Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 10.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
195 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2018 in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2018 
in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-05-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
*Dienstag, den 3. Juli 2018, um 10:00 Uhr ein.* 
 
*Ort:* *FILharmonie Filderstadt* 
       *Tübinger Straße 40* 
       *70794 Filderstadt* 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte für die Manz AG 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit 
   den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 
   289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den 
   gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen und können auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' 
   unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abgerufen 
   werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser 
   Unterlagen erteilt. 
 
   Der Vorstand wird seine Vorlagen, der Vorsitzende 
   des Aufsichtsrats den Bericht des Aufsichtsrats 
   in der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre 
   haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu 
   stellen. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, 
   da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich 
   auf die Empfehlung und Präferenz seines 
   Wirtschaftsausschusses. Auf Grundlage eines 
   gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('Abschlussprüferverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, oder die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der 
   Wirtschaftsausschuss seine Präferenz für die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. Der 
   Wirtschaftsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Artikel 16 Absatz 6 der 
   Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt 
   wurde. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr 
   Guoxing Yang hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf 
   des 12. September 2017 niedergelegt. An seiner 
   Stelle ist Herr Dr. Zhiming Xu durch Beschluss 
   des Amtsgerichts Stuttgart am 17. Oktober 2017 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   bestellt worden. Herr Dr. Xu soll nun von der 
   Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt 
   werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit 
   des ausgeschiedenen Herrn Guoxing Yang erfolgen 
   soll. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1 
   AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus 
   vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung 
   gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 
   bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in der 
   diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitglieds längstens für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr. Zhiming Xu, 
    Technikvorstand der Shanghai Electric 
    Automation Group der Shanghai Electric 
    Group Co., Ltd., wohnhaft in Shanghai 
    (Volksrepublik China), 
 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten Ziele und strebt die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die 
   Ziele und das Kompetenzprofil sind 
   einschließlich des Stands der Umsetzung in 
   der Erklärung zur Unternehmensführung und 
   Corporate Governance Bericht der Manz AG für das 
   Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht, die auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' 
   unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abrufbar 
   ist. 
 
   Herr Dr. Zhiming Xu übt die nachstehenden 
   Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen aus: 
 
   - Mitglied des Board of Supervisors bei der 
     NICE PV Research Ltd., Peking 
     (Volksrepublik China) 
   - Mitglied des Beirats der 
     Broetje-Automation GmbH, Rastede 
   - Nicht-geschäftsführendes Mitglied des 
     Board of Directors der Suzhou Manz New 
     Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou 
     (Volksrepublik China) 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Dr. Zhiming Xu ist auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor 
   Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' 
   abrufbar. 
 
   Herr Dr. Zhiming Xu ist bei der Shanghai Electric 
   Group Co., Ltd. tätig, deren deutsche 
   Tochtergesellschaft Shanghai Electric Germany 
   Holding GmbH wesentlich an der Manz AG beteiligt 
   ist und die über Gesellschaften, an denen sie 
   gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen 
   beteiligt ist, Geschäftsbeziehungen zur Manz AG 
   unterhält. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   bestehen, abgesehen von der bereits bestehenden 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Manz AG, 
   ansonsten keine für die Wahlentscheidung der 
   Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. 
   Zhiming Xu zur Manz AG oder ihren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Manz AG oder 
   einem wesentlich an der Manz AG beteiligten 
   Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung 
   der Satzung* 
 
   Die Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt im Jahr 
   2013 angepasst und auf eine reine Festvergütung 
   umgestellt. Um den erhöhten Anforderungen an die 
   Aufsichtsratstätigkeit sowie den Entwicklungen 
   bei den Aufsichtsratsvergütungen Rechnung zu 
   tragen und weiterhin qualifizierte Kandidaten für 
   den Aufsichtsrat gewinnen zu können, soll die 
   Vergütung angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 12 Absatz 1 bis 3 der Satzung werden wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      '(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
           erhält für jedes Geschäftsjahr eine 
           nach Ablauf des Geschäftsjahrs 
           zahlbare feste Vergütung in Höhe 
           von Euro 16.000,00. Für die 
           Tätigkeit in Ausschüssen des 
           Aufsichtsrats erhalten die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           jedes Geschäftsjahr eine 
           zusätzliche feste Vergütung, die 
           für jedes Mitglied eines 
           Ausschusses Euro 8.000,00 beträgt. 
           Ausschusstätigkeiten werden für 
           höchstens zwei Ausschüsse 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

