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DGAP-News: infas Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
infas Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.07.2018 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bonn Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, dem 6. Juli 2018,
um 11:00 Uhr im Maritim Hotel Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn (Zugang über
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 1) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
der infas Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB*
Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.infas-holding.de/hv2018
abrufbar. Die Unterlagen werden in der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2017 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 20. April
2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher
nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum
31.?Dezember??2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 2.008.256,66 EUR wie folgt
zu verwenden:
(1) Ausschüttung an die EUR 630.000,00
Aktionäre durch
Zahlung einer
Dividende von 0,07
EUR je
dividendenberechtigt
er Aktie
(2) Gewinnvortrag EUR 1.378.256,66
-----------------------------------------------------------------------------------
*Bilanzgewinn* *EUR* *2.008.256,66*
In Höhe eines Betrags von 620.845,00 EUR unterliegt der Bilanzgewinn aufgrund der
gesetzlichen Regelung in § 253 Absatz 6 HGB bezüglich der Bewertung von
Pensionsrückstellungen einer Ausschüttungssperre.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Juli
2018, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 allein amtierenden
Mitglied des Vorstands, Herrn Menno Smid, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats*
Der gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen bestehende
Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von den
Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt nach § 8
Abs. 1 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit
beschließt; hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht
mitzurechnen. Scheidet ein Aufsichtsrat vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist das an
seine Stelle in den Aufsichtsrat eintretende Mitglied nur für die Zeit bis zum
Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Abweichend von dieser Satzungsregelung sind die derzeitigen Mitglieder des
Aufsichtsrats, Herr Dr. Krauß, Herr Riesenbeck und Frau Neuschäffer, in der
außerordentlichen Hauptversammlung 2015 am 18. Februar 2015 nur für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt worden. Die Amtszeit der
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet daher mit der Beendigung der
Hauptversammlung am 6. Juli 2018. Es müssen somit Neuwahlen zum Aufsichtsrat
erfolgen. Dabei sollen Herr Dr. Krauß, Herr Riesenbeck und Frau Neuschäffer der
Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.
a) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,*
Herrn Dr. Oliver Krauß,
wohnhaft in Gräfelfing, Rechtsanwalt bei
der TRICON Rechtsanwalts- und
Steuerberatungskanzlei, München, für die
Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, als Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Herr Dr. Krauß ist Mitglied in den
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
DI DEUTSCHLAND.Immobilien AG (vormals:
Sachwert Marktplatz AG), Hannover
Herr Dr. Krauß verfügt über keine
weiteren Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass
Herr Dr. Krauß nach der Wahl der
vorgeschlagenen Kandidaten durch die
Hauptversammlung erneut zur Wahl als
Vorsitzender vorgeschlagen wird.
b) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,*
Frau Susanne Neuschäffer
wohnhaft in Rheurdt, Prokuristin bei der
Effecten-Spiegel AG, für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, als Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Neuschäffer verfügt über keine
weiteren Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
c) *Der Aufsichtsrat schlägt vor,*
Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Riesenbeck,
wohnhaft in Meerbusch,
Unternehmensberater, Geschäftsführer der
Fa. Riesenbeck-IC GmbH, Düsseldorf, für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, als Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG:
Herr Riesenbeck ist Mitglied in den
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder anderen
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Aufsichtsrats der ECA AG,
München;
- Mitglied des Verwaltungsrats der
Mountain Partner AG, St. Gallen,
Schweiz;
- Boardmitglied der Trybe AS, Oslo,
Norwegen;
- Mitglied des Verwaltungsrats der
Sandpiper AG, St. Gallen, Schweiz.
Herr Riesenbeck verfügt über keine
weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Joseph-Schumpeter-Allee 25, 53227 Bonn, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der Gesellschaft
für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu wählen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die infas Holding
Aktiengesellschaft 9.000.000 Stück nennwertlose Inhaberaktien ausgegeben, die 9.000.000
Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
*Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung*
*Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *29. Juni 2018 (24:00 Uhr
MESZ)* bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von
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May 28, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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