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Dow Jones News
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DGAP-HV: Nanogate SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Nanogate SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 in CCS Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Nanogate SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Nanogate SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2018 in CCS Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 
Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Nanogate SE Quierschied - ISIN DE000A0JKHC9 - ISIN DE000A2G8YH4 - 
- WKN A0JKHC - WKN A2G8YH - Einladung zur Hauptversammlung 2018 
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
am Mittwoch, dem 27. Juni 2018, um 11 Uhr (Einlass ab 10 Uhr) in 
die CCS Congresshalle Saarbrücken 
Hafenstr. 12 
66111 Saarbrücken ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2017 sowie 
   des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 25. April 2018 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   'Der Bilanzgewinn von EUR 5.226.272,54 wird in Höhe von EUR 
   500.763,45 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je 
   Stückaktie auf die 4.552.395 dividendenberechtigten 
   Stückaktien verwendet. Der Restbetrag von EUR 4.725.509,09 
   wird als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
   Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) 
   Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
   der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. § 58 Abs. 
   4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, mithin am 2. Juli 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   'Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   'Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
5. *Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
   der Nanogate SE* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des ersten Aufsichtsrats 
   der Nanogate SE endet mit Ablauf der am 27. Juni 2018 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat der Nanogate SE besteht gemäß Art. 40 
   Abs. 2 und 3 SE-VO und § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 
   12 Abs. 1 der Satzung der Nanogate SE aus 6 Mitgliedern, 
   die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Es sind deshalb 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
   Nanogate SE zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   a) Aufsichtsratswahl Oliver Schumann 
 
      'Herr Oliver Schumann, wohnhaft in Bad Soden am 
      Taunus, Geschäftsführer der Capital Dynamics GmbH, 
      wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
      zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
      beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
      Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als 
      Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate 
      SE gewählt.' 
 
      Herr Oliver Schumann ist kein Mitglied in gesetzlich 
      zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Estacionamientos y Servicios S.A., 
        Madrid, Spanien 
      - Fincentrum a.s., Prag, Tschechische 
        Republik 
      - Varenne 2 S.p.A., Mailand, Italien, 
      - Gases, Research, Innovation and 
        Technology S.L., Avinyo, Spanien 
   b) Aufsichtsratswahl Dr. Farsin Yadegardjam 
 
      'Herr Dr. Farsin Yadegardjam, wohnhaft in 
      Roßdorf, Mitglied des Vorstands der EVP Capital 
      Management AG, wird mit Wirkung ab der Beendigung 
      dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
      Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
      mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den 
      Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' 
 
      Herr Dr. Farsin Yadegardjam ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der Phenex 
        Pharmaceuticals AG, Ludwigshafen 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Verwaltungsrat der K&K Group AG, Cham, 
        Schweiz 
      - Verwaltungsrat der Schaetti Holding 
        AG, Wallisellen, Schweiz 
      - Verwaltungsrat der Thermoplastic 
        Powder Holding AG, Wallisellen, 
        Schweiz 
   c) Aufsichtsratswahl Dr. Clemens Doppler 
 
      'Herr Dr. Clemens Doppler, wohnhaft in Heidelberg, 
      Geschäftsführer der HeidelbergCapital Asset Management 
      GmbH und der HeidelbergCapital General Partner GmbH, 
      wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
      zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
      beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
      Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als 
      Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate 
      SE gewählt.' 
 
      Herr Dr. Clemens Doppler ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Vorsitzender des Aufsichtsrats der 4SC 
        AG, München 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der MerLion 
        Pharmaceuticals Pte Ltd, Singapur 
      - Beirat der Vasopharm GmbH, Würzburg 
   d) Aufsichtsratswahl Klaus-Günter Vennemann 
 
      'Herr Klaus-Günter Vennemann, wohnhaft in Waidring, 
      Österreich, Unternehmens- und Managementberater, 
      wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
      zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
      beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
      Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als 
      Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate 
      SE gewählt.' 
 
      Herr Klaus-Günter Vennemann ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der Rheinmetall AG, 
        Düsseldorf 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, 
        Homberg/Ohm 
      - Aufsichtsrat der Nanogate PD Systems 
        GmbH, Bad Salzuflen 
      - Beirat der Nanogate Central and 
        Eastern Europe GmbH, Neudörfl, 
        Österreich 
   e) Aufsichtsratswahl Dr. Peter Merten 
 
      'Herr Dr. Peter Merten, wohnhaft in Heppenheim, 
      Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der 
      Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
      mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den 
      Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' 
 
      Herr Dr. Peter Merten ist Mitglied in folgenden 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher 
      Unternehmen: 
 
      - Aufsichtsrat der Grammer AG, Amberg 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, 
        Homberg/Ohm 
   f) Aufsichtsratswahl Hartmut Gottschild 
 
      'Herr Hartmut Gottschild, wohnhaft in Aalen, 
      Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der 
      Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Nanogate SE: Bekanntmachung der -2-

zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
      mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den 
      Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' 
 
      Herr Gottschild ist kein Mitglied in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. 
 
      Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Verwaltungsrat der Schaetti Holding 
        AG, Wallisellen, Schweiz 
      - Verwaltungsrat der Thermoplastic 
        Powder Holding AG, Wallisellen, 
        Schweiz 
      - Aufsichtsrat der Nanogate Vogler 
        Systems GmbH, Lüdenscheid 
      - Beirat der ISP GmbH & Co. KG, Limburg 
      - Board Member der TSE Systems Inc., 
        Chesterfield, USA. 
 
      Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung 
      durchgeführt werden. 
 
      Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl 
      in den Aufsichtsrat Herr Oliver Schumann erneut als 
      Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
      werden soll. 
 
      Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
      Kandidaten sind dieser Einladung zur Hauptversammlung 
      als *Anlage 1* beigefügt und im Internet unter 
 
      www.nanogate.de/de/investor_relations/hauptversammlung 
 
      veröffentlicht. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 
   und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   bestellt.' 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten 
   Kapitals V zur Bedienung eines Aktienoptionsplans 2018 und 
   entsprechende Satzungsänderungen* 
 
   Die Gesellschaft verfügt über ein Bedingtes Kapital II in 
   Höhe von aktuell EUR 6.150,00, ein Bedingtes Kapital III in 
   Höhe von aktuell EUR 32.600,00 und ein Bedingtes Kapital IV 
   in Höhe von aktuell EUR 189.756,00. Diese bedingten 
   Kapitale dienen zur Erfüllung von Bezugsrechten im 
   Zusammenhang mit den bestehenden Aktienoptionsplänen. 
 
   Die Gesellschaft beabsichtigt, ein neues bedingtes Kapital 
   zur Bedienung eines neuen Aktienoptionsplanes 2018 zu 
   schaffen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   a) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V 
 
      'Das Grundkapital wird um bis zu EUR 254.232,00 
      bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 254.232 
      neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne 
      Nennbetrag (Stückaktien). Die neuen Aktien nehmen 
      vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum 
      Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der 
      Hauptversammlung über die Gewinnverteilung gefasst 
      wurde, am Gewinn teil. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung dient ausschließlich der 
      Erfüllung von Bezugsrechten ('*Aktienoptionen*'), 
      die an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter 
      der Nanogate SE sowie an Mitglieder der 
      Geschäftsführung und Mitarbeiter mit der Nanogate 
      SE zum Zeitpunkt der Ausgabe von Bezugsrechten im 
      Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen 
      ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, 
      die Aktienoptionen mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrates bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, 
      an die Bezugsberechtigten auszugeben. Soweit die 
      Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des 
      Vorstands der Nanogate SE erfolgt, ist 
      ausschließlich der Aufsichtsrat ermächtigt. 
      Die Ausgabe der Aktienoptionen kann einmalig oder 
      in Tranchen erfolgen. Die bedingte Kapitalerhöhung 
      ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber 
      der ausgegebenen Aktienoptionen ihr Bezugsrecht 
      ausüben.' 
   b) 'Das Aktienoptionsprogramm 2018 hat folgende 
      Eckpunkte: 
 
      Die Ausgabe der Aktienoptionen erfolgt nach 
      Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 
 
      aa) Ausgabe der Aktienoptionen, 
          Ausgabezeiträume 
 
          Die Ausgabe von Aktienoptionen erfolgt 
          durch Beschluss des Vorstands und 
          Zustimmungsbeschluss des 
          Aufsichtsrates oder, soweit die 
          Ausgabe von Aktienoptionen an 
          Mitglieder des Vorstands erfolgt, 
          ausschließlich durch Beschluss 
          des Aufsichtsrates, sowie Abschluss 
          von Bezugsrechtsvereinbarungen 
          zwischen der Gesellschaft und den 
          einzelnen Bezugsberechtigten. Der 
          Abschluss der Bezugsrechtsvereinbarung 
          muss bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, 
          und im Übrigen während eines 
          Ausgabezeitraumes erfolgen. 
          Ausgabezeiträume sind 
 
          (i)  der sechste und die folgenden 
               neun Bankarbeitstage nach dem 
               Tag der Eintragung des den 
               Aktienoptionen zugrunde 
               liegenden Bedingten Kapitals V 
               in das Handelsregister (die 
               '*Initialtranche*') sowie 
          (ii) der sechste und die folgenden 
               neun Bankarbeitstage nach der 
               ordentlichen Hauptversammlung 
               sowie der Veröffentlichung von 
               Konzerngeschäftszahlen oder 
               Finanzberichten zum Ende des 
               zweiten oder dritten Quartals 
               eines Geschäftsjahrs der 
               Nanogate SE (die 
               '*Folgetranchen*'). 
 
