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DGAP-News: Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Suedzucker AG Mannheim/Ochsenfurt: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.07.2018 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-22 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung der
Südzucker AG
Mannheim am Donnerstag, 19. Juli 2018, 10:00 Uhr im
Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 19.
Juli 2018, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs.
1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs.
1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des
Berichts des Aufsichtsrats
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2017/18
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017/18
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen
6. Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG*
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 und des Lageberichts (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs.
1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18, des
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs.
1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017/18 und des
Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16.
Mai 2018 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
TOP *Verwendung des Bilanzgewinns*
2
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Südzucker AG für das
Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von
91.914.483,02 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 91.882.481,40 EUR
Dividende von 0,45 EUR je
Aktie auf 204.183.292
Stückaktien
Vortrag auf neue Rechnung 32.001,62 EUR
(Gewinnvortrag)
Bilanzgewinn 91.914.483,02 EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der eine unveränderte Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24.
Juli 2018.
TOP *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
3 das Geschäftsjahr 2017/18*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.
TOP *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
4 für das Geschäftsjahr 2017/18*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
5 Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/19 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018/19 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr
2018/19 und für das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2019/20 zu bestellen.
TOP *Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung*
6
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
'§ 4 Absatz 3 der Satzung wird geändert und
insgesamt wie folgt neu gefasst:
(3) Die Form der Aktien und der
Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine wird
vom Vorstand im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat bestimmt. Es können
Sammelurkunden ausgegeben werden. Ein
Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung
ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteil-
und Erneuerungsscheine ist ausgeschlossen,
soweit seine Gewährung nicht nach den
Regeln erforderlich ist, die an einer Börse
gelten, an der die Aktien zugelassen sind.'
Mit der Neufassung von § 4 Absatz 3 der
Satzung der Gesellschaft soll die einheitliche
Anwendung des Effektengiros ermöglicht werden.
Die Einbuchung aller Aktien der Gesellschaft
im Effektengiro ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Abwicklungseffizienz.
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM
ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 EUR
und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit
jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
2. *TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich *bis spätestens 12. Juli 2018
(24:00 Uhr)* unter der Adresse
Südzucker AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. *am 28. Juni
2018, 00:00 Uhr* (Nachweisstichtag - auch Record Date -
genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes
der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis
spätestens 12. Juli 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis genügt die Textform.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend
bezeichneten Anmeldestelle der Südzucker AG werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für
die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. *Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. *Die erforderliche Anmeldung und
die Übersendung des Nachweises des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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