DJ DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2018 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: InTiCa Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.07.2018 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-05-25 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
InTiCa Systems AG Passau WKN: 587 484
ISIN: DE0005874846 Wir laden hiermit unsere Aktionäre
ein zu der am Freitag, 6. Juli 2018, 10.30 Uhr
im Konferenzzentrum Kohlbruck,
Dr.-Ernst-Derra-Straße 6, 94036 Passau
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
*TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der InTiCa Systems AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts, des
Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
sowie § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Die genannten Vorlagen sind über die
Internet-Seite der Gesellschaft
www.intica-systems.com
zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem
Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 785.177,08 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT
Kirschner Wirtschaftstreuhand AG,
Eggenfelden, für das Geschäftsjahr 2018 zum
Abschlussprüfer für den Einzelabschluss und
den Konzernabschluss zu wählen.
*ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen
ist an den Vorstand der InTiCa Systems AG zu richten,
und zwar per Post oder per Boten (Spitalhofstraße
94, 94032 Passau), per Telefax (0851/9 66 92 15) oder
per E-Mail
investor.relations@intica-systems.com
und muss - ohne Berücksichtigung des Tages der
Hauptversammlung und des Zugangstages - mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
Dienstag, 5. Juni 2018 eingehen. Jedem neuen Gegenstand
der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90
Tagen vor dem Tag des Zugangs seines/ihres Verlangens
Inhaber/in der Aktien ist/sind und dass er/sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag hält/halten.
*ANTRÄGE VON AKTIONÄREN*
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten
Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation
an InTiCa Systems AG, Vorstand, Spitalhofstraße
94, 94032 Passau, Telefax: 0851/9 66 92 15 oder E-Mail:
investor.relations@intica-systems.com
Gegenanträge, die - ohne Berücksichtigung des Tages der
Hauptversammlung und des Zugangstages - mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
Donnerstag, 21. Juni 2018, bei der Gesellschaft
eingehen und die Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127
AktG erfüllen, werden im Internet unter
www.intica-systems.com
veröffentlicht.
*AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom
Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG).
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der
Hauptversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung
der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
*ZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 4.287.000
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 4.287.000.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, die kein
Stimmrecht gewähren.
*TEILNAHMEBEDINGUNGEN*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse ihre Anmeldung zur Hauptversammlung
und einen Nachweis ihrer Berechtigung in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB)
übermitteln:
_InTiCa Systems AG_
_c/o Bankhaus Neelmeyer AG_
_FMS CA/CS_
_Am Markt 14-16_
_28195 Bremen_
_Telefax: +49 (0) 4 21 36 03-1 53_
_E-Mail: hv@neelmeyer.de_
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das
depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag,
15. Juni 2018, 00.00 Uhr, beziehen und zusammen mit der
Anmeldung spätestens am Freitag, 29. Juni 2018,
eingehen muss. Den Aktionären, die ihre Anmeldung und
den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und
fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für
die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden
darum gebeten, möglichst frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des genannten
Nachweises zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der
Eintrittskarten sichergestellt ist.
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt
haben und nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung
und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder
eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen.
Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein
Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG
genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und
den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen
Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben die
Eintrittskarte des von ihnen vertretenen Aktionärs
sowie eine Vollmacht vorzulegen, für welche die
Textform (§ 126 b BGB) ausreicht; die Vollmacht kann
auch per E-Mail an
g.meindl@intica-systems.com
übermittelt werden. Vollmachtsformulare sind der
Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der
Gesellschaft angefordert werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die
Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe durch einen von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Frage- und
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen und
übt im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmabgabe das
Stimmrecht weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder
nicht eindeutigen Weisungen wird sich der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme
enthalten. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung, die unter den vorstehend genannten
Voraussetzungen zugesandt wird. Die Einzelheiten zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben
sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte zugehen.
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre*
Vom 25. Mai 2018 an gelten aufgrund der
EU-Datenschutz-Grundverordnung neue
datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Informationen
der Gesellschaft insbesondere zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ihrer Aktionäre durch die
Gesellschaft und zu den ihren Aktionären nach dem
Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie
bitte der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html
Passau, im Mai 2018
_Der Vorstand_
2018-05-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: InTiCa Systems AG
Spitalhofstraße 94
94032 Passau
Deutschland
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Internet: http://www.intica-systems.com
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WKN: 587 484
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