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DGAP-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2018 in Bad Teinach-Zavelstein mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-06-14 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA
Bad Teinach-Zavelstein - ISIN DE 0006614001 und DE
0006614035 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
am 25.07.2018 in Bad Teinach-Zavelstein
*Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,*
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co.
KGaA am *Mittwoch, den 25. Juli 2018*, *10:30 Uhr* im
Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67,
75385 Bad Teinach-Zavelstein, ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils
gebilligten Jahresabschlusses und
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und
des für die Mineralbrunnen
Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den
Konzern zusammengefassten Lageberichts des
Geschäftsjahres 2017 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses der
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH &
Co. KGaA zum 31. Dezember 2017
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1
Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung
des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der Mineralbrunnen
Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31.
Dezember 2017 in der vorgelegten Fassung, die
einen Bilanzgewinn von EUR 10.048.235,03
ausweist, festzustellen.
Die zu TOP 1 vorgelegten Unterlagen sind auf
www.mineralbrunnen-kgaa.de
unter der Rubrik Investor Relations zugänglich
und werden während der Hauptversammlung
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
10.048.235,03 wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35
für jede der 5.919.755
dividendenberechtigten Stammaktien für das
Geschäftsjahr 2017
(insgesamt EUR 2.071.914,25)
* Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43
für jede der 2.187.360
dividendenberechtigten Vorzugsaktien für
das Geschäftsjahr 2017
(insgesamt EUR 940.564,80)
* Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR
7.035.755,98 auf neue Rechnung.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien.
Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung durch den
Erwerb, die Einziehung oder die
Veräußerung eigener Aktien ändern, wird
der Hauptversammlung für diesen Fall ein
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag
zur Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt, der
bei unveränderter Ausschüttung der Dividende
von EUR 0,35 pro dividendenberechtigter
Stammaktie sowie EUR 0,43 pro
dividendenberechtigter Vorzugsaktie für das
Geschäftsjahr 2017 den Vortrag des
verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung
vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2017*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2018 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG*
Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die
Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich
ausdrücklich zugelassen, einer besonderen
Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die
von der Hauptversammlung am 05. Juni 2014
beschlossene Ermächtigung läuft am 04. Juni
2019 aus. Daher soll der Hauptversammlung
vorgeschlagen werden, der Gesellschaft erneut
eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu
gewähren. Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
soll die Ermächtigung für die Dauer von fünf
Jahren erteilt werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Absatz 1
Nr. 8 AktG ermächtigt, im Zeitraum bis zum 24.
Juli 2023 wahlweise eigene Stammaktien und/oder
stimmrechtslose Vorzugsaktien bis zu insgesamt
10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.
Die Ermächtigung kann ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der
Gesellschaft ausgeübt werden.
Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit
anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der
Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a
ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt
mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die
Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels
in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Der Erwerb darf über die Börse oder mittels
eines an die Inhaber der entsprechenden
Aktiengattung gerichteten öffentlichen
Kaufangebots bzw. mittels einer an die Inhaber
der entsprechenden Aktiengattung gerichteten
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines
Verkaufsangebots erfolgen.
* Im Fall des Erwerbs über die Börse darf
der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten)
den am Handelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der
jeweiligen Aktiengattung an der
Baden-Württembergischen Wertpapierbörse,
Stuttgart, um nicht mehr als 10% über-
bzw. unterschreiten. Wird bis 12:00 Uhr
Ortszeit des jeweiligen Handelstages kein
Eröffnungskurs festgestellt, ist der
letzte Schlusskurs des vorangegangenen
Handelstags maßgeblich.
* Bei einem öffentlichen Kaufangebot bzw.
bei einer öffentlichen Aufforderung zur
Abgabe eines Verkaufsangebots dürfen der
gebotene Kaufpreis bzw. die Grenzwerte der
gebotenen Verkaufspreisspanne je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs
der jeweiligen Aktiengattung an der
Baden-Württembergischen Wertpapierbörse,
Stuttgart, am dritten Börsentag vor dem
Tag der öffentlichen Ankündigung des
Angebots um nicht mehr als 20% über- bzw.
unterschreiten. Ergeben sich nach der
Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw.
der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe
eines Verkaufsangebots erhebliche
Abweichungen des maßgeblichen Kurses,
so kann das Angebot bzw. die Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots angepasst
werden. In diesem Fall wird auf den
Durchschnittsschlusskurs der drei
Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung
einer etwaigen Anpassung abgestellt.
Sofern die Nachfrage das Volumen des
Kaufangebots überschreitet, muss die
Annahme nach Quoten proportional zur
Anzahl der zum Erwerb angebotenen Aktien
erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme
geringer Stückzahlen kann im rechtlich
zulässigen Rahmen, maximal aber bis zu 100
Stück angedienter Aktien je Aktionär,
vorgesehen werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird
ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die
aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden,
zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken,
insbesondere auch unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre auf die
eigenen Aktien gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8,
186 Absatz 3 und 4 AktG zu den folgenden
Zwecken zu verwenden:
* Die persönlich haftende Gesellschafterin
wird ermächtigt, eine Veräußerung
erworbener eigener Aktien in anderer Weise
als über die Börse oder durch Angebot an
alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die
erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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