DJ DGAP-HV: Nanogate SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 in CCS Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Nanogate SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Nanogate SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2018 in CCS Congresshalle Saarbrücken, Hafenstraße 12, 66111 Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-17 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Nanogate SE Quierschied - ISIN DE000A0JKHC9 - ISIN DE000A2G8YH4 - - WKN A0JKHC - WKN A2G8YH - Einladung zur Hauptversammlung 2018 Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 27. Juni 2018, um 11 Uhr (Einlass ab 10 Uhr) in die CCS Congresshalle Saarbrücken Hafenstr. 12 66111 Saarbrücken ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2017 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017* Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 25. April 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Der Bilanzgewinn von EUR 5.226.272,54 wird in Höhe von EUR 500.763,45 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Stückaktie auf die 4.552.395 dividendenberechtigten Stückaktien verwendet. Der Restbetrag von EUR 4.725.509,09 wird als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen.' Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 2. Juli 2018. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 5. *Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Nanogate SE* Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Nanogate SE endet mit Ablauf der am 27. Juni 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der Nanogate SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO und § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Satzung der Nanogate SE aus 6 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es sind deshalb 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Nanogate SE zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Aufsichtsratswahl Oliver Schumann 'Herr Oliver Schumann, wohnhaft in Bad Soden am Taunus, Geschäftsführer der Capital Dynamics GmbH, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' Herr Oliver Schumann ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Estacionamientos y Servicios S.A., Madrid, Spanien - Fincentrum a.s., Prag, Tschechische Republik - Varenne 2 S.p.A., Mailand, Italien, - Gases, Research, Innovation and Technology S.L., Avinyo, Spanien b) Aufsichtsratswahl Dr. Farsin Yadegardjam 'Herr Dr. Farsin Yadegardjam, wohnhaft in Roßdorf, Mitglied des Vorstands der EVP Capital Management AG, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' Herr Dr. Farsin Yadegardjam ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen: - Aufsichtsrat der Phenex Pharmaceuticals AG, Ludwigshafen Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Verwaltungsrat der K&K Group AG, Cham, Schweiz - Verwaltungsrat der Schaetti Holding AG, Wallisellen, Schweiz - Verwaltungsrat der Thermoplastic Powder Holding AG, Wallisellen, Schweiz c) Aufsichtsratswahl Dr. Clemens Doppler 'Herr Dr. Clemens Doppler, wohnhaft in Heidelberg, Geschäftsführer der HeidelbergCapital Asset Management GmbH und der HeidelbergCapital General Partner GmbH, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' Herr Dr. Clemens Doppler ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der 4SC AG, München Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Aufsichtsrat der MerLion Pharmaceuticals Pte Ltd, Singapur - Beirat der Vasopharm GmbH, Würzburg d) Aufsichtsratswahl Klaus-Günter Vennemann 'Herr Klaus-Günter Vennemann, wohnhaft in Waidring, Österreich, Unternehmens- und Managementberater, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' Herr Klaus-Günter Vennemann ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen: - Aufsichtsrat der Rheinmetall AG, Düsseldorf Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, Homberg/Ohm - Aufsichtsrat der Nanogate PD Systems GmbH, Bad Salzuflen - Beirat der Nanogate Central and Eastern Europe GmbH, Neudörfl, Österreich e) Aufsichtsratswahl Dr. Peter Merten 'Herr Dr. Peter Merten, wohnhaft in Heppenheim, Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' Herr Dr. Peter Merten ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen: - Aufsichtsrat der Grammer AG, Amberg Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, Homberg/Ohm f) Aufsichtsratswahl Hartmut Gottschild 'Herr Hartmut Gottschild, wohnhaft in Aalen, Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis
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zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.' Herr Gottschild ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Verwaltungsrat der Schaetti Holding AG, Wallisellen, Schweiz - Verwaltungsrat der Thermoplastic Powder Holding AG, Wallisellen, Schweiz - Aufsichtsrat der Nanogate Vogler Systems GmbH, Lüdenscheid - Beirat der ISP GmbH & Co. KG, Limburg - Board Member der TSE Systems Inc., Chesterfield, USA. Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Oliver Schumann erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Einladung zur Hauptversammlung als *Anlage 1* beigefügt und im Internet unter www.nanogate.de/de/investor_relations/hauptversammlung veröffentlicht. 6. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.' 