Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: infas Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung infas Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2018 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bonn Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, dem 6. Juli 2018, um 11:00 Uhr im Maritim Hotel Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn (Zugang über Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 1) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB* Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft www.infas-holding.de/hv2018 abrufbar. Die Unterlagen werden in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 20. April 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31.?Dezember??2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 2.008.256,66 EUR wie folgt zu verwenden: (1) Ausschüttung an die EUR 630.000,00 Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von 0,07 EUR je dividendenberechtigt er Aktie (2) Gewinnvortrag EUR 1.378.256,66 ----------------------------------------------------------------------------------- *Bilanzgewinn* *EUR* *2.008.256,66* In Höhe eines Betrags von 620.845,00 EUR unterliegt der Bilanzgewinn aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 253 Absatz 6 HGB bezüglich der Bewertung von Pensionsrückstellungen einer Ausschüttungssperre. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Juli 2018, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 allein amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Menno Smid, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats* Der gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt nach § 8 Abs. 1 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitzurechnen. Scheidet ein Aufsichtsrat vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist das an seine Stelle in den Aufsichtsrat eintretende Mitglied nur für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Abweichend von dieser Satzungsregelung sind die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Dr. Krauß, Herr Riesenbeck und Frau Neuschäffer, in der außerordentlichen Hauptversammlung 2015 am 18. Februar 2015 nur für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt worden. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet daher mit der Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juli 2018. Es müssen somit Neuwahlen zum Aufsichtsrat erfolgen. Dabei sollen Herr Dr. Krauß, Herr Riesenbeck und Frau Neuschäffer der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. a) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,* Herrn Dr. Oliver Krauß, wohnhaft in Gräfelfing, Rechtsanwalt bei der TRICON Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei, München, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Dr. Krauß ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: DI DEUTSCHLAND.Immobilien AG (vormals: Sachwert Marktplatz AG), Hannover Herr Dr. Krauß verfügt über keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass Herr Dr. Krauß nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten durch die Hauptversammlung erneut zur Wahl als Vorsitzender vorgeschlagen wird. b) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,* Frau Susanne Neuschäffer wohnhaft in Rheurdt, Prokuristin bei der Effecten-Spiegel AG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Neuschäffer verfügt über keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. c) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,* Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, wohnhaft in Meerbusch, Unternehmensberater, Geschäftsführer der Fa. Riesenbeck-IC GmbH, Düsseldorf, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Riesenbeck ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Aufsichtsrats der ECA AG, München; - Mitglied des Verwaltungsrats der Mountain Partner AG, St. Gallen, Schweiz; - Boardmitglied der Trybe AS, Oslo, Norwegen; - Mitglied des Verwaltungsrats der Sandpiper AG, St. Gallen, Schweiz. Herr Riesenbeck verfügt über keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Joseph-Schumpeter-Allee 25, 53227 Bonn, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu wählen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die infas Holding Aktiengesellschaft 9.000.000 Stück nennwertlose Inhaberaktien ausgegeben, die 9.000.000 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung* *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *29. Juni 2018 (24:00 Uhr MESZ)* bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 28, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)