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Dow Jones News
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DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2018 in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2018 
in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2018-05-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am 
*Dienstag, den 3. Juli 2018, um 10:00 Uhr ein.* 
 
*Ort:* *FILharmonie Filderstadt* 
       *Tübinger Straße 40* 
       *70794 Filderstadt* 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte für die Manz AG 
   und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit 
   den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 
   289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den 
   gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen und können auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' 
   unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abgerufen 
   werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser 
   Unterlagen erteilt. 
 
   Der Vorstand wird seine Vorlagen, der Vorsitzende 
   des Aufsichtsrats den Bericht des Aufsichtsrats 
   in der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre 
   haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu 
   stellen. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, 
   da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich 
   auf die Empfehlung und Präferenz seines 
   Wirtschaftsausschusses. Auf Grundlage eines 
   gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission ('Abschlussprüferverordnung') 
   durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
   Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, oder die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der 
   Wirtschaftsausschuss seine Präferenz für die 
   Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. Der 
   Wirtschaftsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Artikel 16 Absatz 6 der 
   Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt 
   wurde. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr 
   Guoxing Yang hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf 
   des 12. September 2017 niedergelegt. An seiner 
   Stelle ist Herr Dr. Zhiming Xu durch Beschluss 
   des Amtsgerichts Stuttgart am 17. Oktober 2017 
   zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   bestellt worden. Herr Dr. Xu soll nun von der 
   Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt 
   werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit 
   des ausgeschiedenen Herrn Guoxing Yang erfolgen 
   soll. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1 
   AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus 
   vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung 
   gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 
   bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in der 
   diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitglieds längstens für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr. Zhiming Xu, 
    Technikvorstand der Shanghai Electric 
    Automation Group der Shanghai Electric 
    Group Co., Ltd., wohnhaft in Shanghai 
    (Volksrepublik China), 
 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten Ziele und strebt die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die 
   Ziele und das Kompetenzprofil sind 
   einschließlich des Stands der Umsetzung in 
   der Erklärung zur Unternehmensführung und 
   Corporate Governance Bericht der Manz AG für das 
   Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht, die auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' 
   unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abrufbar 
   ist. 
 
   Herr Dr. Zhiming Xu übt die nachstehenden 
   Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen aus: 
 
   - Mitglied des Board of Supervisors bei der 
     NICE PV Research Ltd., Peking 
     (Volksrepublik China) 
   - Mitglied des Beirats der 
     Broetje-Automation GmbH, Rastede 
   - Nicht-geschäftsführendes Mitglied des 
     Board of Directors der Suzhou Manz New 
     Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou 
     (Volksrepublik China) 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Dr. Zhiming Xu ist auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor 
   Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' 
   abrufbar. 
 
   Herr Dr. Zhiming Xu ist bei der Shanghai Electric 
   Group Co., Ltd. tätig, deren deutsche 
   Tochtergesellschaft Shanghai Electric Germany 
   Holding GmbH wesentlich an der Manz AG beteiligt 
   ist und die über Gesellschaften, an denen sie 
   gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen 
   beteiligt ist, Geschäftsbeziehungen zur Manz AG 
   unterhält. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   bestehen, abgesehen von der bereits bestehenden 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Manz AG, 
   ansonsten keine für die Wahlentscheidung der 
   Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. 
   Zhiming Xu zur Manz AG oder ihren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Manz AG oder 
   einem wesentlich an der Manz AG beteiligten 
   Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung 
   der Satzung* 
 
   Die Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt im Jahr 
   2013 angepasst und auf eine reine Festvergütung 
   umgestellt. Um den erhöhten Anforderungen an die 
   Aufsichtsratstätigkeit sowie den Entwicklungen 
   bei den Aufsichtsratsvergütungen Rechnung zu 
   tragen und weiterhin qualifizierte Kandidaten für 
   den Aufsichtsrat gewinnen zu können, soll die 
   Vergütung angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 12 Absatz 1 bis 3 der Satzung werden wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      '(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
           erhält für jedes Geschäftsjahr eine 
           nach Ablauf des Geschäftsjahrs 
           zahlbare feste Vergütung in Höhe 
           von Euro 16.000,00. Für die 
           Tätigkeit in Ausschüssen des 
           Aufsichtsrats erhalten die 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           jedes Geschäftsjahr eine 
           zusätzliche feste Vergütung, die 
           für jedes Mitglied eines 
           Ausschusses Euro 8.000,00 beträgt. 
           Ausschusstätigkeiten werden für 
           höchstens zwei Ausschüsse 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

