Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
163 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Nanogate SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Nanogate SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 in CCS Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Nanogate SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Nanogate SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2018 in CCS Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 
Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Nanogate SE Quierschied - ISIN DE000A0JKHC9 - ISIN DE000A2G8YH4 - 
- WKN A0JKHC - WKN A2G8YH - Einladung zur Hauptversammlung 2018 
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
am Mittwoch, dem 27. Juni 2018, um 11 Uhr (Einlass ab 10 Uhr) in 
die CCS Congresshalle Saarbrücken 
Hafenstr. 12 
66111 Saarbrücken ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2017 sowie 
   des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 25. April 2018 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   'Der Bilanzgewinn von EUR 5.226.272,54 wird in Höhe von EUR 
   500.763,45 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je 
   Stückaktie auf die 4.552.395 dividendenberechtigten 
   Stückaktien verwendet. Der Restbetrag von EUR 4.725.509,09 
   wird als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
   Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
   der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. § 58 Abs. 
   4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, mithin am 2. Juli 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   'Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   'Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
5. *Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
   der Nanogate SE* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des ersten Aufsichtsrats 
   der Nanogate SE endet mit Ablauf der am 27. Juni 2018 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat der Nanogate SE besteht gemäß Art. 40 
   Abs. 2 und 3 SE-VO und § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 
   12 Abs. 1 der Satzung der Nanogate SE aus 6 Mitgliedern, 
   die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Es sind deshalb 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
   Nanogate SE zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   a) Aufsichtsratswahl Oliver Schumann 
 
      'Herr Oliver Schumann, wohnhaft in Bad Soden am 
      Taunus, Geschäftsführer der Capital Dynamics GmbH, 
      wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
      zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
      beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
      Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als 
      Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate 
      SE gewählt.' 
 
      Herr Oliver Schumann ist kein Mitglied in gesetzlich 
      zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Estacionamientos y Servicios S.A., 
        Madrid, Spanien 
      - Fincentrum a.s., Prag, Tschechische 
        Republik 
      - Varenne 2 S.p.A., Mailand, Italien, 
      - Gases, Research, Innovation and 
        Technology S.L., Avinyo, Spanien 
   b) Aufsichtsratswahl Dr. Farsin Yadegardjam 
 
      'Herr Dr. Farsin Yadegardjam, wohnhaft in 
      Roßdorf, Mitglied des Vorstands der EVP Capital 
      Management AG, wird mit Wirkung ab der Beendigung 
      dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
      Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
      mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den 
      Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' 
 
      Herr Dr. Farsin Yadegardjam ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der Phenex 
        Pharmaceuticals AG, Ludwigshafen 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Verwaltungsrat der K&K Group AG, Cham, 
        Schweiz 
      - Verwaltungsrat der Schaetti Holding 
        AG, Wallisellen, Schweiz 
      - Verwaltungsrat der Thermoplastic 
        Powder Holding AG, Wallisellen, 
        Schweiz 
   c) Aufsichtsratswahl Dr. Clemens Doppler 
 
      'Herr Dr. Clemens Doppler, wohnhaft in Heidelberg, 
      Geschäftsführer der HeidelbergCapital Asset Management 
      GmbH und der HeidelbergCapital General Partner GmbH, 
      wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
      zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
      beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
      Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als 
      Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate 
      SE gewählt.' 
 
      Herr Dr. Clemens Doppler ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Vorsitzender des Aufsichtsrats der 4SC 
        AG, München 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der MerLion 
        Pharmaceuticals Pte Ltd, Singapur 
      - Beirat der Vasopharm GmbH, Würzburg 
   d) Aufsichtsratswahl Klaus-Günter Vennemann 
 
      'Herr Klaus-Günter Vennemann, wohnhaft in Waidring, 
      Österreich, Unternehmens- und Managementberater, 
      wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
      zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
      beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
      Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als 
      Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate 
      SE gewählt.' 
 
