DJ DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2018 in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Manz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.07.2018
in Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2018-05-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2018
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am
*Dienstag, den 3. Juli 2018, um 10:00 Uhr ein.*
*Ort:* *FILharmonie Filderstadt*
*Tübinger Straße 40*
*70794 Filderstadt*
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, der Lageberichte für die Manz AG
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 mit
den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §
289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017*
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen und können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations'
unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abgerufen
werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen erteilt.
Der Vorstand wird seine Vorlagen, der Vorsitzende
des Aufsichtsrats den Bericht des Aufsichtsrats
in der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre
haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu
stellen. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich
auf die Empfehlung und Präferenz seines
Wirtschaftsausschusses. Auf Grundlage eines
gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission ('Abschlussprüferverordnung')
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der
Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen,
der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, oder die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der
Wirtschaftsausschuss seine Präferenz für die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. Der
Wirtschaftsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Artikel 16 Absatz 6 der
Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt
wurde.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr
Guoxing Yang hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf
des 12. September 2017 niedergelegt. An seiner
Stelle ist Herr Dr. Zhiming Xu durch Beschluss
des Amtsgerichts Stuttgart am 17. Oktober 2017
zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
bestellt worden. Herr Dr. Xu soll nun von der
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt
werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit
des ausgeschiedenen Herrn Guoxing Yang erfolgen
soll.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1
AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aus
vier Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung
gewählt werden. Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2
bis 4 der Satzung erfolgt die Wahl des in der
diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden
Mitglieds längstens für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Zhiming Xu,
Technikvorstand der Shanghai Electric
Automation Group der Shanghai Electric
Group Co., Ltd., wohnhaft in Shanghai
(Volksrepublik China),
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele und strebt die
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die
Ziele und das Kompetenzprofil sind
einschließlich des Stands der Umsetzung in
der Erklärung zur Unternehmensführung und
Corporate Governance Bericht der Manz AG für das
Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht, die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations'
unter dem Link 'Hauptversammlung 2018' abrufbar
ist.
Herr Dr. Zhiming Xu übt die nachstehenden
Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen aus:
- Mitglied des Board of Supervisors bei der
NICE PV Research Ltd., Peking
(Volksrepublik China)
- Mitglied des Beirats der
Broetje-Automation GmbH, Rastede
- Nicht-geschäftsführendes Mitglied des
Board of Directors der Suzhou Manz New
Energy Equipment Co., Ltd., Suzhou
(Volksrepublik China)
Der Lebenslauf von Herrn Dr. Zhiming Xu ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor
Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2018'
abrufbar.
Herr Dr. Zhiming Xu ist bei der Shanghai Electric
Group Co., Ltd. tätig, deren deutsche
Tochtergesellschaft Shanghai Electric Germany
Holding GmbH wesentlich an der Manz AG beteiligt
ist und die über Gesellschaften, an denen sie
gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen
beteiligt ist, Geschäftsbeziehungen zur Manz AG
unterhält. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen, abgesehen von der bereits bestehenden
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Manz AG,
ansonsten keine für die Wahlentscheidung der
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr.
Zhiming Xu zur Manz AG oder ihren
Konzernunternehmen, den Organen der Manz AG oder
einem wesentlich an der Manz AG beteiligten
Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex.
6. *Beschlussfassung über die Änderung der
Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung
der Satzung*
Die Aufsichtsratsvergütung wurde zuletzt im Jahr
2013 angepasst und auf eine reine Festvergütung
umgestellt. Um den erhöhten Anforderungen an die
Aufsichtsratstätigkeit sowie den Entwicklungen
bei den Aufsichtsratsvergütungen Rechnung zu
tragen und weiterhin qualifizierte Kandidaten für
den Aufsichtsrat gewinnen zu können, soll die
Vergütung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) § 12 Absatz 1 bis 3 der Satzung werden wie
folgt neu gefasst:
'(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats
erhält für jedes Geschäftsjahr eine
nach Ablauf des Geschäftsjahrs
zahlbare feste Vergütung in Höhe
von Euro 16.000,00. Für die
Tätigkeit in Ausschüssen des
Aufsichtsrats erhalten die
Mitglieder des Aufsichtsrats für
jedes Geschäftsjahr eine
zusätzliche feste Vergütung, die
für jedes Mitglied eines
Ausschusses Euro 8.000,00 beträgt.
