DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-29 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Köln -
Wertpapierkennnummer A1X3WW - EINLADUNG ZUR
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, um 10:00 Uhr in
unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067
Köln stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung
*ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat hat den geprüften
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR
10.935.132,81 in voller Höhe auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth &
Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
6. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs.
1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95
Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.
August 2017 ist Herr Dian Xie an Stelle von
Herrn Yizhen Zhu, der vorher sein Amt
niedergelegt hatte, zum Aufsichtsratsmitglied
der Gesellschaft bestellt worden.
Um die Amtszeit des neu zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieds mit den Amtszeiten der
anderen Aufsichtsratsmitglieder zu
harmonisieren, erfolgt die Bestellung für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet. Demzufolge erfolgt die
Bestellung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
genannte Person mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen:
a) Herr Dian Xie, Mitglied des Vorstands der
KHD Humboldt Wedag International AG,
wohnhaft in Köln.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen kann.
Die Hauptversammlung ist nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
Weitere Angaben über den zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind
im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
Unterlagen
Diese Einladung, eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt
1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung, der Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs
2017 und die im Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen sind im Internet unter
www.khdis.de
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar
und stehen zum Download bereit. Die genannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000
und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben
beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff.,
67 Abs. 2 AktG und § 18 der Satzung.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen
und kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt
werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse
spätestens am Donnerstag, den 28. Juni 2018, 24:00 Uhr,
eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an:
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Hauptversammlung 2018
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Fax: +49-(0)221-6504-1209
E-Mail: hauptversammlung.kis@khd.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht
sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in
der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist
demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus
arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im
Zeitraum vom Ablauf des 28. Juni 2018 (sogenanntes
Technical Record Date) bis zum Schluss der
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb
entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am
Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten
Umschreibung am 28. Juni 2018. Der Umschreibestopp
bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die
Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge
nach dem 28. Juni 2018 bei der Gesellschaft eingehen,
können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus
diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und
Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im
Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten,
Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von
ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten
zugesandt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich
die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs.
8 und 10 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit
das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§
126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt
werden:
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Hauptversammlung 2018
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die
elektronische Übermittlung des Nachweises der
Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse
an:
Telefax: +49-(0)221-6504-1209
E-Mail: hauptversammlung.kis@khd.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit
diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, sich durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den
Aktionären zugesandten Unterlagen bzw.
Vollmachtsformularen bereits vor der Hauptversammlung
bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der
vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung
der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis
zum Montag, den 4. Juni 2018, 24:00 Uhr, in
schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen
richten Sie bitte schriftlich an den Vorstand unter der
nachfolgenden Adresse:
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
- Vorstand -
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
http://www.khdis.de
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur
Hauptversammlung gemäß § 127 AktG von Aktionären,
die im Aktienregister eingetragen sind, sind bis zum
Mittwoch, den 20. Juni 2018, 24:00 Uhr, der
Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu
übersenden:
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Hauptversammlung 2018
Colonia-Allee 3
51067 Köln
oder per Telefax: +49-(0)221-6504-1209
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die im
Aktienregister eingetragen sind, können auch per E-Mail
(sabine.marzola@khd.com) übermittelt werden. Anträge
und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache
einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache
veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung
beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang
im Internet unter
http://www.khdis.de
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'
veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt
werden.
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1
AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Die Auskunft
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den
in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach
§ 19 Nr. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter
außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen festzusetzen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.khdis.de
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'.
Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG
Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag
Vermögensverwaltungs-AG, über die die Informationen
nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
http://www.khdis.de
Die Informationen finden sich dort im Bereich
'Hauptversammlung/AGM'.
Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder
Bild übertragen.
Köln, im Mai 2018
*KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG*
_DER VORSTAND_
*Weitere Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
Mitgliedschaft von Herrn Dian Xie in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- Vorsitzender des Board of Directors der KHD
Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing)
C. Ltd., Peking, Volksrepublik China;
- Mitglied des Board of Directors der Humboldt
Wedag India Private Ltd., Neu-Delhi, Indien.
Wie sich aus dem angegebenen Beruf des
Aufsichtsratskandidaten ergibt, ist der vorgeschlagene
Kandidat als Vorstand des indirekten Mutterunternehmens
der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG tätig.
Zudem ist Herr Dian Xie als Managing Director der Blake
International Ltd., als Geschäftsführer der KHD
Humboldt Wedag GmbH und als Mitglied des Board of
Directors der Humboldt Wedag, Inc., tätig. Es ergeben
sich die für Konzernunternehmen üblichen persönlichen
und geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten zur
Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und den
wesentlich an der Gesellschaft (direkt oder indirekt)
beteiligten Aktionären Blake International Ltd.,
Humboldt Wedag GmbH, KHD Humboldt Wedag GmbH und KHD
Humboldt Wedag International AG.
Der Lebenslauf des Kandidaten ist nachfolgend kurz
dargestellt:
*Dian Xie*
Vorstand der KHD Humboldt Wedag International AG,
wohnhaft in Köln
Herr Dian Xie ist seit dem 29. August 2017 Mitglied des
Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag
Vermögensverwaltungs-AG.
*Persönliche Daten:*
Geburtsdatum: 20. Juni 1959
Geburtsort: Peking
Staatsangehörigkeit: Chinesisch
*Ausbildung:*
10/1978 - 07/1982 Studium der Steuerungstechnik
an der Northwestern
Polytechnical University in
Xi'an/China
Abschluss als Senior Ingenieur
*Beruflicher Werdegang:*
07/1982 - 01/1989 Ministerium der
Luftfahrtindustrie,
Peking/China
Leitender Ingenieur
01/1989 - 04/1993 CATIC Corporation,
Peking/China
Projektmanager
04/1993 - 04/1994 AVIC International Beijing Co.
Ltd., Peking/China
Geschäftsführer der
Repräsentanz in Moskau
04/1994 - 04/2005 AVIC International Beijing Co.
Ltd., Peking/China
Leiter der Fachstelle für
Luftfahrttechnik
04/2005 - 05/2007 AVIC International Beijing Co.
Ltd., Peking/China
Assistent der Geschäftsführung
05/2007 - 12/2015 AVIC International Beijing Co.
Ltd., Peking/China
Stellvertretender
Geschäftsführer
12/2015 - 06/2017 AVIC International Beijing Co.
Ltd., Peking/China
Senior-Experte
Seit 07/2017 KHD Humboldt Wedag
International AG, Köln
Mitglied des Vorstands
2018-05-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Deutschland
E-Mail: info@khd.com
Internet: https://www.khdis.de
WKN: A1X3WW
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
690533 2018-05-29
(END) Dow Jones Newswires
May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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