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Dow Jones News
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DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fielmann Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fielmann Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-25 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fielmann Aktiengesellschaft Hamburg ISIN DE0005772206 
Einladung an alle Aktionäre Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein, die *am Donnerstag, dem 12. Juli 
2018, um 10.00 Uhr,* im Mehr-Theater am Großmarkt 
Hamburg, Banksstraße 28, 20097 Hamburg, 
stattfinden wird. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Fielmann Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses des 
   Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die 
   Fielmann Aktiengesellschaft und des 
   Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG 
   am 12. April 2018 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt die Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   Konzernabschluss, der Lagebericht für die 
   Fielmann Aktiengesellschaft und der 
   Lagebericht für den Fielmann-Konzern, der 
   Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 
   1, 315a Absatz 1 HGB sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
   zugänglich zu machen. 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen liegen 
   von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
   (Weidestraße 118 a, 22083 Hamburg) und 
   während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und 
   sind auch über die Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn der Fielmann 
   Aktiengesellschaft des Geschäftsjahrs 2017 in 
   Höhe von 155.400.000 EUR wird zur 
   Ausschüttung einer Dividende von 1,85 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. 
   Bei einer Gesamtzahl von 83.984.347 Stück 
   dividendenberechtigter Aktien sind dies 
   insgesamt 155.371.041,95 EUR. Der aus dem 
   Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte 
   eigene Aktien entfallende Betrag von 
   28.958,05 EUR wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß 
   § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 17. Juli 
   2018, fällig. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Aktien verändern. 
   Für diesen Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von 1,85 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann 
   Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, Zweigniederlassung Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für die Fielmann 
   Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 2018 beträgt das Grundkapital 
   der Gesellschaft 84.000.000,00 EUR und ist 
   eingeteilt in 84.000.000 Stammaktien 
   (Stückaktien). Jede Stammaktie (Stückaktie) 
   gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
   und der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000. 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 15.653 eigene 
   Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen 
   Bedeutung)* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft 
   rechtzeitig unter der nachfolgend genannten 
   Adresse einen von ihrem depotführenden Institut 
   in Textform (§ 126 b BGB) in Deutsch oder 
   Englisch erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln und sich rechtzeitig 
   zur Hauptversammlung anmelden: 
 
   Fielmann AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: +49 89 889690633 
   E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
   den Beginn des 21. Juni 2018, 00.00 Uhr MESZ, 
   beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 5. 
   Juli 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. 
 
   Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
   Aktionären Eintritts- sowie Stimmkarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintritts- und Stimmkarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   frühzeitig für die Anmeldung und die 
   Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. Der Besitz einer Eintritts- oder 
   Stimmkarte ist anders als die 
   ordnungsgemäße Anmeldung und die 
   Nachweiserbringung jedoch keine 
   Teilnahmevoraussetzung. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung 
   des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
   Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
   nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei 
   denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag 
   ist auch kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
   Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
   Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht 
   findet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 
   oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, 
   und steht auch unter 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann 
   gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
   der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform, sofern nicht ein 
   Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 Absatz 10 
   i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes 
   Institut oder Unternehmen, eine 

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May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Fielmann Aktiengesellschaft: -2-

Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
   Absatz 8 AktG gleichgestellte Person 
   bevollmächtigt werden soll. Für die 
   Übermittlung des Nachweises der 
   Bevollmächtigung stehen folgende Adresse, 
   Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   Fielmann AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: +49 89 889690655 
   E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch 
   zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
   Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in 
   diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits 
   erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber 
   der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Der Nachweis einer gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann auch 
   dadurch geführt werden, dass dieser die 
   Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der 
   Einlasskontrolle vorweist. 
 
   Soll ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 
   Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
   Absatz 8 AktG gleichgestellte Person 
   bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht 
   weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung 
   einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf 
   hin, dass ein Kreditinstitut, ein ihm nach § 135 
   Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
   Absatz 8 AktG gleichgestellte Person 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
   verlangen, weil sie die Vollmacht nach § 135 
   Absatz 1 AktG nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein ihm nach 
   § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
   Absatz 8 AktG gleichgestellte Person 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich daher mit 
   diesen über ein mögliches Formerfordernis für 
   die Vollmacht abstimmen. 
 
   Zur Erleichterung der Ausübung ihres Stimmrechts 
   bieten wir unseren Aktionären auch auf der 
   diesjährigen Hauptversammlung an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor der 
   Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zu 
   bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser 
   Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich 
   gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
   fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Ein 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht an 
   die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter erhalten Sie ebenfalls mit 
   der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach 
   der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt wird, 
   und steht auch unter 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zum Download zur Verfügung. Den 
   Stimmrechtsvertretern müssen, neben der 
   Vollmacht, in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen 
   gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten 
   ungültig. Sollen Vollmachten für die 
   Stimmrechtsvertreter (unter Erteilung 
   ausdrücklicher Weisungen) bereits vor der 
   Hauptversammlung erteilt werden, müssen diese 
   bei der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 
   10. Juli 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der 
   nachstehend genannten Adresse eingehen: 
 
   Fielmann AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Telefax: +49 89 889690655 
   E-Mail-Adresse: fielmann@better-orange.de 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
   angemeldeten und in der Hauptversammlung 
   erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern 
   bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch 
   direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn 
   der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder 
   erteilte Weisungen zu ändern. 
4. *Ergänzungsanträge auf Verlangen einer 
   Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR - letzteres 
   entspricht 500.000 Stückaktien - erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
   eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie 
   seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
   des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
   sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem 
   Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch 
   bis zur Entscheidung des Gerichts über das 
   Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des § 
   121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. 
 
   Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der 
   Aktienbesitzzeit bestimmte 
   Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis 
   reicht eine entsprechende Bestätigung des 
   depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
   Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist 
   schriftlich an den Vorstand zu richten und muss 
   der Gesellschaft nebst Begründung oder 
   Beschlussvorlage sowie dem Nachweis über die 
   Aktienbesitzzeit spätestens bis zum Ablauf des 
   11. Juni 2018, 24.00 Uhr MESZ, unter 
   nachfolgender Adresse zugehen: 
 
   Fielmann AG 
   Vorstand 
   Weidestraße 118 a 
   22083 Hamburg 
 
   Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der 
   Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf 
   der Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zugänglich. 
5. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG* 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
   Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG und 
   Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern gemäß §§ 127 Satz 
   1, 126 Absatz 1 AktG übersenden. 
 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein. Gegenanträge (nebst Begründung) 
   und Wahlvorschläge sind ausschließlich an 
   die nachstehende Adresse zu richten: 
 
   Fielmann AG 
   Investor Relations 
   Weidestraße 118 a 
   22083 Hamburg 
   Telefax: + 49 40 270 76-150 
   E-Mail-Adresse: investorrelations@fielmann.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Bis spätestens am Mittwoch, 27. Juni 2018, 24.00 
   Uhr MESZ, bei vorstehender Adresse mit Nachweis 
   der Aktionärseigenschaft eingegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, sofern 
   sie den gesetzlichen Anforderungen genügen, 
   unverzüglich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der 
   Ausübung dieser Rechte und ihrer Grenzen sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zugänglich. 
6. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 
   Absatz 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 
   AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen. 
 
   Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der 
   Ausübung dieses Rechts und seiner Grenzen sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zugänglich. 
7. *Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft* 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   https://corporate.fielmann.com 
 
   zugänglich. 
 
   Alsbald nach der Einberufung der 
   Hauptversammlung sind auf der genannten 
   Internetseite zugänglich: 
 
   * der Inhalt dieser Einberufung mit der 
     Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung 
     zu Punkt 1 der Tagesordnung und der 
     Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung; 
   * die der Hauptversammlung zugänglich zu 
     machenden Unterlagen; 
   * Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
     Vertretung zu verwenden sind. 
 
   Ein nach Einberufung der Versammlung bei der 
   Gesellschaft eingegangenes Verlangen von 
   Aktionären im Sinne von § 122 Absatz 2 AktG wird 
   unverzüglich nach seinem Eingang bei der 

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May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Gesellschaft auf der genannten Internetseite 
   zugänglich gemacht. 
 
   Ferner werden über die genannte Internetseite 
   der Gesellschaft zugänglich gemacht: 
 
   * etwaige Anträge und Wahlvorschläge von 
     Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 
     AktG; 
   * weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
     der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 
     Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG. 
8. *Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
   Die Fielmann Aktiengesellschaft verarbeitet 
   personenbezogene Daten (Name, Anschrift, 
   E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der 
   Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf 
   Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und 
   des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die 
   Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
   Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
   Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
   ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung 
   zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist 
   die Fielmann Aktiengesellschaft die 
   verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die 
   Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 
   6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. 
 
   Die Dienstleister der Fielmann 
   Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der 
   Durchführung der Hauptversammlung beauftragt 
   werden, erhalten von der Fielmann 
   Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen 
   Daten, welche für die Ausführung der 
   beauftragten Dienstleistung erforderlich sind 
   und verarbeiten die Daten ausschließlich 
   nach Weisung der Fielmann Aktiengesellschaft. 
 
   Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen 
   Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für 
   den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich 
   sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und 
   Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren 
   Speicherung verpflichten. 
 
   Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, 
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
   Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer 
   personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
   Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der 
   Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können 
   Sie gegenüber der Fielmann Aktiengesellschaft 
   unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
   datenschutz@fielmann.com oder über die folgenden 
   Kontaktdaten geltend machen: 
 
   Fielmann Aktiengesellschaft 
   Weidestraße 118 a 
   22083 Hamburg 
 
   Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
   Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 
   Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
   Sie erreichen unseren betrieblichen 
   Datenschutzbeauftragten unter: 
 
   Fielmann Aktiengesellschaft 
   Datenschutzbeauftragter 
   Weidestraße 118 a 
   22083 Hamburg 
 
   datenschutz@fielmann.com 
 
Hamburg, im Mai 2018 
 
*Fielmann Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-05-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Fielmann Aktiengesellschaft 
             Weidestraße 118a 
             22083 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 27076442 
Fax:         +49 40 27076150 
E-Mail:      investorrelations@fielmann.com 
Internet:    https://www.fielmann.de/ 
ISIN:        DE0005772206 
WKN:         577220 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, 
             Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, 
             Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
689749 2018-05-25 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 25, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.