DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
05.07.2018 in Landau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-24 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
HORNBACH Baumarkt AG Bornheim/Pfalz ISIN DE0006084403
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, 11:00
Uhr, in der Jugendstil-Festhalle Landau,
Mahlastraße 3,
76829 Landau in der Pfalz, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2017/2018, des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2017/2018 und des zusammengefassten Lageberichts
für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat bereits am 17.
Mai 2018 den Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2017/2018
in Höhe von EUR 21.628.760,00
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 21.628.760,00
Dividende von EUR 0,68 pro
Stück-Stammaktie auf
31.807.000
Stück-Stammaktien
Sofern die HORNBACH Baumarkt AG im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Auf
nicht dividendenberechtigte Stück-Stammaktien
entfallende Teilbeträge werden auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2017/2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine
entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. *Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5,
117 Nr. 2 WpHG für das erste Halbjahr im
Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine
entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses.
7. *Neuwahl des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 5. Juli 2018.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
MitbestG und § 11 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern
der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu
mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der
Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz
3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher
sowohl auf Seite der Anteilseigner als auch auf
der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens
zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu
besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96
Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf einen
entsprechenden Vorschlag seines
Nominierungsausschusses, vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis h) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu
Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu wählen, und zwar gemäß §
11 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird:
a) Herr Albrecht Hornbach, Vorsitzender des
Vorstands der HORNBACH Management AG,
Annweiler am Trifels, wohnhaft in
Annweiler am Trifels;
b) Herr Dr. John Feldmann, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der KION GROUP AG,
Frankfurt am Main, wohnhaft in Mannheim;
c) Herr Erich Harsch, Vorsitzender der
Geschäftsführung der dm-drogerie markt
GmbH & Co. KG, Karlsruhe, wohnhaft in
Ettlingen;
d) Herr Georg Hornbach, Leiter der
Stabsabteilung Controlling und Leiter
Ressort Finanzen und Beschaffung,
Universitätsklinikum Köln, Köln, wohnhaft
in Bonn;
e) Herr Martin Hornbach, Geschäftsführender
Gesellschafter Corivus Gruppe GmbH,
Neustadt/Weinstraße, wohnhaft in
Neustadt/Weinstraße;
f) Frau Vanessa Stützle, Geschäftsführerin
E-Commerce/Omni-Channel der Parfümerie
Douglas GmbH, Düsseldorf, wohnhaft in
Düsseldorf;
g) Frau Melanie Thomann-Bopp, Chief
Financial Officer (CFO) der Sonova Retail
Deutschland GmbH, Dortmund, wohnhaft in
Münster;
h) Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg,
Ordentlicher Professor für
Fertigungstechnik,
Helmut-Schmidt-Universität/Universität
der Bundeswehr Hamburg, Hamburg, wohnhaft
in Norderbrarup.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat
im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Albrecht Hornbach als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll.
Die Vorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat am 19. Dezember 2017 für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben
die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur
Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten
vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 7. Februar 2017 wird Folgendes
mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen folgende
persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär:
a) Herr Albrecht Hornbach:
a. Persönliche Beziehungen
- Bruder des Vorstandsvorsitzenden
Herrn Steffen Hornbach sowie Cousin
zweiten Grades der
Aufsichtsratsmitglieder Herrn Georg
Hornbach und Herrn Martin Hornbach
b. Geschäftliche Beziehungen
- Vorstandsvorsitzender der HORNBACH
Management AG
- Vorsitzender der Geschäftsführung
der Hornbach
Familien-Treuhandgesellschaft mbH,
Annweiler, die vom
stimmberechtigten Kapital der
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
6.000.000 Stammaktien (37,5 %)
bündelt und vertritt sowie 100 %
der Anteile der HORNBACH Management
AG (persönlich haftende
Gesellschafterin der HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA) hält.
b) Herr Dr. John Feldmann: Keine
c) Herr Erich Harsch: Keine
d) Herr Georg Hornbach:
a. Persönliche Beziehungen
- Bruder des Aufsichtsratsmitglieds
Herrn Martin Hornbach
- Cousin zweiten Grades des
Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen
Hornbach und des
Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn
Albrecht Hornbach
b. Geschäftliche Beziehungen
- Keine
e) Herr Martin Hornbach:
a. Persönliche Beziehungen
- Bruder des Aufsichtsratsmitglieds
Herrn Georg Hornbach
- Cousin zweiten Grades des
Vorstandsvorsitzenden Herrn Steffen
Hornbach und des
Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn
Albrecht Hornbach
b. Geschäftliche Beziehungen
- Mitgeschäftsführer der Hornbach
Familien-Treuhandgesellschaft mbH,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -2-
Annweiler, die vom
stimmberechtigten Kapital der
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
6.000.000 Stammaktien (37,5 %)
bündelt und vertritt sowie 100 %
der Anteile der HORNBACH Management
AG (persönlich haftende
Gesellschafterin der HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA) hält.
