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(1)

DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
11.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-05-25 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 
Einberufung der 
36. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der am Mittwoch, den 11. Juli 2018, 
10:00 Uhr (MESZ) im 
Novotel Hamburg Alster 
Lübecker Straße 3 
22087 Hamburg stattfindenden 36. ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ALBIS Leasing AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS 
   Leasing AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem 
   Punkt der Tagesordnung nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der ALBIS 
   Leasing AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.116.190,55 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 1.112.760,00 
   Dividende von EUR 0,06 je 
   für das Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die anderen  EUR 1.003.430,55 
   Gewinnrücklagen: 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   a) Die Vistra Treuhand GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die Vistra Treuhand 
      GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hamburg, zudem zum Prüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG 
      bis zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung bestellt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 95, 96 Abs. 
   1 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 
   Abs. 1 der Satzung aus vier von den Aktionären 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter-Jörg Klein 
   hat mit Schreiben vom 28. Februar 2018 sein 
   Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Die 
   Nachwahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf der 
   Amtszeit ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds 
   erfolgt gem. § 9 Abs. 4 der Satzung für den 
   Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, sofern die Hauptversammlung keine 
   längere Amtszeit festlegt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. 
   Eberhard Köbe, Bereichsleiter Konzernfinanzen 
   der maxingvest ag und Geschäftsführer der BBG 
   Beteiligungsgesellschaft mbH (Beiersdorf 
   Beteiligungsgesellschaft), Hamburg, bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, in der über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 
   beschlossen wird, in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Das zur Wahl vorgeschlagene Mitglied der 
   Anteilseigner ist bei anderen Gesellschaften 
   weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrats noch Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums. 
 
   Herr Dipl.-Kfm. Eberhard Köbe, geboren 1956 in 
   Neuss am Rhein, war nach dem Studium an der 
   Universität zu Köln bei der Deutschen Bank AG 
   in Düsseldorf (1981-1986), der STEAG AG in 
   Essen (1986-1990) und der Verlagsgruppe Georg 
   von Holtzbrinck GmbH in Stuttgart (1990-2002) 
   tätig, bevor er zur damaligen Tchibo Holding AG 
   der Familie Herz nach Hamburg wechselte. Er war 
   daneben von 1998 bis 2012 Vorstand des 
   Verbandes Deutscher Treasurer e.V., von 2000 
   bis 2001 Aufsichtsratsvorsitzender der 
   Holtzbrinck Networx AG, und von 2006 bis 2011 
   Aufsichtsrat des MBA Studiengangs 'Corporate 
   Finance and Rating' an der Universität 
   Augsburg. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten 
   vergewissert, dass er den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. Es bestehen keine 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   des Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär; er ist von 
   diesen unabhängig. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   mitgeteilt: Vorbehaltlich der 
   Entscheidungskompetenz des sich neu 
   konstituierenden Aufsichtsrats soll Herr Dr. 
   Rolf Aschermann Aufsichtsratsvorsitzender 
   bleiben. 
 
   Herr Professor Dr. Horst Zündorf verfügt als 
   Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand 
   auf dem Gebiet der Rechnungslegung; die 
   Mitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, 
   vertraut (§ 100 Abs. 5 AktG). 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 18.546.000,00 und ist in 
18.546.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. 
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass 
die Gesamtzahl der Stimmrechte 18.546.000 beträgt. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes mindestens 6 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 4. Juli 2018 (letzter 
Anmeldetag), bei 
 
ALBIS Leasing AG 
c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
Vogelanger 25 
86937 Scheuring 
Fax: +49 (0) 8195 99 89 664 
E-Mail: albis-leasing2018@itteb.de 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
angemeldet haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, den 20. 
Juni 2018, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen. Ein in Textform (§ 126b 
BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder 
englischer Sprache durch das depotführende Institut ist 
ausreichend. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
werden gebeten, ihr depotführendes Institut möglichst 
frühzeitig zu benachrichtigen. Das depotführende Institut 
schickt die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes in 
der erforderlichen Form an die Anmeldestelle, welche die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch 
einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein 
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten 
lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bei der Bevollmächtigung 
eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution 
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -2-

der Vollmacht abzustimmen. 
 
Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht gem. § 48 Abs. 1 
Nr. 5 WpHG befindet sich auf der Eintrittskarte, die den 
Aktionären nach der beschriebenen form- und fristgerechten 
Anmeldung zugeschickt wird und wird darüber hinaus von der 
Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft zum 
Herunterladen zur Verfügung gestellt. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden 
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende 
Adresse erfolgen: 
 
ALBIS Leasing AG 
c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
Vogelanger 25 
86937 Scheuring 
Fax: +49 (0) 8195 99 89 664 
E-Mail: albis-leasing2018@itteb.de 
 
Die Gesellschaft bittet die Aktionäre, die Bevollmächtigungen 
unter Verwendung der den Eintrittskarten beigefügten Formulare 
aus abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 09. Juli 
2018, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben genannte Adresse zu 
übersenden. 
 
