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DGAP-Media / 2018-06-07 / 16:31 *Unternehmen: Global Blockchain Technologies.* *WKN: *A2JST8 [1] *Anlass des Berichts: Update* *Empfehlung: Strong Buy* *Nach Sensations-Deal mit Hewlett Packard (HP) - KODAKCoin wird als Zahlungsmittel in NBA und NHL eingeführt!* Nach dem sensationellen Cloud Deal (LINK) [2] mit dem Milliardenplayer Hewlett Packard (WKN A140KD) [3] erreichten uns soeben weitere, grandiose Neuigkeiten unseres Top-Picks Global Blockchain (WKN A2JST8) [4]. Der KODAKCoin wird künftig in diversen NBA und NHL Arenen als Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, dies ist ein weiterer gewaltiger Meilenstein! Auf dem aktuell günstigen Niveau ist Global Blockchain (WKN A2JST8) [4] unserer Ansicht nach ein klarer KAUF. Wir erwarten in den kommenden Wochen weiteren, gewaltigen Newsflow - spätestens dann sollte die 1 EUR Marke übersprungen werden. Global Blockchain ein führender Investor der KODAKONE-Plattform gibt bekannt, dass die KODAKOne-Plattform für die Verwaltung von Bildrechten (KODAKOne) und die KODAKCoin-Kryptowährung ihre Partnerschaft mit der Oak View Group (OVG) bekannt gegeben haben. KODAKOne und KODAKCoin sind damit offizielle Partner von sechs OVG Arena Alliance Veranstaltungsorten, darunter vier NBA und zwei NHL-Teams. Teilnehmende Arenen und Teams sind: AT &T Center (Heimat der San Antonio Spurs), Bankers Life Fieldhouse (Heimat der Indiana Pacers), Golden 1 Center (Heimat der Sacramento Kings), Xcel Energy Center (Heimat der Minnesota Wild), Prudential Center (Heimat der New Jersey Devils) und Talking Stick Resort Arena (Heimat der Phoenix Suns). Durch die Partnerschaft erhalten jedes Jahr mehr als 10 Millionen Fans Zugriff auf die in den Startlöchern stehende KODAKOne-Plattform, die es ihnen ermöglicht, ihre Fotos und Videos an Ort und Stelle über die KODAKOne-Blockchain-Technologie hochzuladen, zu registrieren und zu schützen. Wir möchten die KODAKOne-Plattform einem kreativen Publikum vorstellen, von dem wir glauben, dass es sowohl von seiner Funktionalität profitieren wird als auch als Erstanwender, sagte Jan Denecke, CEO von WENN Digital. Die KODAKOne-Plattformwurde speziell dafür entwickelt, Benutzern das Hochladen, Registrieren und Teilen ihrer Arbeit zu ermöglichen und in bestimmten Fällen dafür zu entschädigen. Angesichts der Millionen fantastischer Live-Event-Fotos, die alljährlich bei den Veranstaltungsorten der Arena Alliance von OVG generiert wurden, war dies ein natürlicher Ort für uns, um dort damit zu beginnen. *Shidan Gouran, President und CEO des Unternehmens, sagte: * BLOC beteiligt sich und investiert strategisch in Unternehmen, die sich für Innovationen und die Entwicklung von Technologien zur Verbesserung und Veränderung von Industrien einsetzen. Unsere Investition in KODAKOne entwickelt sich zu einem kommerziellen Angebot, das sich als dominierende Kraft in der digitalen Bildwirtschaft positionieren sollte. Im Rahmen der Partnerschaft werden WENN Digital und die sechs Mitglieder der Arena Alliance zusammenarbeiten, um eine Plattform zu schaffen, die es den Fans ermöglicht, KODAKCoin für eine Reihe von Transaktionen und Promotions innerhalb des Veranstaltungsortes zu nutzen. Um die Nutzung von KODAKOne und KODAKCoin zu fördern, wird jeder Veranstaltungsort eine Reihe von Arena- und Produktpromotions für Teilnehmer entwickeln, die die Plattform nutzen. Die Arenen werden auch mit WENN Digital zusammenarbeiten, um ihre eigenen Video- und Fotoinhalte zu registrieren, die auf KODAKOne geschützt werden sollen. *Die Zusammenarbeit mit Hewlett Packard (HP) ist ein großer Erfolg für Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4]*. So baut HP auf die reichhaltige Erfahrung des Managements der Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4]*. Dieses Vertrauen ist so groß, dass Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4] *zusammen mit HP an der Entwicklung einer revolutionären Cloud Technologie arbeitet. * *Der Auftrag von Hewlett Packard (HP) zeigt einmal mehr, dass Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4] *vom einstigen reinen Krypto-Mining Unternehmen zu einem Big Player für den gesamten Blockchain- und Kryptobereich geworden ist. Das bedeutet auch, dass die zukünftige Entwicklung des Unternehmens nicht mehr nur an dem Kurs des Bitcoins oder anderer Kryptowährungen zu bemessen ist.* *Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4]*hat sich mittlerweile durch seine breit aufgestellten Unternehmensbereiche von der Volatilität der Kryptowährungen emanzipiert!* *Unserer Meinung nach ist eine Neubewertung der Global Blockchain *(WKN A2JST8) [4] *nur noch eine Frage der Zeit. Verpassen Sie also nicht die Chance, sich noch rechtzeitig zu positionieren!* LINK zu unserer Erstvorstellung mit allen Hintergrundinformationen! [5] True Research ist ein Produkt der BlackX GmbH Schwetzingerstr. 3 69190 Walldorf E-Mail: info@true-research.de * Webseite: https://true-research.de/ [6] *Rechtliche Hinweise/Disclaimer der BlackX GmbH* Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der BlackX GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar. *1. Allgemeine Angaben* Die Domain "True-Research.de" ist eine Marke der BlackX GmbH, Schwetzinger Str. 3, 69190 Walldorf. Die BlackX GmbH kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen vornehmen. BlackX GmbH hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher "Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der BlackX GmbH regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958. *2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:* Die BlackX GmbH erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die BlackX GmbH Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt BlackX GmbH. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die BlackX GmbH im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. BlackX GmbH, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958: Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält, * in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut, in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging, * mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens * oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in
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June 07, 2018 10:31 ET (14:31 GMT)