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DGAP-Media / 2018-06-11 / 08:10
*Unternehmen: ARHT Media Inc.*
*WKN:* *A2H8Y7*
*Anlass der Studie: Update*
*Empfehlung: Strong Buy*
*Kursziel mittelfristig: 2,00 EUR*
*Kursziel langfristig: 4,00 EUR*
*ARHT Media stellt sich auf der größten europäischen Filmkonferenz vor
-*
*Weitere Kundenakquise in der Filmbranche möglich*
Unser Tech Top-Pick ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] treibt weiter die Expansion
des Unternehmens voran und wird auf der CineEurope mehrere Präsentationen
und Meetings mit potentiellen Kunden aus der Filmbranche abhalten.
*CineEurope größte Technologie und Filmkonferenz in Europa*
Die CineEurope findet dieses Jahr in Barcelona statt und ist die größte
Konferenz der Filmebranche in Europa. Dort werden nur die allerbesten und
exklusivsten Filmtechnologien und Innovationen vorgestellt. In so genannten
Up-to-Date Seminaren werden die Vorsitzenden der Filmindustrie auf den
aktuellen Stand der neusten Technik gebracht. Die Konferenz wird von allen
großen Hollywood- und internationalen Filmstudios sowie
Filmtheaterbesitzern und Führungskräften aus 37 europäischen Ländern
besucht.
ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] ist es bereits gelungen, mehrere Meetings und
Präsentationen mit Filmausstellern sowie einer Reihe von Hollywood-Studios
vorab fest zu vereinbaren. Bereits in den letzten Monaten hat ARHT Media
(WKN A2H8Y7) [1] ähnliche Businessmeetings und Präsentationen für
Interessenten auf der globalen Filmausstellungskonferenz in Las Vegas und
der asiatischen Regionalkonferenz in Hongkong abgehalten.
*ARHT CEO Larry O'Reilly sagte zur Teilnahme an der CineEurope:*
"Unser Filmausstellungsmodell, das eine Vorauszahlung und laufende
Jahresabonnementgebühren sowie spezielle Event-Gebühren beinhaltet, wird
ARHT Media jährlich wiederkehrende Einnahmen verschaffen und gleichzeitig
den Ausstellern Gelegenheit geben, zusätzliche Einnahmen durch Firmen- und
Bildungsgebühren und erhöhte Werbegebühren zu erzielen. Unser Fokus auf das
wiederkehrende Umsatzwachstum in den letzten Monaten zeigt erste Ergebnisse
und wir freuen uns, in den kommenden Quartalen ein beschleunigtes und
nachhaltiges Umsatz- und Gewinnwachstum zu demonstrieren.
*Wiederkehrende Einnahmen durch Investmentbanken und Kinobetreiber*
Die von ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] entwickelte Technologie bietet den Kinos
und Produktionsfirmen die Möglichkeit, ihre Filme mittels
Presseveranstaltungen, Premieren oder Marketing an mehreren Orten
gleichzeitig mit Ihren Stars zu bewerben.
Für dieses Modell hat ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] bereits mit japanischen
Kinobetreiber eine Vereinbarung erzielt, bei der, sowohl eine Zahlung für
die Telepräsenz-Hardware, als auch ein jährlicher Beitrag für die Nutzung
der Hologramm-Technologie enthalten ist.
Erst vor kurzem konnte ARHT Media (WKN A2H8Y7) [1] ebenfalls wiederkehrende
Einnahmen durch die Zusammenarbeit mit zwei Großen Investmentbanken
vermelden. (LINK) [2]
*ARHT Media treibt die Expansion des Unternehmens weiter sehr stark voran.
Nach **der abgeschlossenen Vereinbarung mit zwei Investmentbanken**, sollen
nun auch größere Kunden aus der Filmbranche gewonnen werden. **Sollte
dies gelingen, wird ARHT Media seine Einnahmen und Erlöse weiter steigern
und ein EBITDA in Millionenhöhe für das Geschäftsjahr 2019 erzielen können.*
*Bei weiterem positiven Newsflow, erwarten wir eine rasche Erholung des
Kurses in den kommenden Wochen.*
*Nutzen Sie daher jetzt die Chance, sich noch günstig zu positionieren!*
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[3]
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Die First Marketing hat ihre Tätigkeit als Ersteller von
Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des
Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher
"Finanzanalysen") der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") gemäß § 34c WpHG angezeigt. Die Pflichten der First Marketing
regeln sich primär nach den §§34b, 34c WpHG, der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.
*2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:*
Die First Marketing erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und
Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen
eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die
First Marketing Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen
verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die
besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein
Interessenkonflikt der First Marketing. Dieser kann zunächst dadurch
begründet werden, dass die First Marketing im Interesse ihres Auftraggebers
ihre Ausführungen vornehmen könnte.
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können
zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens
halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung
interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der
Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger
erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls
der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere
wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen
Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es
sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung
haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur
geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben.
First Marketing, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw.
Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind
können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem
Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies
ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine
Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft
werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert
werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann
zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen.
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und
Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU)
2016/958:
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht
u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche
Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen.
Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse
erstellende Unternehmen
* an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von
mehr als 5% hält,
* in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die
Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere
des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,
* in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages
Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen
ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen
hervorging,
* mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der
Finanzanalyse getroffen hat,
* und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des
analysierten Unternehmens
* oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses
Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in
Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von
Mandaten beim analysierten Unternehmen.
Die First Marketing GmbH verwendet für die Beschreibung der
Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys:
Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie
aktiv Informationen bereitgestellt.
Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen
zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem
analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf
zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt.
Key 5: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen
und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten
Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem
unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben.
Key 11: First Marketing GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen
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