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DGAP-Media / 2018-06-05 / 09:33 Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Eberhard Köbe, Hamburg, bis zur nächsten Hauptversammlung, in der die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen kann, nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen einer seit 28.02.2018 bestehenden Unterbesetzung zum Mitglied des Aufsichtsrats der ALBIS Leasing AG bestellt. Das Amtsgericht folgt damit dem Vorschlag, den der Aufsichtsrat bereits der am 11.07.2018 stattfindenden Hauptversammlung unterbreitet hat. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 04.06.2018 sind Herr Dr. Rolf Aschermann als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr. Horst Zündorf als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt worden. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: ALBIS Leasing AG Schlagwort(e): Finanzen 2018-06-05 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ALBIS Leasing AG Ifflandstraße 4 22087 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0) 40-808 100-100 Fax: +49 (0) 40-808 100-179 E-Mail: info@albis-leasing.de Internet: www.albis-leasing.de ISIN: DE0006569403 WKN: 656940 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP-Media 692317 2018-06-05
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June 05, 2018 03:33 ET (07:33 GMT)