DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 26.07.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-06-13 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059
Einladung Ordentliche Hauptversammlung
am 26. Juli 2018, 10 Uhr Wir laden hiermit unsere
Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 26. Juli 2018, um 10:00 Uhr ein. Ort:
Haus der Wirtschaft
Saal Hamburg Kapstadtring 10
22297 Hamburg
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse
Newman Capital AG und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017*
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet
unter
www.hesse-newman.de
(dort unter Investor
Relations/Hauptversammlungen) eingesehen
werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung
zu erteilen.
Dies betrifft Frau Anja Steffens für das
gesamte Geschäftsjahr und Herrn Dr. Florian
Treu für den Dezember 2017.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
Dies waren im Geschäftsjahr 2017 Herr Dr.
Marcus Simon (ab 28. Januar 2017), Herr Stefan
Trumpp und Herr Prof. Dr. Klaus Evard.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
a) Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
wird zum Abschlussprüfer für die
Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2018 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht von
Halbjahresabschluss und -lagebericht
entscheidet, wird die ESC
Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
zudem zum Abschlussprüfer für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts
gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG
im Geschäftsjahr 2018 bestellt.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass sein
Beschlussvorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und dass ihm
keine Klausel auferlegt wurde, die die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung bei diesem Unternehmen auf
bestimmte Kategorien oder Listen von
Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
beschränkt (Erklärungen gemäß Art. 16 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herrn Prof.
Dr. rer. pol. Klaus Evard und Dr. Marcus Simon
enden mit Ablauf der diesjährigen
Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung ist mithin zur Wahl von
zwei Aufsichtsratsmitgliedern berufen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard,
wohnhaft in Wiesbaden, em. Professor an
der ebs European Business School,
Oestrich-Winkel, bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen,
und
b) Herrn Dr. Marcus Simon, wohnhaft in
Bissendorf, Vorstand der Winninger AG,
Hamburg, bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019 entscheidet, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen.
Ergänzende Pflichtangaben:
Weder Herr Prof. Dr. Evard noch Herr Dr. Simon
haben weitere Aufsichtsratsmandate bzw.
vergleichbare Mandate in in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
inne.
Angaben gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex' - DCGK - zu
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär (Angaben zur
Unabhängigkeit): Herr Dr. Marcus Simon ist
Vorstandsmitglied der Winninger AG, Hamburg, an
der Herr Klaus Mutschler, Zürich, Schweiz,
mittelbar wesentlich beteiligt ist. Herrn
Mutschler ist die SBW Schweizer
Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz,
zuzurechnen, deren alleiniger Aktionär und
Verwaltungsratspräsident er ist, und die
wesentlich an unserer Gesellschaft beteiligt
ist.
Bezüglich des Kandidaten Dr. Marcus Simon
stützt sich der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats
auf den Wahlvorschlag der SBW Schweizer
Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz,
gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG vom 31. Mai
2018, die nachgewiesen hat, dass ihr weiterhin
mehr als 25 % der Stimmrechte unserer
Gesellschaft zustehen, und deren Vorschlag sich
der Aufsichtsrat nach Prüfung zu eigen gemacht
hat. Der Vorschlag der SBW Schweizer
Beteiligungs-Werte AG ist nebst Anlage auf
www.hesse-newman.de
(dort unter Investor
Relations/Hauptversammlungen) einsehbar.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung
ausschließlich aus Vertretern der
Anteilseigner zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden. Die Wahlen werden als
Einzelwahlen durchgeführt werden.
Es ist vorgesehen, nach seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herrn Dr. Marcus Simon zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen. Ein
erläuternder Bericht hierzu gemäß Ziff.
5.4.4. S.2 DCGK ist auf
www.hesse-newman.de
(dort unter Investor
Relations/Hauptversammlungen) einsehbar.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sowie zur Stellung von Anträgen sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Versammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform in
deutscher oder englischer Sprache durch das
depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf
Donnerstag, den 05. Juli 2018, 00:00 Uhr (record date
oder Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens
Donnerstag, den 19. Juli 2018, 24:00 Uhr, zugegangen
sein:
Hesse Newman Capital AG
c/o UBJ. GmbH
HV Hesse Newman 2018
Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 637 854 23
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine
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June 13, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind ein Nachweis des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Auch nach erteilter Vollmacht können Aktionäre - unter Widerruf der Vollmacht - noch persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort vorgelegt werden. Ferner können die Vollmachtserteilung sowie gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf auch bereits an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: Hesse Newman Capital AG c/o UBJ. GmbH HV Hesse Newman 2018 Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: (040) 637 854 23 E-Mail: hv@ubj.de Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zum Download zur Verfügung. Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich. Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zum Download zur Verfügung. Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst den Weisungen muss spätestens am 25. Juli 2018, 12:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes stets erforderlich (siehe oben unter Voraussetzungen der Teilnahme). Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch noch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ebenso ist es möglich, einen hierzu bereiten anderen Aktionär, Aktionärsvertreter oder einen sonst anwesenden Dritten noch während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen oder unterzubevollmächtigen. Formulare hierfür werden am Versammlungsort vorgehalten. *Rechte der Aktionäre* Minderheitenverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 25. Juni 2018, 24:00 Uhr, zugehen: Hesse Newman Capital AG Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten; bei dieser Fristberechnung sind die Bestimmungen des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 11. Juli 2018, 24:00 Uhr, zugegangen sind: Hesse Newman Capital AG Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg Fax: (040) 637 854 23 E-Mail: florian.treu@hesse-newman.de Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Nach § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Hesse Newman Capital AG ist eingeteilt in 100.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 100.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. *Informationen zum Datenschutz* Die Hesse Newman Capital AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Hesse Newman Capital AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogener Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Hesse Newman Capital
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June 13, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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