Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
149 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ecotel communication ag / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 20.07.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-06-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ecotel communication ag Düsseldorf ISIN: DE0005854343 
WKN: 585434 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
*Freitag*, den *20. Juli 2018*, um *11.00 Uhr* 
im *Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 
Düsseldorf,* 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ecotel communication ag und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des Lageberichts für die 
   ecotel communication ag und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
   Gesetz generell lediglich die Information der 
   Aktionäre durch die Möglichkeit der 
   Einsichtnahme und keine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   dem Bilanzgewinn der ecotel communication ag 
   zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 
   1.334.425,36 
 
   a) einen Betrag von EUR 456.300,00 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,13 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag von EUR 
      878.125,36 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am 
   dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 25. Juli 2018, fällig. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält, 
   die nicht dividendenberechtigt wären. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
   In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden, der unverändert eine Ausschüttung von 
   EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zu wählen. 
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung 
bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf 
den Beginn des 29. Juni 2018 (0.00 Uhr MESZ) zu 
beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache 
spätestens bis zum Ablauf des 13. Juli 2018 (24.00 Uhr 
MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den 
Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder partiellen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, 
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person 
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei 
diesen zu erfragen sind. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus und haben das Recht, 
Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf 
ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. 
Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche 
oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme 
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch 
während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur 
Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und 
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte. Es steht auch unter 
 
http://www.ecotel.de/hv2018 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis 
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das 
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf einem 
der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: ecotel@better-orange.de 
 
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus 
organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der 
Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 
Ablauf des 19. Juli 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.