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DGAP-News: GSW Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-18 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. GSW Immobilien AG Berlin WKN: GSW111 ISIN: DE000GSW1111 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 26. Juni 2018, um 10.00 Uhr MESZ im Hotel Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41, 10789 Berlin, ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GSW Immobilien AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die GSW Immobilien AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung in § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Dementsprechend ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen. Die genannten Unterlagen sind zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gsw.ag (in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2018') zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GSW Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der GSW Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 722.087.344,90 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer EUR Dividende von EUR 1,40 je 79.347.744,00 dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt: b) Gewinnvortrag: EUR 642.739.600,90 Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns folgenden Geschäftstag fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal 2019* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, zu beschließen: a) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt. b) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal 2019 bestellt. 6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 8.1 der Satzung der Gesellschaft* Frau Kirsten Kistermann-Christophe, Herr Helmut Ullrich und Herr Michael Zahn haben jeweils ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2018 niedergelegt. Angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Deutsche Wohnen-Konzern über den mit der Deutsche Wohnen SE geschlossenen Beherrschungsvertrag, erachtet die Gesellschaft einen aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat als ausreichend. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 8.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '8.1 Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 8.10 der Satzung der Gesellschaft* Angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Deutsche Wohnen-Konzern über den mit der Deutsche Wohnen SE geschlossenen Beherrschungsvertrag, erachtet die Gesellschaft eine Reduzierung der Aufsichtsratsvergütung für angemessen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 8.10 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '8.10 Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine jährliche feste Grundvergütung in Höhe von EUR 7.500,00, die jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 10.000,00, ein stellvertretender Vorsitzender erhält EUR 8.750,00 als jährliche feste Grundvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, die während ihrer Ausschussmitgliedschaft mindestens einmal im Jahr tätig geworden sind, erhalten je Ausschuss eine zusätzliche jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 500,00 bzw. im Falle des Ausschussvorsitzenden EUR 1.000,00, die jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat bzw. einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats nur während eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine entsprechende zeitanteilige Vergütung.' 8. *Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Die Aufsichtsratsmitglieder Frau Kirsten Kistermann-Christophe, Herr Helmut Ullrich und Herr Michael Zahn haben jeweils ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2018 niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus fünf bzw. im Fall der Annahme des Beschlussvorschlages von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 durch die Hauptversammlung künftig aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Unter Berücksichtigung der vorstehend unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder schlägt der Aufsichtsrat daher nur die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds vor. Der Aufsichtsrat ist auch während des Zeitraums bis zur Eintragung der gemäß Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 erfolgenden Satzungsänderung mit einer Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf drei beschlussfähig. Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, zu beschließen: Frau Daniela Heyer, geboren 1976 und wohnhaft in Eichwalde, Managing Director Finance, wird für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem ihre Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats der GSW Immobilien AG bestellt. Daniela Heyer erwarb ihren Abschluss als Diplom-Finanzwirtin an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (heute: Hochschule für Wirtschaft und Recht) und qualifizierte sich als Steuerberaterin in 2003. Von 1995 bis 1998 war sie Finanzbeamtin in der Berliner Finanzverwaltung und war anschließend bis 2008 bei einer mittelständischen Steuerberatungs- und
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May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)