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DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-24 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. HORNBACH Baumarkt AG Bornheim/Pfalz ISIN DE0006084403 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, 11:00 Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, Mahlastraße 3, 76829 Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 und des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 17. Mai 2018 den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von EUR 21.628.760,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 21.628.760,00 Dividende von EUR 0,68 pro Stück-Stammaktie auf 31.807.000 Stück-Stammaktien Sofern die HORNBACH Baumarkt AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Auf nicht dividendenberechtigte Stück-Stammaktien entfallende Teilbeträge werden auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. 6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. 7. *Neuwahl des Aufsichtsrats* Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2018. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag seines Nominierungsausschusses, vor, die nachfolgend unter lit. a) bis h) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: a) Herr Albrecht Hornbach, Vorsitzender des Vorstands der HORNBACH Management AG, Annweiler am Trifels, wohnhaft in Annweiler am Trifels; b) Herr Dr. John Feldmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der KION GROUP AG, Frankfurt am Main, wohnhaft in Mannheim; c) Herr Erich Harsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG, Karlsruhe, wohnhaft in Ettlingen; d) Herr Georg Hornbach, Leiter der Stabsabteilung Controlling und Leiter Ressort Finanzen und Beschaffung, Universitätsklinikum Köln, Köln, wohnhaft in Bonn; e) Herr Martin Hornbach, Geschäftsführender Gesellschafter Corivus Gruppe GmbH, Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in Neustadt/Weinstraße; f) Frau Vanessa Stützle, Geschäftsführerin E-Commerce/Omni-Channel der Parfümerie Douglas GmbH, Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf; g) Frau Melanie Thomann-Bopp, Chief Financial Officer (CFO) der Sonova Retail Deutschland GmbH, Dortmund, wohnhaft in Münster; h) Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg, Ordentlicher Professor für Fertigungstechnik, Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg, Hamburg, wohnhaft in Norderbrarup. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Albrecht Hornbach als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die Vorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 19. Dezember 2017 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wird Folgendes mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen folgende persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: a) Herr Albrecht Hornbach: a. Persönliche Beziehungen - Bruder des Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen Hornbach sowie Cousin zweiten Grades der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Georg Hornbach und Herrn Martin Hornbach b. Geschäftliche Beziehungen - Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management AG - Vorsitzender der Geschäftsführung der Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH, Annweiler, die vom stimmberechtigten Kapital der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 6.000.000 Stammaktien (37,5 %) bündelt und vertritt sowie 100 % der Anteile der HORNBACH Management AG (persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA) hält. b) Herr Dr. John Feldmann: Keine c) Herr Erich Harsch: Keine d) Herr Georg Hornbach: a. Persönliche Beziehungen - Bruder des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Martin Hornbach - Cousin zweiten Grades des Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen Hornbach und des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Albrecht Hornbach b. Geschäftliche Beziehungen - Keine e) Herr Martin Hornbach: a. Persönliche Beziehungen - Bruder des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Georg Hornbach - Cousin zweiten Grades des Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen Hornbach und des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Albrecht Hornbach b. Geschäftliche Beziehungen - Mitgeschäftsführer der Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH,
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May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)