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BUNDESVERBAND ANLEGER- und VERBRAUCHERRECHT e.V. i.G.: Juristische Praxis sieht in der Musterfeststellungsklage keine Lösung der bestehenden Rechtsungleichheit

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-05-17 / 16:41 
 
*Juristische Praxis sieht in der Musterfeststellungsklage keine Lösung 
der bestehenden Rechtsungleichheit * 
 
- Juristen-Verband in Gründung lädt zum Dialog ein, will Zivilgesellschaft 
stärken 
- Konzerne schädigen Umwelt und Verbraucher ohne Konsequenzen 
- Die Politik stellt Unternehmensinteressen vor Bürgerinteressen 
- Deutschland braucht kollektiven Rechtsschutz und Unternehmensstrafrecht 
 
Berlin, 17. Mai 2018 - Der in Gründung befindliche Bundesverband Anleger- 
und 
Verbraucherrecht e.V. (BAV e.V.i.G.) wendet sich entschieden gegen die 
Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage im heute vom Kabinett 
verabschiedeten 
Gesetzesentwurf. So sind besonders die hohen Anforderungen an die 
Klagebefugnis 
der qualifizierten Einrichtungen eine für den Verbraucher nachteilige 
Anforderung, da 
sie die Anzahl von qualifizierten Einrichtungen auf ein Minimum begrenzt und 
dadurch 
die Rechtsdurchsetzung aufgrund fehlender Ressourcen erheblich mindert. Der 
BAV 
e.V.i.G ist ein Zusammenschluss von Juristen und Akademikern, der sich die 
Stärkung 
der Zivilgesellschaft durch geeignete rechtliche Instrumente, wie etwa 
echten 
Sammelklagen und einem Unternehmensstrafrecht, zum Ziel gemacht hat. Dabei 
will 
man mit Experten aller Fachrichtungen in den Dialog treten, um die 
bestehende 
Rechtsungleichheit zwischen Bürger und Wirtschaft abzubauen. 
 
Die im Verband sich organisierenden Praktiker sehen eine zunehmende 
Machtverschiebung 
zugunsten großer Unternehmen, wie sich sehr gut am Beispiel des 
Dieselskandals und dem 
Verhalten des Volkswagen-Vorstandes ablesen lässt. Es ist nicht weiter 
hinnehmbar, dass 
Konzerne im kollusiven Verhalten mit Politik und Behörden (z.B. dem 
Kraftfahrt-Bundesamt) 
Umwelt, Bürgern und Anlegern massive Schäden zufügen, ohne dafür in 
irgendeiner Form 
haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund möchte der BAV e.V.i.G., auch in 
Zusammenarbeit mit anderen interessierten Bürger- und 
Verbraucherorganisationen, 
politische und rechtliche Lösungen erarbeiten, die eine echte Verbesserung 
der derzeit 
asymmetrischen Machtverhältnisse zwischen Konzernen und dem einzelnen Bürger 
bringen. 
 
Zu solchen Lösungen gehören zweifelsfrei Sammelklagen, die jedoch ohne die 
in den USA 
üblichen Begleiterscheinungen wie Strafschadensersatz einzuführen wären. Ein 
geeigneter 
Gesetzentwurf wurde dazu bereits von der Bundestagsfraktion der Grünen 
eingebracht, 
welcher vom BAV e.V.i.G. unterstützt wird. 
 
Im vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sind die Anforderungen an die 
Klage- 
befugnis von qualifizierten Einrichtungen derart hoch angesetzt worden, dass 
nur noch 
einige wenige Verbraucherorganisationen befugt sein werden, überhaupt 
Musterfeststellungsklagen durchzuführen. Damit haben sich die 
Wirtschaftsverbände mit 
ihren Warnungen vor einer sog. "Klageindustrie" durchgesetzt und das 
Interesse von 
Verbrauchern an effektivem Rechtsschutz unverhältnismäßig stark 
eingeschränkt. 
 
