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Dow Jones News
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Global Blockchain Technologies Corp.: Nach Sensations-Deal mit Hewlett Packard (HP) - KODAKCoin wird als Zahlungsmittel in NBA und NHL eingeführt!

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-06-07 / 16:31 
 
*Unternehmen: Global Blockchain Technologies.* 
*WKN: *A2JST8 [1] 
 
*Anlass des Berichts: Update* 
 
*Empfehlung: Strong Buy* 
 
*Nach Sensations-Deal mit Hewlett Packard (HP) - KODAKCoin wird als 
Zahlungsmittel in NBA und NHL eingeführt!* 
 
Nach dem sensationellen Cloud Deal (LINK) [2] mit dem Milliardenplayer 
Hewlett Packard (WKN A140KD) [3] erreichten uns soeben weitere, grandiose 
Neuigkeiten unseres Top-Picks Global Blockchain (WKN A2JST8) [4]. Der 
KODAKCoin wird künftig in diversen NBA und NHL Arenen als Zahlungsmittel zur 
Verfügung stehen, dies ist ein weiterer gewaltiger Meilenstein! Auf dem 
aktuell günstigen Niveau ist Global Blockchain (WKN A2JST8) [4] unserer 
Ansicht nach ein klarer KAUF. Wir erwarten in den kommenden Wochen weiteren, 
gewaltigen Newsflow - spätestens dann sollte die 1 EUR Marke übersprungen 
werden. 
 
Global Blockchain ein führender Investor der KODAKONE-Plattform gibt 
bekannt, dass die KODAKOne-Plattform für die Verwaltung von Bildrechten 
(KODAKOne) und die KODAKCoin-Kryptowährung ihre Partnerschaft mit der Oak 
View Group (OVG) bekannt gegeben haben. KODAKOne und KODAKCoin sind damit 
offizielle Partner von sechs OVG Arena Alliance Veranstaltungsorten, 
darunter vier NBA und zwei NHL-Teams. 
 
Teilnehmende Arenen und Teams sind: AT &T Center (Heimat der San Antonio 
Spurs), Bankers Life Fieldhouse (Heimat der Indiana Pacers), Golden 1 Center 
(Heimat der Sacramento Kings), Xcel Energy Center (Heimat der Minnesota 
Wild), Prudential Center (Heimat der New Jersey Devils) und Talking Stick 
Resort Arena (Heimat der Phoenix Suns). 
 
Durch die Partnerschaft erhalten jedes Jahr mehr als 10 Millionen Fans 
Zugriff auf die in den Startlöchern stehende KODAKOne-Plattform, die es 
ihnen ermöglicht, ihre Fotos und Videos an Ort und Stelle über die 
KODAKOne-Blockchain-Technologie hochzuladen, zu registrieren und zu 
schützen. 
 
Wir möchten die KODAKOne-Plattform einem kreativen Publikum vorstellen, von 
dem wir glauben, dass es sowohl von seiner Funktionalität profitieren wird 
als auch als Erstanwender, sagte Jan Denecke, CEO von WENN Digital. Die 
KODAKOne-Plattformwurde speziell dafür entwickelt, Benutzern das Hochladen, 
Registrieren und Teilen ihrer Arbeit zu ermöglichen und in bestimmten Fällen 
dafür zu entschädigen. Angesichts der Millionen fantastischer 
Live-Event-Fotos, die alljährlich bei den Veranstaltungsorten der Arena 
Alliance von OVG generiert wurden, war dies ein natürlicher Ort für uns, um 
dort damit zu beginnen. 
 
*Shidan Gouran, President und CEO des Unternehmens, sagte: * 
 
BLOC beteiligt sich und investiert strategisch in Unternehmen, die sich für 
Innovationen und die Entwicklung von Technologien zur Verbesserung und 
Veränderung von Industrien einsetzen. Unsere Investition in KODAKOne 
entwickelt sich zu einem kommerziellen Angebot, das sich als dominierende 
Kraft in der digitalen Bildwirtschaft positionieren sollte. 
 
