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Elektroauto: Formulare, Server und die 1,04 Euro-Differenz

Wir haben seit Dezember 2017 ein E-Auto eines deutschen Herstellers im Fuhrpark und nun schon über fünf Monate E-Praxis hinter uns - inklusive Antragstellung auf die E-Prämie Unsere marktEINBLICKE und Erkenntnisse.

Der alte Leasingvertrag läuft aus. Was kommt danach? Durch die Erkenntnis, dass unser Verlag im Ballungsraum Stuttgart angesiedelt ist und sich die Landeshauptstadt nicht erst seit gestern zur Ökohochburg mausern will, war die Entscheidung schnell getroffen. Wir stiegen auf ein E-Auto um. Wir probieren das einmal! Zunächst für drei Jahre im Leasing. Das Auto hatten wir schnell konfiguriert. Bestellt ebenfalls. Anfang Dezember 2017 holten wir es ab. Nachdem wir uns über den Kfz-Steuerbescheid gefreut hatten (unter 30 Euro im Jahr) kam die Frage auf: Wie war das nochmal mit der Prämie? Ein Anruf beim Autoverkäufer brachte schnell Klarheit. Also in der Theorie - die jeder zuhauf seit Juli 2016 in den Medien verfolgen konnte:

Die Fakten. Eine E-Auto-Prämie kann seit dem 2. Juli 2016 beantragt werden. Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die einen Anschaffungspreis von maximal 60.000 Euro aufweisen. Der schicke Tesla S ist damit außen vor. Für einen reinen E-Wagen mit Batterie gibt es 4.000 Euro, für eine Hybrid-Wagen, der per Steckdose geladen wird und noch einen ergänzenden Verbrennungsmotor besitzt, sind es immerhin noch 3.000 Euro. Für uns hieß das also: 3.000 Euro sollten irgendwie zu bekommen sein. Soweit verstanden. Nun ging es an die Beantragung. Auf der Internetseite des "BafA" kamen wir weiter. Es steht dort im feinsten Beamtendeutsch, was zu tun ist.

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