Ursprünglich sollten Musterklagen solchen qualifizierten Einrichtungen 
offenstehen, die auch 
eine Unterlassungsklage einreichen dürfen. Klagebefugt wären gem. § 4 UKlaG 
demnach 
Institutionen, die bei Klageerhebung etwa mindestens 75 stimmberechtigte 
Mitglieder haben. 
Nun aber, so die Vereinbarung zwischen SPD und Union, sollen 
klageberechtigte Verbände 
mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn 
Mitgliedsverbände 
vorweisen. Weitere Voraussetzungen, wie das Bestehen der Klagebefugnis seit 
vier Jahren 
vor Klagerhebung, engen den Kreis der befugten Verbände auf ein Minimum ein. 
Dadurch 
wird die Musterfeststellungsklage als Instrument des kollektiven 
Rechtsschutzes nahezu 
wirkungslos, denn nur sehr wenige Klagen werden sich so initiieren lassen. 
Gänzlich offen 
bleiben Fragen nach der Qualität der rechtlichen Vertretung, die ohne 
spezialisierte 
Rechtsanwälte kaum gegeben sein wird. Überdies stellt sich auch die 
Frage nach der 
Zulässigkeit der Abtrennung solcher Musterverfahren von der Anwaltschaft. In 
der 
gegenwärtigen Fassung sind weder Rechtsberatungs- noch 
Rechtsdienstleistungs- 
qualifikationen der Verbraucherorganisationen vorgesehen. 
 
Die Musterfeststellungsklage war inhaltlich nie ein großer Wurf, da sie 
lediglich zu einem 
Feststellungsurteil führt, und nicht zu Schadensersatz. Dieser müsste 
gesondert eingeklagt 
werden. Besser wäre eine einphasige Klage, die auch auf eine 
Ausgleichsleistung zielt, so 
wie von vielen Rechtsexperten gefordert und sie gegenwärtig auch in der 
Schweiz und in 
Österreich diskutiert wird. Auch in Belgien gibt es eine einheitliche 
Sammelklage. Damit 
würde den Unternehmen endlich der Anreiz genommen, Umwelt und Gesellschaft 
ungebremst zu schädigen. 
 
"Um in Zukunft Manipulationen und Betrug von Konzernen zu verhindern, 
braucht 
Deutschland bei den rechtlichen Konsequenzen wesentlich schärfere Schwerter. 
Dazu 
gehören nach Auffassung der Gründer unseres neuen Verbandes zwingend echte 
Sammelklagen sowie ein Unternehmensstrafrecht," erläutert Dr. Wolfgang 
Schirp, einer der 
Gründer des BAV e.V.i.G. "Der Umgang mit dem Dieselbetrug in anderen 
Ländern, speziell 
in den USA, zeigt Deutschland wie es gehen sollte. Aber unsere Politiker 
stellen 
ausnahmslos die Interessen großer Konzerne vor die Rechte der Bürger. 
Das muss sich 
grundlegend ändern, dafür werden wir kämpfen," ergänzt Mitgründer Dr. Reiner 
Fuellmich. 
 
Pressekontakte: 
 
Dr. Wolfgang Schirp 
Kanzlei Schirp & Partner 
Rechtsanwälte mbH 
Leipziger Platz 9 
10117 Berlin 
Tel: +49 (0)30 - 327 617 0 
Fax: +49 (0)30 - 327 617 17 
Email: schirp@ssma.de 
 
Dr. Reiner Fuellmich 
Rechtsanwalt 
Senderstrasse 37 
37077 Göttingen 
Tel: +49 (551) 209 120 
Fax: +49 (551) 209 12-144 
Email: r.fuellmich@fuelmich.com 
 
Informationen zum Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V.i.G.: 
 
Der BAV e.V. befindet sich derzeit in Gründung. Die Gründer sind Juristen 
aus Praxis und Lehre, 
die in ganz Deutschland tätig sind. Der Schwerpunkt der ehrenamtlichen 
Arbeit des BAV wird 
sein, Denkanstöße zu vermitteln für die Beendigung der 
Rechtsungleichheit zwischen Bürgern, 
Anlegern und Verbrauchern auf der einen Seite, und großen Konzernen und 
Finanzinstituten auf 
der anderen Seite. Der BAV e.V. wirbt bei Öffentlichkeit und 
Gesetzgeber für eine starke (und 
wehrhafte) Zivilgesellschaft und lädt interessierte Dritte ein, auch 
Nichtjuristen, bei diesem Ziel 
mitzuwirken. 
 
Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V. 
(in Gründung) 
c/o Kanzlei Schirp & Partner 
Rechtsanwälte mbH 
Leipziger Platz 9 
10117 Berlin 
Tel: +49 (0)30 - 327 617 0 
Fax: +49 (0)30 - 327 617 17 
 
Sprecher: 
Dr. Wolfgang Schirp 
Dr. Reiner Fuellmich 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB 
Schlagwort(e): Recht 
 
2018-05-17 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
687345 2018-05-17 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 17, 2018 10:41 ET (14:41 GMT)

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