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DGAP-HV: SURTECO SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2018 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SURTECO SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
SURTECO SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
28.06.2018 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SURTECO SE Buttenwiesen ISIN: DE0005176903 
WKN: 517690 Einladung zur Hauptversammlung 2018 Wir 
laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 28. 
Juni 2018, um 10.00 Uhr (Einlass: ab 9:00 Uhr) im Haus 
der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Straße 5 
80333 München beginnenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG:* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die SURTECO SE und den 
   Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 
   315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
   sowie der Erklärung zur Unternehmensführung 
   gemäß § 289f HGB mit dem Corporate 
   Governance Bericht für das Geschäftsjahr 
   2017, des Vorschlags für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns und des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   festgestellt und den Konzernabschluss 
   gebilligt hat. Eine Beschlussfassung ist 
   daher gesetzlich nicht erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2017 in Höhe 
   von Euro (EUR) 12.404.584,80 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   - Zahlung einer Dividende von EUR 
     12.404.584,80. Auf die ausgegebenen 
     15.505.731 Aktien entfällt eine Dividende 
     von EUR 0,80 je Stückaktie entsprechend 
     einer rechnerischen Beteiligung am 
     Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
 
   Die Dividende ist am 3. Juli 2018 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Vorstände entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Blockabstimmung über die Entlastung 
   aller Aufsichtsräte entscheiden zu lassen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit von Herrn Dr.-Ing. Walter 
   Schlebusch als Mitglied des Aufsichtsrats der 
   SURTECO SE endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung am 28. Juni 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von 
   Herrn Dr.-Ing. Walter Schlebusch Herrn 
   Andreas Engelhardt, wohnhaft in Bielefeld, 
   geschäftsführender und persönlich haftender 
   Gesellschafter der Schüco International KG, 
   Bielefeld, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Die Wahl erfolgt, sofern die Hauptversammlung 
   nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt, bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Mitglieds des Aufsichtsrats 
   für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn 
   seiner Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Herr Engelhardt verfügt über folgende weitere 
   Mitgliedschaften in anderen, gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Mitglied des Aufsichtsrats der 
     SAINT-GOBAIN ISOVER G+H 
     Aktiengesellschaft, Ludwigshafen; 
   * Mitglied des Aufsichtsrats der BDO AG 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. 
 
   Herr Engelhardt ist unabhängig im Sinne von 
   Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex. Zwischen ihm und den 
   Gesellschaften des SURTECO-Konzerns, den 
   Organen der SURTECO SE und wesentlich an der 
   SURTECO SE beteiligten Aktionären bestehen 
   keine persönlichen und/oder geschäftlichen 
   Beziehungen. 
 
   Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet 
   sich nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
   das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   (SE), Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 
   2001, Seite 1 (nachfolgend auch 
   'SE-Verordnung' genannt) in Verbindung mit § 
   95 Satz 2 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 
   Absatz (1) der Satzung. Danach besteht der 
   Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von 
   der Hauptversammlung gewählt werden, soweit 
   sich nicht aus der Vereinbarung nach dem 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) über die 
   Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. 
   Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 
   2007 nach dem SEBG werden drei Mitglieder des 
   Aufsichtsrats von Betriebsräten des 
   SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe 
   der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter in 
   den Aufsichtsrat entsandt. Die 
   Hauptversammlung hat demgemäß die 
   Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des 
   Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
   wählen. 
 
