DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße
6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-06-04 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, *19. Juli 2018,* 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00 Uhr)
in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg,
ein.
Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais,
Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer
Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet.
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel &
Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 sowie des zu einem Bericht
zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs.
(1) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt
1 daher keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 2.362.110,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.362.110,00
Dividende von EUR 0,12 je
für das Geschäftsjahr 2017
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung
von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der
Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250
Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
zu bestellen, und zwar für
a) das Geschäftsjahr 2018 sowie
b) die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts
gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2
WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung
für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von
denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch
die Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 zu TOP 6
gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und
der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco
López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara
y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen
Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des
Aufsichtsrats zu wählen:
* *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner
der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L.,
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien,
* *Dr. Hans Vieregge,* Hannover,
Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
Girozentrale,
* *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Vertreter der Puerto Meloneras, S.L. in
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien, welche ihrerseits
geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
der Lopesan Hotel Management, S.L. ist,
* *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran
Canaria, Spanien, spanische Anwältin
(abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan
Hotel Management S.L.,
* *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L.,
in Las Palmas de Gran Canaria, Gran
Canaria, Spanien,
* *Agustín Manrique de Lara y Benítez de
Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien,
Präsident des Verbandes 'Confederación
Canaria de Empresarios' (kanarischer
Unternehmerverband) und Geschäftsführer
der Quesoventura S.L., Telde, Gran
Canaria, Spanien.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass
eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem
Aufsichtsrat ausscheidet,
* *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
Alleinverwalter der Rolopsan, S.A.U. in
Las Palmas de Gran Canaria, Spanien,
als Ersatzmitglied zu wählen.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser
Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
zugänglich.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie
jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen
können.
*Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas
Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
*Die Voraussetzung des § 100 Abs. (5) AktG,* der Sachverstand auf
den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl
von Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique
de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten
mit dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
*Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines
jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt
offengelegt:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen
Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren
Organen.
Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den
vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem
wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
beteiligten Aktionär.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A.
oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:
*Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer
des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von
Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung
nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem
erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr
Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen
gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der
Gesellschaft.
*Francisco López Sánchez* ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw.
Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs.
(1) Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A.
verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner
ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren
beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn
Eustasio López.
*Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der
Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt.
*Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als
Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die
Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft
die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er
Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen
Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines
Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125
Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich
Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und
der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der
Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.
*Roberto López Sánchez* ist Vertreter der Invertur Helsan S.L.U. im
Verwaltungsrat der Jandia Dunas, S.A. und Vertreter der Rolopan,
S.L.U. im Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er
ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden
Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López.
*Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben
gemacht:*
*Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Lexa, S.A.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
* Punta del Sol, S.A.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
*Dr. Hans Vieregge, Hannover*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG,
Flensburg
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co.
KG 'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG
'Conti Equator', München
* CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG,
'Conti Greenland', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
*Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Agrícola Tabaibal, S.A.U.
* Altamarena, S.A.
* Bitumex, S.A.U.
* Brickell Reach Tower 3801 LLC
* Casticar, S.A.
* Cook-Event Canarias, S.A.
* Costa Canaria de Veneguera, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
* Cuba Gestión hotelera, S.L.U.
* Dehesa de Jandía, S.A.
* Explotaciones Jandía, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Interhotelera Española, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Hotel Management, S.L.
* Lopesan Management S.L.U.
* Lopesan Satocan Investment, S.L.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Meloneras Golf, S.L.
* N.F.L.S., S.L.U.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Promociones Taidía, S.A.U.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
* Varadero Center, S.L.U.
*Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
*Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Aguas de Meloneras, A.I.E.
* Bitumex, S.A.U.
* Casticar, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Jandía Beach Center, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Novedad Digital, S.L.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
* Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in
Liqu.)
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Administración y Gestión
Promociones-Cooperativas, S.L.
* Autoridad Portuaria de Las Palmas
* Explotaciones La Calderona, S.L.
* Fundación Canaria Patronos V.P.
* Inversiones La Lucera, S.L.
* Quesoventura, S.L.
* Fundación Canaria Yrichen
*Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten;
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Jandía Dunas, S.A.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Rolopsan, S.L.U.
7. *Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel
& Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG*
Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt
9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs.
(1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach
dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen
eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder
ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu
keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals
entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2
und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels
in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in
Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des
Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen
Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene
Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§
53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der
Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die
Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten:
- Erfolgt der Erwerb der Aktien über die
Börse, darf der von der Gesellschaft
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen
Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel
(bzw. einem an die Stelle des
Xetra-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den drei
Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung
zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr
als 10% über- oder unterschreiten.
- Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches
Kaufangebot an alle Aktionäre der
Gesellschaft oder eine an die Aktionäre
der Gesellschaft gerichtete öffentliche
Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene
Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die
Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw.
Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den drei Börsentage
vor dem Tag der Veröffentlichung des
Angebots geltenden, durchschnittlichen
Schlusskurs im Xetra-Handel (bzw. einem an
die Stelle des Xetra-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse um
nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
8. *Beschlussfassungen über die Verwendung eigener Aktien nach § 71
Abs. (1) Nr. 8 AktG, auch unter Erwerbsrechtsausschluss*
Die Gesellschaft hält gegenwärtig einen Bestand von 115.750 eigenen
Aktien. Für diese eigenen Aktien sowie etwaige weitere eigene
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
