DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße
6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-06-04 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN DE0006131204
WKN 613120
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, *19. Juli 2018,* 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00 Uhr)
in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg,
ein.
Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais,
Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer
Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet.
*Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel &
Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2017 sowie des zu einem Bericht
zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs.
(1) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt
1 daher keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 2.362.110,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.362.110,00
Dividende von EUR 0,12 je
für das Geschäftsjahr 2017
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung
von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der
Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250
Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
zu bestellen, und zwar für
a) das Geschäftsjahr 2018 sowie
b) die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts
gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2
WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung
für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von
denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch
die Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 zu TOP 6
gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und
der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco
López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara
y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen
Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des
Aufsichtsrats zu wählen:
* *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner
der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L.,
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien,
* *Dr. Hans Vieregge,* Hannover,
Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
Girozentrale,
* *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Vertreter der Puerto Meloneras, S.L. in
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien, welche ihrerseits
geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
der Lopesan Hotel Management, S.L. ist,
* *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran
Canaria, Spanien, spanische Anwältin
(abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan
Hotel Management S.L.,
* *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L.,
in Las Palmas de Gran Canaria, Gran
Canaria, Spanien,
* *Agustín Manrique de Lara y Benítez de
Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien,
Präsident des Verbandes 'Confederación
Canaria de Empresarios' (kanarischer
Unternehmerverband) und Geschäftsführer
der Quesoventura S.L., Telde, Gran
Canaria, Spanien.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass
eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem
Aufsichtsrat ausscheidet,
* *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
Alleinverwalter der Rolopsan, S.A.U. in
Las Palmas de Gran Canaria, Spanien,
als Ersatzmitglied zu wählen.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser
Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
zugänglich.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie
jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen
können.
*Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas
Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
*Die Voraussetzung des § 100 Abs. (5) AktG,* der Sachverstand auf
den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl
von Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique
de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten
mit dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
*Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines
jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt
offengelegt:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen
Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren
Organen.
Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den
vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem
wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
beteiligten Aktionär.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A.
oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:
*Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer
des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-
der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von
Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung
nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem
erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr
Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen
gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der
Gesellschaft.
*Francisco López Sánchez* ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw.
Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs.
(1) Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A.
verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner
ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren
beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn
Eustasio López.
*Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der
Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt.
*Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als
Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die
Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft
die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er
Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen
Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines
Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125
Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich
Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und
der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der
Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.
*Roberto López Sánchez* ist Vertreter der Invertur Helsan S.L.U. im
Verwaltungsrat der Jandia Dunas, S.A. und Vertreter der Rolopan,
S.L.U. im Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er
ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden
Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López.
*Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben
gemacht:*
*Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Lexa, S.A.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
* Punta del Sol, S.A.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
*Dr. Hans Vieregge, Hannover*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG,
Flensburg
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co.
KG 'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG
'Conti Equator', München
* CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG,
'Conti Greenland', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
*Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Agrícola Tabaibal, S.A.U.
* Altamarena, S.A.
* Bitumex, S.A.U.
* Brickell Reach Tower 3801 LLC
* Casticar, S.A.
* Cook-Event Canarias, S.A.
* Costa Canaria de Veneguera, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
* Cuba Gestión hotelera, S.L.U.
* Dehesa de Jandía, S.A.
* Explotaciones Jandía, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Interhotelera Española, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Hotel Management, S.L.
* Lopesan Management S.L.U.
* Lopesan Satocan Investment, S.L.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Meloneras Golf, S.L.
* N.F.L.S., S.L.U.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Promociones Taidía, S.A.U.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
* Varadero Center, S.L.U.
*Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
*Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Aguas de Meloneras, A.I.E.
* Bitumex, S.A.U.
* Casticar, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Jandía Beach Center, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Novedad Digital, S.L.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
* Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in
Liqu.)
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Administración y Gestión
Promociones-Cooperativas, S.L.
* Autoridad Portuaria de Las Palmas
* Explotaciones La Calderona, S.L.
* Fundación Canaria Patronos V.P.
* Inversiones La Lucera, S.L.
* Quesoventura, S.L.
* Fundación Canaria Yrichen
*Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten;
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Jandía Dunas, S.A.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Rolopsan, S.L.U.
7. *Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel
& Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG*
Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt
9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs.
(1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach
dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen
eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder
ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu
keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals
entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2
und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels
in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in
Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des
Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen
Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene
Erwerbszeitpunkte, erfolgen.
Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§
53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der
Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die
Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe von Verkaufsangeboten:
- Erfolgt der Erwerb der Aktien über die
Börse, darf der von der Gesellschaft
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen
Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel
(bzw. einem an die Stelle des
Xetra-Systems getretenen funktional
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den drei
Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung
zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr
als 10% über- oder unterschreiten.
- Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches
Kaufangebot an alle Aktionäre der
Gesellschaft oder eine an die Aktionäre
der Gesellschaft gerichtete öffentliche
Aufforderung zur Abgabe von
Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene
Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die
Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw.
Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den drei Börsentage
vor dem Tag der Veröffentlichung des
Angebots geltenden, durchschnittlichen
Schlusskurs im Xetra-Handel (bzw. einem an
die Stelle des Xetra-Systems getretenen
funktional vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse um
nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
8. *Beschlussfassungen über die Verwendung eigener Aktien nach § 71
Abs. (1) Nr. 8 AktG, auch unter Erwerbsrechtsausschluss*
Die Gesellschaft hält gegenwärtig einen Bestand von 115.750 eigenen
Aktien. Für diese eigenen Aktien sowie etwaige weitere eigene
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -3-
Aktien, die die Gesellschaft auf Basis des unter TOP 7 zu fassenden
Beschlusses zur Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien in Zukunft
erwerben wird, wird neben der üblichen Verwendungsmöglichkeit der
Einziehung der eigenen Aktien folgende spezielle
Verwendungsmöglichkeit vorgeschlagen, für die der Vorstand um eine
Ermächtigung zum Ausschluss des Erwerbsrechts bittet.
Die eigenen Aktien könnten zum Erwerb weiterer Kommanditanteile an
der Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG ('*IFA
Insel*') im Wege des Anteilstausches eingesetzt werden. Das
Kommanditkapital der IFA Insel wird zu 96,57% gegenwärtig von der
Gesellschaft und im Übrigen von Minderheitskommanditisten
gehalten. Ein derartiger Tausch von IFA Aktien in IFA
Insel-Kommanditanteile würde der Gesellschaft ermöglichen, ihre
Beteiligung an der IFA Insel weiter aufzubauen und die
Gesellschafterstruktur im Konzern zu vereinfachen. Konkrete
Verhandlungen über den Tausch sollen erst nach dieser
Beschlussfassung begonnen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen.
a) Der Vorstand wird befristet bis zum 18.
Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7
beschlossenen Ermächtigung oder einer
früher erteilten Ermächtigung erworbenen
eigenen Aktien neben einer
Veräußerung über die Börse oder über
ein Angebot an alle Aktionäre auch ganz
oder in Teilbeträgen, einmal oder
mehrmals einzuziehen, ohne dass die
Einziehung oder ihre Durchführung eines
weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Die Einziehung führt zur
Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann
auch im vereinfachten Verfahren ohne
Kapitalherabsetzung durch Anpassung des
anteiligen Betrags des Grundkapitals der
übrigen Aktien gemäß § 8 Absatz 3
Aktiengesetz erfolgen. Der Vorstand ist
für diesen Fall ermächtigt, die Angabe
der Zahl der Aktien in der Satzung
entsprechend zu ändern.
b) Der Vorstand wird befristet bis zum 18.
Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7
beschlossenen Ermächtigung oder einer
früher erteilten Ermächtigung erworbenen
eigenen Aktien unter Ausschluss des
Erwerbsrechts der Aktionäre einem oder
mehreren Dritten als Gegenleistung für
den Erwerb dessen Kommanditbeteiligung an
der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG
(eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Lübeck unter HRB 1128 OL) zu
veräußern und zu übertragen. Diese
Ermächtigung kann ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmalig
ausgenutzt werden.
*Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186
Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Erwerbsrechts der
Aktionäre zu TOP 8 b)*
Der Vorstand hat folgenden Bericht gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8
Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet:
Die zu Top 8 b) erbetene Ermächtigung zum Erwerbsrechtsausschluss
soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage zu
versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Kommanditisten der
IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG einen Tausch ihrer
Kommanditanteile in Aktien der Gesellschaft anbieten zu können. Ein
Angebot zum Tausch in Aktien der Gesellschaft erhöht möglicherweise
die Bereitschaft der Minderheitskommanditisten, sich von ihren
Kommanditanteilen zu trennen, da er ihnen gleichzeitig ermöglicht,
weiter als Aktionäre der Gesellschaft an der Entwicklung des
IFA-Konzerns zu partizipieren. Auch in Fällen von verkaufswilligen
Minderheitskommanditisten können deren Anteile im Tausch gegen
Aktien der Gesellschaft ohne Liquiditätsaufwand für die Gesellschaft
erworben werden.
