Brüssel (www.aktiencheck.de) - Die Europäische Kommission hat heute (Montag) entschieden, dass die Befreiung von Netzentgelten, die in Deutschland bestimmten großen Stromverbrauchern in den Jahren 2012 und 2013 gewährt worden war, gegen die EU-Beihilferegeln verstieß. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung: Es gab keine Gründe dafür, diese Verbraucher von der Zahlung der Netzentgelte zu befreien. Deutschland muss die illegalen Beihilfen zurückfordern. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Alle Stromverbraucher müssen die Netzbetreiber für die Dienste, die sie nutzen, bezahlen. Wen ...Den vollständigen Artikel lesen ...