f) Frau Vanessa Stützle: Keine
g) Frau Melanie Thomann-Bopp: Keine
h) Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg: Keine
*Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7 zur
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
a) *Herr Albrecht Hornbach*
Jahrgang: 1954
Nationalität: Deutsch
Studium an der Universität Karlsruhe,
Abschluss als Diplom-Bauingenieur
Beruflicher Werdegang:
1981 - 1984 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
an der Universität
Kaiserslautern
1984 - 1987 Leiter eines Ingenieurbüros für
Tragwerksplanung
1987 - 1991 Geschäftsführer einer
Grundstücksentwicklungsgesellsch
aft und Vermögensverwaltung GmbH
1991 - 1998 Eintritt in die HORNBACH
Baumarkt AG und Leitung der
Bauabteilung
1998 - 2001 Vorstandsvorsitzender der
HORNBACH Baumarkt AG
2001 - 2015 Vorstandsvorsitzender der
HORNBACH HOLDING AG
seit 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrats
der HORNBACH Baumarkt AG
seit 2015 Vorstandsvorsitzender der
HORNBACH Management AG
(persönlich haftende
Gesellschafterin der HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* HORNBACH Immobilien AG (Vorsitzender)
- Konzernmandat -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Deutsche Bundesbank in Rheinland-Pfalz und
dem Saarland (Mitglied des Beirats bei der
Hauptverwaltung)
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Herr Albrecht Hornbach besitzt als
Vorstandsvorsitzender der HORNBACH Management
AG und aufgrund seiner vormaligen
Führungspositionen im Konzern umfassende
Erfahrung in der Führung und strategischen
Weiterentwicklung der HORNBACH-Gruppe. Er
vertritt HORNBACH nicht nur in der
Finanzkommunikation am Kapitalmarkt, sondern
ist insbesondere auch mit Zielgruppen der
Public Relations und
Öffentlichkeitsarbeit bestens vertraut.
Als Präsident der IHK für die Pfalz und
langjähriges Mitglied des Handelsausschusses
(Vorsitz 2009-2017) des Deutschen Industrie-
und Handelskammertages (DIHK) bringt er seine
Branchenkenntnisse in die nationale und
internationale Interessenvertretung von
Wirtschaft und Einzelhandel ein.
b) *Herr Dr. John Feldmann*
Jahrgang: 1949
Nationalität: Deutsch
Studium der Chemie an der Universität Hamburg,
Abschluss mit Promotion
Beruflicher Werdegang:
1980 - 1988 Verschiedene
Managementfunktionen für CPC
Europe Ltd (ab 1986 Grupo
Ferruzzi)
1988 - 1999 In verschiedenen Positionen im
Marketing, der strategischen
Planung sowie der Region Süd-
und Südostasien der BASF AG
verantwortlich tätig
2000 - 2011 Mitglied des Vorstands der BASF
SE
2012 - 2014 Vorsitzender des Vorstands der
Gemeinnützigen Hertie-Stiftung
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
- Konzernmandat -
* HORNBACH Management AG
- Konzernmandat -
* KION Group AG (Vorsitzender)
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Herr Dr. John Feldmann besitzt aufgrund seiner
langjährigen Tätigkeit als Vorstand bzw.
Aufsichtsrat von international tätigen
börsennotierten Industrieunternehmen
umfassende Erfahrungen in der strategischen
und operativen Führung eines Unternehmens.
Herr Dr. Feldmann verfügt insbesondere über
ausgeprägte Kenntnisse der strategischen
Planung und der Unternehmensentwicklung.
