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DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-05-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
USU Software AG Möglingen International Security 
Identification Number (ISIN): 
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 
Donnerstag, den 28. Juni 2018, 
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am 
Schlosspark, Bürgersaal, 
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Berichts über die Lage der 
   Gesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   _Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter_ 
 
   _www.usu.de/hv2018_ 
 
   _zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat._ 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der USU Software AG für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
   Dezember 2017 erzielte Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft in Höhe von EUR 6.174.925,84 wird 
   wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 4.209.508,00 
   Dividende von EUR 0,40 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   für 10.523.770 Stückaktien, 
   somit insgesamt 
   Gewinnvortrag des           EUR 1.965.417,84 
   verbleibenden Gewinns auf 
   neue Rechnung 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der Gesellschaft 
   aufgrund der rechtsformwechselnden Umwandlung 
   der USU AG in die USU GmbH* 
 
   § 2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der 
   Gesellschaft zum Gegenstand des Unternehmens 
   lautet: 
 
   _'Gegenstand des Unternehmens ist [.] c) der 
   Erwerb und das Halten von Beteiligungen an 
   anderen Unternehmen, insbesondere der USU AG.'_ 
 
   Die Gesellschafterversammlung der 
   Tochtergesellschaft USU AG hat am 06.02.2018 
   die rechtsformwechselnde Umwandlung der USU AG 
   in die USU GmbH beschlossen. Die Umwandlung 
   wurde mit der Eintragung im Handelsregister 
   Stuttgart vom 28.03.2018 wirksam. Die 
   Umwandlung erfolgte zur Vereinheitlichung der 
   Gesellschaftsformen der deutschen 
   Tochtergesellschaften sowie zur 
   organisatorisch-personellen Trennung des 
   Vorstandes der USU Software AG und der 
   Geschäftsführung der USU GmbH. 
 
   Zur Anpassung und Richtigstellung der Satzung 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 2 
   Absatz 1 lit. c) der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
   _'c) der Erwerb und das Halten von 
   Beteiligungen an anderen Unternehmen.'_ 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zur 
   fixen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Aufgrund des Formwechsels der 
   Tochtergesellschaft USU AG in die Rechtsform 
   einer GmbH zum 28.03.2018 entfällt künftig der 
   Aufsichtsrat bei der USU GmbH und damit auch 
   die entsprechende Vergütung der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder dieser 
   Tochtergesellschaft. Der bisherige Aufsichtsrat 
   bei der USU AG bestand aus den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der USU Software AG. Der Entfall 
   des Aufsichtsrats aufgrund des Formwechsels 
   führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des 
   zeitlichen Aufwands der Tätigkeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder bei der 
   Muttergesellschaft USU Software AG, da die USU 
   GmbH von der Prüfung des Konzernabschlusses und 
   des Konzernanlageberichts durch den 
   Aufsichtsrat umfasst ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   die fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
   der Gesellschaft um die aufgrund des 
   Formwechsels der USU AG wegfallende fixe 
   Vergütung zu erhöhen. Der Betrag der bisherigen 
   Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder der 
   USU Software AG und der USU AG erhöht sich 
   dadurch nicht. 
 
   Die fixen Jahresvergütungen der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft wären danach 
   rückwirkend zum Zeitpunkt des Formwechsels der 
   USU AG in die USU GmbH am 28.03.2018 
   folgendermaßen anzupassen: 
 
   * Mitglieder des            Erhöhung von EUR 
     Aufsichtsrats:            12.500,- auf EUR 
                               17.500,-, 
   * Stellvertretender         Erhöhung von EUR 
     Vorsitzender:             12.500,- auf EUR 
                               20.000,-, 
   * Vorsitzender:             Erhöhung von EUR 
                               60.000,- auf EUR 
                               70.000,-. 
 
   Zur Anpassung der Satzung schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat dementsprechend vor, § 17 Absatz 1 
   der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
   '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
        erhalten neben der Erstattung ihrer 
        Auslagen ab dem 28.03.2018 eine 
        jährliche fixe Vergütung für jedes 
        volle Kalenderjahr, in dem sie dem 
        Aufsichtsrat angehören, in Höhe von EUR 
        17.500,-. Der stellvertretende 
        Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem 
        28.03.2018 eine jährliche fixe 
        Vergütung von EUR 20.000,-. Der 
        Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem 
        28.03.2018 eine jährliche fixe 
        Vergütung von EUR 70.000,-. Die fixe 
        Jahresvergütung ist jährlich 
        nachträglich nach Feststellung des 
        Jahresabschlusses fällig.' 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. 
 
*Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt 
in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es 
bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält 
zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden 
und die der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse einen durch das depotführende 
Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis 
ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache übermitteln: 
 
USU Software AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: 0711 127 79264 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das 
heißt den Donnerstag, den 7. Juni 2018 (00:00 Uhr, 
Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also 
spätestens bis zum Donnerstag, den 21. Juni 2018 (24:00 
Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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