Leipzig (ots) - Folgender Text ist bei exakter Quellenangabe MDR freigegeben:
Der Regelsatz von Harzt-IV-Empfängern soll dringend nachgebessert werden. Das fordert die Caritas Erfurt im MDR-Nachrichtenmagazin "Exakt". Der Betrag, der im monatlichen Regelsatz für Strom vorgesehen ist, reiche nicht aus. Das sagte der Koordinator des Projekts "Stromsparcheck" der Caritas in Erfurt, Robert Kümmel: "Wir haben festgestellt, dass es in der Regel mindestens einen Fehlbedarf von neun bis zehn Euro für diese Haushalte gibt." Jetzt müsse politisch gehandelt werden.
Im Hartz-IV-Betrag sind monatlich 35 Euro für die Stromkosten vorgesehen. Dieser Betrag hat sich seit 2008 lediglich um etwa sieben Euro erhöht, der durchschnittliche Strompreis in Deutschland verdoppelte sich hingegen seit dem Jahr 2000. Diese Steigerung trifft Empfänger von Hartz-IV-Leistungen am stärksten. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung geben sozial schwache Haushalte etwa 82 Prozent ihres Einkommens für Grundbedürfnisse aus. Dazu gehören Wohnen, Strom und Wasser. Bei Besserverdienenden sind es dagegen nur knapp 50 Prozent des Einkommens.
Den "Stromsparcheck" gibt es bundesweit. Den Service können Menschen nutzen, die Sozialleistungen vom Amt erhalten, wie zum Beispiel Wohngeld oder Hartz IV. Bei dem Check wird festgestellt, wie die Leistungsempfänger in ihrer Wohnung möglicherweise Energie und damit Kosten einsparen können.
Mehr dazu unter: www.mdr.de/investigativ
OTS: MDR Exklusiv-Meldung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/129256 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_129256.rss2
Pressekontakt: MDR, CvD Kristina Ehrlich, Tel.: (0341) 3 00 48 24, E-Mail: kristina.Ehrlich@mdr.de
Der Regelsatz von Harzt-IV-Empfängern soll dringend nachgebessert werden. Das fordert die Caritas Erfurt im MDR-Nachrichtenmagazin "Exakt". Der Betrag, der im monatlichen Regelsatz für Strom vorgesehen ist, reiche nicht aus. Das sagte der Koordinator des Projekts "Stromsparcheck" der Caritas in Erfurt, Robert Kümmel: "Wir haben festgestellt, dass es in der Regel mindestens einen Fehlbedarf von neun bis zehn Euro für diese Haushalte gibt." Jetzt müsse politisch gehandelt werden.
Im Hartz-IV-Betrag sind monatlich 35 Euro für die Stromkosten vorgesehen. Dieser Betrag hat sich seit 2008 lediglich um etwa sieben Euro erhöht, der durchschnittliche Strompreis in Deutschland verdoppelte sich hingegen seit dem Jahr 2000. Diese Steigerung trifft Empfänger von Hartz-IV-Leistungen am stärksten. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung geben sozial schwache Haushalte etwa 82 Prozent ihres Einkommens für Grundbedürfnisse aus. Dazu gehören Wohnen, Strom und Wasser. Bei Besserverdienenden sind es dagegen nur knapp 50 Prozent des Einkommens.
Den "Stromsparcheck" gibt es bundesweit. Den Service können Menschen nutzen, die Sozialleistungen vom Amt erhalten, wie zum Beispiel Wohngeld oder Hartz IV. Bei dem Check wird festgestellt, wie die Leistungsempfänger in ihrer Wohnung möglicherweise Energie und damit Kosten einsparen können.
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