Am 16.10.2015 reiste der mutmaßliche Vergewaltiger und Mörder Ali B. mit seiner Familie nach Deutschland ein. Die Ablehnung seines Asylantrags erhielt er am 30.12.2016 und ging am 09.01.2017 mit Hilfe eines Anwalts in den Widerspruch. Seitdem erhielt die Familie von der Stadt Wiesbaden eine Aufenthaltsgestattung (Duldung), da die Klage im Juni 2018 ...Den vollständigen Artikel lesen ...