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DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2018 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-05-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
USU Software AG Möglingen International Security 
Identification Number (ISIN): 
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 
Donnerstag, den 28. Juni 2018, 
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am 
Schlosspark, Bürgersaal, 
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Berichts über die Lage der 
   Gesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   _Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter_ 
 
   _www.usu.de/hv2018_ 
 
   _zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat._ 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der USU Software AG für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
   Dezember 2017 erzielte Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft in Höhe von EUR 6.174.925,84 wird 
   wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 4.209.508,00 
   Dividende von EUR 0,40 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   für 10.523.770 Stückaktien, 
   somit insgesamt 
   Gewinnvortrag des           EUR 1.965.417,84 
   verbleibenden Gewinns auf 
   neue Rechnung 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der Gesellschaft 
   aufgrund der rechtsformwechselnden Umwandlung 
   der USU AG in die USU GmbH* 
 
   § 2 Absatz 1 lit. c) der Satzung der 
   Gesellschaft zum Gegenstand des Unternehmens 
   lautet: 
 
   _'Gegenstand des Unternehmens ist [.] c) der 
   Erwerb und das Halten von Beteiligungen an 
   anderen Unternehmen, insbesondere der USU AG.'_ 
 
   Die Gesellschafterversammlung der 
   Tochtergesellschaft USU AG hat am 06.02.2018 
   die rechtsformwechselnde Umwandlung der USU AG 
   in die USU GmbH beschlossen. Die Umwandlung 
   wurde mit der Eintragung im Handelsregister 
   Stuttgart vom 28.03.2018 wirksam. Die 
   Umwandlung erfolgte zur Vereinheitlichung der 
   Gesellschaftsformen der deutschen 
   Tochtergesellschaften sowie zur 
   organisatorisch-personellen Trennung des 
   Vorstandes der USU Software AG und der 
   Geschäftsführung der USU GmbH. 
 
   Zur Anpassung und Richtigstellung der Satzung 
   schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 2 
   Absatz 1 lit. c) der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
   _'c) der Erwerb und das Halten von 
   Beteiligungen an anderen Unternehmen.'_ 
6. *Beschlussfassung über die Änderung von § 
   17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zur 
   fixen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Aufgrund des Formwechsels der 
   Tochtergesellschaft USU AG in die Rechtsform 
   einer GmbH zum 28.03.2018 entfällt künftig der 
   Aufsichtsrat bei der USU GmbH und damit auch 
   die entsprechende Vergütung der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder dieser 
   Tochtergesellschaft. Der bisherige Aufsichtsrat 
   bei der USU AG bestand aus den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der USU Software AG. Der Entfall 
   des Aufsichtsrats aufgrund des Formwechsels 
   führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des 
   zeitlichen Aufwands der Tätigkeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder bei der 
   Muttergesellschaft USU Software AG, da die USU 
   GmbH von der Prüfung des Konzernabschlusses und 
   des Konzernanlageberichts durch den 
   Aufsichtsrat umfasst ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   die fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
   der Gesellschaft um die aufgrund des 
   Formwechsels der USU AG wegfallende fixe 
   Vergütung zu erhöhen. Der Betrag der bisherigen 
   Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder der 
   USU Software AG und der USU AG erhöht sich 
   dadurch nicht. 
 
   Die fixen Jahresvergütungen der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft wären danach 
   rückwirkend zum Zeitpunkt des Formwechsels der 
   USU AG in die USU GmbH am 28.03.2018 
   folgendermaßen anzupassen: 
 
   * Mitglieder des            Erhöhung von EUR 
     Aufsichtsrats:            12.500,- auf EUR 
                               17.500,-, 
   * Stellvertretender         Erhöhung von EUR 
     Vorsitzender:             12.500,- auf EUR 
                               20.000,-, 
   * Vorsitzender:             Erhöhung von EUR 
                               60.000,- auf EUR 
                               70.000,-. 
 
