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Dow Jones News
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DGAP-HV: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-22 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700 
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung der 
Südzucker AG 
Mannheim am Donnerstag, 19. Juli 2018, 10:00 Uhr im 
Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 19. 
Juli 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 
   1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
2. Verwendung des Bilanzgewinns 
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2017/18 
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017/18 
5. Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen 
6. Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des Lageberichts (einschließlich der 
    Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 
    1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des 
    gebilligten Konzernabschlusses und des 
    Konzernlageberichts (einschließlich der 
    Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 
    1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des 
    Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. 
    Mai 2018 den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
    gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns* 
2 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn der Südzucker AG für das 
    Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 
    91.914.483,02 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer         91.882.481,40 EUR 
    Dividende von 0,45 EUR je 
    Aktie auf 204.183.292 
    Stückaktien 
    Vortrag auf neue Rechnung  32.001,62 EUR 
    (Gewinnvortrag) 
    Bilanzgewinn               91.914.483,02 EUR 
 
    Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
    der dividendenberechtigten Stückaktien 
    verändern. In diesem Fall wird der 
    Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
    werden, der eine unveränderte Dividende pro 
    dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
    entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
    vorsieht. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
    dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
    folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. 
    Juli 2018. 
TOP *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
3   das Geschäftsjahr 2017/18* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
4   für das Geschäftsjahr 2017/18* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von unterjährigen 
    Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
    Main, zum Abschlussprüfer und zum 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2018/19 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von unterjährigen 
    Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 
    2018/19 und für das erste Quartal des 
    Geschäftsjahres 2019/20 zu bestellen. 
TOP *Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung* 
6 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
     '§ 4 Absatz 3 der Satzung wird geändert und 
     insgesamt wie folgt neu gefasst: 
     (3) Die Form der Aktien und der 
     Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine wird 
     vom Vorstand im Einvernehmen mit dem 
     Aufsichtsrat bestimmt. Es können 
     Sammelurkunden ausgegeben werden. Ein 
     Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung 
     ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteil- 
     und Erneuerungsscheine ist ausgeschlossen, 
     soweit seine Gewährung nicht nach den 
     Regeln erforderlich ist, die an einer Börse 
     gelten, an der die Aktien zugelassen sind.' 
 
    Mit der Neufassung von § 4 Absatz 3 der 
    Satzung der Gesellschaft soll die einheitliche 
    Anwendung des Effektengiros ermöglicht werden. 
    Die Einbuchung aller Aktien der Gesellschaft 
    im Effektengiro ist ein wichtiger Schritt zur 
    Verbesserung der Abwicklungseffizienz. 
 
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
1. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM 
   ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 EUR 
und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede 
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
2. *TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich *bis spätestens 12. Juli 2018 
(24:00 Uhr)* unter der Adresse 
 
Südzucker AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. *am 28. Juni 
2018, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag - auch Record Date - 
genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
spätestens 12. Juli 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
Nachweis genügt die Textform. 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend 
bezeichneten Anmeldestelle der Südzucker AG werden den 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. *Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern. *Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und 
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag 

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May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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