   Die Gesellschaft unterliegt weder dem 
   Mitbestimmungsgesetz 1976, noch dem 
   Drittelbeteiligungsgesetz oder anderen 
   Mitbestimmungsgesetzen. 
6. *Änderung der Firma der SURTECO SE, 
   redaktionelle Anpassung des Firmensitzes und 
   Satzungsänderung* 
 
   Im Zuge der Wachstumsstrategie SURTECO 2025+ 
   soll eine konsequentere Fokussierung auf die 
   Kundenbedürfnisse erfolgen. Dazu sollen im 
   Rahmen einer Neuausrichtung von der 
   bisherigen Produkt- hin zu einer 
   Branchenorientierung die bislang separat 
   geführten Tochterunternehmen der SURTECO SE 
   BauschLinnemann GmbH, 
   Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH und 
   SURTECO DECOR GmbH zu einer neuen Einheit 
   unter dem Namen SURTECO GmbH zusammengeführt 
   werden. Um Überschneidungen zu vermeiden 
   und die Aufgabe der SURTECO SE als 
   Holdinggesellschaft einer Gruppe aus sich 
   ergänzenden Unternehmen hervorzuheben, soll 
   die SURTECO SE in SURTECO GROUP SE umbenannt 
   werden. 
 
   Darüber hinaus soll bei dieser Gelegenheit 
   der Ortsteilname 'Pfaffenhofen' zur 
   Vereinfachung in § 1 Abs. 2 der Satzung 
   gestrichen werden, da dieser im 
   Handelsregister nicht eingetragen wird und 
   Sitz der Gesellschaft die Gemeinde 
   Buttenwiesen ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
   demgemäß vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   a) Die Firma der Gesellschaft wird geändert 
      und lautet künftig: 
 
      SURTECO GROUP SE 
   b) § 1 der Satzung wird entsprechend wie 
      folgt neu gefasst (einschließlich 
      der redaktionellen Streichung des 
      Ortsteilnamens 'Pfaffenhofen' im 
      Firmensitz): 
 
      '*§1* 
      *Firma, Sitz und Geschäftsjahr* 
 
      (1) Die Gesellschaft führt die Firma 
 
          SURTECO GROUP SE 
      (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 
          Buttenwiesen. 
      (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.' 
 
   Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben 
   unverändert. 
 
   Über die Beschlüsse zu a) und b) soll 
   einheitlich abgestimmt werden. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss von Unternehmensverträgen* 
7.1 _Gegenwärtig bestehende Unternehmensverträge_ 
 
    Zur Sicherstellung einer ertragsteuerlichen 
    Organschaft bestehen derzeit zwischen der 
    SURTECO SE als herrschender Gesellschaft 
    einerseits und ihren unmittelbaren 
    Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer 
    GmbH andererseits folgende 
    Gewinnabführungsverträge 
    (Ergebnisabführungsverträge): 
 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der SURTECO DECOR GmbH vom 
      20. Mai 2001 in der Fassung der 
      Änderungsvereinbarung vom 29. April 
      2014, 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der BauschLinnemann GmbH 
      vom 28. April 2005 in der Fassung der 
      Änderungsvereinbarung vom 29. April 
      2014, 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der 
      Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH vom 
      29. Juni 2015, 
    * Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
      SURTECO SE und der Döllken Profiles GmbH 
      (vormals: Döllken-Weimar GmbH) vom 29. 
      Juni 2015. 
7.2 _Umstrukturierung und Abschluss von neuen 
    Unternehmensverträgen_ 
 
    Wie unter Tagesordnungspunkt 6 bereits erwähnt, 
    ist beabsichtigt, die SURTECO DECOR GmbH und 
    die Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH in 2018 
    auf die BauschLinnemann GmbH zu verschmelzen, 
    die künftig unter der Firma SURTECO GmbH am 
    Markt auftreten soll. Weitere 
    Umstrukturierungen sehen unter anderem die 
    Zusammenfassung weiterer 
    Beteiligungsgesellschaften in einer neu 
    errichteten SURTECO Beteiligungen GmbH vor, die 
    als unmittelbare Tochtergesellschaft der 
    SURTECO SE gegründet wurde. 
 
    Die bisher zwischen der SURTECO SE einerseits 
    und der SURTECO DECOR GmbH und der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SURTECO SE: Bekanntmachung der -2-

Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH 
    andererseits bestehenden 
    Gewinnabführungsverträge erlöschen infolge 
    dieser Verschmelzungen. 
 