Mit einem derartigen Tausch kann innerhalb des Konzern der
Gesellschaft die Gesellschafterstruktur in der Weise vereinfacht
werden, dass es mittelfristig und bei hoher Akzeptanz des
Tauschangebots nur noch auf Ebene der Gesellschaft
Minderheitsgesellschafter gibt. Aus Sicht der Gesellschaft ist die
Verwendungsmöglichkeit auch vorteilhaft, weil sie einen Erwerb ohne
den Einsatz liquider Mittel ermöglicht. Hinsichtlich des
Tauschverhältnisses wird der Vorstand sich naturgemäß jeweils
am aktuellen Kurs der Aktie der Gesellschaft und dem anteiligen
Unternehmenswert an der IFA Insel Anlagen GmbH & Co. KG orientieren.
Der im Interesse der Gesellschaft stehende Zweck rechtfertigt die
angesichts des kleinen Bestands eigener Aktien geringfügige
Anteilsverwässerung der Altaktionäre; bei einem aus Sicht der
Gesellschaft attraktiven Tauschverhältnis kann eine Wertverwässerung
ausgeschlossen werden.
9. *Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen
Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts*
Ein von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellter Investitionsplan
sieht zur weiteren Neuaufstellung der Gesellschaft, die mit dem
Verkauf diverser Hotels seit 2016 eingeleitet worden war,
verschiedene beabsichtigte strategische Projekte vor. Zu den
geplanten Maßnahmen gehören neben dem bereits eingeleiteten
Hotelbauprojekt in Playa Bávaro in der Dominikanischen Republik eine
zusätzliche Stufe des Kapazitätsausbaus in Playa Bávaro, die
beabsichtigte Renovierung des IFA-Hotels Faro auf Gran Canaria und
des IFA-Hotels auf Fehmarn, der etwaige Erwerb der noch nicht von
der Gesellschaft gehaltenen 50%-Beteiligung an der Anfi-Gruppe und
die Einleitung eines geplanten weiteren Hotelneubauprojekts auf den
kanarischen Inseln. Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist
eine Zusammenfassung des Investitionsplans auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.
Zur Finanzierung dieser verschiedenen strategischen Projekte und
weiteren Eigenkapitalstärkung beabsichtigt die Gesellschaft, eine
Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre
durchzuführen und auf diese Weise einen Emissionserlös von ca. EUR
200 Mio. zu erzielen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft von
derzeit EUR 51.480.000,00, eingeteilt in
19.800.000 Stück auf den Inhaber lautende
Stückaktien, wird um bis zu EUR
77.220.000,00 durch Ausgabe von bis zu
29.700.000 Stück neuen, auf den Inhaber
lautende Stückaktien gegen Bareinlagen
auf bis zu EUR 128.700.000,00, eingeteilt
in 49.500.000 Stück auf den Inhaber
lautende Stückaktien, erhöht. Die neuen
Aktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 2,60 sind ab dem 1.
Januar 2018 gewinnberechtigt ('*Neue
Aktien*'). Die Neuen Aktien werden zu dem
Mindestausgabebetrag gemäß § 9 Abs.
1 AktG (Aktiengesetz) in Höhe von EUR
2,60 je Neuer Aktie ausgegeben. Das
Bezugsverhältnis beträgt 2:3, d.h. zwei
alte Stückaktien berechtigen zum Bezug
von drei neuen Stückaktien. Hierzu werden
die Neuen Aktien den Aktionären im
Bezugsverhältnis 2:3 zum vom Vorstand
festzulegenden und bekanntzumachenden
Bezugspreis innerhalb der Bezugsfrist zum
Bezug angeboten (mittelbares Bezugsrecht)
und im Anschluss im Umfang der ausgeübten
Bezugsrechte von einem Kreditinstitut
oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder §
53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des
Gesetzes über das Kreditwesen tätigen
Unternehmen zum Ausgabebetrag von EUR
2,60 gezeichnet. Ein etwaiger Mehrerlös -
unter Abzug einer angemessenen Provision,
der Kosten und Auslagen - ist an die
Gesellschaft abzuführen. Die Bezugsfrist
beträgt mindestens zwei Wochen ab
Bekanntmachung des Bezugsangebots und
muss spätestens mit Ablauf des 18. Januar
2019 enden. Die Bezugsrechte auf die
Neuen Aktien sind übertragbar, ein
börsenmäßiger Bezugsrechtshandel
wird nicht organisiert.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und
ihrer Durchführung, insbesondere den
Bezugspreis nach pflichtgemäßen
Ermessen unter Berücksichtigung einer
bestmöglichen Platzierung, mindestens
aber in Höhe des Mindestausgabebetrages
von EUR 2,60, festzusetzen.
c) Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann
innerhalb der Bezugsfrist über den auf
seinen Bestand an alten Aktien nach
Maßgabe des Bezugsverhältnisses
entfallenden Bezug hinaus ein
verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer
Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum
Bezugspreis abgeben ('*Überbezug*').
Die maximale Gesamtzahl der von einem
Aktionär durch einen Überbezug
jeweils erwerbbaren Neuen Aktien
errechnet sich aus den 29.700.000 Neuen
Aktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich
der auf den Bestand dieses Aktionärs
entfallenden Bezugsaktien, die er
aufgrund seines gesetzlichen Bezugsrechts
beziehen darf. Wenn
Überbezugsmeldungen für mehr als die
Anzahl der nicht bezogenen Neuen Aktien
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -4-
abgegeben werden, werden die
Überbezugsmeldungen nicht oder nur
teilweise angenommen. In diesem Fall wird
der Überbezug quotal zugeteilt, das
heißt in dem Verhältnis, in dem die
gesetzlichen Bezugsrechte ausgeübt
wurden. Soweit die Ausübung von
gesetzlichen Bezugsrechten oder
Überbezugsmeldungen dazu führen
würde, dass rechnerisch Ansprüche der
Aktionäre auf Bruchteile von neuen Aktien
entstehen, haben die Aktionäre
hinsichtlich der entstehenden
Aktienspitzen keinen Anspruch auf
Zuteilung und Lieferung Neuer Aktien.
d) Dieser Beschluss über die Erhöhung des
Grundkapitals wird hinfällig, wenn und
soweit die Neuen Aktien nicht bis zum
Ablauf des 18. Januar 2019 gezeichnet
worden sind.
e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung von § 4 Abs. 1 der Satzung
(Grundkapital) der Gesellschaft
entsprechend des Umfangs der Durchführung
der Kapitalerhöhung anzupassen.
*Unterlagen*
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über
die Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in Duisburg aus:
* die Einberufung mit der Tagesordnung der
Hauptversammlung;
* der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2017;
* der zu einem Bericht zusammengefasste
Lagebericht und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2017 nebst dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §
289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. (1) HGB und
* der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2017;
* Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1
Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den
Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre zu
TOP 8b);
* eine zusammenfassende Darstellung des
Investitionsplans der Gesellschaft.
Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen
gemäß § 124a AktG auf der Internetseite zugänglich:
* der Inhalt der Einberufung, die die
Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein
Beschluss gefasst werden soll;
* die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
(vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 49 Abs.
(1) Nr. 1 WpHG);
* die Formulare, die bei Stimmabgabe durch
Vertretung zu verwenden sind;
* die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch
Briefwahl zu verwenden sind; sowie
* ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung
bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen
von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2)
AktG (unverzüglich nach Zugang).
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder
englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage
vor der Versammlung, d.?h. bis zum 12. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.
Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht
mitzurechnen.
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de*
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer
Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung, d.?h. auf den 28. Juni 2018, 00:00 Uhr
(MESZ) *('Nachweisstichtag')*, beziehen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
*Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben
haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie
hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe*
Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person),
durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt
werden.
a) *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten,
d.?h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und
geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der
Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht
erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte.
Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht,
muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
*E-Mail: *IFA-HV2018@computershare.de
b) *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die
Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist
für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären
die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der
Eintrittskarte ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch
auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
heruntergeladen werden.
Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren
Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft spätestens am 17. Juli 2018, 24:00 Uhr
(MESZ), an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
*E-Mail: *IFA-HV2018@computershare.de
Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
c) *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl
vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der
Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die
Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen.
Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. (5) Satz
3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist
für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes
Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein
Teilnehmer der Hauptversammlung ist.
Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch
auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der
Eintrittskarte.
Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum
Ablauf des 17. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform
oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -5-
werden:
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Fax: +49 (0) 89 30903-74675*
*E-Mail.: *IFA-HV2018@computershare.de
Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend.
Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen
Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die
Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den
Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als
Widerruf der Briefwahlstimmen.
Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über
solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung oder
später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und?/?oder
Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt.
d) *Rangfolge*
Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die
Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als
vorrangig betrachtet.
Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die
Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt
abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten
nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge
berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.
*Rechte der Aktionäre*
*Recht zur Ergänzung der Tagesordnung*
Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000
Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 18. Juni 2018,
zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei
nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über
den Antrag halten.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende Adresse der
Gesellschaft zu richten.
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*Vorstand*
*Düsseldorfer Str. 50*
*47051 Duisburg*
*Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge*
Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten
Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und müssen,
damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens
14 Tage vor der Versammlung, d.?h. bis zum 4. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ),
unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
*Vorstand*
*Düsseldorfer Str. 50*
*47051 Duisburg*
*Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90*
Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der
Internetseite der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag
brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht
zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird
diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich gemacht,
speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der
Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet
werden müssen. Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, zu den
Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet,
Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der
vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne
von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.
*Auskunftsrecht*
Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung
teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso
erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und
Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht
berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu
verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen
durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen einer
Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung
mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und
Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
*Zusätzliche Angaben gemäß § 49 Abs. (1) Nr. 1 WpHG*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 51.480.000,00 und ist eingeteilt in 19.800.000
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon
115.750 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt
sind.
Duisburg, im Juni 2018
*IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
*Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die IFA Hotel & Touristik AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des
Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren
Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl,
Besitzart der Aktien und Nr. der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen
Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die
jeweiligen Kreditinstitute der Aktionäre übermitteln diese für die Führung
des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung relevanten
Daten an die IFA Hotel & Touristik AG. Die Datenverarbeitung ist für die
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten
über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.
Die IFA Hotel & Touristik AG bedient sich externer Dienstleister
(Hauptversammlungs-Agenturen, Banken) für die Ausrichtung der
Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit
erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen
Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister
die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der
Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages
verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine
Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen
erfolgt nicht.
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen
Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf
Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf
Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach
Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu.
Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse
geltend machen:
IFA Hotel & Touristik AG
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Yaiza García Suárez, Jordi Llinàs
Serra
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
IFA Hotel & Touristik AG
Datenschutzbeauftragter
Düsseldorfer Str. 50
47051 Duisburg
Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90
_Anlage 1:_ *Lebensläufe der Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat*
*Santiago de Armas Fariña*
*Persönliche Daten*
Name Santiago de Armas Fariña
Anschrift (beruflich) Avenida Rafael Cabrera,
4-1ºP
35002 Las Palmas de Gran
Canaria
Geburtsdatum 13.03.1954
*Berufserfahrung*
*Anwalt für Gesellschafts-
und Wirtschaftsrecht*
seit 05/1979 Eingetragen in der
Anwaltskammer von Las
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -6-
Palmas de Gran Canaria
seit 01/1995 Präsident und Direktor der
Handelsgesellschaft S. de
Armas y Asociados, S.L.,
einer Kanzlei für Rechts-,
Wirtschafts- und
Unternehmensberatung
*Ausbildung*
06/1977 Abschluss Jurastudium
La Laguna
Fachlehrgang Steuerrecht
und Steuerberatung, Madrid
*Aktuelle Mandate*
seit 01/2001 *Mitglied des
Aufsichtsrats der IFA
Hotel & Touristik AG,
Vorsitzender seit 10/2005*
Mitgliedschaft in den im
Anhang des
Jahresabschlusses 2016 der
IFA Hotel & Touristik AG
angegebenen Gremien
Stellvertretender
Vorsitzender der
Industrie- und
Handelskammer von Las
Palmas und Vorsitzender
des Tourismusausschusses
Mitglied der
Geschäftsführung des
Hotelverbandes von Gran
Canaria, Lanzarote und
Fuerteventura
Mitglied des
Sozialausschusses der
Universität von Las Palmas
Mitglied der
Geschäftsführung des
Arbeitgeberverbandes von
Las Palmas
*Sonstige Kenntnisse*
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (mittlere
Kenntnisse)
*Dr. Hans Vieregge*
*Persönliche Daten*
Name Hans Vieregge
Anschrift Franziusweg 8
30167 Hannover
Geburtsdatum 12.07.1941
*Berufserfahrung*
31.12.2006 Ruhestand
1987-2006 Vorstand Nord-LB, Hannover
Verantwortlich für
unterschiedliche Bereiche des
Firmen- und
Privatkundengeschäfts; seit
1993 verantwortlich für die
Schiffs- und
Flugzeugfinanzierungen und die
Niederlassung Singapur; die
letzen Jahre als Vertreter des
Vorstandsvorsitzenden
1969-1987 Mitarbeiter HSBC Trinkaus und
Burkhardt, Schwerpunkte Kredit-
und Auslandsgeschäfte, zentrale
Marketingaufgaben
seit 1983
Generalbevollmächtigter
1967-1968 Assistent am Seminar für
Wirtschaftspolitik, Universität
Köln
*Ausbildung*
1962-1966 *Volkswirtschaftsstudium in
München und Köln*
*Aktuelle Mandate*
Seit 1994 *Mitglied im Aufsichtsrat der
IFA Hotel & Touristik AG*
Mitgliedschaft in den im Anhang
des Jahresabschlusses der IFA
Hotel & Touristik AG
angegebenen Gremien
*Sonstige Kenntnisse*
Sprachkenntnisse Deutsch (Muttersprache)
Englisch (fließend)
*Francisco López Sánchez*
*Persönliche Daten*
Name Francisco López Sánchez
Anschrift c/Alcalde Enrique Jorge, 1
35100 San Fernando de
Maspalomas
Geburtsdatum 13.07.1979
*Berufserfahrung*
Seit 2003 *Geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied*
Lopesan Hotels & Resorts
2002-2003 *Verwaltungsangestellter*
Prepaid Network Corp., Miami,
Florida / USA
2001 *Praktikum Geschäftsleitung*
Gran Hotel Lopesan Costa
Meloneras, Gran Canaria,
Spanien
2000 *Verkaufsmitarbeiter*
Key Travel, S.L., Las Palmas de
Gran Canaria, Spanien
*Ausbildung*
1994-1998 *Abitur*
Saddlebrook High School, Tampa,
Florida / USA
1998-2002 *Bachelor of Hospitality
Management*
Florida International
University, Miami, Florida /
USA
*Aktuelle Mandate*
Seit 07/2008 *Mitglied im Aufsichtsrat der
IFA Hotel & Touristik AG*
Mitgliedschaft in den im Anhang
des Jahresabschlusses der IFA
Hotel & Touristik AG 2016
angegebenen Gremien
*Sonstige Kenntnisse*
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (fließend)
*Inés Arnaldos*
*Persönliche Daten*
Name Inés Arnaldos
Anschrift c/Concepción Arenal, 2-2°
35006 Las Palmas de Gran
Canaria
Geburtsdatum 15.05.1980
*Berufserfahrung*
Seit Januar 2006 *Anwältin in der
Rechtsabteilung*
Gruppe Lopesan
*Ausbildung*
1990-1998 Deutsche Schule in Las Palmas
de Gran Canaria. Abschluss:
Abitur
1998-2002 *Jurastudium an der Universität
CEU San Pablo, Madrid.
