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DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.07.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-05-30 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sino-German United AG München WKN SGU 888 
ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2018 
 
*Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am 
Donnerstag, den 12. Juli 2018, um 10 Uhr in der Alten Hopfenpost, 
Hopfenstraße 6, 80335 München, Deutschland, statt.* 
 
I.   *Tagesordnung* 
 
     1. *Vorlage des festgestellten 
        Jahresabschlusses und des Lageberichts 
        (einschließlich des erläuternden 
        Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
        HGB und nach § 289a HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats* 
     2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das 
        Geschäftsjahr 2017* 
     3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2017* 
     4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2018* 
     5. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
        Aufsichtsratsmitglieds* 
II.  *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
     1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
        und des Lageberichts (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats* 
 
        Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 16. 
        April 2018 den vom Vorstand aufgestellten 
        Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2017 gebilligt; der 
        Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
        Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt 
        es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
        Beschlussfassung. 
 
        Der festgestellte Jahresabschlusses und der 
        Lagebericht (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) der Sino-German 
        United AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie der 
        Berichts des Aufsichtsrats sind vom Tag der 
        Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
        Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2018.html 
 
        veröffentlicht. 
 
        Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage 
        ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden 
        alle genannten Dokumente auch in der 
        Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
     2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
        2017* 
 
        Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
        Vorstands Frau Peng Pan, Herrn Philipp 
        Birnstingl, Herrn Hui Wang und Herrn Binlei 
        Song für die Dauer ihrer jeweiligen 
        Zugehörigkeit zum Vorstand der Gesellschaft 
        Entlastung zu erteilen. 
     3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2017* 
 
        Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
        Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn 
        Dr. Duo Wang, Herrn Wei Chen und Herrn Shiqing 
        Mao für die Dauer ihrer jeweiligen 
        Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft 
        Entlastung erteilen. 
     4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2018* 
 
        Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH 
        & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
        Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
        Niederlassung Frankfurt am Main, zum 
        Abschlussprüfer der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
     5. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
        Aufsichtsratsmitglieds* 
 
        Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG 
        besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie § 9 
        Abs. 1 der Satzung, aus drei Mitgliedern; 
        mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der 
        Besetzung nicht zu beachten. Die 
        Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
        gebunden. 
 
        Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wei Chen hat 
        sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 10. 
        Juli 2017 niedergelegt. 
 
        Das Amtsgericht München hat daraufhin auf 
        Antrag des Vorstands der Sino-German United AG 
        mit Beschluss am 22. August 2017 Herrn Shiqing 
        Mao (Qingdao, China) als neues 
        Aufsichtsratsmitglied der Sino-German United AG 
        mit Wirkung vom 22. August 2017 für den 
        Zeitraum bis zum Ablauf der heutigen 
        Hauptversammlung der Sino-German United AG 
        bestellt. Angesichts der Befristung der 
        Bestellung ist die Neuwahl eines 
        Aufsichtsratsmitglieds durch die 
        Hauptversammlung erforderlich. 
 
        Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn 
        Shiqing Mao, Vice Chairman und General Manager 
        der Sino-German United Group Co., Ltd., 
        wohnhaft in Qingdao, China, für die Dauer bis 
        zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
        die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
        beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats 
        der Gesellschaft zu wählen. 
 
        Herr Mao ist bei den nachfolgend aufgeführten 
        Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu 
        bildenden Aufsichtsrats bzw. (ii) Mitglied 
        eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
        Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: 
 
        (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
        Aufsichtsrats: keine 
 
        (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
        ausländischen Kontrollgremiums eines 
        Wirtschaftsunternehmens: 
 
        * Vice Chairman der Sino-German United 
          Group Co., Ltd.; 
        * General Manager der Sino-German United 
          Group Co., Ltd. 
 
        Herr Shiqing Mao übt in der Sino-German Ecopark 
        Gruppe, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, 
        folgende Funktionen aus: 
 
        * Vice Chairman der Sino-German United 
          Group Co., Ltd.; 
        * General Manager der Sino-German United 
          Group Co., Ltd. 
 
        Herr Shiqing Mao wurde 1962 in Qingdao, China, 
        geboren. Er schloss ein Masterstudium mit der 
        Fachrichtung Business Administration ab und ist 
        mit den Grundsätzen der Unternehmensführung 
        hinreichend vertraut. Seit 2013 arbeitet Herr 
        Shiqing Mao für die Sino-German United Group 
        Co., Ltd. Vor seinem Engagement in der 
        Sino-German United Group Co., Ltd. arbeitete 
        Herr Shiqing Mao für folgende Firmen bzw. 
        Behörden: 
 
        _1978-1996_ Qingdao Public Transportation 
        Corporation; 
 
        _1996-1998_ Construction und Environmental 
        Protection Bureau des Huangdao Distriktes, 
        Qingdao; 
 
        _1998-2003 _Ministry of Organization des 
        Huangdao Distriktes, Qingdao; 
 
        _2003-2007 _Tourism Bureau des Huangdao 
        Distriktes, Qingdao; 
 
        _2007-2009 _Key Engineering Bureau des Huangdao 
        Distriktes, Qingdao; 
 
        _2009-2012_ Audit Bureau des Huangdao 
        Distriktes, Qingdao; 
 
        _2012-2013 _Traffic Bureau des Huangdao 
        Distriktes, Qingdao. 
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
     1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
        Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 
        1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den 
        Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist 
        stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
        der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 
        1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
        Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
        Aktien. 
     2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
        Stimmrechts* 
 
