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DGAP-Media / 2018-06-11 / 08:10 *Unternehmen: ARHT Media Inc.* *WKN:* *A2H8Y7* *Anlass der Studie: Update* *Empfehlung: Strong Buy* *Kursziel mittelfristig: 2,00 EUR* *Kursziel langfristig: 4,00 EUR* *ARHT Media stellt sich auf der größten europäischen Filmkonferenz vor -* *Weitere Kundenakquise in der Filmbranche möglich* Unser Tech Top-Pick ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] treibt weiter die Expansion des Unternehmens voran und wird auf der CineEurope mehrere Präsentationen und Meetings mit potentiellen Kunden aus der Filmbranche abhalten. *CineEurope größte Technologie und Filmkonferenz in Europa* Die CineEurope findet dieses Jahr in Barcelona statt und ist die größte Konferenz der Filmebranche in Europa. Dort werden nur die allerbesten und exklusivsten Filmtechnologien und Innovationen vorgestellt. In so genannten Up-to-Date Seminaren werden die Vorsitzenden der Filmindustrie auf den aktuellen Stand der neusten Technik gebracht. Die Konferenz wird von allen großen Hollywood- und internationalen Filmstudios sowie Filmtheaterbesitzern und Führungskräften aus 37 europäischen Ländern besucht. ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] ist es bereits gelungen, mehrere Meetings und Präsentationen mit Filmausstellern sowie einer Reihe von Hollywood-Studios vorab fest zu vereinbaren. Bereits in den letzten Monaten hat ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] ähnliche Businessmeetings und Präsentationen für Interessenten auf der globalen Filmausstellungskonferenz in Las Vegas und der asiatischen Regionalkonferenz in Hongkong abgehalten. *ARHT CEO Larry O'Reilly sagte zur Teilnahme an der CineEurope:* "Unser Filmausstellungsmodell, das eine Vorauszahlung und laufende Jahresabonnementgebühren sowie spezielle Event-Gebühren beinhaltet, wird ARHT Media jährlich wiederkehrende Einnahmen verschaffen und gleichzeitig den Ausstellern Gelegenheit geben, zusätzliche Einnahmen durch Firmen- und Bildungsgebühren und erhöhte Werbegebühren zu erzielen. Unser Fokus auf das wiederkehrende Umsatzwachstum in den letzten Monaten zeigt erste Ergebnisse und wir freuen uns, in den kommenden Quartalen ein beschleunigtes und nachhaltiges Umsatz- und Gewinnwachstum zu demonstrieren. *Wiederkehrende Einnahmen durch Investmentbanken und Kinobetreiber* Die von ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] entwickelte Technologie bietet den Kinos und Produktionsfirmen die Möglichkeit, ihre Filme mittels Presseveranstaltungen, Premieren oder Marketing an mehreren Orten gleichzeitig mit Ihren Stars zu bewerben. Für dieses Modell hat ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] bereits mit japanischen Kinobetreiber eine Vereinbarung erzielt, bei der, sowohl eine Zahlung für die Telepräsenz-Hardware, als auch ein jährlicher Beitrag für die Nutzung der Hologramm-Technologie enthalten ist. Erst vor kurzem konnte ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] ebenfalls wiederkehrende Einnahmen durch die Zusammenarbeit mit zwei Großen Investmentbanken vermelden. (LINK) [2] *ARHT Media treibt die Expansion des Unternehmens weiter sehr stark voran. Nach **der abgeschlossenen Vereinbarung mit zwei Investmentbanken**, sollen nun auch größere Kunden aus der Filmbranche gewonnen werden. **Sollte dies gelingen, wird ARHT Media seine Einnahmen und Erlöse weiter steigern und ein EBITDA in Millionenhöhe für das Geschäftsjahr 2019 erzielen können.* *Bei weiterem positiven Newsflow, erwarten wir eine rasche Erholung des Kurses in den kommenden Wochen.* *Nutzen Sie daher jetzt die Chance, sich noch günstig zu positionieren!* LINK - zu unserer ausführlichen Erstempfehlung mit allen Hintergrundinfos! [3] Aktien.Diamonds ist ein Produkt der First Marketing GmbH Botheplatz 34/1 69126 Heidelberg Webseite: www.aktien.diamonds *Rechtliche Hinweise/Disclaimer der First Marketing GmbH* Diese rechtlichen Hinweise gelten für die Veröffentlichung und Tätigkeit der First Marketing GmbH. Sie sind vor dem Lesen der Veröffentlichungen zur Kenntnis zu nehmen und sind anwendbar. *1. Allgemeine Angaben* Der "Aktien.Diamonds" ist eine Marke der First Marketing GmbH, Botheplatz 34/1, 69126 Heidelberg, www.first-marketing.de [4], ("First Marketing"). Die First Marketing kann auch unter anderen Marken Veröffentlichungen vornehmen. Die First Marketing hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher "Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958. *2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:* Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958: Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen * an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält, * in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut, * in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging, * mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, * und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens * oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen. Die First Marketing GmbH verwendet für die Beschreibung der Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys: Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie aktiv Informationen bereitgestellt. Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt. Key 5: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben. Key 11: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen
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June 11, 2018 02:09 ET (06:09 GMT)