      Herr Klaus-Günter Vennemann ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der Rheinmetall AG, 
        Düsseldorf 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, 
        Homberg/Ohm 
      - Aufsichtsrat der Nanogate PD Systems 
        GmbH, Bad Salzuflen 
      - Beirat der Nanogate Central and 
        Eastern Europe GmbH, Neudörfl, 
        Österreich 
   e) Aufsichtsratswahl Dr. Peter Merten 
 
      'Herr Dr. Peter Merten, wohnhaft in Heppenheim, 
      Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der 
      Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
      mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den 
      Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' 
 
      Herr Dr. Peter Merten ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der Grammer AG, Amberg 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, 
        Homberg/Ohm 
   f) Aufsichtsratswahl Hartmut Gottschild 
 
      'Herr Hartmut Gottschild, wohnhaft in Aalen, 
      Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der 
      Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
      mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den 
      Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' 
 
      Herr Gottschild ist kein Mitglied in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Verwaltungsrat der Schaetti Holding 
        AG, Wallisellen, Schweiz 
      - Verwaltungsrat der Thermoplastic 
        Powder Holding AG, Wallisellen, 
        Schweiz 
      - Aufsichtsrat der Nanogate Vogler 
        Systems GmbH, Lüdenscheid 
      - Beirat der ISP GmbH & Co. KG, Limburg 
      - Board Member der TSE Systems Inc., 
        Chesterfield, USA. 
 
      Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung 
      durchgeführt werden. 
 
      Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl 
      in den Aufsichtsrat Herr Oliver Schumann erneut als 
      Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
      werden soll. 
 
      Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
      Kandidaten sind dieser Einladung zur Hauptversammlung 
      als *Anlage 1* beigefügt und im Internet unter 
 
      www.nanogate.de/de/investor_relations/hauptversammlung 
 
      veröffentlicht. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 
   und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   bestellt.' 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten 
   Kapitals V zur Bedienung eines Aktienoptionsplans 2018 und 
   entsprechende Satzungsänderungen* 
 
   Die Gesellschaft verfügt über ein Bedingtes Kapital II in 
   Höhe von aktuell EUR 6.150,00, ein Bedingtes Kapital III in 
   Höhe von aktuell EUR 32.600,00 und ein Bedingtes Kapital IV 
   in Höhe von aktuell EUR 189.756,00. Diese bedingten 
   Kapitale dienen zur Erfüllung von Bezugsrechten im 
   Zusammenhang mit den bestehenden Aktienoptionsplänen. 
 
   Die Gesellschaft beabsichtigt, ein neues bedingtes Kapital 
   zur Bedienung eines neuen Aktienoptionsplanes 2018 zu 
   schaffen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   a) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V 
 
      'Das Grundkapital wird um bis zu EUR 254.232,00 
      bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 254.232 
      neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne 
      Nennbetrag (Stückaktien). Die neuen Aktien nehmen 
      vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum 
      Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der 
      Hauptversammlung über die Gewinnverteilung gefasst 
      wurde, am Gewinn teil. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung dient ausschließlich der 
      Erfüllung von Bezugsrechten ('*Aktienoptionen*'), 
      die an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter 
      der Nanogate SE sowie an Mitglieder der 
      Geschäftsführung und Mitarbeiter mit der Nanogate 
      SE zum Zeitpunkt der Ausgabe von Bezugsrechten im 
      Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen 
      ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, 
      die Aktienoptionen mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrates bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, 
      an die Bezugsberechtigten auszugeben. Soweit die 
      Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des 
      Vorstands der Nanogate SE erfolgt, ist 
      ausschließlich der Aufsichtsrat ermächtigt. 
      Die Ausgabe der Aktienoptionen kann einmalig oder 
      in Tranchen erfolgen. Die bedingte Kapitalerhöhung 
      ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber 
      der ausgegebenen Aktienoptionen ihr Bezugsrecht 
      ausüben.' 
   b) 'Das Aktienoptionsprogramm 2018 hat folgende 
      Eckpunkte: 
 
      Die Ausgabe der Aktienoptionen erfolgt nach 
      Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 
 
      aa) Ausgabe der Aktienoptionen, 
          Ausgabezeiträume 
 
          Die Ausgabe von Aktienoptionen erfolgt 
          durch Beschluss des Vorstands und 
          Zustimmungsbeschluss des 
          Aufsichtsrates oder, soweit die 
          Ausgabe von Aktienoptionen an 
          Mitglieder des Vorstands erfolgt, 
          ausschließlich durch Beschluss 
          des Aufsichtsrates, sowie Abschluss 
          von Bezugsrechtsvereinbarungen 
          zwischen der Gesellschaft und den 
          einzelnen Bezugsberechtigten. Der 
          Abschluss der Bezugsrechtsvereinbarung 
          muss bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, 
          und im Übrigen während eines 
          Ausgabezeitraumes erfolgen. 
          Ausgabezeiträume sind 
 
          (i)  der sechste und die folgenden 
               neun Bankarbeitstage nach dem 
               Tag der Eintragung des den 
               Aktienoptionen zugrunde 
               liegenden Bedingten Kapitals V 
               in das Handelsregister (die 
               '*Initialtranche*') sowie 
          (ii) der sechste und die folgenden 
               neun Bankarbeitstage nach der 
               ordentlichen Hauptversammlung 
               sowie der Veröffentlichung von 
               Konzerngeschäftszahlen oder 
               Finanzberichten zum Ende des 
               zweiten oder dritten Quartals 
               eines Geschäftsjahrs der 
               Nanogate SE (die 
               '*Folgetranchen*'). 
 
