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DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-18 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. USU Software AG Möglingen International Security Identification Number (ISIN): DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 28. Juni 2018, Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das Geschäftsjahr 2017* _Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter_ _www.usu.de/hv2018_ _zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat._ 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.174.925,84 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR 4.209.508,00 Dividende von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie für 10.523.770 Stückaktien, somit insgesamt Gewinnvortrag des EUR 1.965.417,84 verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der Gesellschaft aufgrund der rechtsformwechselnden Umwandlung der USU AG in die USU GmbH* § 2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der Gesellschaft zum Gegenstand des Unternehmens lautet: _'Gegenstand des Unternehmens ist [.] c) der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere der USU AG.'_ Die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft USU AG hat am 06.02.2018 die rechtsformwechselnde Umwandlung der USU AG in die USU GmbH beschlossen. Die Umwandlung wurde mit der Eintragung im Handelsregister Stuttgart vom 28.03.2018 wirksam. Die Umwandlung erfolgte zur Vereinheitlichung der Gesellschaftsformen der deutschen Tochtergesellschaften sowie zur organisatorisch-personellen Trennung des Vorstandes der USU Software AG und der Geschäftsführung der USU GmbH. Zur Anpassung und Richtigstellung der Satzung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 2 Absatz 1 lit. c) der Satzung wie folgt neu zu fassen: _'c) der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.'_ 6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zur fixen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder* Aufgrund des Formwechsels der Tochtergesellschaft USU AG in die Rechtsform einer GmbH zum 28.03.2018 entfällt künftig der Aufsichtsrat bei der USU GmbH und damit auch die entsprechende Vergütung der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder dieser Tochtergesellschaft. Der bisherige Aufsichtsrat bei der USU AG bestand aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats der USU Software AG. Der Entfall des Aufsichtsrats aufgrund des Formwechsels führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des zeitlichen Aufwands der Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder bei der Muttergesellschaft USU Software AG, da die USU GmbH von der Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernanlageberichts durch den Aufsichtsrat umfasst ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft um die aufgrund des Formwechsels der USU AG wegfallende fixe Vergütung zu erhöhen. Der Betrag der bisherigen Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder der USU Software AG und der USU AG erhöht sich dadurch nicht. Die fixen Jahresvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wären danach rückwirkend zum Zeitpunkt des Formwechsels der USU AG in die USU GmbH am 28.03.2018 folgendermaßen anzupassen: * Mitglieder des Erhöhung von EUR Aufsichtsrats: 12.500,- auf EUR 17.500,-, * Stellvertretender Erhöhung von EUR Vorsitzender: 12.500,- auf EUR 20.000,-, * Vorsitzender: Erhöhung von EUR 60.000,- auf EUR 70.000,-. Zur Anpassung der Satzung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat dementsprechend vor, § 17 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen ab dem 28.03.2018 eine jährliche fixe Vergütung für jedes volle Kalenderjahr, in dem sie dem Aufsichtsrat angehören, in Höhe von EUR 17.500,-. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem 28.03.2018 eine jährliche fixe Vergütung von EUR 20.000,-. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem 28.03.2018 eine jährliche fixe Vergütung von EUR 70.000,-. Die fixe Jahresvergütung ist jährlich nachträglich nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig.' 7. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. *Stimmrechte* Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln: USU Software AG c/o Landesbank Baden-Württemberg Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: 0711 127 79264 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den Donnerstag, den 7. Juni 2018 (00:00 Uhr, Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Donnerstag, den 21. Juni 2018 (24:00 Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
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May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)