
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-05-29 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. QSC AG Köln Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN DE0005137004 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 12. Juli 2018, um 10:00 Uhr (MESZ) im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29-37, 50667 Köln) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von 4.282.294,95 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer = 3.725.174,61 Euro Dividende von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag auf neue = 557.120,34 Euro Rechnung Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 14. März 2018 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Der Anspruch auf die Dividende ist am 17. Juli 2018 fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('*Abschlussprüfungsverordnung*') durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg und Niederlassung in Köln oder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG sowie §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 10 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Amtszeit aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 an bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 6.1. Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in Worpswede, Unternehmer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln (bis 29. Mai 2013) 6.2. Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, selbständiger Telekommunikationsberater 6.3. Ina Schlie, wohnhaft in Heidelberg, Senior Vice President Digital Government - Government Relations MEE der SAP SE, Walldorf 6.4. Dr.-Ing. Frank Zurlino, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer und Gesellschafter der Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, und Geschäftsführer der neuland.digital GmbH, Düsseldorf Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium berücksichtigt. Von den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert sich Ina Schlie aufgrund ihrer vormaligen beruflichen Tätigkeit im Bereich Steuern bei der SAP SE und als ehemalige Referentin einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Für den Fall seiner Wahl soll Dr. Bernd Schlobohm als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend unter Ziffer II. ('Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung') zu finden. 7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, vom 15. Mai 2018* Die QSC AG beabsichtigt, den Geschäftsbereich Telekommunikation im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz ('*UmwG*') auf die Plusnet GmbH mit Sitz in Köln zu übertragen. Bei der Plusnet GmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der QSC AG, die am 24. Oktober 2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510 eingetragen wurde. Zur Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation hat die QSC AG als übertragender Rechtsträger mit der Plusnet GmbH als übernehmendem Rechtsträger am 15. Mai 2018 zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein mit dem Amtssitz in Köln mit der UR. Nr. K 653 für 2018 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen ('*Ausgliederungs- und Übernahmevertrag*').
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2018 Dow Jones News