    Die zwischen der SURTECO SE einerseits und der 
    BauschLinnemann GmbH sowie der Döllken Profiles 
    GmbH andererseits bestehenden 
    Gewinnabführungsverträge bleiben unverändert 
    bestehen. Zusätzlich wurden zwischen der 
    SURTECO SE einerseits und den beiden 
    vorgenannten Gesellschaften andererseits 
    Beherrschungsverträge geschlossen, um eine 
    umsatzsteuerliche Organschaft auch künftig 
    rechtssicher aufrechterhalten zu können. 
 
    Zwischen der SURTECO SE als herrschendem 
    Unternehmen und der neu gegründeten SURTECO 
    Beteiligungen GmbH wurde ein Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag geschlossen, um bei 
    dieser Gesellschaft künftig die 
    ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche 
    Organschaft sicherzustellen. 
7.3 _Wesentlicher Inhalt der neu abgeschlossenen 
    Beherrschungsverträge_ 
 
    Die Beherrschungsverträge zwischen der SURTECO 
    SE als herrschendem Unternehmen einerseits und 
    der BauschLinnemann GmbH und der Döllken 
    Profiles GmbH als abhängige Gesellschaften 
    andererseits haben jeweils folgenden 
    wesentlichen Inhalt: 
 
    * Die abhängige Gesellschaft unterstellt die 
      Leitung ihrer Gesellschaft der SURTECO SE. 
      Die SURTECO SE ist demgemäß 
      berechtigt, der Geschäftsführung der 
      abhängigen Gesellschaft hinsichtlich der 
      Leitung der Gesellschaft Weisungen zu 
      erteilen. 
    * Die SURTECO SE ist entsprechend § 302 AktG 
      in seiner jeweils gültigen Fassung zur 
      Verlustübernahme verpflichtet. 
      Klarstellend bestätigen die 
      Vertragsparteien, dass im Fall von 
      mehreren zwischen den Vertragsparteien 
      bestehenden Unternehmensverträgen ein 
      Verlustausgleich nur einmal zu erfolgen 
      hat. 
    * Der Vertrag wird wirksam mit seiner 
      Eintragung in das Handelsregister der 
      abhängigen Gesellschaft. 
    * Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
      geschlossen und kann mit einer 
      Kündigungsfrist von einem Monat jeweils 
      mit Wirkung zum Ablauf eines 
      Kalendermonats gekündigt werden. 
    * Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus 
      wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
      Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein 
      wichtiger Grund liegt insbesondere vor, 
      wenn die Beteiligung der SURTECO SE an der 
      jeweiligen abhängigen Gesellschaft 
      veräußert wird oder sonst 
      Maßnahmen getroffen werden, die in § 
      3.4 des betreffenden 
      Beherrschungsvertrages aufgeführt sind. 
    * Die bestehenden Gewinnabführungsverträge 
      zwischen der SURTECO SE und den abhängigen 
      Gesellschaften bleiben von den 
      Beherrschungsverträgen unberührt. 
7.4 _Wesentlicher Inhalt des neu abgeschlossenen 
    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages_ 
 
    Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
    zwischen der SURTECO SE und der SURTECO 
    Beteiligungen GmbH hat folgenden wesentlichen 
    Inhalt: 
 
