DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-06-04 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN DE0006131204 WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Donnerstag, *19. Juli 2018,* 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00 Uhr) in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein. Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais, Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet. *Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. (1) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.362.110,00 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 2.362.110,00 Dividende von EUR 0,12 je für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter Stückaktie: Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für a) das Geschäftsjahr 2018 sowie b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: * *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Dr. Hans Vieregge,* Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, * *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Puerto Meloneras, S.L. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, welche ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel Management, S.L. ist, * *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, spanische Anwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotel Management S.L., * *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, * *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, * *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Alleinverwalter der Rolopsan, S.A.U. in Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, als Ersatzmitglied zu wählen. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ zugänglich. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen können. *Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. *Die Voraussetzung des § 100 Abs. (5) AktG,* der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl von Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten mit dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. *Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:* Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren Organen. Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern: *Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums
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der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. *Francisco López Sánchez* ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López. *Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt. *Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. *Roberto López Sánchez* ist Vertreter der Invertur Helsan S.L.U. im Verwaltungsrat der Jandia Dunas, S.A. und Vertreter der Rolopan, S.L.U. im Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López. *Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:* *Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * S. de Armas y Asociados, S.L. * Lexa, S.A. * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. * Punta del Sol, S.A. * Santa Águeda Sun Golf, S.L. *Dr. Hans Vieregge, Hannover* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG, 'Conti Greenland', München * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein *Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * Agrícola Tabaibal, S.A.U. * Altamarena, S.A. * Bitumex, S.A.U. * Brickell Reach Tower 3801 LLC * Casticar, S.A. * Cook-Event Canarias, S.A. * Costa Canaria de Veneguera, S.A. * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. * Cuba Gestión hotelera, S.L.U. * Dehesa de Jandía, S.A. * Explotaciones Jandía, S.A. * Expo Meloneras, S.A. * Interhotelera Española, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. * Lopesan Hotel Management, S.L. * Lopesan Management S.L.U. * Lopesan Satocan Investment, S.L. * Lopesan Touristik, S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Maspalomas Golf, S.A. * Megahotel Faro, S.L. * Meloneras Golf, S.L. * N.F.L.S., S.L.U. * Oasis Beach Maspalomas, S.L. * Promociones Faro, S.A. * Promociones Taidía, S.A.U. * Santa Águeda Sun Golf, S.L. * Varadero Center, S.L.U. *Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. *Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * Aguas de Meloneras, A.I.E. * Bitumex, S.A.U. * Casticar, S.A. * Expo Meloneras, S.A. * Jandía Beach Center, S.A. * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. * Lopesan Touristik, S.A. * Lorcar Asesores, S.L. * Novedad Digital, S.L. * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U. * Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in Liqu.) *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Administración y Gestión Promociones-Cooperativas, S.L. * Autoridad Portuaria de Las Palmas * Explotaciones La Calderona, S.L. * Fundación Canaria Patronos V.P. * Inversiones La Lucera, S.L. * Quesoventura, S.L. * Fundación Canaria Yrichen *Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien* Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): * Jandía Dunas, S.A. * Maspalomas Golf, S.A. * Rolopsan, S.L.U. 7. *Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG* Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten: - Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. - Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft oder eine an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den drei Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots geltenden, durchschnittlichen Schlusskurs im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. 8. *Beschlussfassungen über die Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG, auch unter Erwerbsrechtsausschluss* Die Gesellschaft hält gegenwärtig einen Bestand von 115.750 eigenen Aktien. Für diese eigenen Aktien sowie etwaige weitere eigene
