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DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 26.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-06-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 
Einladung Ordentliche Hauptversammlung 
am 26. Juli 2018, 10 Uhr Wir laden hiermit unsere 
Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, 26. Juli 2018, um 10:00 Uhr ein. Ort: 
Haus der Wirtschaft 
Saal Hamburg Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse 
   Newman Capital AG und des Konzerns, des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.hesse-newman.de 
 
   (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlungen) eingesehen 
   werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage 
   auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
 
   Dies betrifft Frau Anja Steffens für das 
   gesamte Geschäftsjahr und Herrn Dr. Florian 
   Treu für den Dezember 2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Dies waren im Geschäftsjahr 2017 Herr Dr. 
   Marcus Simon (ab 28. Januar 2017), Herr Stefan 
   Trumpp und Herr Prof. Dr. Klaus Evard. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer für die 
      Gesellschaft und den Konzern für das 
      Geschäftsjahr 2018 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die ESC 
      Wirtschaftsprüfung GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      zudem zum Abschlussprüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG 
      im Geschäftsjahr 2018 bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein 
   Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm 
   keine Klausel auferlegt wurde, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf 
   bestimmte Kategorien oder Listen von 
   Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
   beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herrn Prof. 
   Dr. rer. pol. Klaus Evard und Dr. Marcus Simon 
   enden mit Ablauf der diesjährigen 
   Hauptversammlung. 
 
   Die Hauptversammlung ist mithin zur Wahl von 
   zwei Aufsichtsratsmitgliedern berufen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard, 
      wohnhaft in Wiesbaden, em. Professor an 
      der ebs European Business School, 
      Oestrich-Winkel, bis zum Ende der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat der 
      Gesellschaft zu wählen, 
 
      und 
   b) Herrn Dr. Marcus Simon, wohnhaft in 
      Bissendorf, Vorstand der Winninger AG, 
      Hamburg, bis zum Ende der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat der 
      Gesellschaft zu wählen. 
 
   Ergänzende Pflichtangaben: 
 
   Weder Herr Prof. Dr. Evard noch Herr Dr. Simon 
   haben weitere Aufsichtsratsmandate bzw. 
   vergleichbare Mandate in in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   inne. 
 
   Angaben gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex' - DCGK - zu 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär (Angaben zur 
   Unabhängigkeit): Herr Dr. Marcus Simon ist 
   Vorstandsmitglied der Winninger AG, Hamburg, an 
   der Herr Klaus Mutschler, Zürich, Schweiz, 
   mittelbar wesentlich beteiligt ist. Herrn 
   Mutschler ist die SBW Schweizer 
   Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, 
   zuzurechnen, deren alleiniger Aktionär und 
   Verwaltungsratspräsident er ist, und die 
   wesentlich an unserer Gesellschaft beteiligt 
   ist. 
 
   Bezüglich des Kandidaten Dr. Marcus Simon 
   stützt sich der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats 
   auf den Wahlvorschlag der SBW Schweizer 
   Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, 
   gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG vom 31. Mai 
   2018, die nachgewiesen hat, dass ihr weiterhin 
   mehr als 25 % der Stimmrechte unserer 
   Gesellschaft zustehen, und deren Vorschlag sich 
   der Aufsichtsrat nach Prüfung zu eigen gemacht 
   hat. Der Vorschlag der SBW Schweizer 
   Beteiligungs-Werte AG ist nebst Anlage auf 
 
   www.hesse-newman.de 
 
   (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlungen) einsehbar. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung 
   ausschließlich aus Vertretern der 
   Anteilseigner zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. Die Wahlen werden als 
   Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
   Es ist vorgesehen, nach seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat Herrn Dr. Marcus Simon zum 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen. Ein 
   erläuternder Bericht hierzu gemäß Ziff. 
   5.4.4. S.2 DCGK ist auf 
 
   www.hesse-newman.de 
 
   (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlungen) einsehbar. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache durch das 
depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf 
Donnerstag, den 05. Juli 2018, 00:00 Uhr (record date 
oder Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
Donnerstag, den 19. Juli 2018, 24:00 Uhr, zugegangen 
sein: 
 
Hesse Newman Capital AG 
c/o UBJ. GmbH 
HV Hesse Newman 2018 
Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: (040) 637 854 23 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen 
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine 

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June 13, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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