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DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-24 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
HORNBACH Baumarkt AG Bornheim/Pfalz ISIN DE0006084403
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, 11:00
Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau,
Mahlastraße 3,
76829 Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2017/2018, des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2017/2018 und des zusammengefassten Lageberichts
für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 17.
Mai 2018 den Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017/2018
in Höhe von EUR 21.628.760,00
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 21.628.760,00
Dividende von EUR 0,68 pro
Stück-Stammaktie auf
31.807.000
Stück-Stammaktien
Sofern die HORNBACH Baumarkt AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Auf
nicht dividendenberechtigte Stück-Stammaktien
entfallende Teilbeträge werden auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine
entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5,
117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im
Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine
entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses.
7. *Neuwahl des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 5. Juli 2018.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
MitbestG und § 11 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu
mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der
Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz
3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher
sowohl auf Seite der Anteilseigner als auch auf
der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens
zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu
besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96
Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen
entsprechenden Vorschlag seines
Nominierungsausschusses, vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis h) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu
Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß §
11 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird:
a) Herr Albrecht Hornbach, Vorsitzender des
Vorstands der HORNBACH Management AG,
Annweiler am Trifels, wohnhaft in
Annweiler am Trifels;
b) Herr Dr. John Feldmann, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der KION GROUP AG,
Frankfurt am Main, wohnhaft in Mannheim;
c) Herr Erich Harsch, Vorsitzender der
Geschäftsführung der dm-drogerie markt
GmbH & Co. KG, Karlsruhe, wohnhaft in
Ettlingen;
d) Herr Georg Hornbach, Leiter der
Stabsabteilung Controlling und Leiter
Ressort Finanzen und Beschaffung,
Universitätsklinikum Köln, Köln, wohnhaft
in Bonn;
e) Herr Martin Hornbach, Geschäftsführender
Gesellschafter Corivus Gruppe GmbH,
Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in
Neustadt/Weinstraße;
f) Frau Vanessa Stützle, Geschäftsführerin
E-Commerce/Omni-Channel der Parfümerie
Douglas GmbH, Düsseldorf, wohnhaft in
Düsseldorf;
g) Frau Melanie Thomann-Bopp, Chief
Financial Officer (CFO) der Sonova Retail
Deutschland GmbH, Dortmund, wohnhaft in
Münster;
h) Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg,
Ordentlicher Professor für
Fertigungstechnik,
Helmut-Schmidt-Universität/Universität
der Bundeswehr Hamburg, Hamburg, wohnhaft
in Norderbrarup.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat
im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Albrecht Hornbach als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll.
Die Vorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat am 19. Dezember 2017 für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben
die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur
Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 7. Februar 2017 wird Folgendes
mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen folgende
persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär:
a) Herr Albrecht Hornbach:
a. Persönliche Beziehungen
- Bruder des Vorstandsvorsitzenden
Herrn Steffen Hornbach sowie Cousin
zweiten Grades der
Aufsichtsratsmitglieder Herrn Georg
Hornbach und Herrn Martin Hornbach
b. Geschäftliche Beziehungen
- Vorstandsvorsitzender der HORNBACH
Management AG
- Vorsitzender der Geschäftsführung
der Hornbach
Familien-Treuhandgesellschaft mbH,
Annweiler, die vom
stimmberechtigten Kapital der
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
6.000.000 Stammaktien (37,5 %)
bündelt und vertritt sowie 100 %
der Anteile der HORNBACH Management
AG (persönlich haftende
Gesellschafterin der HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA) hält.
b) Herr Dr. John Feldmann: Keine
c) Herr Erich Harsch: Keine
d) Herr Georg Hornbach:
a. Persönliche Beziehungen
- Bruder des Aufsichtsratsmitglieds
Herrn Martin Hornbach
- Cousin zweiten Grades des
Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen
Hornbach und des
Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn
Albrecht Hornbach
b. Geschäftliche Beziehungen
- Keine
e) Herr Martin Hornbach:
a. Persönliche Beziehungen
- Bruder des Aufsichtsratsmitglieds
Herrn Georg Hornbach
- Cousin zweiten Grades des
Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen
Hornbach und des
Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn
Albrecht Hornbach
b. Geschäftliche Beziehungen
- Mitgeschäftsführer der Hornbach
Familien-Treuhandgesellschaft mbH,
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May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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