7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V zur Bedienung eines Aktienoptionsplans 2018 und entsprechende Satzungsänderungen* Die Gesellschaft verfügt über ein Bedingtes Kapital II in Höhe von aktuell EUR 6.150,00, ein Bedingtes Kapital III in Höhe von aktuell EUR 32.600,00 und ein Bedingtes Kapital IV in Höhe von aktuell EUR 189.756,00. Diese bedingten Kapitale dienen zur Erfüllung von Bezugsrechten im Zusammenhang mit den bestehenden Aktienoptionsplänen. Die Gesellschaft beabsichtigt, ein neues bedingtes Kapital zur Bedienung eines neuen Aktienoptionsplanes 2018 zu schaffen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V 'Das Grundkapital wird um bis zu EUR 254.232,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 254.232 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverteilung gefasst wurde, am Gewinn teil. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten ('*Aktienoptionen*'), die an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Nanogate SE sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter mit der Nanogate SE zum Zeitpunkt der Ausgabe von Bezugsrechten im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die Aktienoptionen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, an die Bezugsberechtigten auszugeben. Soweit die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Nanogate SE erfolgt, ist ausschließlich der Aufsichtsrat ermächtigt. Die Ausgabe der Aktienoptionen kann einmalig oder in Tranchen erfolgen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen ihr Bezugsrecht ausüben.' b) 'Das Aktienoptionsprogramm 2018 hat folgende Eckpunkte: Die Ausgabe der Aktienoptionen erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: aa) Ausgabe der Aktienoptionen, Ausgabezeiträume Die Ausgabe von Aktienoptionen erfolgt durch Beschluss des Vorstands und Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrates oder, soweit die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands erfolgt, ausschließlich durch Beschluss des Aufsichtsrates, sowie Abschluss von Bezugsrechtsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Bezugsberechtigten. Der Abschluss der Bezugsrechtsvereinbarung muss bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, und im Übrigen während eines Ausgabezeitraumes erfolgen. Ausgabezeiträume sind (i) der sechste und die folgenden neun Bankarbeitstage nach dem Tag der Eintragung des den Aktienoptionen zugrunde liegenden Bedingten Kapitals V in das Handelsregister (die '*Initialtranche*') sowie (ii) der sechste und die folgenden neun Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung sowie der Veröffentlichung von Konzerngeschäftszahlen oder Finanzberichten zum Ende des zweiten oder dritten Quartals eines Geschäftsjahrs der Nanogate SE (die '*Folgetranchen*'). Bankarbeitstag im Sinne dieses Beschlusses ist ein Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main geöffnet sind. bb) Aufteilung: Die insgesamt möglichen Aktienoptionen auf bis zu 254.232 Aktien teilen sich wie folgt auf Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Geschäftsführungsmitglieder und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen auf: (i) Den Mitgliedern des Vorstands der Nanogate SE dürfen Aktienoptionen auf bis zu 84.744 Aktien gewährt werden; (ii) den Geschäftsführungsmitgliedern (Vorstände, Geschäftsführer oder, bei Gesellschaften einer ausländischen Rechtsform, Personen in vergleichbarer Funktion) mit der Nanogate SE zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte verbundener Unternehmen dürfen Aktienoptionen auf bis zu 84.744 Aktien gewährt werden; (iii) den Mitarbeitern der Nanogate SE und mit der Nanogate SE zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte verbundener Unternehmen dürfen Aktienoptionen auf bis zu 84.744 Aktien gewährt werden. Anderen Personen als Angehörigen der vorgenannten Gruppen (i) bis (iii) dürfen Aktienoptionen nicht angeboten werden. Sollte ein Bezugsberechtigter wegen mehrerer Tätigkeiten innerhalb der Nanogate Gruppe zugleich mehreren Gruppen angehören, kann die Gewährung von Aktienoptionen allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zur höchstrangigen Gruppe bzw. zur Muttergesellschaft erfolgen. Der genaue Kreis der Berechtigten und die Anzahl der jeweils angebotenen Aktienoptionen werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder, soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, ausschließlich durch den Aufsichtsrat festgelegt. cc) Basispreis: Der bei der Ausübung der Bezugsrechte für den Bezug einer Aktie zu entrichtende Basispreis (der '*Basispreis*') entspricht bei der Initialtranche (gemäß Abschnitt aa) (i) dieser Ermächtigung) und bei den Folgetranchen (gemäß Abschnitt aa) (ii) dieser Ermächtigung) jeweils 95% des durchschnittlichen Schlusskurses (arithmetisches Mittel) der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf dem Ausgabezeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen, mindestens jedoch dem rechnerischen Anteil einer Aktie der Gesellschaft am Grundkapital (geringster Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO), d.h. derzeit EUR 1,00. Börsentage im Sinne dieses Beschlusses sind Handelstage der Frankfurter Wertpapierbörse. dd) Ausübungszeiträume, Wartezeit, letztmalige Ausübung: Die Ausübung der Aktienoption ist jeweils nur am sechsten und den folgenden neun Bankarbeitstagen ('*Ausübungszeitraum*') nach (i) der ordentlichen Hauptversammlung sowie (ii) der Veröffentlichung von Konzerngeschäftszahlen oder