        (a) *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
            Hauptversammlung und die Ausübung des 
            Stimmrechts* 
 
            Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
            Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
            Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 
            sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin 
            spätestens am *Donnerstag, 5. Juli 2018* (24:00 
            Uhr), unter der nachstehenden Adresse: 
 
            Sino-German United AG 
            c/o GFEI IR Services GmbH 
            Ostergrube 11 
            30559 Hannover 
            Deutschland 
            Telefax: 0511-47 40 23 19 
            E-Mail: hv@gfei.de 
 
            bei der Gesellschaft angemeldet und ihr 
            gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 30, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

durch das depotführende Institut erbracht 
            haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der 
            Hauptversammlung, d. h. *Donnerstag, 21. Juni 
            2018* ('*Nachweisstichtag*' genannt), Aktionäre 
            der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss 
            auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
            Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
            spätestens *Donnerstag, 5. Juli 2018* (24:00 
            Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des 
            Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
            englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
            Nachweis und die Anmeldung genügt die Textform. 
 
            Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und 
            des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
            vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der 
            Sino-German United AG werden den Aktionären von 
            der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
            Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
            den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
            sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
            möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
            ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
            erforderliche Anmeldung und die 
            Übersendung des Nachweises des 
            maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
            diesen Fällen durch das depotführende Institut 
            vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass 
            grundsätzlich höchstens zwei (2) 
            Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. 
            Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel 
            und stellen keine zusätzlichen 
            Teilnahmebedingungen dar. 
 
            Der Nachweisstichtag ist das entscheidende 
            Datum für den Umfang und die Ausübung des 
            Teilnahme- und Stimmrechts in der 
            Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
            Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
            Hauptversammlung oder die Ausübung des 
            Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
            Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
            Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
            Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
            hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
            Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
            haben, können somit nicht an der 
            Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
            lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
            Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
            ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
            erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an 
            der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
            Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
            nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
            Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
            Veräußerbarkeit der Aktien. 
        (b) *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
            Bevollmächtigte* 
 
            Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
            Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
            z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
            Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
            ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes 
            zu beachten: 
 
            Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
            fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
            Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
            Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein 
            Aktionär mehr als eine Person, kann die 
            Gesellschaft eine oder mehrere Personen von 
            diesen zurückweisen. 
 
            Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
            der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
            Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
            Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf 
            können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten 
            oder unter folgender Adresse gegenüber der 
            Gesellschaft erklärt werden: 
 
            Sino-German United AG 
            Investor Relations 
            Maximilianstr. 54 
            80538 München 
            Deutschland 
            Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 
            E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de 
 
            Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann 
            ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse 
            übermittelt werden. Der Nachweis einer 
            Vollmacht kann in Textform auch am Tag der 
            Hauptversammlung an der Ein- und 
            Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
            Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
            Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
            Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten 
            Instituten, Unternehmen und Personen sind in 
            der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei 
            dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
            sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein 
            Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
            ein anderes der nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG 
            gleichgestellten Institute, Unternehmen oder 
            Personen mit der Stimmrechtsausübung 
            bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
            Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
            abzustimmen. 
 
            Ein Formular, das für die Erteilung einer 
            Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie 
            zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte, 
            die den Aktionären nach der form- und 
            fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung 
            zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular 
            kann auch auf der Internetseite der 
            Gesellschaft unter 
 
            http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html 
 
            abgerufen werden. 
 
            Auch nach Vollmachtserteilung können 
            angemeldete Aktionäre persönlich an der 
            Hauptversammlung teilnehmen. 
        (c) *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
            Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum 
            die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von 
            der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
            Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die 
            Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover, 
            von der Firma GFEI IR Services GmbH, mit dem 
            Recht zur Unterbevollmächtigung als 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. 
            Eine Vollmacht zugunsten der von der 
            Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
            erfordert, dass diesen ausdrücklich Weisungen 
            zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt 
            werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
            verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
            erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die 
            Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
            ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine 
            Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
            Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
            oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
            entgegen. 
 
            Die Erteilung der Vollmacht an die 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr 
            Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
            gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
            Textform. Aktionäre, die die 
            Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
            bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie 
            zur Erteilung von Weisungen das Formular, 
            welches sie im Rahmen der Übersendung der 
            Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die 
            von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, 
            müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der 
            Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft 
            aus organisatorischen Gründen bis Mittwoch, 11. 
            Juli 2018 (24:00 Uhr), in Textform an folgende 
            Adresse senden: 
 
            GFEI IR Services GmbH 
            Ostergrube 11 
            30559 Hannover 
            Fax: 0049 511 47402319 
            E-Mail: hv@gfei.de 
 
            Das Formular zur Vollmacht- und 
            Weisungserteilung sowie weitere Informationen 
            zu Vollmachtserteilung können auch auf der 
            Internetseite der Gesellschaft unter 
 
            http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2018.html 
 
            abgerufen werden. 
 
            Zudem können form- und fristgerecht angemeldete 
            und auf der Hauptversammlung erschienene 
            Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte die von 
            der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
            auch während der Hauptversammlung bis zum Ende 
            der Generaldebatte zur Ausübung ihres 
            Stimmrechts bevollmächtigen und diesem 
            Weisungen erteilen. 
 
            Auch nach Vollmachtserteilung an den von der 
            Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
            können angemeldete Aktionäre persönlich an der 
            Hauptversammlung teilnehmen. 
     3. *Rechte der Aktionäre* 
 
        (a) *Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 
            AktG* 
 

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May 30, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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