Darüber hinaus bringt er seine Expertise in
Fragen der Gremienarbeit und der Corporate
Governance in die Aufsichtsratstätigkeit ein.
c) *Herr Erich Harsch*
Jahrgang: 1961
Nationalität: Österreichisch
Beruflicher Werdegang:
1981 - 1987 Systemanalytiker bei der
dm-drogerie markt GmbH & Co. KG
1987 - 1992 Bereichsleiter
IT-Anwendungsentwicklung bei der
dm-drogerie markt GmbH & Co. KG
seit 1992 Geschäftsführer der
dm-IT-Tochtergesellschaft
Filiadata und Mitglied der
dm-Geschäftsleitung, zunächst
als Prokurist und ab 2003 als
Geschäftsführer
seit 2008 Vorsitzender der
Geschäftsführung der dm-drogerie
markt GmbH & Co. KG
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
- Konzernmandat -
* HORNBACH Management AG
- Konzernmandat -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* dm drogerie markt GmbH,
Wals/Österreich
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Herr Erich Harsch besitzt als Vorsitzender der
Geschäftsführung von dm-drogerie markt GmbH &
Co. KG langjährige, herausragende Kenntnisse
der Einzelhandelsbranche. Herr Harsch bringt
insbesondere weitreichende Erfahrungen in der
strategischen Ausrichtung, Marktpositionierung
und Weiterentwicklung von Handelskonzepten
sowohl im stationären Einzelhandel als auch im
E-Commerce in die Aufsichtsratstätigkeit ein.
d) *Herr Georg Hornbach*
Jahrgang: 1966
Nationalität: Deutsch
Studium der Volkswirtschaftslehre an der
Universität Köln, Abschluss als
Diplomvolkswirt
Beruflicher Werdegang:
1994 - 1997 Tätigkeiten im
Gesundheitswesen/Controlling
Uniklinik Köln Schwerpunkt
Krankenhausfinanzierung
1997 - 2009 Stellvertretender
Abteilungsleiter/Controlling
Uniklinik Köln
2008 - 2009 Dozententätigkeit an der VWA
Köln
seit 2009 Geschäftsführer der CardioCliniC
Krankenhausbetriebsges. mbH
seit 2010 Leiter Stabsabteilung
Controlling des
Universitätsklinikums Köln
seit 2016 Leiter Ressort Finanzen und
Beschaffung Universitätsklinikum
Köln
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* HORNBACH Management AG
- Konzernmandat -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Evangelisches Klinikum Köln Weyertal GmbH
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Herr Georg Hornbach hat in seinen diversen
Leitungsfunktionen im Gesundheitswesen
weitreichende Kenntnisse in allen für den
Finanzbereich relevanten Gebieten erworben.
Seine Erfahrungen in den Bereichen
Controlling, Rechnungswesen und Bilanzierung
bringt er in die Aufsichtsratstätigkeit ein.
e) *Herr Martin Hornbach*
Jahrgang: 1954
Nationalität: Deutsch
Studium an den Hochschulen Karlsruhe, Mannheim
und Ludwigshafen, Abschluss als
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Beruflicher Werdegang:
1983 - 1986 Leiter Organisation und IT bei
der Röhrenlager Mannheim AG
1986 - 1995 Geschäftsbereichsleiter
Strategie- und IT-Consulting
beim Beratungsunternehmen CSC
Ploenzke
1995 - 2001 Mitarbeiter im Bereich
Informationstechnologie und
Logistik der HORNBACH Baumarkt
AG, ab 1998 für diesen Bereich
verantwortliches
Vorstandsmitglied
seit 2001 Geschäftsführender
Gesellschafter der Corivus
Gruppe GmbH
2002 - 2014 Partner und Strategieberater und
ab 2008 Vorstand bei der Corivus
AG
2008 - 2014 Geschäftsführer der Sanrivus
GmbH
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* Corivus AG (Vorsitzender)
* HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (stellv.
Vorsitzender)
- Konzernmandat -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Corivus Swiss AG (Vorsitzender des
Verwaltungsrats)
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Herr Martin Hornbach besitzt langjährige
Erfahrung als Strategie- und
Unternehmensberater insbesondere in den
Bereichen Logistik und IT. Als ehemaliges
Mitglied des Vorstands der HORNBACH Baumarkt
AG hat Herr Hornbach weitreichende Kenntnisse
des Konzerns.
f) *Frau Vanessa Stützle*
Jahrgang: 1978
Nationalität: Deutsch
Studium der Betriebswirtschaft an der
Universität Köln, Abschluss als
Diplom-Kauffrau
Beruflicher Werdegang:
2003 - 2005 SBK GmbH, Consultant
2005 - 2011 Esprit Europe GmbH, Head of
E-Commerce Marketing & Sales
2011 - 2014 s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co.
KG, Head of E-Commerce & CRM
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -3-
2014 - 2017 s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co.
