DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
11.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-25 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940
Einberufung der
36. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der am Mittwoch, den 11. Juli 2018,
10:00 Uhr (MESZ) im
Novotel Hamburg Alster
Lübecker Straße 3
22087 Hamburg stattfindenden 36. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der ALBIS Leasing AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS
Leasing AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts
des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem
Punkt der Tagesordnung nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der ALBIS
Leasing AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.116.190,55 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 1.112.760,00
Dividende von EUR 0,06 je
für das Geschäftsjahr 2017
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Einstellung in die anderen EUR 1.003.430,55
Gewinnrücklagen:
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Die Vistra Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht von
Halbjahresabschluss und -lagebericht
entscheidet, wird die Vistra Treuhand
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zudem zum Prüfer für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts
gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG
bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 95, 96 Abs.
1 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9
Abs. 1 der Satzung aus vier von den Aktionären
zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein
hat mit Schreiben vom 28. Februar 2018 sein
Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Die
Nachwahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf der
Amtszeit ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds
erfolgt gem. § 9 Abs. 4 der Satzung für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds, sofern die Hauptversammlung keine
längere Amtszeit festlegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm.
Eberhard Köbe, Bereichsleiter Konzernfinanzen
der maxingvest ag und Geschäftsführer der BBG
Beteiligungsgesellschaft mbH (Beiersdorf
Beteiligungsgesellschaft), Hamburg, bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, in der über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018
beschlossen wird, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das zur Wahl vorgeschlagene Mitglied der
Anteilseigner ist bei anderen Gesellschaften
weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats noch Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums.
Herr Dipl.-Kfm. Eberhard Köbe, geboren 1956 in
Neuss am Rhein, war nach dem Studium an der
Universität zu Köln bei der Deutschen Bank AG
in Düsseldorf (1981-1986), der STEAG AG in
Essen (1986-1990) und der Verlagsgruppe Georg
von Holtzbrinck GmbH in Stuttgart (1990-2002)
tätig, bevor er zur damaligen Tchibo Holding AG
der Familie Herz nach Hamburg wechselte. Er war
daneben von 1998 bis 2012 Vorstand des
Verbandes Deutscher Treasurer e.V., von 2000
bis 2001 Aufsichtsratsvorsitzender der
Holtzbrinck Networx AG, und von 2006 bis 2011
Aufsichtsrat des MBA Studiengangs 'Corporate
Finance and Rating' an der Universität
Augsburg.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten
vergewissert, dass er den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann. Es bestehen keine
gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
des Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär; er ist von
diesen unabhängig.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt: Vorbehaltlich der
Entscheidungskompetenz des sich neu
konstituierenden Aufsichtsrats soll Herr Dr.
Rolf Aschermann Aufsichtsratsvorsitzender
bleiben.
Herr Professor Dr. Horst Zündorf verfügt als
Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand
auf dem Gebiet der Rechnungslegung; die
Mitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem
Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist,
vertraut (§ 100 Abs. 5 AktG).
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 18.546.000,00 und ist in
18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass
die Gesamtzahl der Stimmrechte 18.546.000 beträgt.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises
ihres Anteilsbesitzes mindestens 6 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 4. Juli 2018 (letzter
Anmeldetag), bei
ALBIS Leasing AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Fax: +49 (0) 8195 99 89 664
E-Mail: albis-leasing2018@itteb.de
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
angemeldet haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, den 20.
Juni 2018, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen. Ein in Textform (§ 126b
BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder
englischer Sprache durch das depotführende Institut ist
ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
werden gebeten, ihr depotführendes Institut möglichst
frühzeitig zu benachrichtigen. Das depotführende Institut
schickt die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes in
der erforderlichen Form an die Anmeldestelle, welche die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch
einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten
lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bei der Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer
diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -2-
der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht gem. § 48 Abs. 1 Nr. 5 WpHG befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird und wird darüber hinaus von der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: ALBIS Leasing AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring Fax: +49 (0) 8195 99 89 664 E-Mail: albis-leasing2018@itteb.de Die Gesellschaft bittet die Aktionäre, die Bevollmächtigungen unter Verwendung der den Eintrittskarten beigefügten Formulare aus abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 09. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben genannte Adresse zu übersenden. Als besonderen Service benennen wir unseren Aktionären in diesem Jahr einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der ihre Stimmen auf der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen vertritt. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 09. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein und sind zu übersenden an: ALBIS Leasing AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring Fax: +49 (0) 8195 99 89 664 E-Mail: albis-leasing2018@itteb.de Auch während der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter oder Dritten vor Ort Vollmacht und Weisungen zu erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 500.000 Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 10. Juni 2018 (Sonntag), 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten ein derartiges Verlangen an folgende Postanschrift zu senden: ALBIS Leasing AG Der Vorstand Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. *Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG* Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: ALBIS Leasing AG Hauptversammlung Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg Fax: +49 (0) 40 808 100 179 E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, 26. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Gemäß §§ 126 Abs. 2, 127 S.1 AktG müssen Anträge und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Weiterhin müssen die Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien erfolgt sind. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft/Weitergehende Erläuterungen* Ab Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende Unterlagen auf der Internetseite der ALBIS Leasing AG unter http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht: * festgestellter Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2017, * gebilligter Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2017, * Lagebericht der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, * Bericht des Aufsichtsrats, * der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, * der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017, * die weiteren gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, * weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG, * ein vollständiger Lebenslauf des zu TOP 6 vorgeschlagenen Kandidaten für die Aufsichtsratsnachwahl, * aktuelle Satzung der Gesellschaft. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite veröffentlicht werden. Hamburg, im Mai 2018 *ALBIS Leasing AG* _Der Vorstand_ *Information zum Datenschutz für Aktionäre* Die ALBIS Leasing AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die jeweiligen Kreditinstitute der Aktionäre übermitteln diese für die Führung des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung relevanten Daten an die ALBIS Leasing AG. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfindet, aufbewahrt. Die ALBIS Leasing AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der jeweiligen
gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach
Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf
Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der
Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach
Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20
DSGVO zu. Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber
folgender Kontaktadresse geltend machen:
ALBIS Leasing AG
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Bernd Dähling, Michael
Hartwich und Andreas Oppitz
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 808 100 370
E-Mail: dsk@albis-leasing.de
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
2018-05-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Albis Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 808100100
E-Mail: info@albis-leasing.de
Internet: http://www.albis-leasing.de
ISIN: DE0006569403
WKN: 656940
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689747 2018-05-25
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May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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