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DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GSW Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GSW Immobilien AG Berlin WKN: GSW111 
ISIN: DE000GSW1111 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Dienstag, den 26. Juni 2018, um 
10.00 Uhr MESZ im Hotel Sofitel Berlin Kurfürstendamm, 
Augsburger Straße 41, 10789 Berlin, ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der GSW Immobilien AG und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die GSW Immobilien AG und den 
   Konzern für das Geschäftsjahr 2017 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 
   315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine 
   Billigung des Konzernabschlusses durch die 
   Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das 
   Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die 
   vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung 
   nach der gesetzlichen Regelung in § 176 Abs. 1 
   Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) lediglich 
   zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - 
   im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. 
   Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die 
   Aktionäre Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen 
   zu stellen. Dementsprechend ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der 
   Hauptversammlung zu fassen. 
 
   Die genannten Unterlagen sind zusammen mit dem 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.gsw.ag 
 
   (in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2018') 
   zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der GSW Immobilien AG für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der GSW Immobilien AG für das 
   Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 
   722.087.344,90 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer        EUR 
      Dividende von EUR 1,40 je 79.347.744,00 
      dividendenberechtigter 
      Stückaktie, 
      insgesamt: 
   b) Gewinnvortrag:            EUR 
                                642.739.600,90 
 
   Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 
   2 Aktiengesetz am dritten auf die 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns folgenden Geschäftstag fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, Entlastung 
   für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, Entlastung 
   für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht der 
   Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2018 und das erste Quartal 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, 
   zu beschließen: 
 
   a) Die KPMG AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
      wird zum Abschlussprüfer und zum 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 bestellt. 
   b) Die KPMG AG 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
      wird zum Prüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal 
      2019 bestellt. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   8.1 der Satzung der Gesellschaft* 
 
   Frau Kirsten Kistermann-Christophe, Herr 
   Helmut Ullrich und Herr Michael Zahn haben 
   jeweils ihre Ämter als Mitglieder des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2018 
   niedergelegt. 
 
   Angesichts der Einbindung der Gesellschaft in 
   den Deutsche Wohnen-Konzern über den mit der 
   Deutsche Wohnen SE geschlossenen 
   Beherrschungsvertrag, erachtet die 
   Gesellschaft einen aus drei Mitgliedern 
   bestehenden Aufsichtsrat als ausreichend. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
    § 8.1 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
    '8.1 Der Aufsichtsrat besteht aus drei 
         Mitgliedern.' 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   8.10 der Satzung der Gesellschaft* 
 
   Angesichts der Einbindung der Gesellschaft in 
   den Deutsche Wohnen-Konzern über den mit der 
   Deutsche Wohnen SE geschlossenen 
   Beherrschungsvertrag, erachtet die 
   Gesellschaft eine Reduzierung der 
   Aufsichtsratsvergütung für angemessen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
    § 8.10 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
    '8.10 Die Aufsichtsratsmitglieder 
          erhalten eine jährliche feste 
          Grundvergütung in Höhe von EUR 
          7.500,00, die jeweils nach Ablauf 
          des Geschäftsjahres zahlbar ist. 
          Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
          erhält EUR 10.000,00, ein 
          stellvertretender Vorsitzender 
          erhält EUR 8.750,00 als jährliche 
          feste Grundvergütung. 
          Aufsichtsratsmitglieder, die einem 
          oder mehreren Ausschüssen des 
          Aufsichtsrats angehören, die 
          während ihrer 
          Ausschussmitgliedschaft mindestens 
          einmal im Jahr tätig geworden 
          sind, erhalten je Ausschuss eine 
          zusätzliche jährliche feste 
          Vergütung in Höhe von EUR 500,00 
          bzw. im Falle des 
          Ausschussvorsitzenden EUR 
          1.000,00, die jeweils nach Ablauf 
          des Geschäftsjahres zahlbar ist. 
          Aufsichtsratsmitglieder, die dem 
          Aufsichtsrat bzw. einem oder 
          mehreren Ausschüssen des 
          Aufsichtsrats nur während eines 
          Teils des Geschäftsjahres angehört 
          haben, erhalten für dieses 
          Geschäftsjahr eine entsprechende 
          zeitanteilige Vergütung.' 
8. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Frau Kirsten 
   Kistermann-Christophe, Herr Helmut Ullrich und 
   Herr Michael Zahn haben jeweils ihr Amt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
   Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 26. 
   Juni 2018 niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8.1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus fünf bzw. im Fall 
   der Annahme des Beschlussvorschlages von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   Tagesordnungspunkt 6 durch die 
   Hauptversammlung künftig aus drei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Unter Berücksichtigung der vorstehend unter 
   Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen 
   Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats auf drei Mitglieder schlägt der 
   Aufsichtsrat daher nur die Nachwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds vor. Der Aufsichtsrat 
   ist auch während des Zeitraums bis zur 
   Eintragung der gemäß Beschlussvorschlag 
   von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   Tagesordnungspunkt 6 erfolgenden 
   Satzungsänderung mit einer Reduzierung der 
   Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf 
   drei beschlussfähig. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der 
   Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, 
   zu beschließen: 
 
    Frau Daniela Heyer, geboren 1976 und 
    wohnhaft in Eichwalde, Managing Director 
    Finance, wird für eine Amtszeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über 
    die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
    nach dem Beginn ihrer Amtszeit 
    beschließt, wobei das Geschäftsjahr, 
    in dem ihre Amtszeit beginnt, nicht 
    mitgerechnet wird, zum Mitglied des 
    Aufsichtsrats der GSW Immobilien AG 
    bestellt. 
 
   Daniela Heyer erwarb ihren Abschluss als 
   Diplom-Finanzwirtin an der Fachhochschule für 
   Verwaltung und Rechtspflege (heute: Hochschule 
   für Wirtschaft und Recht) und qualifizierte 
   sich als Steuerberaterin in 2003. Von 1995 bis 
   1998 war sie Finanzbeamtin in der Berliner 
   Finanzverwaltung und war anschließend bis 
   2008 bei einer mittelständischen 
   Steuerberatungs- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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