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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 
6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-06-04 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN DE0006131204 
WKN 613120 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
 
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
am Donnerstag, *19. Juli 2018,* 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00 Uhr) 
 
in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, 
ein. 
 
Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais, 
Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer 
Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet. 
 
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & 
   Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie des zu einem Bericht 
   zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. 
   (1) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
   2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 
   1 daher keinen Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 2.362.110,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 2.362.110,00 
   Dividende von EUR 0,12 je 
   für das Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung 
   von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der 
   Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 
   Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer 
   zu bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   b) die prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2 
      WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung 
      für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
      verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts entscheidet. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
   Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von 
   denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
   die Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 zu TOP 6 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und 
   der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco 
   López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara 
   y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen 
   Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des 
   Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   * *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner 
     der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., 
     Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
     Spanien, 
   * *Dr. Hans Vieregge,* Hannover, 
     Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied 
     Nord/LB Norddeutsche Landesbank 
     Girozentrale, 
   * *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Vertreter der Puerto Meloneras, S.L. in 
     Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
     Spanien, welche ihrerseits 
     geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied 
     der Lopesan Hotel Management, S.L. ist, 
   * *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran 
     Canaria, Spanien, spanische Anwältin 
     (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan 
     Hotel Management S.L., 
   * *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de 
     Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
     Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., 
     in Las Palmas de Gran Canaria, Gran 
     Canaria, Spanien, 
   * *Agustín Manrique de Lara y Benítez de 
     Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, 
     Präsident des Verbandes 'Confederación 
     Canaria de Empresarios' (kanarischer 
     Unternehmerverband) und Geschäftsführer 
     der Quesoventura S.L., Telde, Gran 
     Canaria, Spanien. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass 
   eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
   Aufsichtsrat ausscheidet, 
 
   * *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de 
     Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
     Alleinverwalter der Rolopsan, S.A.U. in 
     Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, 
 
   als Ersatzmitglied zu wählen. 
 
   Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser 
   Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ 
 
   zugänglich. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie 
   jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen 
   können. 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas 
   Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   *Die Voraussetzung des § 100 Abs. (5) AktG,* der Sachverstand auf 
   den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl 
   von Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique 
   de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten 
   mit dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines 
   jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt 
   offengelegt:* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen 
   Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren 
   Organen. 
 
   Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den 
   vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr 
   *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem 
   wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
   beteiligten Aktionär. 
 
   Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. 
   oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern: 
 
   *Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer 
   des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums 

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June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von 
   Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung 
   nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem 
   erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr 
   Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen 
   gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der 
   Gesellschaft. 
 
   *Francisco López Sánchez* ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. 
   Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. 
   (1) Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. 
   verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner 
   ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren 
   beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn 
   Eustasio López. 
 
   *Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der 
   Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt. 
 
   *Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als 
   Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die 
   Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft 
   die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er 
   Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen 
   Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines 
   Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 
   Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich 
   Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und 
   der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der 
   Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. 
 
   *Roberto López Sánchez* ist Vertreter der Invertur Helsan S.L.U. im 
   Verwaltungsrat der Jandia Dunas, S.A. und Vertreter der Rolopan, 
   S.L.U. im Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er 
   ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden 
   Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López. 
 
   *Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben 
   gemacht:* 
 
   *Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * S. de Armas y Asociados, S.L. 
   * Lexa, S.A. 
   * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, 
     S.L.U. 
   * Punta del Sol, S.A. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
 
   *Dr. Hans Vieregge, Hannover* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
   * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, 
     Flensburg 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. 
     KG 'Conti Basel', München 
   * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 
     'Conti Equator', München 
   * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG, 
     'Conti Greenland', München 
   * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
   *Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * Agrícola Tabaibal, S.A.U. 
   * Altamarena, S.A. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Brickell Reach Tower 3801 LLC 
   * Casticar, S.A. 
   * Cook-Event Canarias, S.A. 
   * Costa Canaria de Veneguera, S.A. 
   * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. 
   * Cuba Gestión hotelera, S.L.U. 
   * Dehesa de Jandía, S.A. 
   * Explotaciones Jandía, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Interhotelera Española, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Hotel Management, S.L. 
   * Lopesan Management S.L.U. 
   * Lopesan Satocan Investment, S.L. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Megahotel Faro, S.L. 
   * Meloneras Golf, S.L. 
   * N.F.L.S., S.L.U. 
   * Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
   * Promociones Faro, S.A. 
   * Promociones Taidía, S.A.U. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
   * Varadero Center, S.L.U. 
 
   *Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   *Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * Aguas de Meloneras, A.I.E. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Jandía Beach Center, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Novedad Digital, S.L. 
   * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, 
     S.L.U. 
   * Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in 
     Liqu.) 
 
   *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Administración y Gestión 
     Promociones-Cooperativas, S.L. 
   * Autoridad Portuaria de Las Palmas 
   * Explotaciones La Calderona, S.L. 
   * Fundación Canaria Patronos V.P. 
   * Inversiones La Lucera, S.L. 
   * Quesoventura, S.L. 
   * Fundación Canaria Yrichen 
 
   *Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * Jandía Dunas, S.A. 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Rolopsan, S.L.U. 
7. *Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel 
   & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 
   9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 
   (1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser 
   Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach 
   dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen 
   eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder 
   ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu 
   keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals 
   entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 
   und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels 
   in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in 
   Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des 
   Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen 
   Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene 
   Erwerbszeitpunkte, erfolgen. 
 
   Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 
   53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der 
   Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die 
   Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur 
   Abgabe von Verkaufsangeboten: 
 
   - Erfolgt der Erwerb der Aktien über die 
     Börse, darf der von der Gesellschaft 
     gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
     Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen 
     Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel 
     (bzw. einem an die Stelle des 
     Xetra-Systems getretenen funktional 
     vergleichbaren Nachfolgesystem) an der 
     Frankfurter Wertpapierbörse an den drei 
     Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung 
     zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr 
     als 10% über- oder unterschreiten. 
   - Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
     Kaufangebot an alle Aktionäre der 
     Gesellschaft oder eine an die Aktionäre 
     der Gesellschaft gerichtete öffentliche 
     Aufforderung zur Abgabe von 
     Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene 
     Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die 
     Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. 
     Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne 
     Erwerbsnebenkosten) den drei Börsentage 
     vor dem Tag der Veröffentlichung des 
     Angebots geltenden, durchschnittlichen 
     Schlusskurs im Xetra-Handel (bzw. einem an 
     die Stelle des Xetra-Systems getretenen 
     funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) 
     an der Frankfurter Wertpapierbörse um 
     nicht mehr als 10 % über- oder 
     unterschreiten. 
8. *Beschlussfassungen über die Verwendung eigener Aktien nach § 71 
   Abs. (1) Nr. 8 AktG, auch unter Erwerbsrechtsausschluss* 
 
   Die Gesellschaft hält gegenwärtig einen Bestand von 115.750 eigenen 
   Aktien. Für diese eigenen Aktien sowie etwaige weitere eigene 

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June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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