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DGAP-Media / 2018-05-17 / 16:41 *Juristische Praxis sieht in der Musterfeststellungsklage keine Lösung der bestehenden Rechtsungleichheit * - Juristen-Verband in Gründung lädt zum Dialog ein, will Zivilgesellschaft stärken - Konzerne schädigen Umwelt und Verbraucher ohne Konsequenzen - Die Politik stellt Unternehmensinteressen vor Bürgerinteressen - Deutschland braucht kollektiven Rechtsschutz und Unternehmensstrafrecht Berlin, 17. Mai 2018 - Der in Gründung befindliche Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V. (BAV e.V.i.G.) wendet sich entschieden gegen die Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage im heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf. So sind besonders die hohen Anforderungen an die Klagebefugnis der qualifizierten Einrichtungen eine für den Verbraucher nachteilige Anforderung, da sie die Anzahl von qualifizierten Einrichtungen auf ein Minimum begrenzt und dadurch die Rechtsdurchsetzung aufgrund fehlender Ressourcen erheblich mindert. Der BAV e.V.i.G ist ein Zusammenschluss von Juristen und Akademikern, der sich die Stärkung der Zivilgesellschaft durch geeignete rechtliche Instrumente, wie etwa echten Sammelklagen und einem Unternehmensstrafrecht, zum Ziel gemacht hat. Dabei will man mit Experten aller Fachrichtungen in den Dialog treten, um die bestehende Rechtsungleichheit zwischen Bürger und Wirtschaft abzubauen. Die im Verband sich organisierenden Praktiker sehen eine zunehmende Machtverschiebung zugunsten großer Unternehmen, wie sich sehr gut am Beispiel des Dieselskandals und dem Verhalten des Volkswagen-Vorstandes ablesen lässt. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass Konzerne im kollusiven Verhalten mit Politik und Behörden (z.B. dem Kraftfahrt-Bundesamt) Umwelt, Bürgern und Anlegern massive Schäden zufügen, ohne dafür in irgendeiner Form haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund möchte der BAV e.V.i.G., auch in Zusammenarbeit mit anderen interessierten Bürger- und Verbraucherorganisationen, politische und rechtliche Lösungen erarbeiten, die eine echte Verbesserung der derzeit asymmetrischen Machtverhältnisse zwischen Konzernen und dem einzelnen Bürger bringen. Zu solchen Lösungen gehören zweifelsfrei Sammelklagen, die jedoch ohne die in den USA üblichen Begleiterscheinungen wie Strafschadensersatz einzuführen wären. Ein geeigneter Gesetzentwurf wurde dazu bereits von der Bundestagsfraktion der Grünen eingebracht, welcher vom BAV e.V.i.G. unterstützt wird. Im vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sind die Anforderungen an die Klage- befugnis von qualifizierten Einrichtungen derart hoch angesetzt worden, dass nur noch einige wenige Verbraucherorganisationen befugt sein werden, überhaupt Musterfeststellungsklagen durchzuführen. Damit haben sich die Wirtschaftsverbände mit ihren Warnungen vor einer sog. "Klageindustrie" durchgesetzt und das Interesse von Verbrauchern an effektivem Rechtsschutz unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Ursprünglich sollten Musterklagen solchen qualifizierten Einrichtungen offenstehen, die auch eine Unterlassungsklage einreichen dürfen. Klagebefugt wären gem. § 4 UKlaG demnach Institutionen, die bei Klageerhebung etwa mindestens 75 stimmberechtigte Mitglieder haben. Nun aber, so die Vereinbarung zwischen SPD und Union, sollen klageberechtigte Verbände mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände vorweisen. Weitere Voraussetzungen, wie das Bestehen der Klagebefugnis seit vier Jahren vor Klagerhebung, engen den Kreis der befugten Verbände auf ein Minimum ein. Dadurch wird die Musterfeststellungsklage als Instrument des kollektiven Rechtsschutzes nahezu wirkungslos, denn nur sehr wenige Klagen werden sich so initiieren lassen. Gänzlich offen bleiben Fragen nach der Qualität der rechtlichen Vertretung, die ohne spezialisierte Rechtsanwälte kaum gegeben sein wird. Überdies stellt sich auch die Frage nach der Zulässigkeit der Abtrennung solcher Musterverfahren von der Anwaltschaft. In der gegenwärtigen Fassung sind weder Rechtsberatungs- noch Rechtsdienstleistungs- qualifikationen der Verbraucherorganisationen vorgesehen. Die Musterfeststellungsklage war inhaltlich nie ein großer Wurf, da sie lediglich zu einem Feststellungsurteil führt, und nicht zu Schadensersatz. Dieser müsste gesondert eingeklagt werden. Besser wäre eine einphasige Klage, die auch auf eine Ausgleichsleistung zielt, so wie von vielen Rechtsexperten gefordert und sie gegenwärtig auch in der Schweiz und in Österreich diskutiert wird. Auch in Belgien gibt es eine einheitliche Sammelklage. Damit würde den Unternehmen endlich der Anreiz genommen, Umwelt und Gesellschaft ungebremst zu schädigen. "Um in Zukunft Manipulationen und Betrug von Konzernen zu verhindern, braucht Deutschland bei den rechtlichen Konsequenzen wesentlich schärfere Schwerter. Dazu gehören nach Auffassung der Gründer unseres neuen Verbandes zwingend echte Sammelklagen sowie ein Unternehmensstrafrecht," erläutert Dr. Wolfgang Schirp, einer der Gründer des BAV e.V.i.G. "Der Umgang mit dem Dieselbetrug in anderen Ländern, speziell in den USA, zeigt Deutschland wie es gehen sollte. Aber unsere Politiker stellen ausnahmslos die Interessen großer Konzerne vor die Rechte der Bürger. Das muss sich grundlegend ändern, dafür werden wir kämpfen," ergänzt Mitgründer Dr. Reiner Fuellmich. Pressekontakte: Dr. Wolfgang Schirp Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbH Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel: +49 (0)30 - 327 617 0 Fax: +49 (0)30 - 327 617 17 Email: schirp@ssma.de Dr. Reiner Fuellmich Rechtsanwalt Senderstrasse 37 37077 Göttingen Tel: +49 (551) 209 120 Fax: +49 (551) 209 12-144 Email: r.fuellmich@fuelmich.com Informationen zum Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V.i.G.: Der BAV e.V. befindet sich derzeit in Gründung. Die Gründer sind Juristen aus Praxis und Lehre, die in ganz Deutschland tätig sind. Der Schwerpunkt der ehrenamtlichen Arbeit des BAV wird sein, Denkanstöße zu vermitteln für die Beendigung der Rechtsungleichheit zwischen Bürgern, Anlegern und Verbrauchern auf der einen Seite, und großen Konzernen und Finanzinstituten auf der anderen Seite. Der BAV e.V. wirbt bei Öffentlichkeit und Gesetzgeber für eine starke (und wehrhafte) Zivilgesellschaft und lädt interessierte Dritte ein, auch Nichtjuristen, bei diesem Ziel mitzuwirken. Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V. (in Gründung) c/o Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbH Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel: +49 (0)30 - 327 617 0 Fax: +49 (0)30 - 327 617 17 Sprecher: Dr. Wolfgang Schirp Dr. Reiner Fuellmich Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB Schlagwort(e): Recht 2018-05-17 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de 687345 2018-05-17
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May 17, 2018 10:41 ET (14:41 GMT)