KG, Chief Digital Officer
seit 2018 Parfümerie Douglas GmbH,
Geschäftsführerin
E-Commerce/Omni-Channel
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als
E-Commerce-Spezialistin verfügt Frau Vanessa
Stützle über eine spezifische Expertise in dem
für den HORNBACH-Konzern wichtigen Bereich der
Digitalisierung, der zu den Wachstumsfeldern
der Baumarktbranche zählt. Frau Stützle
sammelte in ihrer Karriere bereits profunde
Kenntnisse in der internationalen
Handelsbranche und kennt die Herausforderungen
im europäischen Onlinehandel.
g) *Frau Melanie Thomann-Bopp*
Jahrgang: 1978
Nationalität: Deutsch
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster,
Abschluss als Diplom-Kauffrau
Beruflicher Werdegang:
2003 - 2005 Douglas-Holding AG,
Projektmanagerin, Fachbereich
Organisation/Interne Beratung
2005 - 2008 Douglas-Holding AG,
Fachbereichsleiterin
Organisation/Interne Beratung
2008 - 2009 Douglas-Holding AG,
Zentralbereichsleiterin
Konzernentwicklung
2009 - 2012 Parfümerie Douglas GmbH,
Director Business Development
2012 - 2017 CHRIST Juweliere und Uhrmacher
GmbH, CFO/kaufm.
Geschäftsführerin
seit 2018 Sonova Retail Deutschland GmbH,
CFO
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Frau Melanie Thomann-Bopp verfügt über
weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen in
allen für den Finanzbereich relevanten
Gebieten. Dazu gehören insbesondere Fragen der
Rechnungslegung, der Planung, des Controllings
und des Risikomanagements. In ihrer Karriere
bekleidete sie diverse Leitungsfunktionen von
Handelsunternehmen und besitzt aufgrund dieser
Erfahrung weitreichende Kenntnisse in der
Einzelhandelsbranche. Frau Thomann-Bopp bringt
profunde Kenntnisse und Expertise zur
strategischen Ausrichtung und Entwicklung von
Unternehmen in die Aufsichtstätigkeit ein.
h) *Herr Prof. Dr.-Ing. Jens P. Wulfsberg*
Jahrgang: 1959
Nationalität: Deutsch
Studium des Maschinenbaus an der Universität
Hannover, Abschluss mit Universitätsdiplom
Beruflicher Werdegang:
1986 - 1988 Forscher und Projektleiter bei
dem Institut für
Fertigungstechnik und
Werkzeugmaschinen in Hannover
1988 - 1992 Bereichsleiter bei dem Institut
für Fertigungstechnik und
Werkzeugmaschinen in Hannover
und Promotion zum
Doktoringenieur
1991 - 2002 Mitglied des Aufsichtsrats der
HORNBACH Baumarkt AG
1992 - 2001 Leiter des Bereichs Forschung
und Entwicklung bei der Olympus
Winter & Ibe GmbH
seit 2001 Leiter des Laboratoriums
Fertigungstechnik der
Universität der Bundeswehr
Hamburg
2005 - 2007 Dekan der Fakultät für
Maschinenbau
seit 2005 Mitglied des Aufsichtsrats der
HORNBACH Baumarkt AG
seit 2010 Koordinator verschiedener
Forschungsprogramme der
Universität der Bundeswehr
Hamburg
2011 - 2013 Vizepräsident für die Forschung
der Universität der Bundeswehr
Hamburg
seit 2016 Mitglied der Deutschen Akademie
der Technikwissenschaften
acatech
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* HORNBACH Management AG
- Konzernmandat -
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien.
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen:
Aufgrund seiner erfolgreichen Laufbahn als
Hochschullehrer, seiner Erfahrungen in
leitender Funktion von Forschung und
Entwicklung eines Industrieunternehmens sowie
seiner Gesellschaftertätigkeit in einem
Unternehmen des Wertschöpfungs- und
Wissensmanagements verfügt Prof. Dr.-Ing. Jens
P. Wulfsberg über weitreichende technologische
Kenntnisse in den für unser Unternehmen
relevanten Wachstumsfeldern. Vor dem
Hintergrund seiner Forschungstätigkeiten und
Leitungsaufgaben bringt er zudem Expertise in
der Unternehmensorganisation sowie Gremien-
und Aufsichtsratstätigkeit ein.