Ausschusstätigkeiten werden für
höchstens zwei Ausschüsse
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Manz AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-
berücksichtigt. Darüber hinaus
erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats für jede Teilnahme an
einer Präsenzsitzung des
Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro
1.500,00. Für mehrere Sitzungen,
die an einem Tag stattfinden, wird
Sitzungsgeld nur einmal gewährt.
(2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält jeweils das Dreifache der in
Absatz 1 genannten Vergütungen. Sein
Stellvertreter erhält das Doppelte
der in Absatz 1 Satz 1 genannten
festen Vergütung.
(3) Aufsichtsratsmitglieder, die nur
während eines Teils des
Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat oder
einem Ausschuss angehören oder den
Vorsitz oder stellvertretenden
Vorsitz im Aufsichtsrat innehaben,
erhalten die festen Vergütungen
zeitanteilig.'
b) Die Vergütungen für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
bestimmen sich für die Zeit vom 1. Januar
2018 bis zum 3. Juli 2018 nach der derzeit
geltenden Satzungsregelung sowie für die
Zeit vom 4. Juli 2018 bis zum 31. Dezember
2018 nach der unter Buchstabe a) dieses
Beschlusses künftig geltenden
Satzungsregelung, wobei die in diesen
Regelungen vorgesehenen Beträge jeweils
zeitanteilig gewährt werden.
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
_Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des
Anteilsbesitzes_
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen
Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle in Textform (§
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter
der nachstehenden Adresse bis zum Dienstag, den 26.
Juni 2018, bis 24:00 Uhr zugehen:
Manz AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in
Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis
zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 12. Juni 2018
('Nachweisstichtag') bezieht. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen
und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
_Verfahren für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte_
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und
nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können
oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausüben lassen.
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen gemäß §
135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5
AktG gleichstehende Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen
bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der
Vollmacht der Textform (§ 126b BGB). Dasselbe gilt für
den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der
Vollmacht.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch
geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft
auch in Textform unter der nachstehend genannten
Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend
genannten Telefax-Nummer oder per
E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
Manz AG
'Hauptversammlung 2018'
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Telefax: +49 (0) 7121 9000-99
E-Mail: hv@manz.com
Die vorstehend genannten Übermittlungswege stehen
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll oder wenn der Widerruf einer erteilten Vollmacht
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden soll.
Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann
das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte
Vollmachtsformular verwendet werden. Das
Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich
'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung
2018' abgerufen oder unter der vorstehend genannten
Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen
gemäß § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG i.V.m. §
125 Absatz 5 AktG gleichstehenden
Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen ist
von diesen nachprüfbar festzuhalten und unterliegt im
Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen des § 135
AktG. Insbesondere genügt zum Nachweis ihrer
Stimmberechtigung gegenüber der Gesellschaft die
Vorlegung des von dem depotführenden Institut
erstellten besonderen Nachweises. Die genannten
Institutionen und Personen können zum Verfahren für
ihre eigene Bevollmächtigung zusätzliche Anforderungen
vorsehen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu
beachten, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen
Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die
Aktionäre Weisung erteilen, und dass sie weder im
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung.
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis
zum Freitag, den 29. Juni 2018, bis 24:00 Uhr (Eingang)
in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift,
fernschriftlich unter der nachstehend genannten
Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend
genannten E-Mail-Adresse an die nachstehend für die
Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt
werden:
Manz AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: manz-hv2018@computershare.de
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts-
und Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts-
und Weisungsformular befindet sich auf den
Eintrittskarten, die den Aktionären nach Eingang der
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
übersandt werden. Ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im Bereich
'Investor Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung
2018' abgerufen oder kostenfrei bei der Gesellschaft
angefordert werden.
*Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft
auf 7.744.088 Stückaktien, die 7.744.088 Stimmen
gewähren.
*Rechte der Aktionäre*
_Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Absatz 2 AktG_
Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht
387.205 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können
gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen auf Ergänzung der
Tagesordnung sind schriftlich an den Vorstand der Manz
AG zu richten und müssen der Gesellschaft spätestens
bis zum Samstag, den 2. Juni 2018, bis 24:00 Uhr
zugehen.
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind an die
folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Vorstand der
Manz AG
'Hauptversammlung 2018'
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach
ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse www.manz.com im Bereich 'Investor
Relations' unter dem Link 'Hauptversammlung 2018'
zugänglich gemacht sowie den Aktionären gemäß §
125 AktG mitgeteilt.
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126
Absatz 1, § 127 AktG_
Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft nach
§ 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie nach § 127 AktG Vorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern übersenden.
Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 AktG müssen mit einer
Begründung versehen sein. Wahlvorschläge nach § 127
AktG brauchen nicht begründet zu werden. Der Vorstand
braucht einen Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
enthält. Der Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern ferner dann nicht
zugänglich zu machen, wenn ihm keine Angaben zur
Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind an die folgende
Adresse der Gesellschaft zu richten:
Manz AG
'Hauptversammlung 2018'
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Telefax: +49 (0) 7121 9000-99
E-Mail: hv@manz.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der
Gesellschaft, einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem
Link 'Hauptversammlung 2018' nur zugänglich gemacht,
wenn sie der Gesellschaft bis zum Montag, den 18. Juni
2018, bis 24:00 Uhr zugehen.
_Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG_
Aktionäre der Gesellschaft können in der
Hauptversammlung vom Vorstand nach § 131 Absatz 1 AktG
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als
Aktionär eine Auskunft außerhalb der
Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem
anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der
Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung nicht erforderlich ist.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden. Der Vorsitzende der
Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und
insbesondere den zeitlichen Rahmen der Versammlung, der
Aussprache zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen
sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen
festsetzen.
_Weitergehende Erläuterungen_
Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten
der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, §
127 und § 131 Absatz 1 AktG können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.manz.com im Bereich 'Investor Relations' unter dem
Link 'Hauptversammlung 2018' abgerufen werden.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a
AktG, insbesondere die der Hauptversammlung zugänglich
zu machenden Unterlagen, können auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse www.manz.com im
Bereich 'Investor Relations' unter dem Link
'Hauptversammlung 2018' abgerufen werden.
*Information zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten
(Name, Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf der
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den
Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen sowie um die
Hauptversammlung durchzuführen. Für die Verarbeitung
ist die Manz AG die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung für die Teilnahme
und für die Ausübung der Rechte der Aktionäre im Rahmen
der Hauptversammlung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit.
b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung für die Aufnahme in das
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung ist Artikel
6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Dienstleister der
Gesellschaft, die zum Zweck der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die
Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten für
den Zeitraum von zehn Jahren ab dem Ende des Jahres
2018.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß
Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die
personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert
wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die
Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich
verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht auf
Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine
sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Absatz 3 DSGVO
entgegenstehen, sowie das Recht auf Übertragung
der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten
personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat.
Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die
folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
Manz AG
'Hauptversammlung 2018'
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Telefax: +49 (0) 7121 9000-99
E-Mail: hv@manz.com
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter
den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Manz AG
- Der Datenschutzbeauftragte -
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Telefax: +49 (0) 7121 9000-99
E-Mail: hv@manz.com
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
zu.
Reutlingen, im Mai 2018
*Manz AG*
_Der Vorstand_
2018-05-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Manz AG
Steigaeckerstrasse 5
72768 Reutlingen
Deutschland
Telefon: +49 7121 9000 0
E-Mail: info@manz.com
Internet: http://www.manz.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
688343 2018-05-22
(END) Dow Jones Newswires
May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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