Als besonderen Service benennen wir unseren Aktionären in 
diesem Jahr einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der 
ihre Stimmen auf der Hauptversammlung entsprechend ihren 
Weisungen vertritt. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus 
den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte übersandt werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen aus abwicklungstechnischen Gründen bis 
spätestens 09. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei der 
Gesellschaft eingegangen sein und sind zu übersenden an: 
 
ALBIS Leasing AG 
c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
Vogelanger 25 
86937 Scheuring 
Fax: +49 (0) 8195 99 89 664 
E-Mail: albis-leasing2018@itteb.de 
 
Auch während der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, dem 
Stimmrechtsvertreter oder Dritten vor Ort Vollmacht und 
Weisungen zu erteilen. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind Anmeldung und Nachweis 
des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 
500.000 Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das schriftliche 
Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 10. Juni 
2018 (Sonntag), 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir bitten 
ein derartiges Verlangen an folgende Postanschrift zu senden: 
 
ALBIS Leasing AG 
Der Vorstand 
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge 
müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse 
zu richten: 
 
ALBIS Leasing AG 
Hauptversammlung 
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
Fax: +49 (0) 40 808 100 179 
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
Bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, 26. Juni 2018, 24:00 
Uhr (MESZ), bei dieser Adresse mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter 
 
http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
Gemäß §§ 126 Abs. 2, 127 S.1 AktG müssen Anträge und deren 
Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort aufgelisteten 
Fällen nicht zugänglich gemacht werden, z. B. wenn sich dadurch 
der Vorstand strafbar machen würde oder wenn aufgrund des 
Antrags ein gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der 
Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine 
Begründung nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Weiterhin müssen die 
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden, wenn der 
Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu wählenden Personen 
enthält oder wenn keine Angaben der zu wählenden Person zu der 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien erfolgt sind. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in 
bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen 
(§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die 
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil 
zuzufügen. 
 
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen 
durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim 
Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. 2 
Satz 2 AktG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft/Weitergehende 
Erläuterungen* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende 
Unterlagen auf der Internetseite der ALBIS Leasing AG unter 
 
http://www.albis-leasing.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht: 
 
* festgestellter Jahresabschluss der ALBIS 
  Leasing AG für das Geschäftsjahr 2017, 
* gebilligter Konzernabschluss der ALBIS Leasing 
  AG für das Geschäftsjahr 2017, 
* Lagebericht der ALBIS Leasing AG und des 
  Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, 
* der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
  des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017, 
* die weiteren gemäß § 124a AktG zu 
  veröffentlichenden Informationen, 
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
  Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 
  131 Abs. 1 AktG, 
* ein vollständiger Lebenslauf des zu TOP 6 
  vorgeschlagenen Kandidaten für die 
  Aufsichtsratsnachwahl, 
* aktuelle Satzung der Gesellschaft. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der 
Hauptversammlung am 11. Juli 2018 zur Einsicht der Aktionäre 
ausliegen. Nach der Hauptversammlung werden die 
Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite veröffentlicht 
werden. 
 
Hamburg, im Mai 2018 
 
*ALBIS Leasing AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die ALBIS Leasing AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne 
des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre 
und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, 
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der Eintrittskarte), 
um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer 
Rechte zu ermöglichen. Die jeweiligen Kreditinstitute der 
Aktionäre übermitteln diese für die Führung des 
Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung 
relevanten Daten an die ALBIS Leasing AG. Die Datenverarbeitung 
ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 
6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten über die Teilnahme an 
Hauptversammlungen werden gemäß der gesetzlichen 
Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit 
dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfindet, 
aufbewahrt. 
 
Die ALBIS Leasing AG bedient sich externer Dienstleister 
(Hauptversammlungs-Agentur, Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die 
Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung 
ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene 
Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit 
erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 
DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die 
personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im 
Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der 
Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten 
vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer 
oder an internationale Organisationen erfolgt nicht. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der jeweiligen 
gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach 
Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf 
Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der 
Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach 
Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 
DSGVO zu. Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber 
folgender Kontaktadresse geltend machen: 
 
ALBIS Leasing AG 
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Bernd Dähling, Michael 
Hartwich und Andreas Oppitz 
Ifflandstraße 4 
22087 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40 808 100 370 
E-Mail: dsk@albis-leasing.de 
 
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen 
Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO. 
 
2018-05-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Albis Leasing AG 
             Ifflandstraße 4 
             22087 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 808100100 
E-Mail:      info@albis-leasing.de 
Internet:    http://www.albis-leasing.de 
ISIN:        DE0006569403 
WKN:         656940 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
689747 2018-05-25 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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