berücksichtigt. Darüber hinaus 
           erhalten die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für jede Teilnahme an 
           einer Präsenzsitzung des 
           Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse 
           ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 
           1.500,00. Für mehrere Sitzungen, 
           die an einem Tag stattfinden, wird 
           Sitzungsgeld nur einmal gewährt. 
      (2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
          erhält jeweils das Dreifache der in 
          Absatz 1 genannten Vergütungen. Sein 
          Stellvertreter erhält das Doppelte 
          der in Absatz 1 Satz 1 genannten 
          festen Vergütung. 
      (3) Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
          während eines Teils des 
          Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat oder 
          einem Ausschuss angehören oder den 
          Vorsitz oder stellvertretenden 
          Vorsitz im Aufsichtsrat innehaben, 
          erhalten die festen Vergütungen 
          zeitanteilig.' 
   b) Die Vergütungen für die Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
      bestimmen sich für die Zeit vom 1. Januar 
      2018 bis zum 3. Juli 2018 nach der derzeit 
      geltenden Satzungsregelung sowie für die 
      Zeit vom 4. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 
      2018 nach der unter Buchstabe a) dieses 
      Beschlusses künftig geltenden 
      Satzungsregelung, wobei die in diesen 
      Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils 
      zeitanteilig gewährt werden. 
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
_Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren 
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der für die 
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter 
der nachstehenden Adresse bis zum Dienstag, den 26. 
Juni 2018, bis 24:00 Uhr zugehen: 
 
 Manz AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 4035/H Hauptversammlungen 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Telefax: +49 (0)711 127-79264 
 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem 
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis 
zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 12. Juni 2018 
('Nachweisstichtag') bezieht. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen 
und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
_Verfahren für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte_ 
 
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und 
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. 
 
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen gemäß § 
135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 
AktG gleichstehende Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen 
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der 
Vollmacht der Textform (§ 126b BGB). Dasselbe gilt für 
den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der 
Vollmacht. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft 
auch in Textform unter der nachstehend genannten 
Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend 
genannten Telefax-Nummer oder per 
E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
 Manz AG 
 'Hauptversammlung 2018' 
 Steigäckerstraße 5 
 72768 Reutlingen 
 Telefax: +49 (0) 7121 9000-99 
 E-Mail: hv@manz.com 
 
Die vorstehend genannten Übermittlungswege stehen 
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen 
soll oder wenn der Widerruf einer erteilten Vollmacht 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden soll. 
 
Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann 
das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
Vollmachtsformular verwendet werden. Das 
Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer 
Vollmacht kann auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 
'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 
2018' abgerufen oder unter der vorstehend genannten 
Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. 
 
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen 
gemäß § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. § 
125 Absatz 5 AktG gleichstehenden 
Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen ist 
von diesen nachprüfbar festzuhalten und unterliegt im 
Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen des § 135 
AktG. Insbesondere genügt zum Nachweis ihrer 
Stimmberechtigung gegenüber der Gesellschaft die 
Vorlegung des von dem depotführenden Institut 
erstellten besonderen Nachweises. Die genannten 
Institutionen und Personen können zum Verfahren für 
ihre eigene Bevollmächtigung zusätzliche Anforderungen 
vorsehen. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu 
beachten, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen 
Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die 
Aktionäre Weisung erteilen, und dass sie weder im 
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. 
 
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis 
zum Freitag, den 29. Juni 2018, bis 24:00 Uhr (Eingang) 
in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, 
fernschriftlich unter der nachstehend genannten 
Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend 
genannten E-Mail-Adresse an die nachstehend für die 
Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt 
werden: 
 
 Manz AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
 E-Mail: manz-hv2018@computershare.de 
 
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- 
und Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- 
und Weisungsformular befindet sich auf den 
Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer 
Vollmacht kann auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 
'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 
2018' abgerufen oder kostenfrei bei der Gesellschaft 
angefordert werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 
auf 7.744.088 Stückaktien, die 7.744.088 Stimmen 
gewähren. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
_Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Absatz 2 AktG_ 
 
Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 
387.205 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.