DJ DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: ecotel communication ag / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 20.07.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-06-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ecotel communication ag Düsseldorf ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
*Freitag*, den *20. Juli 2018*, um *11.00 Uhr*
im *Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474
Düsseldorf,*
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der ecotel communication ag und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, des Lageberichts für die
ecotel communication ag und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
für das Geschäftsjahr 2017*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das
Gesetz generell lediglich die Information der
Aktionäre durch die Möglichkeit der
Einsichtnahme und keine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus
dem Bilanzgewinn der ecotel communication ag
zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR
1.334.425,36
a) einen Betrag von EUR 456.300,00 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 0,13 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR
878.125,36 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
(AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag, d.h. am 25. Juli 2018, fällig.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält,
die nicht dividendenberechtigt wären. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der unverändert eine Ausschüttung von
EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des
Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine
etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung
bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 29. Juni 2018 (0.00 Uhr MESZ) zu
beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in
Textform in deutscher oder englischer Sprache
spätestens bis zum Ablauf des 13. Juli 2018 (24.00 Uhr
MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zugehen:
ecotel communication ag
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den
Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder partiellen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt,
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch
Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei
diesen zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus und haben das Recht,
Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf
ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform.
Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche
oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch
während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur
Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte. Es steht auch unter
http://www.ecotel.de/hv2018
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf einem
der folgenden Wege übermittelt werden:
ecotel communication ag
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: ecotel@better-orange.de
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus
organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der
Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum
Ablauf des 19. Juli 2018 (24.00 Uhr MESZ) zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies
schließt - vorbehaltlich der genannten befristeten
Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine
Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes nicht aus.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§§ 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (das entspricht 175.500 Stückaktien)
oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien),
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der
Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist also der 19. Juni 2018 (24.00 Uhr MESZ). Später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende
Adresse zu übermitteln:
ecotel communication ag
- Der Vorstand -
Prinzenallee 11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in
Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über
den Antrag halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§
126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des
Aufsichtsrats (soweit diese Gegenstand der Tagesordnung
sind) unterbreiten.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich
zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitzurechnen sind, also spätestens am 5. Juli 2018
(24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, den
anderen Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie ggfs. der Begründung unverzüglich im
Internet unter
http://www.ecotel.de/hv2018
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
Kandidaten enthält.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer
etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die folgende Anschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
ecotel communication ag
Frau Annette Drescher
Prinzenallee 11
40549 Düsseldorf
Deutschland
oder per Telefax: +49 (0)211 / 55 007 977
oder per E-Mail: investorrelations@ecotel.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge
werden im Hinblick auf die Veröffentlichung nicht
berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt,
wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1
AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben
über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131
Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.ecotel.de/hv2018
zur Verfügung.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach
§ 124a AktG
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG
sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ecotel.de/hv2018
zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber
hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf, sowie in der
Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden
Unterlagen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass
der gesetzlichen Verpflichtung bereits mit der
Zugänglichmachung auf der Internetseite der
Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die
Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit
einfacher Post unternehmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
3.510.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Es bestehen also 3.510.000 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
Hinweis zum Datenschutz
Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen
zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren
rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir
alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener
Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle
zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden
Sie unter
http://www.ecotel.de/hv2018.
Düsseldorf, im Juni 2018
*ecotel communication ag*
_Der Vorstand_
2018-06-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ecotel communication ag
Prinzenallee 11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 55 007-0
E-Mail: info@ecotel.de
Internet: http://ir.ecotel.de/websites/ecotel/German/100/investor-relations.html
ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate
Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
694257 2018-06-11
(END) Dow Jones Newswires
June 11, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2018 Dow Jones News
