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DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung 
 
2018-06-01 / 09:42 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
*EINBERUFUNG* 
 
der 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
der 
 
*Fabasoft AG (FN 98699x)* 
 
*WKN 922985* 
 
*ISIN AT0000785407* 
 
am 
 
*Montag, den 2. Juli 2018, 10.00 Uhr* 
 
in den Räumlichkeiten 
 
*Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz* 
 
*Tagesordnung: * 
 
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten 
Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichtes 
sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 
vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 (2017/2018) sowie des Vorschlages 
für die Gewinnverwendung. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017/2018 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für 
das Geschäftsjahr 2017/2018. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates 
für das Geschäftsjahr 2017/2018. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder 
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019. 
 
6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien 
gemäß § 65 Abs. 3 AktG. 
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2018/2019. 
 
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des 
Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der 
Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 
4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, 
die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, 
zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener 
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie Widerruf des diesbezüglichen 
Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener 
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und 
die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich 
durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen 
Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und 
Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die 
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch 
unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre 
(Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 
 
13. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten 
Mitarbeiteroptionenmodelle. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung:* 
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens 
ab *11. Juni 2018* folgende Unterlagen zur Verfügung: 
 
- Geschäftsbericht der Gesellschaft; 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht; 
 
- Corporate Governance Bericht; 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; 
 
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 3 AktG; 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2017/2018, 
 
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates 
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und 12, inkl. Vorschlag 
für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den 
Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG 
der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihren 
fachlichen Qualifikationen, ihren beruflichen und vergleichbaren Funktionen 
und das keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 
170 Abs. 2 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11. 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der 
Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich, 
während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. 
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie 
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle 
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser 
Hauptversammlung sind spätestens ab *11. Juni 2018* außerdem auch auf 
der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik Investor 
Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm [2]) frei verfügbar 
und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, 
elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 Börsegesetz 2018. 
 
*Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung* 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz 
am Nachweisstichtag, das ist der *22. Juni 2018*, 24.00 Uhr UTC+2/MESZ 
(Ortszeit Linz). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
*Depotverwahrte Inhaberaktien* 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch 
eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot 
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein 
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. 
Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden 
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. 
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in 
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angabe 
enthalten: 
 
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 
 
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
juristischen Personen; 
 
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
 
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder 
ISIN; 
 
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 
22. Juni 2018 um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) bezieht. 
 
Depotbestätigungen müssen spätestens am *27. Juni 2018*, um 24.00 Uhr 
UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege 
bei der Gesellschaft einlangen: 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang 
mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs. 1 SVG, 
unveränderbares Dokument) 
 
per Post/Kurier: Fabasoft AG, Investor Relations, 
 
zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt 
ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient 
zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. 
 
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax 
(+43/732/606162-609) sowie mittels E-Mail an Hauptversammlung@fabasoft.com 
übermittelt werden. Das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend 
mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder 
mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach 
Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu 
übermitteln. 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
*Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung* 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, 
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu 
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er 
vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der 
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und 
in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder 
ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als 
Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 01, 2018 03:41 ET (07:41 GMT)

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