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DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in
Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-05-29 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
QSC AG Köln Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN
DE0005137004 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 12. Juli 2018, um 10:00 Uhr (MESZ)
im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29-37, 50667
Köln)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. *TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
QSC AG zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht
für die Gesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem
Lagebericht für den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in
Gesellschaft und Konzern und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
QSC AG unter
www.qsc.de/hv
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich sein und
mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von
4.282.294,95 Euro wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer = 3.725.174,61 Euro
Dividende von 0,03 Euro
je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue = 557.120,34 Euro
Rechnung
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag in vorstehendem
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren
auf dem am 14. März 2018 dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro,
eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In
diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat
der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert
eine Ausschüttung von 0,03 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die
Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt:
Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf
neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf
neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Der Anspruch auf die Dividende ist am 17. Juli
2018 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Berlin und Niederlassung in Köln zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu
wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf
Grundlage eines gemäß Art. 16 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
('*Abschlussprüfungsverordnung*') durchgeführten
Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem
Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, entweder die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Hamburg und Niederlassung in Köln oder die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Berlin und Niederlassung in Köln zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt
und begründet.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in
Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung
genannten Art auferlegt wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG sowie §§ 1 Abs.
1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 10 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von
denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung
und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu
wählen sind.
Die Amtszeit aller amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 12. Juli 2018.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Nominierungsausschusses vor, folgende Personen
für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am
12. Juli 2018 an bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
zu wählen:
6.1. Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in
Worpswede, Unternehmer und ehemaliger
Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln
(bis 29. Mai 2013)
6.2. Gerd Eickers, wohnhaft in Köln,
selbständiger Telekommunikationsberater
6.3. Ina Schlie, wohnhaft in Heidelberg,
Senior Vice President Digital
Government - Government Relations MEE
der SAP SE, Walldorf
6.4. Dr.-Ing. Frank Zurlino, wohnhaft in
Köln, Geschäftsführer und
Gesellschafter der Horn & Company
Performance & Restructuring GmbH,
Düsseldorf, und Geschäftsführer der
neuland.digital GmbH, Düsseldorf
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen
an die Hauptversammlung die von ihm für seine
Zusammensetzung festgelegten Ziele
einschließlich des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium berücksichtigt. Von den Kandidaten
für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert
sich Ina Schlie aufgrund ihrer vormaligen
beruflichen Tätigkeit im Bereich Steuern bei der
SAP SE und als ehemalige Referentin einer
renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als
Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Für den Fall seiner Wahl soll Dr. Bernd
Schlobohm als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie
die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend unter
Ziffer II. ('Angaben zu Punkt 6 der
Tagesordnung') zu finden.
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag
zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln,
vom 15. Mai 2018*
Die QSC AG beabsichtigt, den Geschäftsbereich
Telekommunikation im Wege der Ausgliederung nach
dem Umwandlungsgesetz ('*UmwG*') auf die Plusnet
GmbH mit Sitz in Köln zu übertragen. Bei der
Plusnet GmbH handelt es sich um eine 100%ige
Tochtergesellschaft der QSC AG, die am 24.
Oktober 2017 in das Handelsregister des
Amtsgerichts Köln unter HRB 92510 eingetragen
wurde.
Zur Ausgliederung des Geschäftsbereichs
Telekommunikation hat die QSC AG als
übertragender Rechtsträger mit der Plusnet GmbH
als übernehmendem Rechtsträger am 15. Mai 2018
zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan
Klein mit dem Amtssitz in Köln mit der UR. Nr. K
653 für 2018 einen Ausgliederungs- und
Übernahmevertrag abgeschlossen
('*Ausgliederungs- und Übernahmevertrag*').
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