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Dow Jones News
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ARHT Media Inc.: Weitere Kundenakquise in der Filmbranche möglich!

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-06-11 / 08:10 
 
*Unternehmen: ARHT Media Inc.* 
*WKN:* *A2H8Y7* 
 
*Anlass der Studie: Update* 
 
*Empfehlung: Strong Buy* 
 
*Kursziel mittelfristig: 2,00 EUR* 
*Kursziel langfristig: 4,00 EUR* 
 
*ARHT Media stellt sich auf der größten europäischen Filmkonferenz vor 
-* 
 
*Weitere Kundenakquise in der Filmbranche möglich* 
 
Unser Tech Top-Pick ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] treibt weiter die Expansion 
des Unternehmens voran und wird auf der CineEurope mehrere Präsentationen 
und Meetings mit potentiellen Kunden aus der Filmbranche abhalten. 
 
*CineEurope größte Technologie und Filmkonferenz in Europa* 
 
Die CineEurope findet dieses Jahr in Barcelona statt und ist die größte 
Konferenz der Filmebranche in Europa. Dort werden nur die allerbesten und 
exklusivsten Filmtechnologien und Innovationen vorgestellt. In so genannten 
Up-to-Date Seminaren werden die Vorsitzenden der Filmindustrie auf den 
aktuellen Stand der neusten Technik gebracht. Die Konferenz wird von allen 
großen Hollywood- und internationalen Filmstudios sowie 
Filmtheaterbesitzern und Führungskräften aus 37 europäischen Ländern 
besucht. 
 
ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] ist es bereits gelungen, mehrere Meetings und 
Präsentationen mit Filmausstellern sowie einer Reihe von Hollywood-Studios 
vorab fest zu vereinbaren. Bereits in den letzten Monaten hat ARHT Media 
(WKN A2H8Y7) [1] ähnliche Businessmeetings und Präsentationen für 
Interessenten auf der globalen Filmausstellungskonferenz in Las Vegas und 
der asiatischen Regionalkonferenz in Hongkong abgehalten. 
 
*ARHT CEO Larry O'Reilly sagte zur Teilnahme an der CineEurope:* 
 
"Unser Filmausstellungsmodell, das eine Vorauszahlung und laufende 
Jahresabonnementgebühren sowie spezielle Event-Gebühren beinhaltet, wird 
ARHT Media jährlich wiederkehrende Einnahmen verschaffen und gleichzeitig 
den Ausstellern Gelegenheit geben, zusätzliche Einnahmen durch Firmen- und 
Bildungsgebühren und erhöhte Werbegebühren zu erzielen. Unser Fokus auf das 
wiederkehrende Umsatzwachstum in den letzten Monaten zeigt erste Ergebnisse 
und wir freuen uns, in den kommenden Quartalen ein beschleunigtes und 
nachhaltiges Umsatz- und Gewinnwachstum zu demonstrieren. 
 
*Wiederkehrende Einnahmen durch Investmentbanken und Kinobetreiber* 
 
Die von ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] entwickelte Technologie bietet den Kinos 
und Produktionsfirmen die Möglichkeit, ihre Filme mittels 
Presseveranstaltungen, Premieren oder Marketing an mehreren Orten 
gleichzeitig mit Ihren Stars zu bewerben. 
 
Für dieses Modell hat ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] bereits mit japanischen 
Kinobetreiber eine Vereinbarung erzielt, bei der, sowohl eine Zahlung für 
die Telepräsenz-Hardware, als auch ein jährlicher Beitrag für die Nutzung 
der Hologramm-Technologie enthalten ist. 
 
Erst vor kurzem konnte ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] ebenfalls wiederkehrende 
Einnahmen durch die Zusammenarbeit mit zwei Großen Investmentbanken 
vermelden. (LINK) [2] 
 
*ARHT Media treibt die Expansion des Unternehmens weiter sehr stark voran. 
Nach **der abgeschlossenen Vereinbarung mit zwei Investmentbanken**, sollen 
nun auch größere Kunden aus der Filmbranche gewonnen werden. **Sollte 
dies gelingen, wird ARHT Media seine Einnahmen und Erlöse weiter steigern 
und ein EBITDA in Millionenhöhe für das Geschäftsjahr 2019 erzielen können.* 
 
*Bei weiterem positiven Newsflow, erwarten wir eine rasche Erholung des 
Kurses in den kommenden Wochen.* 
 
*Nutzen Sie daher jetzt die Chance, sich noch günstig zu positionieren!* 
 
LINK - zu unserer ausführlichen Erstempfehlung mit allen Hintergrundinfos! 
[3] 
 
Aktien.Diamonds ist ein Produkt der 
 
First Marketing GmbH 
 
Botheplatz 34/1 
 
69126 Heidelberg 
 
Webseite: www.aktien.diamonds 
 
*Rechtliche Hinweise/Disclaimer der First Marketing GmbH* 
 
Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der 
First Marketing GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur 
Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar. 
 
*1. Allgemeine Angaben* 
Der "Aktien.Diamonds" ist eine Marke der First Marketing GmbH, Botheplatz 
34/1, 69126 Heidelberg, www.first-marketing.de [4], ("First Marketing"). Die 
First Marketing kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen vornehmen. 
Die First Marketing hat ihre Tätigkeit als Ersteller von 
Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des 
Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher 
"Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing 
regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958. 
 
*2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:* 
Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und 
Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen 
eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die 
First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen 
verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die 
besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein 
Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch 
begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers 
ihre Ausführungen vornehmen könnte. 
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können 
zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens 
halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung 
interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der 
Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger 
erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls 
der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere 
wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen 
Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es 
sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung 
haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur 
geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. 
First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. 
Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind 
können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem 
Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies 
ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine 
Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft 
werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert 
werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann 
zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. 
 
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und 
Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 
2016/958: 
 
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht 
u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche 
Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. 
Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse 
erstellende Unternehmen 
 
* an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von 
mehr als 5% hält, 
* in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die 
Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere 
des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut, 
 
* in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages 
Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen 
ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen 
hervorging, 
* mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der 
Finanzanalyse getroffen hat, 
* und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des 
analysierten Unternehmens 
* oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses 
Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in 
Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von 
Mandaten beim analysierten Unternehmen. 
 
Die First Marketing GmbH verwendet für die Beschreibung der 
Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys: 
 
Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie 
aktiv Informationen bereitgestellt. 
 
Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen 
zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem 
analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf 
zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt. 
 
Key 5: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen 
und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten 
Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem 
unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben. 
 
Key 11: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 11, 2018 02:09 ET (06:09 GMT)

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