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DGAP-HV: infas Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2018 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: infas Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
infas Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.07.2018 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bonn Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, dem 6. Juli 2018, 
um 11:00 Uhr im Maritim Hotel Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn (Zugang über 
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 1) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses 
   der infas Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.infas-holding.de/hv2018 
 
   abrufbar. Die Unterlagen werden in der ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
   2017 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 20. April 
   2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. 
   Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher 
   nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 
   31.?Dezember??2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 2.008.256,66 EUR wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   (1)                  Ausschüttung an die  EUR                  630.000,00 
                        Aktionäre durch 
                        Zahlung einer 
                        Dividende von 0,07 
                        EUR je 
                        dividendenberechtigt 
                        er Aktie 
   (2)                  Gewinnvortrag        EUR                  1.378.256,66 
   ----------------------------------------------------------------------------------- 
   *Bilanzgewinn*                            *EUR*                *2.008.256,66* 
 
   In Höhe eines Betrags von 620.845,00 EUR unterliegt der Bilanzgewinn aufgrund der 
   gesetzlichen Regelung in § 253 Absatz 6 HGB bezüglich der Bewertung von 
   Pensionsrückstellungen einer Ausschüttungssperre. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Juli 
   2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 allein amtierenden 
   Mitglied des Vorstands, Herrn Menno Smid, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats* 
 
   Der gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen bestehende 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von den 
   Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt nach § 8 
   Abs. 1 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
   beschließt; hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht 
   mitzurechnen. Scheidet ein Aufsichtsrat vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist das an 
   seine Stelle in den Aufsichtsrat eintretende Mitglied nur für die Zeit bis zum 
   Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. 
 
   Abweichend von dieser Satzungsregelung sind die derzeitigen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats, Herr Dr. Krauß, Herr Riesenbeck und Frau Neuschäffer, in der 
   außerordentlichen Hauptversammlung 2015 am 18. Februar 2015 nur für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt worden. Die Amtszeit der 
   amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet daher mit der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 6. Juli 2018. Es müssen somit Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
   erfolgen. Dabei sollen Herr Dr. Krauß, Herr Riesenbeck und Frau Neuschäffer der 
   Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. 
 
   a) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,* 
 
      Herrn Dr. Oliver Krauß, 
 
      wohnhaft in Gräfelfing, Rechtsanwalt bei 
      der TRICON Rechtsanwalts- und 
      Steuerberatungskanzlei, München, für die 
      Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2022 
      beschließt, als Mitglied in den 
      Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
 
      Herr Dr. Krauß ist Mitglied in den 
      folgenden gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
      DI DEUTSCHLAND.Immobilien AG (vormals: 
      Sachwert Marktplatz AG), Hannover 
 
      Herr Dr. Krauß verfügt über keine 
      weiteren Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
 
      Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass 
      Herr Dr. Krauß nach der Wahl der 
      vorgeschlagenen Kandidaten durch die 
      Hauptversammlung erneut zur Wahl als 
      Vorsitzender vorgeschlagen wird. 
   b) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,* 
 
      Frau Susanne Neuschäffer 
 
      wohnhaft in Rheurdt, Prokuristin bei der 
      Effecten-Spiegel AG, für die Zeit bis zur 
      Beendigung der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
      beschließt, als Mitglied in den 
      Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Frau Neuschäffer verfügt über keine 
      weiteren Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   c) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,* 
 
      Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck, 
 
      wohnhaft in Meerbusch, 
      Unternehmensberater, Geschäftsführer der 
      Fa. Riesenbeck-IC GmbH, Düsseldorf, für 
      die Zeit bis zur Beendigung der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2022 
      beschließt, als Mitglied in den 
      Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG: 
 
      Herr Riesenbeck ist Mitglied in den 
      folgenden gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder anderen 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der ECA AG, 
        München; 
      - Mitglied des Verwaltungsrats der 
        Mountain Partner AG, St. Gallen, 
        Schweiz; 
      - Boardmitglied der Trybe AS, Oslo, 
        Norwegen; 
      - Mitglied des Verwaltungsrats der 
        Sandpiper AG, St. Gallen, Schweiz. 
 
      Herr Riesenbeck verfügt über keine 
      weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich 
      zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Joseph-Schumpeter-Allee 25, 53227 Bonn, zum 
   Abschlussprüfer für den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Gesellschaft 
   für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die infas Holding 
Aktiengesellschaft 9.000.000 Stück nennwertlose Inhaberaktien ausgegeben, die 9.000.000 
Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
keine eigenen Aktien. 
 
*Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *29. Juni 2018 (24:00 Uhr 
MESZ)* bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von 

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May 28, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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