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Dow Jones News
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DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ecotel communication ag / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 20.07.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-06-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ecotel communication ag Düsseldorf ISIN: DE0005854343 
WKN: 585434 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
*Freitag*, den *20. Juli 2018*, um *11.00 Uhr* 
im *Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 
Düsseldorf,* 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ecotel communication ag und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des Lageberichts für die 
   ecotel communication ag und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
   Gesetz generell lediglich die Information der 
   Aktionäre durch die Möglichkeit der 
   Einsichtnahme und keine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   dem Bilanzgewinn der ecotel communication ag 
   zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 
   1.334.425,36 
 
   a) einen Betrag von EUR 456.300,00 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,13 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag von EUR 
      878.125,36 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am 
   dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 25. Juli 2018, fällig. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält, 
   die nicht dividendenberechtigt wären. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
   In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden, der unverändert eine Ausschüttung von 
   EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zu wählen. 
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung 
bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf 
den Beginn des 29. Juni 2018 (0.00 Uhr MESZ) zu 
beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache 
spätestens bis zum Ablauf des 13. Juli 2018 (24.00 Uhr 
MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den 
Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder partiellen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, 
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person 
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei 
diesen zu erfragen sind. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus und haben das Recht, 
Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf 
ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. 
Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche 
oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme 
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch 
während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur 
Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und 
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte. Es steht auch unter 
 
http://www.ecotel.de/hv2018 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis 
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das 
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf einem 
der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: ecotel@better-orange.de 
 
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus 
organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der 
Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 
Ablauf des 19. Juli 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies 
schließt - vorbehaltlich der genannten befristeten 
Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine 
Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis 
des Anteilsbesitzes nicht aus. 
 
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
§§ 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (das entspricht 175.500 Stückaktien) 
oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), 
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 
30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der 
Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
ist also der 19. Juni 2018 (24.00 Uhr MESZ). Später 
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
ecotel communication ag 
- Der Vorstand - 
Prinzenallee 11 
40549 Düsseldorf 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in 
Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
den Antrag halten. 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie 
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des 
Aufsichtsrats (soweit diese Gegenstand der Tagesordnung 
sind) unterbreiten. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich 
zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht 
mitzurechnen sind, also spätestens am 5. Juli 2018 
(24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, den 
anderen Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs sowie ggfs. der Begründung unverzüglich im 
Internet unter 
 
http://www.ecotel.de/hv2018 
 
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten 
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter 
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
Kandidaten enthält. 
 
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer 
etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die folgende Anschrift, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
ecotel communication ag 
Frau Annette Drescher 
Prinzenallee 11 
40549 Düsseldorf 
Deutschland 
oder per Telefax: +49 (0)211 / 55 007 977 
oder per E-Mail: investorrelations@ecotel.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge 
werden im Hinblick auf die Veröffentlichung nicht 
berücksichtigt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, 
wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft 
zu stellen, bleibt unberührt. 
 
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben 
über Angelegenheiten der Gesellschaft 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind 
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 
Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.ecotel.de/hv2018 
 
zur Verfügung. 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach 
§ 124a AktG 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG 
sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.ecotel.de/hv2018 
 
zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber 
hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf, sowie in der 
Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die 
Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär 
unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden 
Unterlagen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass 
der gesetzlichen Verpflichtung bereits mit der 
Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die 
Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit 
einfacher Post unternehmen. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 
3.510.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten. Es bestehen also 3.510.000 Stimmrechte. 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
Hinweis zum Datenschutz 
 
Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen 
zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren 
rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen 
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir 
alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener 
Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle 
zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden 
Sie unter 
 
http://www.ecotel.de/hv2018. 
 
Düsseldorf, im Juni 2018 
 
*ecotel communication ag* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-06-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ecotel communication ag 
             Prinzenallee 11 
             40549 Düsseldorf 
             Deutschland 
Telefon:     +49 211 55 007-0 
E-Mail:      info@ecotel.de 
Internet:    http://ir.ecotel.de/websites/ecotel/German/100/investor-relations.html 
ISIN:        DE0005854343 
WKN:         585434 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate 
             Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
694257 2018-06-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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