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Dow Jones News
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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag -2-

DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 05.07.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-29 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG Köln - 
Wertpapierkennnummer A1X3WW - EINLADUNG ZUR 
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Donnerstag, den 5. Juli 2018, um 10:00 Uhr in 
unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 
Köln stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung 
*ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des Lageberichts der 
   Gesellschaft, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den geprüften 
   Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
   § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung 
   keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 
   10.935.132,81 in voller Höhe auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & 
   Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
6. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 
   1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 
   Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29. 
   August 2017 ist Herr Dian Xie an Stelle von 
   Herrn Yizhen Zhu, der vorher sein Amt 
   niedergelegt hatte, zum Aufsichtsratsmitglied 
   der Gesellschaft bestellt worden. 
 
   Um die Amtszeit des neu zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieds mit den Amtszeiten der 
   anderen Aufsichtsratsmitglieder zu 
   harmonisieren, erfolgt die Bestellung für 
   eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. Demzufolge erfolgt die 
   Bestellung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   genannte Person mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen: 
 
   a) Herr Dian Xie, Mitglied des Vorstands der 
      KHD Humboldt Wedag International AG, 
      wohnhaft in Köln. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen kann. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Weitere Angaben über den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind 
   im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
Unterlagen 
 
Diese Einladung, eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 
1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung, der Vorschlag des Vorstands 
für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 
2017 und die im Tagesordnungspunkt 1 genannten 
Unterlagen sind im Internet unter 
 
www.khdis.de 
 
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar 
und stehen zum Download bereit. Die genannten 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 
und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede 
Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die 
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben 
beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung 
dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff., 
67 Abs. 2 AktG und § 18 der Satzung. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der 
Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. 
Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen 
und kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt 
werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse 
spätestens am Donnerstag, den 28. Juni 2018, 24:00 Uhr, 
eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an: 
 
 KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG 
 Hauptversammlung 2018 
 Colonia-Allee 3 
 51067 Köln 
 Fax: +49-(0)221-6504-1209 
 E-Mail: hauptversammlung.kis@khd.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht 
sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in 
der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist 
demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters 
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im 
Zeitraum vom Ablauf des 28. Juni 2018 (sogenanntes 
Technical Record Date) bis zum Schluss der 
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb 
entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am 
Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten 
Umschreibung am 28. Juni 2018. Der Umschreibestopp 
bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die 
Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge 
nach dem 28. Juni 2018 bei der Gesellschaft eingehen, 
können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus 
diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen 
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und 
Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im 
Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche 
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von 
ihnen Bevollmächtigten werden Eintrittskarten 
zugesandt. 
 
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich 
die Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 
8 und 10 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit 
das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 
126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt 
werden: 
 
 KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG 
 Hauptversammlung 2018 
 Colonia-Allee 3 
 51067 Köln 
 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
elektronische Übermittlung des Nachweises der 
Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse 
an: 
 
 Telefax: +49-(0)221-6504-1209 
 E-Mail: hauptversammlung.kis@khd.com 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen 
Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten 
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über 
eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter 
Stimmrechtsvertreter 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, sich durch die von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den 
Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. 
Vollmachtsformularen bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das 
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der 
vom Aktionär erteilten Weisungen aus. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung 
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und 
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung 
der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis 
zum Montag, den 4. Juni 2018, 24:00 Uhr, in 
schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen 
richten Sie bitte schriftlich an den Vorstand unter der 
nachfolgenden Adresse: 
 
 KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG 
 - Vorstand - 
 Colonia-Allee 3 
 51067 Köln 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
http://www.khdis.de 
 
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' bekannt 
gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur 
Hauptversammlung gemäß § 127 AktG von Aktionären, 
die im Aktienregister eingetragen sind, sind bis zum 
Mittwoch, den 20. Juni 2018, 24:00 Uhr, der 
Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu 
übersenden: 
 
 KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG 
 Hauptversammlung 2018 
 Colonia-Allee 3 
 51067 Köln 
 oder per Telefax: +49-(0)221-6504-1209 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die im 
Aktienregister eingetragen sind, können auch per E-Mail 
(sabine.marzola@khd.com) übermittelt werden. Anträge 
und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache 
einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache 
veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung 
beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und 
Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang 
im Internet unter 
 
http://www.khdis.de 
 
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' 
veröffentlicht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
werden. 
 
