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DGAP-News: Alexanderwerk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Alexanderwerk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.06.2018 in Remscheid mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-29 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Alexanderwerk Aktiengesellschaft Remscheid ISIN
DE0005032007 / WKN 503200 Ergänzung der Tagesordnung
der
ordentlichen Hauptversammlung vom 22.06.2018
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 14. Mai 2018
wurde die ordentliche Hauptversammlung der
Alexanderwerk AG für Freitag, 22. Juni 2018, 11:00 Uhr,
im Kulturzentrum Klosterkirche, Klostergasse 8, 42897
Remscheid, einberufen.
Der Aktionär Jan Peter Arnz, Remscheid, hat gemäß
§ 122 Abs. 2 AktG ein Verlangen auf Ergänzung der
Tagesordnung gestellt.
Folgender Gegenstand wird auf die Tagesordnung der am
22.06.2018 stattfindenden Hauptversammlung gesetzt:
5. *Beschlussfassung über die Änderung von
§ 10 Satz 1 der Satzung*
Herr Arnz hat folgendes Verlangen
unterbreitet:
§ 10 Satz 1 der Satzung lautet gegenwärtig:
'Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei
Mitgliedern.'
Diese Formulierung in § 10 Satz 1 ('.
mindestens drei .') ist als sogenannte
variable Angabe unzulässig und muss daher
geändert werden. Vergleiche hierzu
Hüffer/Koch, Aktiengesetz, § 95 Rn. 3,
'variable Angaben (wenigstens 3 höchstens 9)
sind unzulässig.'
Deshalb soll die Satzung berichtigt und eine
bestimmte Zahl festgelegt werden. Zusätzlich
soll bei der Gelegenheit die Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder von drei auf künftig
sechs Mitglieder erhöht werden.
Hierzu schlägt Herr Arnz vor, Folgendes zu
beschließen.
'§ 10 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs (6)
Mitgliedern.'
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden im Rahmen der
Hauptversammlung zu dem Beschlussvorschlag Stellung
nehmen.
Remscheid, im Mai 2018
*Alexanderwerk*
_Der Vorstand_
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690535 2018-05-29
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May 29, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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