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DGAP-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung 2018-06-01 / 09:42 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. *EINBERUFUNG* der *ordentlichen Hauptversammlung* der *Fabasoft AG (FN 98699x)* *WKN 922985* *ISIN AT0000785407* am *Montag, den 2. Juli 2018, 10.00 Uhr* in den Räumlichkeiten *Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz* *Tagesordnung: * 1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 (2017/2018) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017/2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019. 6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli 2017. 13. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle. *Unterlagen zur Hauptversammlung:* Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens ab *11. Juni 2018* folgende Unterlagen zur Verfügung: - Geschäftsbericht der Gesellschaft; - Jahresabschluss mit Lagebericht; - Corporate Governance Bericht; - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; - Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG; - Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 3 AktG; jeweils für das Geschäftsjahr 2017/2018, - die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und 12, inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihren fachlichen Qualifikationen, ihren beruflichen und vergleichbaren Funktionen und das keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten; - Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 170 Abs. 2 AktG; - Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11. Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab *11. Juni 2018* außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com [1] (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm [2]) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 119 Abs. 9 Börsegesetz 2018. *Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung* Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der *22. Juni 2018*, 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. *Depotverwahrte Inhaberaktien* Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angabe enthalten: 1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 22. Juni 2018 um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) bezieht. Depotbestätigungen müssen spätestens am *27. Juni 2018*, um 24.00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs. 1 SVG, unveränderbares Dokument) per Post/Kurier: Fabasoft AG, Investor Relations, zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben. Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax (+43/732/606162-609) sowie mittels E-Mail an Hauptversammlung@fabasoft.com übermittelt werden. Das Original der Depotbestätigung ist jedoch zwingend mittels Post, Boten, E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels Übermittlung über das SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach Maßgabe der obenstehenden Ausführungen an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. *Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung* Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
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June 01, 2018 03:41 ET (07:41 GMT)