          Bankarbeitstag im Sinne dieses 
          Beschlusses ist ein Tag, an dem die 
          Banken in Frankfurt am Main geöffnet 
          sind. 
      bb) Aufteilung: 
 
          Die insgesamt möglichen Aktienoptionen 
          auf bis zu 254.232 Aktien teilen sich 
          wie folgt auf Vorstandsmitglieder und 
          Mitarbeiter der Gesellschaft sowie 
          Geschäftsführungsmitglieder und 
          Mitarbeiter mit der Gesellschaft 
          verbundener Unternehmen auf: 
 
          (i)   Den Mitgliedern des Vorstands 
                der Nanogate SE dürfen 
                Aktienoptionen auf bis zu 
                84.744 Aktien gewährt werden; 
          (ii)  den 
                Geschäftsführungsmitgliedern 
                (Vorstände, Geschäftsführer 
                oder, bei Gesellschaften einer 
                ausländischen Rechtsform, 
                Personen in vergleichbarer 
                Funktion) mit der Nanogate SE 
                zum Zeitpunkt der Ausgabe der 
                Bezugsrechte verbundener 
                Unternehmen dürfen 
                Aktienoptionen auf bis zu 
                84.744 Aktien gewährt werden; 
          (iii) den Mitarbeitern der Nanogate 
                SE und mit der Nanogate SE zum 
                Zeitpunkt der Ausgabe der 
                Bezugsrechte verbundener 
                Unternehmen dürfen 
                Aktienoptionen auf bis zu 
                84.744 Aktien gewährt werden. 
 
          Anderen Personen als Angehörigen der 
          vorgenannten Gruppen (i) bis (iii) 
          dürfen Aktienoptionen nicht angeboten 
          werden. Sollte ein Bezugsberechtigter 
          wegen mehrerer Tätigkeiten innerhalb der 
          Nanogate Gruppe zugleich mehreren 
          Gruppen angehören, kann die Gewährung 
          von Aktienoptionen allein aufgrund 
          seiner Zugehörigkeit zur höchstrangigen 
          Gruppe bzw. zur Muttergesellschaft 
          erfolgen. 
 
          Der genaue Kreis der Berechtigten und 
          die Anzahl der jeweils angebotenen 
          Aktienoptionen werden durch den Vorstand 
          mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder, 
          soweit Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft betroffen sind, 
          ausschließlich durch den 
          Aufsichtsrat festgelegt. 
      cc) Basispreis: 
 
          Der bei der Ausübung der 
          Bezugsrechte für den Bezug einer 
          Aktie zu entrichtende Basispreis 
          (der '*Basispreis*') entspricht bei 
          der Initialtranche (gemäß 
          Abschnitt aa) (i) dieser 
          Ermächtigung) und bei den 
          Folgetranchen (gemäß Abschnitt 
          aa) (ii) dieser Ermächtigung) 
          jeweils 95% des durchschnittlichen 
          Schlusskurses (arithmetisches 
          Mittel) der Aktie der Gesellschaft 
          im XETRA-Handel der Frankfurter 
          Wertpapierbörse an den fünf dem 
          Ausgabezeitraum unmittelbar 
          vorangehenden Börsentagen, 
          mindestens jedoch dem rechnerischen 
          Anteil einer Aktie der Gesellschaft 
          am Grundkapital (geringster 
          Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 
          AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) 
          (ii) SE-VO), d.h. derzeit EUR 1,00. 
 
          Börsentage im Sinne dieses 
          Beschlusses sind Handelstage der 
          Frankfurter Wertpapierbörse. 
      dd) Ausübungszeiträume, Wartezeit, 
          letztmalige Ausübung: 
 
          Die Ausübung der Aktienoption ist 
          jeweils nur am sechsten und den 
          folgenden neun Bankarbeitstagen 
          ('*Ausübungszeitraum*') nach 
 
          (i)  der ordentlichen 
               Hauptversammlung sowie 
          (ii) der Veröffentlichung von 
               Konzerngeschäftszahlen oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Finanzberichten zum Ende des 
               zweiten oder dritten Quartals 
               eines Geschäftsjahrs der 
               Nanogate SE 
 
          möglich. 
 
