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DGAP-HV: Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in The Westin Grand München, Arabellastraße 6, 81925 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Dermapharm Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 26.06.2018 in The Westin Grand München, Arabellastraße 6, 81925 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Dermapharm Holding SE Grünwald Inhaber-Stammaktien 
WKN A2GS5D 
ISIN DE000A2GS5D8 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
*26. Juni 2018, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), in 
den Räumen des Hotels The Westin Grand München, 
Arabellastraße 6, 81925 München, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts der Dermapharm Holding SE 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 weist 
   keinen Bilanzgewinn aus. Daher sieht die 
   Tagesordnung auch keinen eigenen 
   Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit 
   Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. August 2017 
   neu bestellten Mitgliedern des Vorstands der 
   Gesellschaft (Dr. Hans-Georg Feldmeier, Stefan 
   Grieving, Stefan Hümer und Karin Samusch) für 
   ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Dem zuvor amtierenden Alleinvorstand der 
   Gesellschaft wurde bereits durch Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 11. August 2017 Entlastung 
   erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit 
   Beschluss der Hauptversammlung vom 11. August 
   2017 neu bestellten Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft (Wilhelm Beier, 
   Michael Beier und Dr. Erwin Kern) für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Den zuvor amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde bereits 
   durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. 
   August 2017 Entlastung erteilt. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein 
   Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2019 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_https://ir.dermapharm.de/_ 
 
im Bereich 'Hauptversammlung' insbesondere folgende 
Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss, der 
  gebilligte Konzernabschluss und der 
  Konzernlagebericht der Dermapharm Holding SE 
  sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Dermapharm Holding SE, jeweils für das 
  Geschäftsjahr 2017. 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie 
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft (Lil-Dagover-Ring 7, 82031 Grünwald) 
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten 
an: 
 
Dermapharm Holding SE 
- Investor Relations - 
Lil-Dagover-Ring 7 
82031 Grünwald 
Fax: +49 (611) 20 585 5-66 
E-Mail: IR@dermapharm.de 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 53.840.000,00 und ist eingeteilt 
in insgesamt 53.840.000 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger 53.840.000. 
 
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. 
 
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und 
damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und 
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h. 
auf Dienstag, den 5. Juni 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu 
beziehen. 
 
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis 
der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Dermapharm 
Holding SE bis spätestens Dienstag, den 19. Juni 2018, 
24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
Dermapharm Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Erfüllung der vorstehenden 
Teilnahmevoraussetzungen werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern 
lediglich organisatorische Hilfsmittel. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden 
Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten 
sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu 
dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur 
Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch am und nach dem 
Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur 
Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen 
haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang 
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb 
oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem 
Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder 
nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft 
erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der 
Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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