Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 07.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Diese Aktie hebt ab: +130,67% Kursgewinn in 1 Monat – das sind die Gründe
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
263 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2018 in Bad Teinach-Zavelstein mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2018 in Bad Teinach-Zavelstein mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-06-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 
Bad Teinach-Zavelstein - ISIN DE 0006614001 und DE 
0006614035 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 25.07.2018 in Bad Teinach-Zavelstein 
 
*Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,* 
 
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. 
KGaA am *Mittwoch, den 25. Juli 2018*, *10:30 Uhr* im 
Konsul Niethammer Kulturzentrum, Schulstraße 67, 
75385 Bad Teinach-Zavelstein, ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und 
   des für die Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA und den 
   Konzern zusammengefassten Lageberichts des 
   Geschäftsjahres 2017 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie Beschlussfassung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der 
   Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & 
   Co. KGaA zum 31. Dezember 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 
   Aktiengesetz (AktG) erfolgt die Feststellung 
   des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der Mineralbrunnen 
   Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA zum 31. 
   Dezember 2017 in der vorgelegten Fassung, die 
   einen Bilanzgewinn von EUR 10.048.235,03 
   ausweist, festzustellen. 
 
   Die zu TOP 1 vorgelegten Unterlagen sind auf 
 
   www.mineralbrunnen-kgaa.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich 
   und werden während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
   10.048.235,03 wie folgt zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 
     für jede der 5.919.755 
     dividendenberechtigten Stammaktien für das 
     Geschäftsjahr 2017 
 
     (insgesamt EUR 2.071.914,25) 
   * Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43 
     für jede der 2.187.360 
     dividendenberechtigten Vorzugsaktien für 
     das Geschäftsjahr 2017 
 
     (insgesamt EUR 940.564,80) 
   * Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 
     7.035.755,98 auf neue Rechnung. 
 
   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
   Aktien. 
 
   Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung durch den 
   Erwerb, die Einziehung oder die 
   Veräußerung eigener Aktien ändern, wird 
   der Hauptversammlung für diesen Fall ein 
   entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag 
   zur Verwendung des Bilanzgewinns vorgelegt, der 
   bei unveränderter Ausschüttung der Dividende 
   von EUR 0,35 pro dividendenberechtigter 
   Stammaktie sowie EUR 0,43 pro 
   dividendenberechtigter Vorzugsaktie für das 
   Geschäftsjahr 2017 den Vortrag des 
   verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtiert haben, für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2018 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum 
   Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 
   Nr. 8 AktG* 
 
   Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die 
   Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich 
   ausdrücklich zugelassen, einer besonderen 
   Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die 
   von der Hauptversammlung am 05. Juni 2014 
   beschlossene Ermächtigung läuft am 04. Juni 
   2019 aus. Daher soll der Hauptversammlung 
   vorgeschlagen werden, der Gesellschaft erneut 
   eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu 
   gewähren. Entsprechend § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
   soll die Ermächtigung für die Dauer von fünf 
   Jahren erteilt werden. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Absatz 1 
   Nr. 8 AktG ermächtigt, im Zeitraum bis zum 24. 
   Juli 2023 wahlweise eigene Stammaktien und/oder 
   stimmrechtslose Vorzugsaktien bis zu insgesamt 
   10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. 
   Die Ermächtigung kann ganz oder in 
   Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in 
   Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die 
   Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der 
   Gesellschaft ausgeübt werden. 
 
   Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit 
   anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der 
   Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a 
   ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 
   mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die 
   Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels 
   in eigenen Aktien ausgenutzt werden. 
 
   Der Erwerb darf über die Börse oder mittels 
   eines an die Inhaber der entsprechenden 
   Aktiengattung gerichteten öffentlichen 
   Kaufangebots bzw. mittels einer an die Inhaber 
   der entsprechenden Aktiengattung gerichteten 
   öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines 
   Verkaufsangebots erfolgen. 
 
   * Im Fall des Erwerbs über die Börse darf 
     der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) 
     den am Handelstag durch die 
     Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der 
     jeweiligen Aktiengattung an der 
     Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, 
     Stuttgart, um nicht mehr als 10% über- 
     bzw. unterschreiten. Wird bis 12:00 Uhr 
     Ortszeit des jeweiligen Handelstages kein 
     Eröffnungskurs festgestellt, ist der 
     letzte Schlusskurs des vorangegangenen 
     Handelstags maßgeblich. 
   * Bei einem öffentlichen Kaufangebot bzw. 
     bei einer öffentlichen Aufforderung zur 
     Abgabe eines Verkaufsangebots dürfen der 
     gebotene Kaufpreis bzw. die Grenzwerte der 
     gebotenen Verkaufspreisspanne je Aktie 
     (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs 
     der jeweiligen Aktiengattung an der 
     Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, 
     Stuttgart, am dritten Börsentag vor dem 
     Tag der öffentlichen Ankündigung des 
     Angebots um nicht mehr als 20% über- bzw. 
     unterschreiten. Ergeben sich nach der 
     Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. 
     der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe 
     eines Verkaufsangebots erhebliche 
     Abweichungen des maßgeblichen Kurses, 
     so kann das Angebot bzw. die Aufforderung 
     zur Abgabe eines Angebots angepasst 
     werden. In diesem Fall wird auf den 
     Durchschnittsschlusskurs der drei 
     Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung 
     einer etwaigen Anpassung abgestellt. 
     Sofern die Nachfrage das Volumen des 
     Kaufangebots überschreitet, muss die 
     Annahme nach Quoten proportional zur 
     Anzahl der zum Erwerb angebotenen Aktien 
     erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme 
     geringer Stückzahlen kann im rechtlich 
     zulässigen Rahmen, maximal aber bis zu 100 
     Stück angedienter Aktien je Aktionär, 
     vorgesehen werden. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin wird 
   ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die 
   aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, 
   zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, 
   insbesondere auch unter Ausschluss des 
   gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre auf die 
   eigenen Aktien gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8, 
   186 Absatz 3 und 4 AktG zu den folgenden 
   Zwecken zu verwenden: 
 
   * Die persönlich haftende Gesellschafterin 
     wird ermächtigt, eine Veräußerung 
     erworbener eigener Aktien in anderer Weise 
     als über die Börse oder durch Angebot an 
     alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die 
     erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 14, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.