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DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-05-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
USU Software AG Möglingen International Security
Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
am
Donnerstag, den 28. Juni 2018,
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am
Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG
jeweils für das Geschäftsjahr 2017*
_Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über
die Internetseite der Gesellschaft unter_
_www.usu.de/hv2018_
_zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat._
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der USU Software AG für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2017 erzielte Bilanzgewinn der
Gesellschaft in Höhe von EUR 6.174.925,84 wird
wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 4.209.508,00
Dividende von EUR 0,40 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
für 10.523.770 Stückaktien,
somit insgesamt
Gewinnvortrag des EUR 1.965.417,84
verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung von §
2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der Gesellschaft
aufgrund der rechtsformwechselnden Umwandlung
der USU AG in die USU GmbH*
§ 2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der
Gesellschaft zum Gegenstand des Unternehmens
lautet:
_'Gegenstand des Unternehmens ist [.] c) der
Erwerb und das Halten von Beteiligungen an
anderen Unternehmen, insbesondere der USU AG.'_
Die Gesellschafterversammlung der
Tochtergesellschaft USU AG hat am 06.02.2018
die rechtsformwechselnde Umwandlung der USU AG
in die USU GmbH beschlossen. Die Umwandlung
wurde mit der Eintragung im Handelsregister
Stuttgart vom 28.03.2018 wirksam. Die
Umwandlung erfolgte zur Vereinheitlichung der
Gesellschaftsformen der deutschen
Tochtergesellschaften sowie zur
organisatorisch-personellen Trennung des
Vorstandes der USU Software AG und der
Geschäftsführung der USU GmbH.
Zur Anpassung und Richtigstellung der Satzung
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 2
Absatz 1 lit. c) der Satzung wie folgt neu zu
fassen:
_'c) der Erwerb und das Halten von
Beteiligungen an anderen Unternehmen.'_
6. *Beschlussfassung über die Änderung von §
17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zur
fixen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder*
Aufgrund des Formwechsels der
Tochtergesellschaft USU AG in die Rechtsform
einer GmbH zum 28.03.2018 entfällt künftig der
Aufsichtsrat bei der USU GmbH und damit auch
die entsprechende Vergütung der bisherigen
Aufsichtsratsmitglieder dieser
Tochtergesellschaft. Der bisherige Aufsichtsrat
bei der USU AG bestand aus den Mitgliedern des
Aufsichtsrats der USU Software AG. Der Entfall
des Aufsichtsrats aufgrund des Formwechsels
führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des
zeitlichen Aufwands der Tätigkeit der
Aufsichtsratsmitglieder bei der
Muttergesellschaft USU Software AG, da die USU
GmbH von der Prüfung des Konzernabschlusses und
des Konzernanlageberichts durch den
Aufsichtsrat umfasst ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
die fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
der Gesellschaft um die aufgrund des
Formwechsels der USU AG wegfallende fixe
Vergütung zu erhöhen. Der Betrag der bisherigen
Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder der
USU Software AG und der USU AG erhöht sich
dadurch nicht.
Die fixen Jahresvergütungen der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft wären danach
rückwirkend zum Zeitpunkt des Formwechsels der
USU AG in die USU GmbH am 28.03.2018
folgendermaßen anzupassen:
* Mitglieder des Erhöhung von EUR
Aufsichtsrats: 12.500,- auf EUR
17.500,-,
* Stellvertretender Erhöhung von EUR
Vorsitzender: 12.500,- auf EUR
20.000,-,
* Vorsitzender: Erhöhung von EUR
60.000,- auf EUR
70.000,-.
Zur Anpassung der Satzung schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat dementsprechend vor, § 17 Absatz 1
der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten neben der Erstattung ihrer
Auslagen ab dem 28.03.2018 eine
jährliche fixe Vergütung für jedes
volle Kalenderjahr, in dem sie dem
Aufsichtsrat angehören, in Höhe von EUR
17.500,-. Der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem
28.03.2018 eine jährliche fixe
Vergütung von EUR 20.000,-. Der
Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem
28.03.2018 eine jährliche fixe
Vergütung von EUR 70.000,-. Die fixe
Jahresvergütung ist jährlich
nachträglich nach Feststellung des
Jahresabschlusses fällig.'
7. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu
wählen.
*Stimmrechte*
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt
in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es
bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden
und die der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse einen durch das depotführende
Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis
ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer
Sprache übermitteln:
USU Software AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: 0711 127 79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das
heißt den Donnerstag, den 7. Juni 2018 (00:00 Uhr,
Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also
spätestens bis zum Donnerstag, den 21. Juni 2018 (24:00
Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
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May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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