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Dow Jones News
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DGAP-HV: Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2018 in The Westin Grand München, Arabellastraße 6, 81925 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Dermapharm Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Dermapharm Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 26.06.2018 in The Westin Grand München, Arabellastraße 6, 81925 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Dermapharm Holding SE Grünwald Inhaber-Stammaktien 
WKN A2GS5D 
ISIN DE000A2GS5D8 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
*26. Juni 2018, 10:00 Uhr* (Einlass ab 9:00 Uhr), in 
den Räumen des Hotels The Westin Grand München, 
Arabellastraße 6, 81925 München, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts der Dermapharm Holding SE 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 weist 
   keinen Bilanzgewinn aus. Daher sieht die 
   Tagesordnung auch keinen eigenen 
   Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit 
   Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. August 2017 
   neu bestellten Mitgliedern des Vorstands der 
   Gesellschaft (Dr. Hans-Georg Feldmeier, Stefan 
   Grieving, Stefan Hümer und Karin Samusch) für 
   ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Dem zuvor amtierenden Alleinvorstand der 
   Gesellschaft wurde bereits durch Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 11. August 2017 Entlastung 
   erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit 
   Beschluss der Hauptversammlung vom 11. August 
   2017 neu bestellten Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft (Wilhelm Beier, 
   Michael Beier und Dr. Erwin Kern) für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Den zuvor amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde bereits 
   durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. 
   August 2017 Entlastung erteilt. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein 
   Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2019 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_https://ir.dermapharm.de/_ 
 
im Bereich 'Hauptversammlung' insbesondere folgende 
Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss, der 
  gebilligte Konzernabschluss und der 
  Konzernlagebericht der Dermapharm Holding SE 
  sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Dermapharm Holding SE, jeweils für das 
  Geschäftsjahr 2017. 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie 
können von den Aktionären ferner ab Einberufung der 
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft (Lil-Dagover-Ring 7, 82031 Grünwald) 
während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen 
Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. 
Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten 
an: 
 
Dermapharm Holding SE 
- Investor Relations - 
Lil-Dagover-Ring 7 
82031 Grünwald 
Fax: +49 (611) 20 585 5-66 
E-Mail: IR@dermapharm.de 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 53.840.000,00 und ist eingeteilt 
in insgesamt 53.840.000 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger 53.840.000. 
 
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. 
 
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung (und 
damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in 
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und 
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h. 
auf Dienstag, den 5. Juni 2018, 00:00 Uhr (MESZ), zu 
beziehen. 
 
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis 
der Berechtigung zur Teilnahme müssen der Dermapharm 
Holding SE bis spätestens Dienstag, den 19. Juni 2018, 
24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
Dermapharm Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Erfüllung der vorstehenden 
Teilnahmevoraussetzungen werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern 
lediglich organisatorische Hilfsmittel. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden 
Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten 
sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu 
dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur 
Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch am und nach dem 
Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur 
Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen 
haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang 
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb 
oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem 
Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder 
nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft 
erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der 
Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, einen 
Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine 
Vereinigung von Aktionären oder von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter, zu beauftragen, für sie 
an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht 
auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den 
betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten 
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. 
 
Auf die Vollmacht finden in Ermangelung einer 
abweichenden Satzungsbestimmung die gesetzlichen 
Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, 
wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung 
von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut 
gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
gleichgestellte Person oder Personenvereinigung 
bevollmächtigt wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem 
Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung 
gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 
135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten ist. Die betreffenden 
Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen 
eigene Formerfordernisse fest. Einzelheiten sind ggf. 
bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch 
noch während der Hauptversammlung erfolgen. 
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung vor 
bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet 
werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären 
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
übersandt. Vollmachtsformulare, die zur 
Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst 
verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre 
bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung 
berechtigt. 
 
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können 
sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als 
auch durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den 
Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend 
genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere 
auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail 
erfolgen kann: 
 
Dermapharm Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903-74675 
E-Mail: Dermapharm-HV2018@computershare.de 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der 
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, 
erübrigt sich ein gesonderter Nachweis. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts 
auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen 
in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die 
Stimmrechtsausübung erteilt werden. Sie sind 
verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen 
abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso 
wie die Vollmacht der Textform; Gleiches gilt für den 
Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten 
Weisungen sowie deren Änderungen. Die Vertretung 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene 
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die 
Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen 
Punkten der Tagesordnung beschränkt. Weisungen zur 
Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge 
oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der 
Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Für die 
Bevollmächtigung kann das auf der Eintrittskarte 
aufgedruckte Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter verwendet werden. Vollmachten und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis 
spätestens Montag, den 25. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), 
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
Dermapharm Holding SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (89) 30903-74675 
E-Mail: Dermapharm-HV2018@computershare.de 
 
Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum 
Beginn der Abstimmung auch noch auf der 
Hauptversammlung selbst erfolgen. Ein entsprechendes 
Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. 
ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der 
Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. 
 
Das Recht der Aktionäre, persönlich oder durch einen 
bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung 
teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, bleibt von 
einer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unberührt. 
Im Falle der persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder 
eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der 
Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisungen 
ohne gesonderten Widerruf. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall 
auf der Grundlage einer zuvor an sie erteilten 
Vollmacht nicht tätig. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung werden 
den Aktionären nach Erfüllung der weiter oben genannten 
Teilnahmevoraussetzungen zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. 
 
*Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung 
nach § 122 Abs. 2 AktG* *in Verbindung mit Art. 56 Satz 
2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a 
BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) 
an den Vorstand der Dermapharm Holding SE zu richten 
und muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 
26. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum 
gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift 
zu richten: 
 
Dermapharm Holding SE 
- Vorstand - 
Lil-Dagover-Ring 7 
82031 Grünwald 
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): 
IR@dermapharm.de 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu 
stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung 
vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
Abschlussprüfern zu unterbreiten. 
 
Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können 
der Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung 
an folgende Adresse übermittelt werden: 
 
Dermapharm Holding SE 
- Investor Relations - 
Lil-Dagover-Ring 7 
82031 Grünwald 
Fax: +49 (611) 20 585 5-66 
E-Mail: IR@dermapharm.de 
 
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der 
Gesellschaft bis spätestens Montag, den 11. Juni 2018, 
24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse 
zugehen, werden einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung sowie eventueller 
Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_https://ir.dermapharm.de/_ 
 
im Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht 
berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner 
Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch 
unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG 
näher geregelten Voraussetzungen von einer 
Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder 
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen 
zusammenfassen. 
 
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der 
Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie 
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie 
dort nochmals gestellt bzw. unterbreitet werden. Das 
Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung 

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May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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