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Dow Jones News
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DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.06.2018 in Bonn-Bad Godesberg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft Bonn Wertpapier-Kenn-Nummer 
565 360 
ISIN DE0005653604 
 
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der 
 
am Donnerstag, den 28. Juni 2018, um 10.00 Uhr, in der 
Stadthalle Bonn-Bad Godesberg, Koblenzer Str. 80, 53177 Bonn, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 
   315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017 
   und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Die genannten Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
   erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 
   31. Dezember 2017 und den Konzernabschluss 
   zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 
   24. April 2018 gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. 
   Einer Feststellung des Jahresabschlusses 
   sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
   durch die Hauptversammlung gemäß § 173 
   AktG bedarf es daher nicht, so dass zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von 378.601,98 EUR in andere Gewinnrücklagen 
   einzustellen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für 
   die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Vorstandsmitglieder 
 
   a) Herrn Dr. med. Markus-Michael Küthmann 
   b) Herrn Dipl.-Oec. Lothar Lotzkat 
 
   Entlastung zu erteilen. Es ist 
   Einzelentlastung vorgesehen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für 
   die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   a) Herrn Dipl.-Oec. Jörg Karsten Leue 
   b) Frau Birgit Wöstemeyer (bis 09.01.2017) 
   c) Frau RA Doris Mücke (ab 09.01.2017) 
   d) Herrn Dipl.-Oec., Ing. Sigurd Roch 
 
   Entlastung zu erteilen. Es ist 
   Einzelentlastung vorgesehen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kölner 
   Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt 
   Heller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
   Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
*II. Unterlagen* 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
nachfolgenden Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft ausliegen werden, über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich: 
 
* Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung 
 
  - Festgestellter Jahresabschluss für das 
    Geschäftsjahr 2017 
  - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 
  - Gebilligter Konzernabschluss für das 
    Geschäftsjahr 2017 
  - Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 
    2017 
  - Bericht des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017 
  - Erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
    Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 
    315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
  Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung 
 
*III. Teilnahmebedingungen und weitere Angaben* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. am 07. Juni 2018, 00:00 Uhr 
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich 
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum 
Ablauf des 21. Juni 2018 bei der nachstehend genannten 
Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Zur 
Hauptversammlung angemeldete Aktien werden dadurch nicht 
blockiert. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter 
Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, 
d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und 
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
 Anmeldestelle: 
 Eifelhöhen-Klinik AG 
 c/o Commerzbank AG 
 GS-MO 3.1.1 General Meetings 
 D-60261 Frankfurt am Main 
 Fax: 069 136-26351 
 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig 
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem 
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft möchte den Aktionären 
die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen 
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die den 
Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt 
wird. 
 
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur 
Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den Punkten der 
Tagesordnung. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur 
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst 
Weisungen - möglichst unter Verwendung des zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank 
übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars - per Post, per 
Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse spätestens bis zum 
Ablauf des 27. Juni 2018 dort eingehend zu übermitteln: 
 
 Stimmrechtsvertreter der 
 Eifelhöhen-Klinik AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 D-81241 München 
 Fax: 089 88 96 906-55 
 E-Mail: eifelhoehen-klinik@better-orange.de 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen 
wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. Sind Weisungen nicht 
eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den 
entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer 
für unvorhergesehene Anträge. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren 
Aktionären auch auf unserer Internetseite unter 
 
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
Persönliche Auskunft zur Stimmrechtsvertretung erhalten unsere 
Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr 
unter der Telefonnummer 089 88 96 906-20. 
 
Aktionäre, die bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen 
Anmeldung nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch ihre Depotbank, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

ausüben lassen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem 
Aktiengesetz bei börsennotierten Gesellschaften der Textform. 
Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax an die oben 
angegebene Adresse oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse 
 
eifelhoehen-klinik@better-orange.de 
 
erfolgen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte zu verwenden. 
 
Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet und 
kann auch von der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung kann auch auf 
beliebige andere formgerechte Weise erfolgen. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellten Person können Besonderheiten gelten; diese sind 
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
*IV. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre* 
 
*1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge mit Begründung gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur 
Wahl von Abschlussprüfern machen. Die Anträge oder 
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgende 
Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
 Eifelhöhen-Klinik AG 
 Investor Relations 
 Graurheindorfer Str. 137 
 D-53117 Bonn 
 Fax: 0228 967782-49 
 E-Mail: ir@eifelhoehen-klinik.ag 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 13. Juni 2018 bei vorstehender 
Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft und Erfüllung der 
weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur 
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG eingegangene 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des 
Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl eines 
Abschlussprüfers muss gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht 
begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG 
genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter 
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag 
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten 
enthält. 
 
*2. Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und 
muss der Gesellschaft unter der in Nr. IV, 1 angegebenen Adresse 
bis zum Ablauf des 28. Mai 2018 zugegangen sein. Die 
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ergänzungsantrags bei der 
Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; bei der 
Berechnung der vorgenannten 90-Tage-Frist ist der Tag des 
Zugangs des Ergänzungsantrags bei der Gesellschaft nicht 
mitzurechnen. 
 
*3. Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
aufgeführten Gründen verweigern. Darüber hinaus ist der 
Versammlungsleiter gem. § 25 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft 
zu verschiedenen Leitungs- und Ordnungsmaßnahmen in der 
Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört auch die Beschränkung 
des Rede- und Fragerechts. 
 
*V. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung, etwa diese 
Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
Unterlagen sowie Formulare zur Bevollmächtigung bei 
Stimmrechtsvertretung finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://eifelhoehen-klinik.ag/investor-relations/hauptversammlung 
 
*VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
Gesellschaft 3.120.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
Stückaktien. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt 
beträgt 3.120.000. Teilnahmeberechtigt sind 3.017.424 
Stückaktien, da 102.576 Stückaktien von der Gesellschaft 
gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte 
zu. 
 
*VII. Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft verarbeitet 
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, 
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, 
um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der 
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist 
die Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) 
Datenschutz-Grundverordnung. 
 
Die Dienstleister der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft, 
welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt werden, erhalten von der Eifelhöhen-Klinik 
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogene Daten, welche für 
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind 
und verarbeiten Daten ausschließlich nach Weisung der 
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft. 
 
Sie haben jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung 
Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
Datenübertragung nach Kapitel III der 
Datenschutzgrundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber 
der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft unentgeltlich über die 
E-Mail-Adresse 
 
ds@eifelhoehen-klinik.ag 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Datenschutzbeauftragter 
Karsten Schulz 
Eifelhöhen-Klinik AG 
Graurheindorfer Straße 137 
53117 Bonn 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten 
unter: 
 
Datenschutzbeauftragter 
Karsten Schulz 
Eifelhöhen-Klinik AG 
Graurheindorfer Straße 137 
53117 Bonn 
E-Mail: *ds@eifelhoehen-klinik.ag* 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite 
der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft 
 
www.eifelhoehen-klinik.ag 
 
zu finden. 
 
Bonn, im Mai 2018 
 
*Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft 
             Graurheindorfer Straße 137 
             53117 Bonn 
             Deutschland 
Telefon:     +49 228 967782-0 
Fax:         +49 228 967782-49 
E-Mail:      ir@eifelhoehen-klinik.ag 
Internet:    https://eifelhoehen-klinik.ag/ 
ISIN:        DE0005653604 
WKN:         565360 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Düsseldorf, Freiverkehr 
             in Berlin, Frankfurt, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
687281 2018-05-17 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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