    * Die SURTECO Beteiligungen GmbH unterstellt 
      die Leitung ihrer Gesellschaft der SURTECO 
      SE. Die SURTECO SE ist demgemäß 
      berechtigt, der Geschäftsführung der 
      SURTECO Beteiligungen GmbH hinsichtlich 
      der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu 
      erteilen. 
    * Die SURTECO Beteiligungen GmbH 
      verpflichtet sich, während der 
      Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn an die 
      SURTECO SE abzuführen. 'Gewinn' ist - 
      vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung 
      von anderen Gewinnrücklagen - der ohne die 
      Gewinnabführung entstehende 
      Jahresüberschuss, vermindert um einen 
      Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den 
      nach § 268 Abs. 8 HGB 
      ausschüttungsgesperrten Betrag. 
    * Die SURTECO Beteiligungen GmbH darf 
      Beträge aus dem Jahresüberschuss nur 
      insoweit in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 
      HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich 
      zulässig und bei vernünftiger 
      kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
      begründet ist. 
    * Andere Gewinnrücklagen, die während der 
      Dauer des Beherrschungs- und 
      Gewinnabführungsvertrags gebildet wurden, 
      sind auf Verlangen der SURTECO SE 
      aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Die 
      Abführung von Beträgen aus der Auflösung 
      von Kapitalrücklagen (§ 266 Abs. 3 A II 
      HGB), die vor oder während der Dauer des 
      Beherrschungs- und 
      Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden, 
      sowie von Gewinnrücklagen (§ 266 Abs. 3 A 
      III HGB) oder Gewinnvorträgen (§ 266 Abs. 
      3 A IV HGB), die vor Inkrafttreten des 
      Beherrschungs- und 
      Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden, 
      ist ausgeschlossen. 
    * Insgesamt darf die Gewinnabführung den in 
      § 301 AktG in seiner jeweils geltenden 
      Fassung genannten Betrag nicht 
      überschreiten. 
    * Die SURTECO SE ist entsprechend § 302 AktG 
      in seiner jeweils gültigen Fassung zur 
      Verlustübernahme verpflichtet. 
    * Der Vertrag wird wirksam mit seiner 
      Eintragung in das Handelsregister der 
      SURTECO Beteiligungen GmbH und gilt mit 
      Ausnahme von § 1 (Leitung der abhängigen 
      Gesellschaft) für das gesamte 
      Geschäftsjahr der SURTECO Beteiligungen 
      GmbH, in dem der Vertrag wirksam wird. Die 
      Beherrschung durch das Weisungsrecht 
      gemäß § 1 gilt erst ab Eintragung des 
      Vertrages in das Handelsregister der 
      SURTECO Beteiligungen GmbH. 
    * Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit, 
      jedoch für mindestens fünf Zeitjahre, 
      gerechnet ab dem Beginn des 
      Geschäftsjahres der SURTECO Beteiligungen 
      GmbH, in dem der Vertrag wirksam wird, 
      abgeschlossen. Er kann frühestens mit 
      Wirkung zum Ablauf dieser fünf Zeitjahre 
      unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 
      drei Monaten schriftlich gekündigt werden. 
      Danach kann der Vertrag mit einer 
      Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils 
      mit Wirkung zum Ablauf eines 
      Geschäftsjahres gekündigt werden. 
    * Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus 
      wichtigem Grund ohne Einhaltung einer 
      Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein 
      wichtiger Grund liegt insbesondere vor, 
      wenn die Beteiligung der SURTECO SE an der 
      SURTECO Beteiligungen GmbH veräußert 
      wird oder sonst Maßnahmen getroffen 
      werden, die in § 4.3 des Vertrages 
      aufgeführt sind. 
7.5 _Gemeinsame Regelungen der 
    Beherrschungsverträge und des Beherrschungs- 
    und Gewinnabführungsvertrages_ 
 
    Die Beherrschungsverträge mit der 
    BauschLinnemann GmbH und der Döllken Profiles 
    GmbH sowie der Beherrschungs- und 
    Gewinnabführungsvertrag mit der SURTECO 
    Beteiligungen GmbH werden jeweils erst mit 
    Zustimmung der Hauptversammlung der SURTECO SE, 
    außerdem mit Zustimmung der 
    Gesellschafterversammlungen der jeweiligen 
    vorgenannten Tochtergesellschaften und 
    anschließender Eintragung in das 
    Handelsregister der jeweiligen 
    Tochtergesellschaften wirksam. Die 
    Gesellschafterversammlungen der abhängigen 
    Gesellschaften sollen den Verträgen kurzfristig 
    nach erfolgter Zustimmung durch die 
    Hauptversammlung der SURTECO SE zustimmen. 
 
