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DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-06-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 Einladung Ordentliche Hauptversammlung am 26. Juli 2018, 10 Uhr Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 26. Juli 2018, um 10:00 Uhr ein. Ort: Haus der Wirtschaft Saal Hamburg Kapstadtring 10 22297 Hamburg *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017* Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Dies betrifft Frau Anja Steffens für das gesamte Geschäftsjahr und Herrn Dr. Florian Treu für den Dezember 2017. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Dies waren im Geschäftsjahr 2017 Herr Dr. Marcus Simon (ab 28. Januar 2017), Herr Stefan Trumpp und Herr Prof. Dr. Klaus Evard. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 bestellt. b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wird die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018 bestellt. Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf bestimmte Kategorien oder Listen von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herrn Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard und Dr. Marcus Simon enden mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Die Hauptversammlung ist mithin zur Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern berufen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard, wohnhaft in Wiesbaden, em. Professor an der ebs European Business School, Oestrich-Winkel, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, und b) Herrn Dr. Marcus Simon, wohnhaft in Bissendorf, Vorstand der Winninger AG, Hamburg, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Ergänzende Pflichtangaben: Weder Herr Prof. Dr. Evard noch Herr Dr. Simon haben weitere Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne. Angaben gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex' - DCGK - zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (Angaben zur Unabhängigkeit): Herr Dr. Marcus Simon ist Vorstandsmitglied der Winninger AG, Hamburg, an der Herr Klaus Mutschler, Zürich, Schweiz, mittelbar wesentlich beteiligt ist. Herrn Mutschler ist die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, zuzurechnen, deren alleiniger Aktionär und Verwaltungsratspräsident er ist, und die wesentlich an unserer Gesellschaft beteiligt ist. Bezüglich des Kandidaten Dr. Marcus Simon stützt sich der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats auf den Wahlvorschlag der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG vom 31. Mai 2018, die nachgewiesen hat, dass ihr weiterhin mehr als 25 % der Stimmrechte unserer Gesellschaft zustehen, und deren Vorschlag sich der Aufsichtsrat nach Prüfung zu eigen gemacht hat. Der Vorschlag der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG ist nebst Anlage auf www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) einsehbar. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen werden als Einzelwahlen durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, nach seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herrn Dr. Marcus Simon zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen. Ein erläuternder Bericht hierzu gemäß Ziff. 5.4.4. S.2 DCGK ist auf www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) einsehbar. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf Donnerstag, den 05. Juli 2018, 00:00 Uhr (record date oder Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Donnerstag, den 19. Juli 2018, 24:00 Uhr, zugegangen sein: Hesse Newman Capital AG c/o UBJ. GmbH HV Hesse Newman 2018 Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: (040) 637 854 23 E-Mail: hv@ubj.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine
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June 13, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)