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DGAP-HV: QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in 
Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-29 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
QSC AG Köln Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN 
DE0005137004 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, 12. Juli 2018, um 10:00 Uhr (MESZ) 
im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29-37, 50667 
Köln) 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   QSC AG zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht 
   für die Gesellschaft und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem 
   Lagebericht für den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in 
   Gesellschaft und Konzern und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   QSC AG unter 
 
   www.qsc.de/hv 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat 
   den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von 
   4.282.294,95 Euro wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer       = 3.725.174,61 Euro 
   Dividende von 0,03 Euro 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue         = 557.120,34 Euro 
   Rechnung 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag in vorstehendem 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren 
   auf dem am 14. März 2018 dividendenberechtigten 
   Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro, 
   eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 
   über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In 
   diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat 
   der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert 
   eine Ausschüttung von 0,03 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die 
   Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: 
   Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf 
   neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 
   Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf 
   neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am 17. Juli 
   2018 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Berlin und Niederlassung in Köln zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf 
   Grundlage eines gemäß Art. 16 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   ('*Abschlussprüfungsverordnung*') durchgeführten 
   Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem 
   Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung 
   vorzuschlagen, entweder die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Hamburg und Niederlassung in Köln oder die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Berlin und Niederlassung in Köln zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der 
   Prüfungsausschuss seine Präferenz für die KPMG 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt 
   und begründet. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in 
   Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung 
   genannten Art auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG sowie §§ 1 Abs. 
   1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 10 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von 
   denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung 
   und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu 
   wählen sind. 
 
   Die Amtszeit aller amtierenden 
   Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 12. Juli 2018. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Nominierungsausschusses vor, folgende Personen 
   für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 
   12. Juli 2018 an bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   zu wählen: 
 
   6.1. Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in 
        Worpswede, Unternehmer und ehemaliger 
        Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln 
        (bis 29. Mai 2013) 
   6.2. Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, 
        selbständiger Telekommunikationsberater 
   6.3. Ina Schlie, wohnhaft in Heidelberg, 
        Senior Vice President Digital 
        Government - Government Relations MEE 
        der SAP SE, Walldorf 
   6.4. Dr.-Ing. Frank Zurlino, wohnhaft in 
        Köln, Geschäftsführer und 
        Gesellschafter der Horn & Company 
        Performance & Restructuring GmbH, 
        Düsseldorf, und Geschäftsführer der 
        neuland.digital GmbH, Düsseldorf 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen 
   an die Hauptversammlung die von ihm für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele 
   einschließlich des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium berücksichtigt. Von den Kandidaten 
   für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert 
   sich Ina Schlie aufgrund ihrer vormaligen 
   beruflichen Tätigkeit im Bereich Steuern bei der 
   SAP SE und als ehemalige Referentin einer 
   renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als 
   Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Für den Fall seiner Wahl soll Dr. Bernd 
   Schlobohm als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie 
   die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend unter 
   Ziffer II. ('Angaben zu Punkt 6 der 
   Tagesordnung') zu finden. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Ausgliederungs- und Übernahmevertrag 
   zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, 
   vom 15. Mai 2018* 
 
   Die QSC AG beabsichtigt, den Geschäftsbereich 
   Telekommunikation im Wege der Ausgliederung nach 
   dem Umwandlungsgesetz ('*UmwG*') auf die Plusnet 
   GmbH mit Sitz in Köln zu übertragen. Bei der 
   Plusnet GmbH handelt es sich um eine 100%ige 
   Tochtergesellschaft der QSC AG, die am 24. 
   Oktober 2017 in das Handelsregister des 
   Amtsgerichts Köln unter HRB 92510 eingetragen 
   wurde. 
 
   Zur Ausgliederung des Geschäftsbereichs 
   Telekommunikation hat die QSC AG als 
   übertragender Rechtsträger mit der Plusnet GmbH 
   als übernehmendem Rechtsträger am 15. Mai 2018 
   zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan 
   Klein mit dem Amtssitz in Köln mit der UR. Nr. K 
   653 für 2018 einen Ausgliederungs- und 
   Übernahmevertrag abgeschlossen 
   ('*Ausgliederungs- und Übernahmevertrag*'). 

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May 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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