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June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Aktien, die die Gesellschaft auf Basis des unter TOP 7 zu fassenden Beschlusses zur Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien in Zukunft erwerben wird, wird neben der üblichen Verwendungsmöglichkeit der Einziehung der eigenen Aktien folgende spezielle Verwendungsmöglichkeit vorgeschlagen, für die der Vorstand um eine Ermächtigung zum Ausschluss des Erwerbsrechts bittet. Die eigenen Aktien könnten zum Erwerb weiterer Kommanditanteile an der Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG ('*IFA Insel*') im Wege des Anteilstausches eingesetzt werden. Das Kommanditkapital der IFA Insel wird zu 96,57% gegenwärtig von der Gesellschaft und im Übrigen von Minderheitskommanditisten gehalten. Ein derartiger Tausch von IFA Aktien in IFA Insel-Kommanditanteile würde der Gesellschaft ermöglichen, ihre Beteiligung an der IFA Insel weiter aufzubauen und die Gesellschafterstruktur im Konzern zu vereinfachen. Konkrete Verhandlungen über den Tausch sollen erst nach dieser Beschlussfassung begonnen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen. a) Der Vorstand wird befristet bis zum 18. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7 beschlossenen Ermächtigung oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre auch ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gemäß § 8 Absatz 3 Aktiengesetz erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend zu ändern. b) Der Vorstand wird befristet bis zum 18. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7 beschlossenen Ermächtigung oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre einem oder mehreren Dritten als Gegenleistung für den Erwerb dessen Kommanditbeteiligung an der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 1128 OL) zu veräußern und zu übertragen. Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmalig ausgenutzt werden. *Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre zu TOP 8 b)* Der Vorstand hat folgenden Bericht gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet: Die zu Top 8 b) erbetene Ermächtigung zum Erwerbsrechtsausschluss soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Kommanditisten der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG einen Tausch ihrer Kommanditanteile in Aktien der Gesellschaft anbieten zu können. Ein Angebot zum Tausch in Aktien der Gesellschaft erhöht möglicherweise die Bereitschaft der Minderheitskommanditisten, sich von ihren Kommanditanteilen zu trennen, da er ihnen gleichzeitig ermöglicht, weiter als Aktionäre der Gesellschaft an der Entwicklung des IFA-Konzerns zu partizipieren. Auch in Fällen von verkaufswilligen Minderheitskommanditisten können deren Anteile im Tausch gegen Aktien der Gesellschaft ohne Liquiditätsaufwand für die Gesellschaft erworben werden. Mit einem derartigen Tausch kann innerhalb des Konzern der Gesellschaft die Gesellschafterstruktur in der Weise vereinfacht werden, dass es mittelfristig und bei hoher Akzeptanz des Tauschangebots nur noch auf Ebene der Gesellschaft Minderheitsgesellschafter gibt. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Verwendungsmöglichkeit auch vorteilhaft, weil sie einen Erwerb ohne den Einsatz liquider Mittel ermöglicht. Hinsichtlich des Tauschverhältnisses wird der Vorstand sich naturgemäß jeweils am aktuellen Kurs der Aktie der Gesellschaft und dem anteiligen Unternehmenswert an der IFA Insel Anlagen GmbH & Co. KG orientieren. Der im Interesse der Gesellschaft stehende Zweck rechtfertigt die angesichts des kleinen Bestands eigener Aktien geringfügige Anteilsverwässerung der Altaktionäre; bei einem aus Sicht der Gesellschaft attraktiven Tauschverhältnis kann eine Wertverwässerung ausgeschlossen werden. 9. *Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts* Ein von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellter Investitionsplan sieht zur weiteren Neuaufstellung der Gesellschaft, die mit dem Verkauf diverser Hotels seit 2016 eingeleitet worden war, verschiedene beabsichtigte strategische Projekte vor. Zu den geplanten Maßnahmen gehören neben dem bereits eingeleiteten Hotelbauprojekt in Playa Bávaro in der Dominikanischen Republik eine zusätzliche Stufe des Kapazitätsausbaus in Playa Bávaro, die beabsichtigte Renovierung des IFA-Hotels Faro auf Gran Canaria und des IFA-Hotels auf Fehmarn, der etwaige Erwerb der noch nicht von der Gesellschaft gehaltenen 50%-Beteiligung an der Anfi-Gruppe und die Einleitung eines geplanten weiteren Hotelneubauprojekts auf den kanarischen Inseln. Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist eine Zusammenfassung des Investitionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Zur Finanzierung dieser verschiedenen strategischen Projekte und weiteren Eigenkapitalstärkung beabsichtigt die Gesellschaft, eine Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen und auf diese Weise einen Emissionserlös von ca. EUR 200 Mio. zu erzielen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 51.480.000,00, eingeteilt in 19.800.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um bis zu EUR 77.220.000,00 durch Ausgabe von bis zu 29.700.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 128.700.000,00, eingeteilt in 49.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, erhöht. Die neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt ('*Neue Aktien*'). Die Neuen Aktien werden zu dem Mindestausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz) in Höhe von EUR 2,60 je Neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:3, d.h. zwei alte Stückaktien berechtigen zum Bezug von drei neuen Stückaktien. Hierzu werden die Neuen Aktien den Aktionären im Bezugsverhältnis 2:3 zum vom Vorstand festzulegenden und bekanntzumachenden Bezugspreis innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug angeboten (mittelbares Bezugsrecht) und im Anschluss im Umfang der ausgeübten Bezugsrechte von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zum Ausgabebetrag von EUR 2,60 gezeichnet. Ein etwaiger Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen - ist an die Gesellschaft abzuführen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots und muss spätestens mit Ablauf des 18. Januar 2019 enden. Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind übertragbar, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Bezugspreis nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Platzierung, mindestens aber in Höhe des Mindestausgabebetrages von EUR 2,60, festzusetzen. c) Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann innerhalb der Bezugsfrist über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum Bezugspreis abgeben ('*Überbezug*'). Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien errechnet sich aus den 29.700.000 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich der auf den Bestand dieses Aktionärs entfallenden Bezugsaktien, die er aufgrund seines gesetzlichen Bezugsrechts beziehen darf. Wenn Überbezugsmeldungen für mehr als die Anzahl der nicht bezogenen Neuen Aktien
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