          Bankarbeitstag im Sinne dieses 
          Beschlusses ist ein Tag, an dem die 
          Banken in Frankfurt am Main geöffnet 
          sind. 
      bb) Aufteilung: 
 
          Die insgesamt möglichen Aktienoptionen 
          auf bis zu 254.232 Aktien teilen sich 
          wie folgt auf Vorstandsmitglieder und 
          Mitarbeiter der Gesellschaft sowie 
          Geschäftsführungsmitglieder und 
          Mitarbeiter mit der Gesellschaft 
          verbundener Unternehmen auf: 
 
          (i)   Den Mitgliedern des Vorstands 
                der Nanogate SE dürfen 
                Aktienoptionen auf bis zu 
                84.744 Aktien gewährt werden; 
          (ii)  den 
                Geschäftsführungsmitgliedern 
                (Vorstände, Geschäftsführer 
                oder, bei Gesellschaften einer 
                ausländischen Rechtsform, 
                Personen in vergleichbarer 
                Funktion) mit der Nanogate SE 
                zum Zeitpunkt der Ausgabe der 
                Bezugsrechte verbundener 
                Unternehmen dürfen 
                Aktienoptionen auf bis zu 
                84.744 Aktien gewährt werden; 
          (iii) den Mitarbeitern der Nanogate 
                SE und mit der Nanogate SE zum 
                Zeitpunkt der Ausgabe der 
                Bezugsrechte verbundener 
                Unternehmen dürfen 
                Aktienoptionen auf bis zu 
                84.744 Aktien gewährt werden. 
 
          Anderen Personen als Angehörigen der 
          vorgenannten Gruppen (i) bis (iii) 
          dürfen Aktienoptionen nicht angeboten 
          werden. Sollte ein Bezugsberechtigter 
          wegen mehrerer Tätigkeiten innerhalb der 
          Nanogate Gruppe zugleich mehreren 
          Gruppen angehören, kann die Gewährung 
          von Aktienoptionen allein aufgrund 
          seiner Zugehörigkeit zur höchstrangigen 
          Gruppe bzw. zur Muttergesellschaft 
          erfolgen. 
 
          Der genaue Kreis der Berechtigten und 
          die Anzahl der jeweils angebotenen 
          Aktienoptionen werden durch den Vorstand 
          mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder, 
          soweit Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft betroffen sind, 
          ausschließlich durch den 
          Aufsichtsrat festgelegt. 
      cc) Basispreis: 
 
          Der bei der Ausübung der 
          Bezugsrechte für den Bezug einer 
          Aktie zu entrichtende Basispreis 
          (der '*Basispreis*') entspricht bei 
          der Initialtranche (gemäß 
          Abschnitt aa) (i) dieser 
          Ermächtigung) und bei den 
          Folgetranchen (gemäß Abschnitt 
          aa) (ii) dieser Ermächtigung) 
          jeweils 95% des durchschnittlichen 
          Schlusskurses (arithmetisches 
          Mittel) der Aktie der Gesellschaft 
          im XETRA-Handel der Frankfurter 
          Wertpapierbörse an den fünf dem 
          Ausgabezeitraum unmittelbar 
          vorangehenden Börsentagen, 
          mindestens jedoch dem rechnerischen 
          Anteil einer Aktie der Gesellschaft 
          am Grundkapital (geringster 
          Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 
          AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) 
          (ii) SE-VO), d.h. derzeit EUR 1,00. 
 
          Börsentage im Sinne dieses 
          Beschlusses sind Handelstage der 
          Frankfurter Wertpapierbörse. 
      dd) Ausübungszeiträume, Wartezeit, 
          letztmalige Ausübung: 
 
          Die Ausübung der Aktienoption ist 
          jeweils nur am sechsten und den 
          folgenden neun Bankarbeitstagen 
          ('*Ausübungszeitraum*') nach 
 
          (i)  der ordentlichen 
               Hauptversammlung sowie 
          (ii) der Veröffentlichung von 
               Konzerngeschäftszahlen oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.