berücksichtigt. Darüber hinaus 
           erhalten die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für jede Teilnahme an 
           einer Präsenzsitzung des 
           Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse 
           ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 
           1.500,00. Für mehrere Sitzungen, 
           die an einem Tag stattfinden, wird 
           Sitzungsgeld nur einmal gewährt. 
      (2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
          erhält jeweils das Dreifache der in 
          Absatz 1 genannten Vergütungen. Sein 
          Stellvertreter erhält das Doppelte 
          der in Absatz 1 Satz 1 genannten 
          festen Vergütung. 
      (3) Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
          während eines Teils des 
          Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat oder 
          einem Ausschuss angehören oder den 
          Vorsitz oder stellvertretenden 
          Vorsitz im Aufsichtsrat innehaben, 
          erhalten die festen Vergütungen 
          zeitanteilig.' 
   b) Die Vergütungen für die Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
      bestimmen sich für die Zeit vom 1. Januar 
      2018 bis zum 3. Juli 2018 nach der derzeit 
      geltenden Satzungsregelung sowie für die 
      Zeit vom 4. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 
      2018 nach der unter Buchstabe a) dieses 
      Beschlusses künftig geltenden 
      Satzungsregelung, wobei die in diesen 
      Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils 
      zeitanteilig gewährt werden. 
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
_Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren 
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der für die 
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter 
der nachstehenden Adresse bis zum Dienstag, den 26. 
Juni 2018, bis 24:00 Uhr zugehen: 
 
 Manz AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 4035/H Hauptversammlungen 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Telefax: +49 (0)711 127-79264 
 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem 
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis 
zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 12. Juni 2018 
('Nachweisstichtag') bezieht. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen 
und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
_Verfahren für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte_ 
 
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und 
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. 
 
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen gemäß § 
135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 
AktG gleichstehende Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen 
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der 
Vollmacht der Textform (§ 126b BGB). Dasselbe gilt für 
den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der 
Vollmacht. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch 
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft 
auch in Textform unter der nachstehend genannten 
Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend 
genannten Telefax-Nummer oder per 
E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
 Manz AG 
 'Hauptversammlung 2018' 
 Steigäckerstraße 5 
 72768 Reutlingen 
 Telefax: +49 (0) 7121 9000-99 
 E-Mail: hv@manz.com 
 
Die vorstehend genannten Übermittlungswege stehen 
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen 
soll oder wenn der Widerruf einer erteilten Vollmacht 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden soll. 
 
Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann 
das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte 
Vollmachtsformular verwendet werden. Das 
Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer 
Vollmacht kann auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 
'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 
2018' abgerufen oder unter der vorstehend genannten 
Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. 
 
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen 
gemäß § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. § 
125 Absatz 5 AktG gleichstehenden 
Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen ist 
von diesen nachprüfbar festzuhalten und unterliegt im 
Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen des § 135 
AktG. Insbesondere genügt zum Nachweis ihrer 
Stimmberechtigung gegenüber der Gesellschaft die 
Vorlegung des von dem depotführenden Institut 
erstellten besonderen Nachweises. Die genannten 
Institutionen und Personen können zum Verfahren für 
ihre eigene Bevollmächtigung zusätzliche Anforderungen 
vorsehen. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu 
beachten, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen 
Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die 
Aktionäre Weisung erteilen, und dass sie weder im 
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. 
 
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis 
zum Freitag, den 29. Juni 2018, bis 24:00 Uhr (Eingang) 
in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, 
fernschriftlich unter der nachstehend genannten 
Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend 
genannten E-Mail-Adresse an die nachstehend für die 
Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt 
werden: 
 
 Manz AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
 E-Mail: manz-hv2018@computershare.de 
 
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- 
und Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- 
und Weisungsformular befindet sich auf den 
Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer 
Vollmacht kann auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich 
'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 
2018' abgerufen oder kostenfrei bei der Gesellschaft 
angefordert werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 
auf 7.744.088 Stückaktien, die 7.744.088 Stimmen 
gewähren. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
_Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
122 Absatz 2 AktG_ 
 
Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 
387.205 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen auf Ergänzung der 
Tagesordnung sind schriftlich an den Vorstand der Manz 
AG zu richten und müssen der Gesellschaft spätestens 
bis zum Samstag, den 2. Juni 2018, bis 24:00 Uhr 
zugehen. 
 