    Da die SURTECO SE jeweils alleinige 
    Gesellschafterin der abhängigen Gesellschaften 
    ist, ist in den Unternehmensverträgen jeweils 
    kein angemessener Ausgleich nach § 304 AktG zu 
    bestimmen. Aus demselben Grund ist auch keine 
    Abfindung festzulegen und keine 
    Unternehmensbewertung zur Bestimmung eines 
    Ausgleichs oder einer angemessenen Abfindung 
    vorzunehmen. 
 
    Eine Prüfung der Verträge durch einen 
    Vertragsprüfer gemäß § 293b Abs. 1 AktG 
    ist gleichfalls nicht erforderlich, da 
    sämtliche Geschäftsanteile der abhängigen 
    Gesellschaften jeweils vollständig von der 
    SURTECO SE gehalten werden. 
 
    Der Vorstand der SURTECO SE und die 
    Geschäftsführungen der beteiligten 
    Tochtergesellschaften haben jeweils einen 
    gemeinsamen Bericht gemäß § 293a AktG 
    erstattet, in dem der jeweilige Vertrag 
    erläutert und begründet wurde. Die gemeinsamen 
    Berichte sind zusammen mit den 
    Unternehmensverträgen und den weiteren zu 
    veröffentlichenden Unterlagen vom Tag der 
    Einberufung der Hauptversammlung an über die 
    Internetseite der SURTECO SE zugänglich. 
    Abschriften der vorgenannten Unterlagen werden 
    den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und 
    kostenfrei zugesandt. Alle zu 
    veröffentlichenden Unterlagen werden auch in 
    der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
7.6 _Beschlussvorschläge_ 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
    demgemäß folgende Beschlussfassungen vor: 
 
    a) Dem Beherrschungsvertrag zwischen der 
       SURTECO SE als herrschendem Unternehmen 
       und der BauschLinnemann GmbH als 
       abhängiger Gesellschaft, der am 26. April 
       2018 abgeschlossen wurde, wird 
       zugestimmt. 
    b) Dem Beherrschungsvertrag, der zwischen 
       der SURTECO SE als herrschendem 
       Unternehmen und der Döllken Profiles GmbH 
       als abhängiger Gesellschaft am 26. April 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

2018 abgeschlossen wurde, wird 
       zugestimmt. 
    c) Dem Beherrschungs- und 
       Gewinnabführungsvertrag, der zwischen der 
       SURTECO SE als herrschendem Unternehmen 
       und der SURTECO Beteiligungen GmbH als 
       abhängiger Gesellschaft am 26. April 2018 
       abgeschlossen wurde, wird zugestimmt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
    die Zustimmung zu jedem Unternehmensvertrag 
    gesondert abstimmen zu lassen. 
8. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   a) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz 
      des Prüfungsausschusses schlägt der 
      Aufsichtsrat vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Abschlussprüfer, zum 
      Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für 
      die prüferische Durchsicht von 
      Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
   b) Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz 
      des Prüfungsausschusses schlägt der 
      Aufsichtsrat vor, die 
      PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      von Zwischenfinanzberichten für das 
      Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung im 
      Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat in 
   seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 
   Über die Beschlüsse zu a) und b) soll 
   einheitlich abgestimmt werden. 
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
   Gesellschaft nominal EUR 15.505.731,00. Es 
   ist eingeteilt in 15.505.731 Stückaktien mit 
   einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
   von EUR 1,00 je Stückaktie. Sämtliche 
   Stückaktien sind Stammaktien. Jede Stammaktie 
   gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 
   15.505.731 Stimmen. 
2. *Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts; 
   Nachweisstichtag* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der 
   Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich spätestens bis zum Ablauf des 21. 
   Juni 2018 in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache bei nachstehender Adresse 
   angemeldet haben: 
 
