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DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
HORNBACH Baumarkt AG Bornheim/Pfalz ISIN DE0006084403 
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, 11:00 
Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau, 
Mahlastraße 3, 
76829 Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2017/2018, des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2017/2018 und des zusammengefassten Lageberichts 
   für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 17. 
   Mai 2018 den Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2017/2018 
 
   in Höhe von                EUR 21.628.760,00 
   wie folgt zu verwenden: 
   Ausschüttung einer         EUR 21.628.760,00 
   Dividende von EUR 0,68 pro 
   Stück-Stammaktie auf 
   31.807.000 
   Stück-Stammaktien 
 
   Sofern die HORNBACH Baumarkt AG im Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese nach dem 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Auf 
   nicht dividendenberechtigte Stück-Stammaktien 
   entfallende Teilbeträge werden auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Konzernzwischenabschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 
   117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
7. *Neuwahl des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 5. Juli 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
   MitbestG und § 11 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu 
   mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der 
   Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 
   3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher 
   sowohl auf Seite der Anteilseigner als auch auf 
   der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens 
   zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu 
   besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 
   Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses, vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis h) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß § 
   11 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
   mitgerechnet wird: 
 
   a) Herr Albrecht Hornbach, Vorsitzender des 
      Vorstands der HORNBACH Management AG, 
      Annweiler am Trifels, wohnhaft in 
      Annweiler am Trifels; 
   b) Herr Dr. John Feldmann, Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der KION GROUP AG, 
      Frankfurt am Main, wohnhaft in Mannheim; 
   c) Herr Erich Harsch, Vorsitzender der 
      Geschäftsführung der dm-drogerie markt 
      GmbH & Co. KG, Karlsruhe, wohnhaft in 
      Ettlingen; 
   d) Herr Georg Hornbach, Leiter der 
      Stabsabteilung Controlling und Leiter 
      Ressort Finanzen und Beschaffung, 
      Universitätsklinikum Köln, Köln, wohnhaft 
      in Bonn; 
   e) Herr Martin Hornbach, Geschäftsführender 
      Gesellschafter Corivus Gruppe GmbH, 
      Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in 
      Neustadt/Weinstraße; 
   f) Frau Vanessa Stützle, Geschäftsführerin 
      E-Commerce/Omni-Channel der Parfümerie 
      Douglas GmbH, Düsseldorf, wohnhaft in 
      Düsseldorf; 
   g) Frau Melanie Thomann-Bopp, Chief 
      Financial Officer (CFO) der Sonova Retail 
      Deutschland GmbH, Dortmund, wohnhaft in 
      Münster; 
   h) Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg, 
      Ordentlicher Professor für 
      Fertigungstechnik, 
      Helmut-Schmidt-Universität/Universität 
      der Bundeswehr Hamburg, Hamburg, wohnhaft 
      in Norderbrarup. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Albrecht Hornbach als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Die Vorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat am 19. Dezember 2017 für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben 
   die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur 
   Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 7. Februar 2017 wird Folgendes 
   mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen folgende 
   persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen 
   zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär: 
 
   a) Herr Albrecht Hornbach: 
 
      a. Persönliche Beziehungen 
 
         - Bruder des Vorstandsvorsitzenden 
           Herrn Steffen Hornbach sowie Cousin 
           zweiten Grades der 
           Aufsichtsratsmitglieder Herrn Georg 
           Hornbach und Herrn Martin Hornbach 
      b. Geschäftliche Beziehungen 
 
         - Vorstandsvorsitzender der HORNBACH 
           Management AG 
         - Vorsitzender der Geschäftsführung 
           der Hornbach 
           Familien-Treuhandgesellschaft mbH, 
           Annweiler, die vom 
           stimmberechtigten Kapital der 
           HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
           6.000.000 Stammaktien (37,5 %) 
           bündelt und vertritt sowie 100 % 
           der Anteile der HORNBACH Management 
           AG (persönlich haftende 
           Gesellschafterin der HORNBACH 
           Holding AG & Co. KGaA) hält. 
   b) Herr Dr. John Feldmann: Keine 
   c) Herr Erich Harsch: Keine 
   d) Herr Georg Hornbach: 
 
      a. Persönliche Beziehungen 
 
         - Bruder des Aufsichtsratsmitglieds 
           Herrn Martin Hornbach 
         - Cousin zweiten Grades des 
           Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen 
           Hornbach und des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn 
           Albrecht Hornbach 
      b. Geschäftliche Beziehungen 
 
         - Keine 
   e) Herr Martin Hornbach: 
 
      a. Persönliche Beziehungen 
 
         - Bruder des Aufsichtsratsmitglieds 
           Herrn Georg Hornbach 
         - Cousin zweiten Grades des 
           Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen 
           Hornbach und des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn 
           Albrecht Hornbach 
      b. Geschäftliche Beziehungen 
 
         - Mitgeschäftsführer der Hornbach 
           Familien-Treuhandgesellschaft mbH, 

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