FRANKFURT (BaFin) -
Das Europäische Parlament hat Ende April mit großer Mehrheit dem Richtlinienentwurf für eine Änderung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Sobald auch der Rat dem im Trilog-Verfahren vereinbarten Text formal zugestimmt hat, kann die Änderungsrichtlinie nach ihrer Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in Kraft treten.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (18.05.2018)
AXC0117 2018-05-18/11:00