*Hinweise zu den Tagesordnungspunkten*
Der festgestellte Jahresabschluss der HORNBACH Baumarkt
AG für das Geschäftsjahr 2017/2018, der gebilligte
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018, der
zusammengefasste Lagebericht für die HORNBACH Baumarkt
AG und den Konzern und der erläuternde Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB, der vom Aufsichtsrat beschlossene und vom
Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene Bericht des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie
der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die
Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung
der Hauptversammlung an gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4
AktG bzw. § 124a AktG über die Website der
HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations >
Veranstaltungen > Hauptversammlungen
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung am
5. Juli 2018 ausliegen.
*Voraussetzung für die Teilnahme an der Versammlung und
die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft
ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Für den Nachweis
des Anteilsbesitzes genügt eine von dem depotführenden
Institut in Textform erstellte und in deutscher oder
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung, die sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
also auf *Donnerstag, den 14. Juni 2018, 0:00 Uhr*,
(sog. 'Nachweisstichtag') zu beziehen hat.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am *Donnerstag, den
28. Juni 2018, 24:00 Uhr*, unter folgender Anschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
HORNBACH Baumarkt AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 718592-40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Ordnungsmäßigkeit oder Echtheit des Nachweises
einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird
dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft nach § 17 Abs. 3 der
Satzung den Aktionär zurückweisen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, der
Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der gemäß §
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: HORNBACH Baumarkt AG: Bekanntmachung der -4-
135 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen. Die Erteilung einer Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erfolgen. Wird sie gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, dann ist dies der Gesellschaft nachzuweisen. Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder aber dadurch, dass der Nachweis einer Bevollmächtigung an die Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail an die nachfolgende Adresse übermittelt wird: HORNBACH Baumarkt AG c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 718592-40 E-Mail: vollmacht@hv-management.de Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung verwendet werden kann, steht auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Veranstaltungen > Hauptversammlungen unter der Internetadresse www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird dieses jedem Aktionär in Textform übermittelt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die anderen gemäß § 135 AktG diesen gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich entsprechend ihren Weisungen auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Weitere Einzelheiten zum Verfahren erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung einer Vollmacht für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der Widerruf dieser Vollmacht sowie Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen spätestens am *Mittwoch, den 4. Juli 2018, 18:00 Uhr, *unter der vorstehend genannten Anschrift oder Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Danach können erteilte Vollmachten und Weisungen auch nicht mehr geändert werden. Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen müssen, auch die Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei Verlassen der Hauptversammlung mittels des auf der Stimmkarte vorhandenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. *Rechte der Aktionäre: Minderheitenverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteil am Grundkapital zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (hierbei sind der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen), und damit spätestens bis *Montag, den 4. Juni 2018, 24:00 Uhr*, zugegangen ist. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG zu richten. Bitte verwenden Sie folgende Adresse: HORNBACH Baumarkt AG Vorstand Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. *Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge für die Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bitten wir ausschließlich an die nachfolgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: HORNBACH Baumarkt AG Investor Relations/Hauptversammlung Hornbachstraße 11 76879 Bornheim bei Landau/Pfalz Telefax: +49 (0) 6348 60-4299 E-Mail: gegenantraege.baumarkt@hornbach.com Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens am *Mittwoch, den 20. Juni 2018, 24:00 Uhr*, unter der zuvor in diesem Abschnitt genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung - gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten - und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet auf der Kommunikationsplattform der HORNBACH-Gruppe unter der Adresse www.hornbach-gruppe.com veröffentlichen. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, namentlich soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Abschlussprüfer und/oder Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden. *Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte oder für einzelne Rede- und Fragebeiträge setzen. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Website der HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Veranstaltungen > Hauptversammlungen www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/HBM zugänglich. Dort finden sich von der Einberufung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Hauptversammlung an weitergehende Erläuterungen zu den
Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127 und 131 Abs. 1 AktG.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 95.421.000
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
eingeteilt in 31.807.000 Stück-Stammaktien. Jede
Stück-Stammaktie gewährt eine Stimme, sodass im
Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung
31.807.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien
steht der Gesellschaft kein Stimmrecht zu; sie hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Stückaktien.
*Bornheim, im Mai 2018*
HORNBACH Baumarkt AG
_Der Vorstand_
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns
beauftragte
HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Fax 49 (0) 621 / 71 85 92 40
E-Mail: versand@hv-management.de
2018-05-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim
Deutschland
E-Mail: investor.relations@hornbach.com
Internet: http://www.hornbach.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
689351 2018-05-24
(END) Dow Jones Newswires
May 24, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