Fachgebiet EU-Recht*
10/2002-01/2003 Abschluss Experte für EU-Recht
- Universität CEU San Pablo,
Madrid
01/2003-07/2003 Abschluss Experte für EU-Recht
- Sorbonne, Paris/Universität
Madrid
11/2003-06/2005 Vorbereitung für die Prüfung
zur Aufnahme in den staatlichen
Dienst
09/2008-06/2010 Praktische Ausbildung zum
Anwalt - Akademie für
Rechtspraxis, Las Palmas
11/2010 Zertifikat über die berufliche
Befähigung
*Aktuelle Mandate*
Keine
*Sonstige Kenntnisse*
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Deutsch
Französisch
Englisch
*Antonio Carlos Rodríguez Pérez*
*Persönliche Daten*
Name Antonio C. Rodríguez Pérez
Anschrift c/Concepción Arenal, 2-2°
35006 Las Palmas de Gran
Canaria
Geburtsdatum 29.01.1966
*Berufserfahrung*
Seit 2007 *Geschäftsführer Finanzen*
Gruppe Lopesan
1994-2007 *Geschäftsführer
Immobilienabteilung*
Gruppe Lopesan
1993-1994 *Verwaltungsangestellter*
Unternehmen der
metallverarbeitenden Industrie
*Ausbildung*
1992 *Studium zum Diplomvolkswirt
und Diplombetriebswirt -
Universität von Barcelona*
Ergänzende
Fortbildungsmaßnahmen:
* MBA direkte und indirekte
Besteuerung
* steuerliche und
buchhalterische Konsolidierung
* finanzielle Transaktionen
* internationaler Handel
* Fusionen und Erwerbe
* Unternehmensbewertung
* Informationssysteme für
Unternehmen
* gruppeninterne Transaktionen
*Aktuelle Mandate*
seit 07/2002 *Mitglied im Aufsichtsrat der
IFA Hotel & Touristik AG*
Mitgliedschaft in den im Anhang
des Jahresabschlusses 2016 der
IFA Hotel & Touristik AG
angegebenen Gremien
*Sonstige Kenntnisse*
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (mittleres Niveau)
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo*
*Persönliche Daten*
Name Agustín Manrique de Lara y
Benítez de Lugo
Anschrift El Cortijo
35218 Telde / Gran Canaria -
Spanien
Geburtsdatum 05.04.1964
*Berufserfahrung*
Seit 1998 *Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied *
El Cortijo - Quesoventura
1996-1999 *Generaldirektor Kanarische
Inseln*
Gecovisa (Immobilienverwaltung)
1994-1996 *Regionaldirektor Madrid*
Gecovisa (Immobilienverwaltung)
1993-1994 *Controller*
Sozialversicherung Madrid:
Kostenstelle Notaufnahme
1991-1993 *Generaldirektor Spanien*
Goddard & Loyd España, S.A.
(Immobilienprojekte)
1988-1991 *Assistent des Präsidenten*
Afisa (Immobilien)
1987-1988 *Analyst für Finanz- und
Immobilieninvestitionen*
Ron Investment (Merchant Bank
der Gruppe Marc Rich)
*Ausbildung*
1995 *Diplomvolkswirt und
Diplombetriebswirt -
Universität von Madrid*
1994 Master in Business
Administration - MBS, Houston
University
*Aktuelle Mandate*
Seit 07/2014 *Mitglied im Aufsichtsrat der
IFA Hotel & Touristik AG*
Mitgliedschaft in den im Anhang
des Jahresabschlusses der IFA
Hotel & Touristik AG 2016
angegebenen Gremien
Seit 2013 Präsident des Kanarischen
Unternehmerverbands
Seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrats
der Hafenbehörde von Las Palmas
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Seit 2013 Mitglied des Tourismusverbands
von Gran Canaria
*Sonstige Kenntnisse*
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (fließend)
*Roberto José López Sánchez*
*Persönliche Daten*
Name Roberto J. López Sánchez
Anschrift (beruflich) c/ Alcalde Enrique Jorge 1
35100 San Fernando de
Maspalomas
Geburtsdatum 14.08.1974
*Berufserfahrung*
Seit 2002 *Geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied*
Lopesan Hotels & Resorts
2001-2002 *Assistent
Betriebsdirektor*
Gruppe Lopesan (Creativ
Hotels)
*Ausbildung*
1998 *Abschluss
Betriebswirtschaftsstudium
*
Roger Williams-Universität
Bristol, Rhode Island, USA
Diverse Lehrgänge
1999 * Motivation am
Arbeitsplatz
2000 * Motivation in
Stresssituationen
2001 * Ein- und Verkauf im
Hotelwesen
* Personalwesen
*Aktuelle Mandate*
Seit 12/2006 *Mitglied im Aufsichtsrat
der IFA Hotel & Touristik
AG*
Mitgliedschaft in den im
Anhang des
Jahresabschlusses der IFA
Hotel & Touristik AG 2016
angegebenen Gremien
*Sonstige Kenntnisse*
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
Englisch (fließend)
2018-06-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorfer Strasse 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon: +49 203 99276-0
Fax: +49 203 99276-90
E-Mail: ssanchez@ifahotels.com
Internet: http://www.ifahotels.com
ISIN: DE0006131204
WKN: 613120
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
692105 2018-06-04
(END) Dow Jones Newswires
June 04, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