          Die Aktienoptionen dürfen erstmals im 
          ersten vollständigen Ausübungszeitraum 
          nach Ablauf von vier Jahren 
          ('*Wartezeit*') nach dem 
          Ausgabezeitpunkt ausgeübt werden. 
          Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte im 
          Sinne dieser Regelung ist jeweils der 
          letzte Tag des Ausgabezeitraums 
          (gemäß Abschnitt aa) dieser 
          Ermächtigung), in dem die Ausgabe der 
          Option stattgefunden hat. 
 
          Letztmals können die Aktienoptionen am 
          letzten Tag des letzten vollständigen 
          Ausübungszeitraums im siebten auf den 
          Ausgabezeitpunkt der jeweiligen 
          Bezugsrechte folgenden Jahr ausgeübt 
          werden. 
 
          Die an einen Bezugsberechtigten im 
          Rahmen einer Tranche ausgegebenen 
          Aktienoptionen können während eines 
          Ausübungszeitraums nur einmalig 
          ausgeübt werden. Mehrere 
          Ausübungserklärungen eines 
          Bezugsberechtigten während eines 
          Ausübungszeitraums sind 
          ausgeschlossen. 
      ee) Erfolgsziele: 
 
          Die Ausübung von Aktienoptionen ist 
          darüber hinaus nur zulässig, wenn 
          das Erfolgsziel zum jeweiligen 
          Ausübungszeitraum erreicht wird. 
          Dieses gilt als erreicht, wenn der 
          Wert der Aktie der Gesellschaft vor 
          dem Ausübungszeitraum mindestens 110 
          % des (ggf. um Effekte aus 
          zwischenzeitlichen 
          Kapitalmaßnahmen bereinigten) 
          Basispreises für die jeweilige 
          Tranche beträgt. Maßgeblicher 
          Wert ist der durchschnittliche 
          Schlusskurs (arithmetisches Mittel) 
          der Aktie der Gesellschaft im 
          XETRA-Handel der Frankfurter 
          Wertpapierbörse an den fünf dem 
          Ausübungszeitraum unmittelbar 
          vorangehenden Börsentagen. 
      ff) Weitere Bestimmungen: 
 
          (i)   In den Bezugsrechtsvereinbarungen 
                kann vorgesehen werden, dass die 
                Gesellschaft die ausgegebenen 
                Aktienoptionen bei Beendigung des 
                Anstellungsverhältnisses des 
                Bezugsberechtigten mit der 
                Gesellschaft oder mit einem mit der 
                Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
                nach Maßgabe der folgenden 
                Bestimmungen ganz oder teilweise 
                kündigen kann, wenn die Beendigung 
                nicht auf dem Eintritt in den 
                Ruhestand oder auf Berufs- oder 
                Erwerbsunfähigkeit des 
                Bezugsberechtigten beruht: 
 
                - falls das Anstellungsverhältnis 
                  innerhalb eines Jahres nach der 
                  Ausgabe der Aktienoption endet, 
                  ist die Kündigung aller 
                  Aktienoptionen möglich, 
                - falls das Anstellungsverhältnis 
                  des Bezugsberechtigten innerhalb 
                  von mehr als einem Jahr aber 
                  weniger als zwei Jahren nach der 
                  Ausgabe der Aktienoption endet, 
                  ist die Kündigung von 2/3 der 
                  Aktienoptionen zulässig, 
                - falls das Anstellungsverhältnis 
                  innerhalb von mehr als zwei 
                  Jahren aber weniger als drei 
                  Jahren nach der Ausgabe der 
                  Aktienoptionen endet, ist die 
                  Kündigung von 1/3 der 
                  Aktienoptionen zulässig, 
                - falls das Anstellungsverhältnis 
                  des Bezugsberechtigten nach mehr 
                  als drei Jahren nach der Ausgabe 
                  der Aktienoptionen endet, ist 
                  die Kündigung der Aktienoptionen 
                  nicht mehr zulässig. 
 
