Zürich (ots) - Zwei Bundesverwaltungsgerichtsurteile stellten
klar, dass Material, welches zur Erbringung von Pflegeleistungen
notwendig ist, Teil der erbrachten Pflegeleistungen darstellt; es
besteht kein Anspruch, diese Materialien separat vergüten zu lassen.
Helsana vergütet daher seit 2018 keine solchen Pflegematerialien
mehr, verzichtet jedoch auf Rückforderungen der seit 2013 vergüteten
Beträge. Sie würden einen nicht zu verantwortenden Mehraufwand
generieren und Gerichtsverfahren provozieren. Helsana erwartet von
den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden), per sofort die
Pflegematerialkosten zu übernehmen.
Zwei Bundesverwaltungsgerichtsentscheide von September und
November 2017 stellten klar, dass seit Einführung der neuen
Pflegefinanzierung die zur Erbringung von Pflegeleistungen
verwendeten Pflegematerialen nicht mehr der Grundversicherung
belastet werden dürfen. Gemäss der jüngsten Rechtsprechung sind die
Materialien bereits über die Beiträge in Artikel 7a, Absatz 1 und
Absatz 3, der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abgegolten.
Helsana war davon ausgegangen, dass eine separate Vergütung auch
unter der neuen Pflegefinanzierung dem Gesetz entspreche, weshalb sie
erst seit 2018 keine Pflegematerialien mehr zusätzlich zu den
Beiträgen der Pflegefinanzierung vergütet.
Die Folge sind seitens der Versicherer zu viel bezahlte Leistungen
zwischen 2013 bis 2017. Gleichwohl verzichtet Helsana auf eine
Rückforderung, denn ein solches Vorgehen würde einen
unverhältnismässigen administrativen Aufwand bedeuten und wegen der
nur sehr schwer zu beziffernden Forderungen Gerichtsverfahren
provozieren, was die partnerschaftliche Beziehung mit Spitex,
Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen belastete.
Helsana erwartet von den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden),
die Kosten für Pflegematerialien ab 2018 zu übernehmen.
Helsana - engagiert für das Leben
Die Helsana-Gruppe engagiert sich als vertrauenswürdige Schweizer
Kranken- und Unfallversicherung für die Gesundheit und Vorsorge von
Privaten und Unternehmen. Das Unternehmen ist eine nicht
börsenkotierte Aktiengesellschaft und als Holding organisiert.
Helsana beschäftigt schweizweit über 3000 Mitarbeitende und nimmt mit
einem Prämienvolumen von über sechs Milliarden Franken im Schweizer
Versicherungsmarkt eine führende Position ein.
Helsana schützt 1,9 Millionen Menschen gegen die finanziellen
Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit im
Alter. Mit einem breiten Angebot in den Bereichen Grund-, Zusatz- und
Unfallversicherung engagiert sich Helsana für das Leben jedes
Einzelnen.
Für 45 200 Firmen und Verbände mit insgesamt 700 000 Versicherten
entwickelt Helsana Versicherungslösungen zur Abfederung der
wirtschaftlichen Folgen krankheits- oder unfallbedingter Absenzen.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch im Mediencorner unter
www.helsana.ch/media.
Originaltext: Helsana Gruppe
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100004725
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100004725.rss2
Für weitere Auskünfte:
Helsana-Medienstelle
Telefon +41 58 340 12 12
media.relations@helsana.ch
klar, dass Material, welches zur Erbringung von Pflegeleistungen
notwendig ist, Teil der erbrachten Pflegeleistungen darstellt; es
besteht kein Anspruch, diese Materialien separat vergüten zu lassen.
Helsana vergütet daher seit 2018 keine solchen Pflegematerialien
mehr, verzichtet jedoch auf Rückforderungen der seit 2013 vergüteten
Beträge. Sie würden einen nicht zu verantwortenden Mehraufwand
generieren und Gerichtsverfahren provozieren. Helsana erwartet von
den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden), per sofort die
Pflegematerialkosten zu übernehmen.
Zwei Bundesverwaltungsgerichtsentscheide von September und
November 2017 stellten klar, dass seit Einführung der neuen
Pflegefinanzierung die zur Erbringung von Pflegeleistungen
verwendeten Pflegematerialen nicht mehr der Grundversicherung
belastet werden dürfen. Gemäss der jüngsten Rechtsprechung sind die
Materialien bereits über die Beiträge in Artikel 7a, Absatz 1 und
Absatz 3, der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abgegolten.
Helsana war davon ausgegangen, dass eine separate Vergütung auch
unter der neuen Pflegefinanzierung dem Gesetz entspreche, weshalb sie
erst seit 2018 keine Pflegematerialien mehr zusätzlich zu den
Beiträgen der Pflegefinanzierung vergütet.
Die Folge sind seitens der Versicherer zu viel bezahlte Leistungen
zwischen 2013 bis 2017. Gleichwohl verzichtet Helsana auf eine
Rückforderung, denn ein solches Vorgehen würde einen
unverhältnismässigen administrativen Aufwand bedeuten und wegen der
nur sehr schwer zu beziffernden Forderungen Gerichtsverfahren
provozieren, was die partnerschaftliche Beziehung mit Spitex,
Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen belastete.
Helsana erwartet von den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden),
die Kosten für Pflegematerialien ab 2018 zu übernehmen.
Helsana - engagiert für das Leben
Die Helsana-Gruppe engagiert sich als vertrauenswürdige Schweizer
Kranken- und Unfallversicherung für die Gesundheit und Vorsorge von
Privaten und Unternehmen. Das Unternehmen ist eine nicht
börsenkotierte Aktiengesellschaft und als Holding organisiert.
Helsana beschäftigt schweizweit über 3000 Mitarbeitende und nimmt mit
einem Prämienvolumen von über sechs Milliarden Franken im Schweizer
Versicherungsmarkt eine führende Position ein.
Helsana schützt 1,9 Millionen Menschen gegen die finanziellen
Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit im
Alter. Mit einem breiten Angebot in den Bereichen Grund-, Zusatz- und
Unfallversicherung engagiert sich Helsana für das Leben jedes
Einzelnen.
Für 45 200 Firmen und Verbände mit insgesamt 700 000 Versicherten
entwickelt Helsana Versicherungslösungen zur Abfederung der
wirtschaftlichen Folgen krankheits- oder unfallbedingter Absenzen.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch im Mediencorner unter
www.helsana.ch/media.
Originaltext: Helsana Gruppe
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media.relations@helsana.ch