   SURTECO SE 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 3.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Fax +49 (0) 69/136 26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist 
   bis zum Ablauf des 21. Juni 2018 ein in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   durch das depotführende Institut erstellter 
   Nachweis über den Anteilsbesitz beizubringen. 
   Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 7. 
   Juni 2018 (Nachweisstichtag) beziehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis über den Anteilsbesitz 
   erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
   oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
   dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben daher keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen 
   Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, 
   soweit sie sich vom Veräußerer 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
3. *Stimmrechtsvertretung* 
3.1 _Bevollmächtigung eines Dritten_ 
 
    Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch 
    durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl 
    ausüben lassen. Zur Erteilung der Vollmacht 
    kann das auf der Rückseite der 
    Eintrittskarte abgedruckte Formular 
    verwendet werden. Um den rechtzeitigen 
    Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, 
    sollte die Bestellung möglichst frühzeitig 
    bei der depotführenden Bank eingehen. Die 
    Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
    der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für 
    die Übermittlung der Vollmacht und 
    einen Widerruf der Vollmacht steht den 
    Aktionären folgende Adresse und 
    E-Mail-Anschrift zur Verfügung: 
 
    SURTECO SE 
    Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 
    86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen 
    Fax +49 (0) 8274/9988-505 
    E-Mail: HV@surteco.com 
 
    Wenn ein Kreditinstitut, eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
    § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 des Aktiengesetzes 
    (AktG) gleichgestellten Institutionen oder 
    Personen bevollmächtigt werden soll, besteht 
    ein Textformerfordernis kraft Gesetzes 
    nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
    diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
    Institutionen oder Personen eine besondere 
    Form der Vollmacht verlangen können, weil 
    sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die 
    Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
    Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
    Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
    oder eine andere der in § 135 Abs. 8 oder 
    Abs. 10 AktG gleichgestellten Institutionen 
    oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
    diesen Institutionen oder Personen über eine 
    mögliche Form der Vollmacht ab. 
3.2 _Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 
    der Gesellschaft_ 
 
    Außerdem bieten wir unseren Aktionären 
    an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
    Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen 
    vertreten zu lassen. Den 
    Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine 
    Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts erteilt werden. Es kann hierzu 
    das auf der Vorderseite der Eintrittskarte 
    abgedruckte Formular verwendet werden. Die 
    Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
    weisungsgemäß abzustimmen. Die 
    Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
    der Gesellschaft bedürfen der Textform. Den 
    Aktionären steht für die Übermittlung 
    einer solchen Vollmacht und deren Widerruf 
    folgende Adresse und E-Mail-Anschrift zur 
    Verfügung: 
 
    SURTECO SE 
    Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 
    86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen 
    Fax +49 (0) 8274/9988-505 
    E-Mail: HV@surteco.com 
 
    Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
    Person, kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen. 
4. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß 
   Artikeln 53 und 56 der SE-Verordnung, § 50 
   Abs. 2 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) und 
   § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 
   5 % des Grundkapitals oder den anteiligen 
   Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital 
   entsprechend 500.000 Stückaktien erreichen, 
   können gemäß Artikeln 53, 56 
   SE-Verordnung in Verbindung mit § 50 Abs. 2 
   SEAG und § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Die gewünschten 
   Tagesordnungspunkte müssen (gegebenenfalls in 
   Form eines oder mehrerer 
   Beschlussgegenstände) so präzisiert werden, 
   dass der Vorstand diese nach den 
   Anforderungen des § 124 AktG bekannt machen 
   kann. Ein Nachweis, dass der Aktionär die 
   Aktien mindestens drei Monate bzw. 90 Tage 
   vor dem Antrag erworben hat und hält (§ 122 
   AktG), ist _nicht_ erforderlich, weil die 
   SE-Verordnung als höherrangiges Recht eine 
   solche Vorgabe nicht enthält. 
 
   Ergänzungsanträge nebst Begründung oder 
   Beschlussvorlagen müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 28. Mai 2018 
   unter 
 
   SURTECO SE 
   Johan-Viktor-Bausch-Straße 2 
   86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen 
   Fax +49 (0) 8274/9988-505 
   E-Mail: HV@surteco.com 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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