                Eine Kündigung im Sinne der 
                vorstehenden Spiegelstriche ist 
                nicht möglich, wenn nach Ausgabe der 
                Aktienoptionen ein Aktionär in 
                entsprechender Anwendung der 
                Vorschriften des Wertpapiererwerbs- 
                und -übernahmegesetzes (WpÜG) 
                die Kontrolle über die Nanogate SE 
                erlangt. Dies gilt unabhängig von 
                der tatsächlichen Anwendbarkeit des 
                WpÜG auf die Nanogate SE. 
          (ii)  In der Bezugsrechtsvereinbarung kann 
                außerdem vorgesehen werden, 
                dass die Gesellschaft die 
                ausgegebenen Aktienoptionen ganz 
                oder teilweise kündigen kann, falls 
 
                - der Bezugsberechtigte stirbt, 
                - der Betriebsteil oder die 
                  Gesellschaft, in der der 
                  Bezugsberechtigte tätig ist, 
                  nicht mehr im Sinne von §§ 15 
                  ff. AktG mit der Nanogate SE 
                  verbunden ist, 
                - Gläubiger des Bezugsberechtigten 
                  die Zwangsvollstreckung in die 
                  Aktienoption betreiben oder wenn 
                  über das Vermögen des 
                  Bezugsberechtigten das 
                  Insolvenzverfahren eröffnet oder 
                  die Eröffnung mangels Masse 
                  abgelehnt worden ist. 
 
                Eine Kündigung im Falle der 
                vorstehenden Spiegelstriche 1 und 2 
                ist jedoch nur für solche 
                Aktienoptionen zulässig, die noch 
                nicht ausübbar sind, weil die 
                Wartezeit gemäß Abschnitt dd) 
                dieses Beschlusses noch nicht 
                abgelaufen ist. 
          (iii) Die Übertragbarkeit (mit 
                Ausnahme der Vererbung) oder jede 
                anderweitige wirtschaftliche 
                Verwertung der Aktienoptionen 
                außer durch Ausübung ist 
                auszuschließen. Außerdem 
                sind in die 
                Bezugsrechtsvereinbarungen 
                Regelungen über die Anpassung der 
                Ausübungsbedingungen bei 
                Kapitalmaßnahmen der 
                Gesellschaft aufzunehmen. 
 
          Im Übrigen ist der Vorstand mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrates, soweit die 
          Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des 
          Vorstands erfolgt, ausschließlich der 
          Aufsichtsrat, ermächtigt, weitere 
          Einzelheiten, z.B. hinsichtlich der 
          Durchführung der Ausübung der Aktienoption 
          und der Kapitalerhöhung, festzulegen.' 
   c) § 4 der Satzung erhält folgenden neuen Absatz 8: 
 
      'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 254.232,00 
      bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital V') durch 
      Ausgabe von bis zu 254.232 neuen auf den Inhaber 
      lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). 
      Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung 
      von Bezugsrechten, die an Mitglieder der 
      Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft 
      und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen 
      nach Maßgabe des Beschlusses der 
      Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 ausgegeben 
      werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
      insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der 
      ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. 
      Die neuen Aktien nehmen von Beginn des 
      Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe 
      noch kein Beschluss über die Gewinnverwendung 
      gefasst wurde, am Gewinn teil.' 
   d) 'Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des 
      § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen 
      Ausnutzung des Bedingten Kapitals V anzupassen.' 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Gewinnabführungsvertrag mit der Nanogate Textile & Care 
   Systems GmbH* 
 
   Die Nanogate SE und die Nanogate Textile & Care Systems 
   GmbH mit Sitz in Quierschied-Göttelborn haben am 3. Mai 
   2018 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die 
   Nanogate Textile & Care Systems GmbH ist eine 
   hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nanogate SE ohne 
   außenstehende Gesellschafter. Der Vertrag dient der 
   Begründung einer körperschaftssteuerlichen und 
   gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der Nanogate SE 
   und der Nanogate Textile & Care Systems GmbH. Der Inhalt 
   des Vertrages ergibt sich aus der *Anlage 2* zu dieser 
   Einladung. 
 
   Der Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit 
   der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Nanogate 
   Textile & Care Systems GmbH und der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der Nanogate SE. Die 
   Gesellschafterversammlung der Nanogate Textile & Care 
   Systems GmbH hat ihre Zustimmung bereits am 7. Mai 2018 
   erteilt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   'Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags vom 3. Mai 2018 
   zwischen der Nanogate SE und der Nanogate Textile & Care 
   Systems GmbH mit Sitz in Quierschied-Göttelborn wird 
   zugestimmt.' 
9. *Beschlussfassung über die Neuregelung der 
   Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung des 
   § 21 der Satzung der Nanogate SE* 
 
   Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die 
   Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und des zunehmenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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