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind an die 
folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
 Vorstand der 
 Manz AG 
 'Hauptversammlung 2018' 
 Steigäckerstraße 5 
 72768 Reutlingen 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach 
ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor 
Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' 
zugänglich gemacht sowie den Aktionären gemäß § 
125 AktG mitgeteilt. 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 
Absatz 1, § 127 AktG_ 
 
Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft nach 
§ 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
der Tagesordnung sowie nach § 127 AktG Vorschläge zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern übersenden. 
 
Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 AktG müssen mit einer 
Begründung versehen sein. Wahlvorschläge nach § 127 
AktG brauchen nicht begründet zu werden. Der Vorstand 
braucht einen Vorschlag zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag 
nicht deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
enthält. Der Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl 
von Aufsichtsratsmitgliedern ferner dann nicht 
zugänglich zu machen, wenn ihm keine Angaben zur 
Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind an die folgende 
Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
 Manz AG 
 'Hauptversammlung 2018' 
 Steigäckerstraße 5 
 72768 Reutlingen 
 Telefax: +49 (0) 7121 9000-99 
 E-Mail: hv@manz.com 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der 
Gesellschaft, einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
Link 'Hauptversammlung 2018' nur zugänglich gemacht, 
wenn sie der Gesellschaft bis zum Montag, den 18. Juni 
2018, bis 24:00 Uhr zugehen. 
 
_Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG_ 
 
Aktionäre der Gesellschaft können in der 
Hauptversammlung vom Vorstand nach § 131 Absatz 1 AktG 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage 
des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als 
Aktionär eine Auskunft außerhalb der 
Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem 
anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der 
Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung nicht erforderlich ist. 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionäre kann in der 
Hauptversammlung ausgeübt werden. Der Vorsitzende der 
Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der 
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und 
insbesondere den zeitlichen Rahmen der Versammlung, der 
Aussprache zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen 
sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen 
festsetzen. 
 
_Weitergehende Erläuterungen_ 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten 
der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 
127 und § 131 Absatz 1 AktG können auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem 
Link 'Hauptversammlung 2018' abgerufen werden. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a 
AktG, insbesondere die der Hauptversammlung zugänglich 
zu machenden Unterlagen, können auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im 
Bereich 'Investor Relations' unter dem Link 
'Hauptversammlung 2018' abgerufen werden. 
 
*Information zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten 
(Name, Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart 
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf der 
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den 
Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen sowie um die 
Hauptversammlung durchzuführen. Für die Verarbeitung 
ist die Manz AG die verantwortliche Stelle. 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung für die Teilnahme 
und für die Ausübung der Rechte der Aktionäre im Rahmen 
der Hauptversammlung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. 
b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung für die Aufnahme in das 
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung ist Artikel 
6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Dienstleister der 
Gesellschaft, die zum Zweck der Ausrichtung der 
Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten von der 
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die 
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die 
Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten für 
den Zeitraum von zehn Jahren ab dem Ende des Jahres 
2018. 
 
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß 
Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die 
personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert 
wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf 
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die 
Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht auf 
Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem 
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine 
sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Absatz 3 DSGVO 
entgegenstehen, sowie das Recht auf Übertragung 
der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten 
personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat. 
 
Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die 
folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden: 
 
 Manz AG 
 'Hauptversammlung 2018' 
 Steigäckerstraße 5 
 72768 Reutlingen 
 Telefax: +49 (0) 7121 9000-99 
 E-Mail: hv@manz.com 
 
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter 
den folgenden Kontaktdaten erreichbar: 
 
 Manz AG 
 - Der Datenschutzbeauftragte - 
 Steigäckerstraße 5 
 72768 Reutlingen 
 Telefax: +49 (0) 7121 9000-99 
 E-Mail: hv@manz.com 
 
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
zu. 
 
Reutlingen, im Mai 2018 
 
*Manz AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Manz AG 
             Steigaeckerstrasse 5 
             72768 Reutlingen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7121 9000 0 
E-Mail:      info@manz.com 
Internet:    http://www.manz.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
688343 2018-05-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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