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DGAP-News: Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-29 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft Hamburg - ISIN DE000HLAG475 -
- Wertpapierkennnummer HLAG47 - Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 10. Juli 2018
um 10.30 Uhr
im Hotel Grand Elysée Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148
Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft ein. I. Tagesordnung und
Beschlussvorschläge
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §
176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes*
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz
1 des Aktiengesetzes (AktG) der
Hauptversammlung die folgenden Unterlagen
zugänglich:
* den festgestellten Jahresabschluss der
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2017,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2017,
* den Lagebericht und den Konzernlagebericht
für die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft und
den Hapag-Lloyd Konzern
einschließlich der darin enthaltenen
Erläuterungen nach den §§ 289a Abs. 1 und
315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs,
* den Bericht des Aufsichtsrats sowie
* den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die
Internetadresse
www.hapag-lloyd.com/hv
zugänglich und liegen während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 28.
März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist
mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat
festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich.
Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind
vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu
machen und sollen dieser erläutert werden, ohne
dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz
einer Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von 522.369.447,05 EUR wie folgt zu verwenden:
[in EUR]
Verteilung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende 100.183.367,01
in Höhe von 0,57 EUR je Aktie
(bei insgesamt 175.760.293
Aktien)
Gewinnrücklagen: 0,00
Gewinnvortrag: 422.186.080,04
Bilanzgewinn: 522.369.447,05
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist
gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, mithin am 13. Juli 2018, fällig.
Der Gewinnvorschlag berücksichtigt, dass die
Gesellschaft derzeit keine eigenen Aktien hält,
die gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt wären.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitglieder des Vorstands werden für diesen
Zeitraum entlastet.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrats werden für
diesen Zeitraum entlastet.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 und
eine etwaige prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und
Finanzausschusses, vor zu beschließen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wird bestellt
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie
b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
von unterjährigen verkürzten Abschlüssen
und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2018 und das erste Quartal
2019, wenn und soweit diese einer
prüferischen Durchsicht unterzogen
werden.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und
Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch
der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von
einer ungebührlichen Einflussnahme durch
Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die
die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder
einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die
Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt
hätten.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd
Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1
und 2, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9.1 der
Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft in
ihrer zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden
Fassung aus je acht Mitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Seine Exzellenz Herr Dr. Nabeel M. Al-Amudi,
Transportminister des Königreichs
Saudi-Arabien, wohnhaft in Riad, Saudi-Arabien,
hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit
Wirkung zum Ablauf des 30. November 2017
niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn
Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser mit Wirkung ab
dem 23. Februar 2018 zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche
Bestellung erfolgte gemäß § 104 Abs. 2
Satz 1 und 2 AktG. Das Amt von Herrn Alnowaiser
als Aufsichtsratsmitglied endet, sobald der
Mangel behoben ist, spätestens mit Ablauf der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft, auf der durch Wahl der Aktionäre
ein Ersatzmitglied bestimmt werden kann, mithin
mit der anstehenden ordentlichen
Hauptversammlung am 10. Juli 2018.
Der Aufsichtsrat schlägt daher, gestützt auf
die Empfehlung des Nominierungsausschusses,
vor,
Herrn Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser,
Leiter Internationale Investitionen des
Public Investment Fund des Königreichs
Saudi-Arabien, wohnhaft in Riad,
Saudi-Arabien,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Wahlvorschlag beruht auf der Grundlage der
befolgten Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex und berücksichtigt folglich
die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele zu
seiner Zusammensetzung sowie das
Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für
den Aufsichtsrat.
*Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß §
124 Abs. 2 Satz 2 AktG:*
Im Aufsichtsrat müssen bei seiner gegenwärtigen
Größe (16 Mitglieder) mindestens fünf
Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern
besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach §
96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt
Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens
30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus
Männern) zu erfüllen.
Derzeit gehören dem Aufsichtsrat (16
Mitglieder) auf der Seite der
Anteilseignervertreter sieben Männer und eine
Frau und auf der Seite der
Arbeitnehmervertreter vier Frauen und vier
Männer an. Der Gesamterfüllung wurde nicht nach
§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen.
*Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 bis 8 des Deutschen Corporate
Governance Kodex:*
Herr Alnowaiser ist nicht Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.
Herr Alnowaiser ist Mitglied in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien der
folgenden Wirtschaftsunternehmen:
* Noon Investment Company W.L.L. (Noon),
Manama, Bahrain
* Saudi Information Technology Company Ltd.
(SITCO), Riad, Saudi-Arabien
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
über die nachfolgend genannten Beziehungen
hinaus keine für die Wahlentscheidung der
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May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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