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Finanzberichten zum Ende des zweiten oder dritten Quartals eines Geschäftsjahrs der Nanogate SE möglich. Die Aktienoptionen dürfen erstmals im ersten vollständigen Ausübungszeitraum nach Ablauf von vier Jahren ('*Wartezeit*') nach dem Ausgabezeitpunkt ausgeübt werden. Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte im Sinne dieser Regelung ist jeweils der letzte Tag des Ausgabezeitraums (gemäß Abschnitt aa) dieser Ermächtigung), in dem die Ausgabe der Option stattgefunden hat. Letztmals können die Aktienoptionen am letzten Tag des letzten vollständigen Ausübungszeitraums im siebten auf den Ausgabezeitpunkt der jeweiligen Bezugsrechte folgenden Jahr ausgeübt werden. Die an einen Bezugsberechtigten im Rahmen einer Tranche ausgegebenen Aktienoptionen können während eines Ausübungszeitraums nur einmalig ausgeübt werden. Mehrere Ausübungserklärungen eines Bezugsberechtigten während eines Ausübungszeitraums sind ausgeschlossen. ee) Erfolgsziele: Die Ausübung von Aktienoptionen ist darüber hinaus nur zulässig, wenn das Erfolgsziel zum jeweiligen Ausübungszeitraum erreicht wird. Dieses gilt als erreicht, wenn der Wert der Aktie der Gesellschaft vor dem Ausübungszeitraum mindestens 110 % des (ggf. um Effekte aus zwischenzeitlichen Kapitalmaßnahmen bereinigten) Basispreises für die jeweilige Tranche beträgt. Maßgeblicher Wert ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf dem Ausübungszeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen. ff) Weitere Bestimmungen: (i) In den Bezugsrechtsvereinbarungen kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die ausgegebenen Aktienoptionen bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft oder mit einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise kündigen kann, wenn die Beendigung nicht auf dem Eintritt in den Ruhestand oder auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit des Bezugsberechtigten beruht: - falls das Anstellungsverhältnis innerhalb eines Jahres nach der Ausgabe der Aktienoption endet, ist die Kündigung aller Aktienoptionen möglich, - falls das Anstellungsverhältnis des Bezugsberechtigten innerhalb von mehr als einem Jahr aber weniger als zwei Jahren nach der Ausgabe der Aktienoption endet, ist die Kündigung von 2/3 der Aktienoptionen zulässig, - falls das Anstellungsverhältnis innerhalb von mehr als zwei Jahren aber weniger als drei Jahren nach der Ausgabe der Aktienoptionen endet, ist die Kündigung von 1/3 der Aktienoptionen zulässig, - falls das Anstellungsverhältnis des Bezugsberechtigten nach mehr als drei Jahren nach der Ausgabe der Aktienoptionen endet, ist die Kündigung der Aktienoptionen nicht mehr zulässig. Eine Kündigung im Sinne der vorstehenden Spiegelstriche ist nicht möglich, wenn nach Ausgabe der Aktienoptionen ein Aktionär in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetzes (WpÜG) die Kontrolle über die Nanogate SE erlangt. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Anwendbarkeit des WpÜG auf die Nanogate SE. (ii) In der Bezugsrechtsvereinbarung kann außerdem vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die ausgegebenen Aktienoptionen ganz oder teilweise kündigen kann, falls - der Bezugsberechtigte stirbt, - der Betriebsteil oder die Gesellschaft, in der der Bezugsberechtigte tätig ist, nicht mehr im Sinne von §§ 15 ff. AktG mit der Nanogate SE verbunden ist, - Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in die Aktienoption betreiben oder wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist. Eine Kündigung im Falle der vorstehenden Spiegelstriche 1 und 2 ist jedoch nur für solche Aktienoptionen zulässig, die noch nicht ausübbar sind, weil die Wartezeit gemäß Abschnitt dd) dieses Beschlusses noch nicht abgelaufen ist. (iii) Die Übertragbarkeit (mit Ausnahme der Vererbung) oder jede anderweitige wirtschaftliche Verwertung der Aktienoptionen außer durch Ausübung ist auszuschließen. Außerdem sind in die Bezugsrechtsvereinbarungen Regelungen über die Anpassung der Ausübungsbedingungen bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft aufzunehmen. Im Übrigen ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates, soweit die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands erfolgt, ausschließlich der Aufsichtsrat, ermächtigt, weitere Einzelheiten, z.B. hinsichtlich der Durchführung der Ausübung der Aktienoption und der Kapitalerhöhung, festzulegen.' c) § 4 der Satzung erhält folgenden neuen Absatz 8: 'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 254.232,00 bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital V') durch Ausgabe von bis zu 254.232 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst wurde, am Gewinn teil.' d) 'Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals V anzupassen.' 8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Nanogate Textile & Care Systems GmbH* Die Nanogate SE und die Nanogate Textile & Care Systems GmbH mit Sitz in Quierschied-Göttelborn haben am 3. Mai 2018 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Nanogate Textile & Care Systems GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nanogate SE ohne außenstehende Gesellschafter. Der Vertrag dient der Begründung einer körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der Nanogate SE und der Nanogate Textile & Care Systems GmbH. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der *Anlage 2* zu dieser Einladung. Der Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Nanogate Textile & Care Systems GmbH und der Zustimmung der Hauptversammlung der Nanogate SE. Die Gesellschafterversammlung der Nanogate Textile & Care Systems GmbH hat ihre Zustimmung bereits am 7. Mai 2018 erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags vom 3. Mai 2018 zwischen der Nanogate SE und der Nanogate Textile & Care Systems GmbH mit Sitz in Quierschied-Göttelborn wird zugestimmt.' 9. *Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung des § 21 der Satzung der Nanogate SE* Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und des zunehmenden
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