eifelhöhen-Klinik AG
Graurheindorfer Straße 137
53117 Bonn
E-Mail: *ds@eifelhoehen-klinik.ag*
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite
der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft
www.eifelhoehen-klinik.ag
zu finden.
Bonn, im Mai 2018
*Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2018-05-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft
Graurheindorfer Straße 137
53117 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 967782-0
Fax: +49 228 967782-49
E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag
Internet: https://eifelhoehen-klinik.ag/
ISIN: DE0005653604
WKN: 565360
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Düsseldorf, Freiverkehr
in Berlin, Frankfurt, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
687281 2018-05-17
(END) Dow Jones Newswires
May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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