Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: curasan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung curasan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-18 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453 ISIN: DE0005494538 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 28. Juni 2018, um 10.30 Uhr, im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in 63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. *Tagesordnung:* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats* Die genannten Unterlagen sind in der Hauptversammlung zugänglich zu machen und zu erläutern. Sie können im Internet unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 20. April 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 Hinrik J. Schröder, Wirtschaftsprüfer, Seeheim-Jugenheim, zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2019 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung* Am 4. September 2017 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der curasan AG unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapital 2017 von EUR 11.417.610,00 um bis zu EUR 4.151.856,00 durch Ausgabe von bis zu 4.151.856 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgte in zwei Tranchen und wurde am 10. Oktober 2017 bzw. am 17. November 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2017, das ursprünglich einen Umfang von EUR 5.708.805,00 hatte, beträgt nach vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung nur noch EUR 1.556.949,00. Die Satzung wurde aufgrund der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 entsprechend angepasst. Damit die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren in angemessenem Umfang mit dem Instrument des genehmigten Kapitals bei Bedarf ihre Eigenmittel stärken kann, soll das verbliebene Genehmigte Kapital 2017 durch ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) ersetzt werden. Bei Ausnutzung dieses neuen Genehmigten Kapitals 2018 soll den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt werden; jedoch soll der Vorstand wie bislang ermächtigt werden, für bestimmte Zwecke das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 soll nur wirksam werden, wenn das Genehmigte Kapital 2018 wirksam an seine Stelle tritt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a. *Aufhebung des noch bestehenden Genehmigten Kapitals 2017* § 4 Abs. 3 der Satzung und das darin geregelte genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2017) werden mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgenden Neufassung des § 4 Abs. 3 der Satzung im Handelsregister der Gesellschaft aufgehoben. b. *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018* *und Ermächtigung des Aufsichtsrats zur korrespondierenden Fassungsänderung der Satzung* Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 7.784.733,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt werden, indem die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 auszuschließen, (a) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, (b) bei Sachkapitalerhöhungen oder (c) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag geringer ist - im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich i. S. d. §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf das maximale Volumen dieser Ermächtigung sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2018 ausgegebenen oder auszugebenden Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2018 auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 anzupassen. c. *Satzungsänderung* § 4 Abs. 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 'Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 7.784.733,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)