Berlin (www.aktiencheck.de) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Beamtinnen und Beamten nicht die volle Koalitionsfreiheit einschließlich des Rechts auf Streik zugesteht. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:Entgegen der gewerkschaftlichen Argumentation, die sich auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ...Den vollständigen Artikel lesen ...