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DGAP-Media / 2018-06-05 / 09:33
Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Eberhard Köbe, Hamburg, bis zur nächsten
Hauptversammlung, in der die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen
kann, nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen einer seit 28.02.2018 bestehenden
Unterbesetzung zum Mitglied des Aufsichtsrats der ALBIS Leasing AG bestellt.
Das Amtsgericht folgt damit dem Vorschlag, den der Aufsichtsrat bereits der
am 11.07.2018 stattfindenden Hauptversammlung unterbreitet hat.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 04.06.2018 sind Herr
Dr. Rolf Aschermann als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr.
Horst Zündorf als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt
worden.
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Emittent/Herausgeber: ALBIS Leasing AG
Schlagwort(e): Finanzen
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June 05, 2018 03:33 ET (07:33 GMT)
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