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DGAP-Adhoc: CO.DON AG: Vorstand der CO.DON AG beschließt Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen (deutsch)

CO.DON AG: Vorstand der CO.DON AG beschließt Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

DGAP-Ad-hoc: CO.DON AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
CO.DON AG: Vorstand der CO.DON AG beschließt Begebung von Wandel- und
Optionsschuldverschreibungen

23.05.2018 / 11:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


CO.DON AG (ISIN: DE DE000A1K0227) Vorstand der CO.DON AG beschließt Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen Berlin / Teltow, am 23. Mai 2018 - Der Vorstand der CO.DON AG ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, auf der Grundlage der ihm mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2017 erteilten Ermächtigung (i) Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 15,3 Mio. EUR und (ii) Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mio. EUR (zusammen die "Schuldverschreibungen") mit einer Laufzeit von jeweils 36 Monaten zu emittieren. Die Schuldverschreibungen sind unverzinslich. Die Wandelschuldverschreibungen sind in bis zu 153 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 100.000,00 EUR zu einem Ausgabepreis von 80.000,00 EUR je Teilschuldverschreibung eingeteilt. Die Optionsschuldverschreibungen sind in bis zu 20 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 100.000,00 EUR zu einem Ausgabepreis von 100.000,00 EUR je Teilschuldverschreibung eingeteilt. Die Schuldverschreibungen werden mittels Bezugsrechtsangebot zunächst den Aktionären der Gesellschaft zur Zeichnung angeboten. Die Bezugsangebote werden voraussichtlich am 23. Mai 2018 auf der Homepage der Gesellschaft (www.codon.de) sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist für die Aktionäre der Gesellschaft beginnt voraussichtlich jeweils am 24. Mai 2018 und endet am 6. Juni 2018 (diese beiden Tage eingeschlossen). Ein Finanzinvestor hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die im Rahmen des Bezugsrechts der Aktionäre nicht durch Aktionäre gezeichneten Schuldverschreibungen zu erwerben, unter der Bedingung, dass der Investor hierdurch mindestens 70 % sowohl der Wandelschuldverschreibungen als auch der Optionsschuldverschreibungen zeichnen kann. Die Wandelschuldverschreibungen werden eine Tilgung in 12 Raten verteilt auf die Laufzeit vorsehen. Die Gesellschaft wird nach ihrer Wahl jede Rate durch Wandlung in Aktien oder durch Geldzahlung tilgen können. Die Gesellschaft wird den Wandlungspreis drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist im Bundesanzeiger bekanntmachen. Die Wandlung wird in den Fällen der Ratentilgung durch Aktien entweder zu (i) 105 % des Referenzpreises erfolgen, wobei "Referenzpreis" der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel während der drei letzten Handelstage vor dem spätmöglichsten Zeitpunkt, zu dem der Wandlungspreis für das Bezugsangebot festgelegt werden muss ist, jedoch nicht höher als 110 % des XETRA-Schlusskurses am 23. Mai 2018, wobei der Referenzpreis 80 % des volumengewichteten Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel während der Bezugsfrist bis zum sechsten Tag vor ihrem Ablauf nicht unterschreiten darf (vorbehaltlich etwaiger nachfolgender Anpassung zum Zwecke des Verwässerungsschutzes) oder (ii) dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der Aktie über den Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen endend am und einschließlich des Handelstages der dem Ratentermin vorangeht erfolgen, je nachdem welcher Preis niedriger ist. Darüber hinaus kann die Gesellschaft unter und zu bestimmten Bedingungen eine Pflichtwandlung verlangen. Für den Fall, dass der Investor die nicht durch die Aktionäre der Gesellschaft gezeichneten Schuldverschreibungen erwirbt, hat sich die Gesellschaft gegenüber dem Investor verpflichtet, ihr Recht auf Pflichtwandlung auf Aufforderung des Investors auszuüben und es mit Ausnahme der Ausübung zu den Zeitpunkten, zu denen die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden, ohne eine solche Aufforderung nicht auszuüben. Während der Laufzeit der Optionsschuldverschreibungen werden ihre Inhaber das Recht haben, je Teilschuldverschreibung 75.000 Aktien der Gesellschaft zu einem Betrag in Höhe von 140 % des Referenzpreises je Aktie zu erwerben. Die aus diesen Kapitalmaßnahmen zufließenden Mittel sollen insbesondere dazu verwendet werden, die Internationalisierung der Geschäftstätigkeit der CO.DON AG weiter voranzubringen und die Produktlinie zu erweitern. Mitteilende Person: Matthias Meißner, M.A. Director Investor Relations / Public Relations Tel. +49 (0)30-240352330 Fax +49 (0)30-240352309 E-Mail: ir@codon.de
23.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: CO.DON AG Warthestraße 21 14513 Teltow Deutschland Telefon: 03328 43460 Fax: 03328 434643 E-Mail: info@codon.de Internet: www.codon.de ISIN: DE000A1K0227 WKN: A1K022 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
688731 23.05.2018 CET/CEST

ISIN DE000A1K0227

AXC0124 2018-05-23/11:34

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