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Die Auskunft 
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
Rechenschaft zu entsprechen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich zu stellen. Von einer 
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den 
in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach 
§ 19 Nr. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter 
außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des 
Aktionärs zeitlich angemessen festzusetzen. 
 
Weitergehende Erläuterungen 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
1 AktG finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.khdis.de 
 
und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'. 
 
Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG 
 
Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag 
Vermögensverwaltungs-AG, über die die Informationen 
nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: 
 
http://www.khdis.de 
 
Die Informationen finden sich dort im Bereich 
'Hauptversammlung/AGM'. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder 
Bild übertragen. 
 
Köln, im Mai 2018 
 
*KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG* 
 
_DER VORSTAND_ 
 
*Weitere Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
Mitgliedschaft von Herrn Dian Xie in gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten: 
 
- Vorsitzender des Board of Directors der KHD 
  Humboldt Wedag Machinery Equipment (Beijing) 
  C. Ltd., Peking, Volksrepublik China; 
- Mitglied des Board of Directors der Humboldt 
  Wedag India Private Ltd., Neu-Delhi, Indien. 
 
Wie sich aus dem angegebenen Beruf des 
Aufsichtsratskandidaten ergibt, ist der vorgeschlagene 
Kandidat als Vorstand des indirekten Mutterunternehmens 
der KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG tätig. 
Zudem ist Herr Dian Xie als Managing Director der Blake 
International Ltd., als Geschäftsführer der KHD 
Humboldt Wedag GmbH und als Mitglied des Board of 
Directors der Humboldt Wedag, Inc., tätig. Es ergeben 
sich die für Konzernunternehmen üblichen persönlichen 
und geschäftlichen Beziehungen des Kandidaten zur 
Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und den 
wesentlich an der Gesellschaft (direkt oder indirekt) 
beteiligten Aktionären Blake International Ltd., 
Humboldt Wedag GmbH, KHD Humboldt Wedag GmbH und KHD 
Humboldt Wedag International AG. 
 
Der Lebenslauf des Kandidaten ist nachfolgend kurz 
dargestellt: 
 
*Dian Xie* 
Vorstand der KHD Humboldt Wedag International AG, 
wohnhaft in Köln 
 
Herr Dian Xie ist seit dem 29. August 2017 Mitglied des 
Aufsichtsrats der KHD Humboldt Wedag 
Vermögensverwaltungs-AG. 
 
*Persönliche Daten:* 
Geburtsdatum: 20. Juni 1959 
Geburtsort: Peking 
Staatsangehörigkeit: Chinesisch 
 
*Ausbildung:* 
 
10/1978 - 07/1982 Studium der Steuerungstechnik 
                  an der Northwestern 
                  Polytechnical University in 
                  Xi'an/China 
                  Abschluss als Senior Ingenieur 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
07/1982 - 01/1989 Ministerium der 
                  Luftfahrtindustrie, 
                  Peking/China 
                  Leitender Ingenieur 
01/1989 - 04/1993 CATIC Corporation, 
                  Peking/China 
                  Projektmanager 
04/1993 - 04/1994 AVIC International Beijing Co. 
                  Ltd., Peking/China 
                  Geschäftsführer der 
                  Repräsentanz in Moskau 
04/1994 - 04/2005 AVIC International Beijing Co. 
                  Ltd., Peking/China 
                  Leiter der Fachstelle für 
                  Luftfahrttechnik 
04/2005 - 05/2007 AVIC International Beijing Co. 
                  Ltd., Peking/China 
                  Assistent der Geschäftsführung 
05/2007 - 12/2015 AVIC International Beijing Co. 
                  Ltd., Peking/China 
                  Stellvertretender 
                  Geschäftsführer 
12/2015 - 06/2017 AVIC International Beijing Co. 
                  Ltd., Peking/China 
                  Senior-Experte 
Seit 07/2017      KHD Humboldt Wedag 
                  International AG, Köln 
                  Mitglied des Vorstands 
 
2018-05-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG 
             Colonia-Allee 3 
             51067 Köln 
             Deutschland 
E-Mail:      info@khd.com 
Internet:    https://www.khdis.de 
WKN:         A1X3WW 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
690533 2018-05-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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