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DGAP-HV: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-29 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Hamburg - ISIN DE000HLAG475 - 
- Wertpapierkennnummer HLAG47 - Einladung zur Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 10. Juli 2018 
um 10.30 Uhr 
im Hotel Grand Elysée Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 
Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft ein. I. Tagesordnung und 
Beschlussvorschläge 
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 
   176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes* 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 
   1 des Aktiengesetzes (AktG) der 
   Hauptversammlung die folgenden Unterlagen 
   zugänglich: 
 
   * den festgestellten Jahresabschluss der 
     Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft zum 31. 
     Dezember 2017, 
   * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. 
     Dezember 2017, 
   * den Lagebericht und den Konzernlagebericht 
     für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und 
     den Hapag-Lloyd Konzern 
     einschließlich der darin enthaltenen 
     Erläuterungen nach den §§ 289a Abs. 1 und 
     315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, 
   * den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   * den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
   Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die 
   Internetadresse 
 
   www.hapag-lloyd.com/hv 
 
   zugänglich und liegen während der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 28. 
   März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat 
   festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. 
   Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind 
   vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen und sollen dieser erläutert werden, ohne 
   dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu 
   Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz 
   einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von 522.369.447,05 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
                                 [in EUR] 
   Verteilung an die Aktionäre: 
   Ausschüttung einer Dividende  100.183.367,01 
   in Höhe von 0,57 EUR je Aktie 
   (bei insgesamt 175.760.293 
   Aktien) 
   Gewinnrücklagen:              0,00 
   Gewinnvortrag:                422.186.080,04 
   Bilanzgewinn:                 522.369.447,05 
 
   Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist 
   gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 13. Juli 2018, fällig. 
 
   Der Gewinnvorschlag berücksichtigt, dass die 
   Gesellschaft derzeit keine eigenen Aktien hält, 
   die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt wären. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
    Mitglieder des Vorstands werden für diesen 
    Zeitraum entlastet. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
    Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
    Mitglieder des Aufsichtsrats werden für 
    diesen Zeitraum entlastet. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 und 
   eine etwaige prüferische Durchsicht 
   zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und 
   Finanzausschusses, vor zu beschließen: 
 
   Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, wird bestellt 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018 sowie 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      von unterjährigen verkürzten Abschlüssen 
      und Zwischenlageberichten für das 
      Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal 
      2019, wenn und soweit diese einer 
      prüferischen Durchsicht unterzogen 
      werden. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und 
   Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch 
   der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von 
   einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
   Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die 
   die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder 
   einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die 
   Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt 
   hätten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd 
   Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 
   und 2, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 
   Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9.1 der 
   Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft in 
   ihrer zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden 
   Fassung aus je acht Mitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Seine Exzellenz Herr Dr. Nabeel M. Al-Amudi, 
   Transportminister des Königreichs 
   Saudi-Arabien, wohnhaft in Riad, Saudi-Arabien, 
   hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit 
   Wirkung zum Ablauf des 30. November 2017 
   niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn 
   Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser mit Wirkung ab 
   dem 23. Februar 2018 zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche 
   Bestellung erfolgte gemäß § 104 Abs. 2 
   Satz 1 und 2 AktG. Das Amt von Herrn Alnowaiser 
   als Aufsichtsratsmitglied endet, sobald der 
   Mangel behoben ist, spätestens mit Ablauf der 
   nächsten ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft, auf der durch Wahl der Aktionäre 
   ein Ersatzmitglied bestimmt werden kann, mithin 
   mit der anstehenden ordentlichen 
   Hauptversammlung am 10. Juli 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher, gestützt auf 
   die Empfehlung des Nominierungsausschusses, 
   vor, 
 
    Herrn Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser, 
    Leiter Internationale Investitionen des 
    Public Investment Fund des Königreichs 
    Saudi-Arabien, wohnhaft in Riad, 
    Saudi-Arabien, 
 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag beruht auf der Grundlage der 
   befolgten Empfehlungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex und berücksichtigt folglich 
   die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele zu 
   seiner Zusammensetzung sowie das 
   Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für 
   den Aufsichtsrat. 
 
   *Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 
   124 Abs. 2 Satz 2 AktG:* 
 
   Im Aufsichtsrat müssen bei seiner gegenwärtigen 
   Größe (16 Mitglieder) mindestens fünf 
   Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern 
   besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 
   96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 
   30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus 
   Männern) zu erfüllen. 
 
   Derzeit gehören dem Aufsichtsrat (16 
   Mitglieder) auf der Seite der 
   Anteilseignervertreter sieben Männer und eine 
   Frau und auf der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter vier Frauen und vier 
   Männer an. Der Gesamterfüllung wurde nicht nach 
   § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. 
 
   *Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 
   125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 5 bis 8 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex:* 
 
   Herr Alnowaiser ist nicht Mitglied in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
   Herr Alnowaiser ist Mitglied in vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien der 
   folgenden Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Noon Investment Company W.L.L. (Noon), 
     Manama, Bahrain 
   * Saudi Information Technology Company Ltd. 
     (SITCO), Riad, Saudi-Arabien 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   über die nachfolgend genannten Beziehungen 
   hinaus keine für die Wahlentscheidung der 

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May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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