Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-29 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Hamburg - ISIN DE000HLAG475 - - Wertpapierkennnummer HLAG47 - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 10. Juli 2018 um 10.30 Uhr im Hotel Grand Elysée Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft ein. I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes* Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen zugänglich: * den festgestellten Jahresabschluss der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017, * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, * den Lagebericht und den Konzernlagebericht für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und den Hapag-Lloyd Konzern einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen nach den §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, * den Bericht des Aufsichtsrats sowie * den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die Internetadresse www.hapag-lloyd.com/hv zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 28. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 522.369.447,05 EUR wie folgt zu verwenden: [in EUR] Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende 100.183.367,01 in Höhe von 0,57 EUR je Aktie (bei insgesamt 175.760.293 Aktien) Gewinnrücklagen: 0,00 Gewinnvortrag: 422.186.080,04 Bilanzgewinn: 522.369.447,05 Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 13. Juli 2018, fällig. Der Gewinnvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft derzeit keine eigenen Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt wären. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Vorstands werden für diesen Zeitraum entlastet. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden für diesen Zeitraum entlastet. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, vor zu beschließen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird bestellt a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal 2019, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. *Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 und 2, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9.1 der Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft in ihrer zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden Fassung aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Seine Exzellenz Herr Dr. Nabeel M. Al-Amudi, Transportminister des Königreichs Saudi-Arabien, wohnhaft in Riad, Saudi-Arabien, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2017 niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser mit Wirkung ab dem 23. Februar 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG. Das Amt von Herrn Alnowaiser als Aufsichtsratsmitglied endet, sobald der Mangel behoben ist, spätestens mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der durch Wahl der Aktionäre ein Ersatzmitglied bestimmt werden kann, mithin mit der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2018. Der Aufsichtsrat schlägt daher, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor, Herrn Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser, Leiter Internationale Investitionen des Public Investment Fund des Königreichs Saudi-Arabien, wohnhaft in Riad, Saudi-Arabien, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag beruht auf der Grundlage der befolgten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und berücksichtigt folglich die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele zu seiner Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. *Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG:* Im Aufsichtsrat müssen bei seiner gegenwärtigen Größe (16 Mitglieder) mindestens fünf Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat (16 Mitglieder) auf der Seite der Anteilseignervertreter sieben Männer und eine Frau und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter vier Frauen und vier Männer an. Der Gesamterfüllung wurde nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. *Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Herr Alnowaiser ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Herr Alnowaiser ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen: * Noon Investment Company W.L.L. (Noon), Manama, Bahrain * Saudi Information Technology Company Ltd. (SITCO), Riad, Saudi-Arabien Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen über die nachfolgend genannten Beziehungen hinaus keine für die Wahlentscheidung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)