Im Rahmen der Partnerschaft werden WENN Digital und die sechs Mitglieder der 
Arena Alliance zusammenarbeiten, um eine Plattform zu schaffen, die es den 
Fans ermöglicht, KODAKCoin für eine Reihe von Transaktionen und Promotions 
innerhalb des Veranstaltungsortes zu nutzen. Um die Nutzung von KODAKOne und 
KODAKCoin zu fördern, wird jeder Veranstaltungsort eine Reihe von Arena- und 
Produktpromotions für Teilnehmer entwickeln, die die Plattform nutzen. Die 
Arenen werden auch mit WENN Digital zusammenarbeiten, um ihre eigenen Video- 
und Fotoinhalte zu registrieren, die auf KODAKOne geschützt werden sollen. 
 
*Die Zusammenarbeit mit Hewlett Packard (HP) ist ein großer Erfolg für 
Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4]*. So baut HP auf die reichhaltige 
Erfahrung des Managements der Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4]*. Dieses 
Vertrauen ist so groß, dass Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4] 
*zusammen mit HP an der Entwicklung einer revolutionären Cloud Technologie 
arbeitet. * 
 
*Der Auftrag von Hewlett Packard (HP) zeigt einmal mehr, dass Global 
Blockchain *(WKN A2JST8) [4] *vom einstigen reinen Krypto-Mining Unternehmen 
zu einem Big Player für den gesamten Blockchain- und Kryptobereich geworden 
ist. Das bedeutet auch, dass die zukünftige Entwicklung des Unternehmens 
nicht mehr nur an dem Kurs des Bitcoins oder anderer Kryptowährungen zu 
bemessen ist.* 
 
*Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4]*hat sich mittlerweile durch seine breit 
aufgestellten Unternehmensbereiche von der Volatilität der Kryptowährungen 
emanzipiert!* 
 
*Unserer Meinung nach ist eine Neubewertung der Global Blockchain *(WKN 
A2JST8) [4] *nur noch eine Frage der Zeit. Verpassen Sie also nicht die 
Chance, sich noch rechtzeitig zu positionieren!* 
 
LINK zu unserer Erstvorstellung mit allen Hintergrundinformationen! [5] 
 
True Research ist ein Produkt der 
 
BlackX GmbH Schwetzingerstr. 3 
 
69190 Walldorf 
 
E-Mail: info@true-research.de * Webseite: https://true-research.de/ [6] 
 
*Rechtliche Hinweise/Disclaimer der BlackX GmbH* 
 
Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der 
BlackX GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu 
nehmen und sind anwendbar. 
 
*1. Allgemeine Angaben* 
 
Die Domain "True-Research.de" ist eine Marke der BlackX GmbH, Schwetzinger 
Str. 3, 69190 Walldorf. Die BlackX GmbH kann auch unter anderen Marken 
Veröffentlichungen vornehmen. 
 
BlackX GmbH hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen 
im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 
oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher "Finanzanalysen") der Bundesanstalt 
für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. 
Die Pflichten der BlackX GmbH regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, 
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 
2016/958. 
 
*2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:* 
 
Die BlackX GmbH erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und 
Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen 
eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die 
BlackX GmbH Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen 
verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die 
besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein 
Interessenkonflikt BlackX GmbH. Dieser kann zunächst dadurch begründet 
werden, dass die BlackX GmbH im Interesse ihres Auftraggebers ihre 
Ausführungen vornehmen könnte. 
 
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können 
zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens 
halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung 
interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der 
Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger 
erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls 
der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere 
wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen 
Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es 
sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung 
haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur 
geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. 
 
BlackX GmbH, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. 
Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind 
können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem 
Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies 
ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine 
Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft 
werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert 
werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann 
zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. 
 
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und 
Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 
2016/958: 
 
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht 
u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche 
Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. 
Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse 
erstellende Unternehmen 
 
an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr 
als 5% hält, 
* in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die 
Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere 
des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut, 
 
in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages 
Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen 
ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen 
hervorging, 
* mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der 
Finanzanalyse getroffen hat, und mit diesem verbundene Unternehmen 
regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens 
* oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses 
Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2018 10:31 ET (14:31 GMT)

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