   Zur Anpassung der Satzung schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat dementsprechend vor, § 17 Absatz 1 
   der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
   '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
        erhalten neben der Erstattung ihrer 
        Auslagen ab dem 28.03.2018 eine 
        jährliche fixe Vergütung für jedes 
        volle Kalenderjahr, in dem sie dem 
        Aufsichtsrat angehören, in Höhe von EUR 
        17.500,-. Der stellvertretende 
        Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem 
        28.03.2018 eine jährliche fixe 
        Vergütung von EUR 20.000,-. Der 
        Aufsichtsratsvorsitzende erhält ab dem 
        28.03.2018 eine jährliche fixe 
        Vergütung von EUR 70.000,-. Die fixe 
        Jahresvergütung ist jährlich 
        nachträglich nach Feststellung des 
        Jahresabschlusses fällig.' 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. 
 
*Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt 
in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es 
bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält 
zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden 
und die der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse einen durch das depotführende 
Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis 
ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache übermitteln: 
 
USU Software AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: 0711 127 79264 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das 
heißt den Donnerstag, den 7. Juni 2018 (00:00 Uhr, 
Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also 
spätestens bis zum Donnerstag, den 21. Juni 2018 (24:00 
Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer 
Vollmacht können unter Nutzung des auf der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten 
Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch 
durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur 
Versammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis 
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. 
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der 
Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann 
dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar 
vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis 
(z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) 
vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können 
den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die 
nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per 
Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln: 
 
USU Software AG 
Investor Relations/HV 2018 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen in Textform 
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der 
Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg 
übersandt, müssen diese aus organisatorischen Gründen 
unter den vorgenannten Kontaktdaten bis spätestens 
Mittwoch, den 27. Juni 2018 (17:00 Uhr) eingehen. Eine 
Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder 
per E-Mail ist bis zum Beginn der Hauptversammlung am 
Donnerstag, den 28. Juni 2018 um 10:30 Uhr möglich. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, 
sich von weisungsgebundenen *Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft* vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Zur Bevollmächtigung kann das Formular 
auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwendet 
werden, das den Aktionären nach deren 
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir 
weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung 
ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt 
wurden. Wir bitten ferner zu beachten, dass in 
möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei 
erteilter Vollmacht kein Stimmrecht ausüben können. 
Weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung 
können sie Weisungen zu Wortmeldungen, zum Stellen von 
Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur 
Erklärung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. 
 
Aus organisatorischen Gründen müssen entsprechende 
Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 27. Juni 2018 
(17:00 Uhr), unter den vorgenannten Kontaktdaten in 
Textform übermittelt werden oder die Bevollmächtigung 
der Stimmrechtsvertreter durch persönliche Vorlage der 
Vollmacht in Textform am Tag der Hauptversammlung vor 
Ort erfolgen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes in Textform erforderlich sind. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende 
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an 
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum Montag, den 28. Mai 2018 (24:00 Uhr) 
zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: 
 
Vorstand der USU Software AG 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
unter der Internetadresse 
 
_www.usu.de/hv2018_ 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre werden 
gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
USU Software AG 
Investor Relations/HV 2018 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender 
Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter der Internetadresse 
 
_www.usu.de/hv2018_ 
 
veröffentlichen. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG 
alle spätestens 14 Tage vor dem Tage der 
Hauptversammlung, also bis zum Mittwoch, den 13. Juni 
2018, eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den 
Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden 
Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst 
frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden. 
Diese Übersendung ist keine förmliche 
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht 
bleibt hiervon unberührt. 
 
*Hinweis auf zugängliche Informationen sowie 
weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
einschließlich der erforderlichen Informationen 
nach § 124 a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
Abs. 1 AktG sind alsbald nach der Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
_www.usu.de/hv2018_ 
 
zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in 
der Hauptversammlung ausliegen. 
 
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang 
zum Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter 
der vorgenannten Internetadresse bereitgestellten 
Unterlagen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft 
oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht 
zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im 
Internet für die Hauptversammlung zugänglich gemachten 
Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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