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DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2018
in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2018-05-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2018
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am
*Dienstag, den 3. Juli 2018, um 10:00 Uhr ein.*
*Ort:* *FILharmonie Filderstadt*
*Tübinger Straße 40*
*70794 Filderstadt*
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, der Lageberichte für die Manz AG
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit
den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §
289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017*
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen und können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations'
unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abgerufen
werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen erteilt.
Der Vorstand wird seine Vorlagen, der Vorsitzende
des Aufsichtsrats den Bericht des Aufsichtsrats
in der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre
haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu
stellen. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich
auf die Empfehlung und Präferenz seines
Wirtschaftsausschusses. Auf Grundlage eines
gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('Abschlussprüferverordnung')
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen,
der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, oder die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der
Wirtschaftsausschuss seine Präferenz für die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. Der
Wirtschaftsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Artikel 16 Absatz 6 der
Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt
wurde.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr
Guoxing Yang hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf
des 12. September 2017 niedergelegt. An seiner
Stelle ist Herr Dr. Zhiming Xu durch Beschluss
des Amtsgerichts Stuttgart am 17. Oktober 2017
zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
bestellt worden. Herr Dr. Xu soll nun von der
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt
werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit
des ausgeschiedenen Herrn Guoxing Yang erfolgen
soll.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1
AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus
vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung
gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2
bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in der
diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden
Mitglieds längstens für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Zhiming Xu,
Technikvorstand der Shanghai Electric
Automation Group der Shanghai Electric
Group Co., Ltd., wohnhaft in Shanghai
(Volksrepublik China),
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele und strebt die
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die
Ziele und das Kompetenzprofil sind
einschließlich des Stands der Umsetzung in
der Erklärung zur Unternehmensführung und
Corporate Governance Bericht der Manz AG für das
Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht, die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations'
unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abrufbar
ist.
Herr Dr. Zhiming Xu übt die nachstehenden
Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen aus:
- Mitglied des Board of Supervisors bei der
NICE PV Research Ltd., Peking
(Volksrepublik China)
- Mitglied des Beirats der
Broetje-Automation GmbH, Rastede
- Nicht-geschäftsführendes Mitglied des
Board of Directors der Suzhou Manz New
Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou
(Volksrepublik China)
Der Lebenslauf von Herrn Dr. Zhiming Xu ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor
Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2018'
abrufbar.
Herr Dr. Zhiming Xu ist bei der Shanghai Electric
Group Co., Ltd. tätig, deren deutsche
Tochtergesellschaft Shanghai Electric Germany
Holding GmbH wesentlich an der Manz AG beteiligt
ist und die über Gesellschaften, an denen sie
gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen
beteiligt ist, Geschäftsbeziehungen zur Manz AG
unterhält. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen, abgesehen von der bereits bestehenden
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Manz AG,
ansonsten keine für die Wahlentscheidung der
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr.
Zhiming Xu zur Manz AG oder ihren
Konzernunternehmen, den Organen der Manz AG oder
einem wesentlich an der Manz AG beteiligten
Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex.
6. *Beschlussfassung über die Änderung der
Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung
der Satzung*
Die Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt im Jahr
2013 angepasst und auf eine reine Festvergütung
umgestellt. Um den erhöhten Anforderungen an die
Aufsichtsratstätigkeit sowie den Entwicklungen
bei den Aufsichtsratsvergütungen Rechnung zu
tragen und weiterhin qualifizierte Kandidaten für
den Aufsichtsrat gewinnen zu können, soll die
Vergütung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) § 12 Absatz 1 bis 3 der Satzung werden wie
folgt neu gefasst:
'(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats
erhält für jedes Geschäftsjahr eine
nach Ablauf des Geschäftsjahrs
zahlbare feste Vergütung in Höhe
von Euro 16.000,00. Für die
Tätigkeit in Ausschüssen des
Aufsichtsrats erhalten die
Mitglieder des Aufsichtsrats für
jedes Geschäftsjahr eine
zusätzliche feste Vergütung, die
für jedes Mitglied eines
Ausschusses Euro 8.000,00 beträgt.
Ausschusstätigkeiten werden für
höchstens zwei Ausschüsse
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May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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